Das Pensionskonto Österreich dokumentiert Ihre Versicherungszeiten, Beitragsgrundlagen und erworbenen Pensionsgutschriften. Sie können es online abfragen, kontrollieren und für eine erste Hochrechnung nutzen.
Ausgangslage
Das österreichische Pensionskonto macht sichtbar, welche gesetzlichen Pensionsansprüche Sie bisher aufgebaut haben. Es ist kein Sparkonto mit angespartem Kapital. Vielmehr handelt es sich um eine laufende Aufzeichnung Ihrer Ansprüche im gesetzlichen Umlagesystem. Entscheidend sind die gemeldeten Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen.
Eine regelmäßige Kontrolle lohnt sich besonders nach Arbeitgeberwechseln, längeren Unterbrechungen, Kindererziehungszeiten oder Phasen der Selbstständigkeit. Fehler wirken oft über viele Jahre weiter. Wer das Pensionskonto früh prüft, kann fehlende Monate oder unzutreffende Grundlagen leichter klären.
Der Kontoauszug zeigt einen aktuellen Zwischenstand. Er ersetzt jedoch keinen Pensionsbescheid. Die endgültige Leistung hängt auch vom Pensionsstichtag und den dann geltenden Regeln ab. Allgemeine Abschläge, Zuschläge und einzelne Pensionsarten sind deshalb getrennt von der reinen Kontologik zu beurteilen.
Was ist das Pensionskonto Österreich?
Welche Aufgabe erfüllt das persönliche Pensionskonto?
Auf dem Pensionskonto werden die für Ihre gesetzliche Pension relevanten Daten zusammengeführt. Dazu gehören jährliche Beitragsgrundlagen, Versicherungszeiten, Teilgutschriften und die laufende Gesamtgutschrift. Die Kontogutschrift zur Pension ist kein einbezahlter Geldbetrag. Sie drückt einen erworbenen jährlichen Bruttopensionsanspruch aus.
Seit 2005 werden neue Versicherungszeiten nach dem System des Allgemeinen Pensionsgesetzes erfasst. Für ältere Versicherungszeiten kann zusätzlich eine Kontoerstgutschrift vorhanden sein. Sie bildet Ansprüche ab, die vor der vollständigen Umstellung auf das Pensionskonto entstanden sind.
Für wen wird ein Pensionskonto geführt?
Ein persönliches Konto besteht grundsätzlich für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren wurden und in Österreich pensionsversichert sind oder waren. Das gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige, Landwirtinnen und Landwirte sowie weitere versicherte Gruppen.
Wer vor 1955 geboren wurde, fällt grundsätzlich unter ältere Berechnungssysteme. Bei ab 1955 Geborenen mit Versicherungszeiten vor 2005 wurde zum 1. Jänner 2014 eine Kontoerstgutschrift ermittelt. Sie umfasst die bis Ende 2013 erworbenen Ansprüche. Wer erstmals ab 2005 versichert war, baut das Konto ausschließlich über jährliche Teilgutschriften auf.
Das Pensionskonto zeigt auch keine garantierte Mindestleistung. Die umgangssprachliche Mindestpension ist rechtlich eine einkommensabhängige Ausgleichszulage. Sie wird nicht als Gutschrift angespart. Die Abgrenzung erklärt der Beitrag Mindestpension in Österreich.
Eine offizielle Übersicht bietet das Sozialministerium zum Pensionskonto. Dort finden Sie auch die anerkannten Abrufwege und den Hinweis auf unverbindliche Rechner.
Wie kann man das Pensionskonto abfragen?

Wie funktioniert die Abfrage mit ID Austria?
Der schnellste Weg führt über den offiziellen Online-Service der Sozialversicherung. Für den Zugang benötigen Sie eine aktive ID Austria. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie das Pensionskonto einsehen und eine Kontomitteilung ausdrucken.
Der direkte Zugang ist über Pensionskonto anzeigen erreichbar. Für die Online-Abfrage sind grundsätzlich keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich. Der Abruf ist kostenlos.
Prüfen Sie nicht nur die ausgewiesene Gesamtgutschrift. Vergleichen Sie auch die einzelnen Kalenderjahre. Auffällig sind fehlende Beschäftigungszeiten, ungewöhnlich niedrige Beitragsgrundlagen oder nicht erfasste Zeiten ohne Erwerbstätigkeit.
Wie lässt sich das Pensionskonto über FinanzOnline einsehen?
Auch FinanzOnline kann als Zugang zum Pensionskonto dienen. Nach der Anmeldung wählen Sie das entsprechende Sozialversicherungsservice. Der Zugang ist mit ID Austria oder vorhandenen FinanzOnline-Zugangsdaten möglich.
Das offizielle FinanzOnline Login des Bundesministeriums für Finanzen führt zur Anmeldung. FinanzOnline berechnet die Pension nicht selbst. Es vermittelt lediglich den geschützten Zugang zum zuständigen Sozialversicherungssystem.
Kann man einen Pensionskontoauszug per Post anfordern?
Wer keinen digitalen Zugang nutzen möchte, kann eine Kontomitteilung beim zuständigen Pensionsversicherungsträger anfordern. Je nach Versicherungsverlauf kann das die Pensionsversicherung, die SVS oder die BVAEB sein.
Der schriftliche Auszug enthält den dokumentierten Kontostand. Er ist besonders hilfreich, wenn Sie Unterlagen gemeinsam mit einer Beratungsstelle prüfen möchten. Bewahren Sie ältere Mitteilungen auf. So lassen sich spätere Änderungen und nachträgliche Berichtigungen besser nachvollziehen.
Welche Informationen enthält das Pensionskonto?
Was ist die jährliche Teilgutschrift?
Für jedes Kalenderjahr wird aus der Summe Ihrer Beitragsgrundlagen eine Teilgutschrift berechnet. Der gesetzliche Kontoprozentsatz beträgt seit 2005 1,78 Prozent. Die Formel lautet daher: jährliche Beitragsgrundlage mal 1,78 Prozent.
Die Beitragsgrundlage ist nicht mit Ihrem Nettoeinkommen gleichzusetzen. Bei Beschäftigten zählen grundsätzlich die pensionsversicherungspflichtigen Bruttobezüge einschließlich beitragspflichtiger Sonderzahlungen. Für 2026 ist die anrechenbare jährliche Beitragsgrundlage nach oben begrenzt. Oberhalb dieser Grenze entsteht keine zusätzliche Teilgutschrift.
Die jährliche Teilgutschrift zeigt, um welchen jährlichen Bruttopensionsanspruch sich Ihr Konto durch dieses Kalenderjahr erhöht. Sie ist somit eine Leistungsgröße. Sie entspricht nicht der Summe Ihrer persönlich bezahlten Pensionsversicherungsbeiträge.
Was bedeutet Gesamtgutschrift?
Die Gesamtgutschrift im Pensionskonto umfasst die aufgewerteten früheren Gutschriften und die neue Teilgutschrift. Sie entspricht grundsätzlich Ihrer bisher erworbenen jährlichen Bruttopension zum maßgeblichen Zeitpunkt. Für einen Monatswert wird sie durch 14 geteilt.
Steht im Konto beispielsweise eine Gesamtgutschrift von 21.000 Euro, ergibt die Division durch 14 einen rechnerischen Monatswert von 1.500 Euro brutto. Dieser Wert enthält noch keine individuelle Nettoabrechnung. Ebenso sind mögliche Abschläge oder Zuschläge durch den tatsächlichen Pensionsantritt nicht automatisch vollständig abgebildet.
Wie funktioniert die Aufwertung im Pensionskonto?
Frühere Gutschriften bleiben nicht unverändert stehen. Die Gesamtgutschrift des Vorjahres wird jährlich mit einer gesetzlich festgelegten Aufwertungszahl angepasst. Danach kommt die Teilgutschrift des neuen Jahres hinzu.
Diese Aufwertung des Pensionskontos soll die Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen berücksichtigen. Sie ist keine frei gewählte Verzinsung und keine Kapitalmarktveranlagung. Der Aufwertungsfaktor wird gesetzlich bestimmt. Deshalb kann eine alte Teilgutschrift bis zum Pensionsantritt einen höheren Wert erreichen.
Die offizielle Erklärung der Pensionsversicherung zur Pensionshöhe zeigt die Berechnung mit Teilgutschrift, Aufwertung und Gesamtgutschrift anhand eines mehrjährigen Beispiels.
Wie lässt sich die Pension aus dem Pensionskonto abschätzen?
Wie wird die Pensionshöhe aus der Gesamtgutschrift berechnet?
Für eine erste Orientierung teilen Sie die aktuelle Gesamtgutschrift durch 14. Das Ergebnis ist die bisher erworbene monatliche Bruttopension. Es zeigt, welcher Anspruch bereits aufgebaut wurde, wenn keine weiteren Gutschriften mehr hinzukämen.
Für eine Hochrechnung bis zum geplanten Pensionsantritt müssen zusätzliche Jahre berücksichtigt werden. Dabei sind künftige Einkommen, Versicherungszeiten und Aufwertungen anzunehmen. Ein Pensionskontorechner kann diese Entwicklung modellieren. Das Ergebnis bleibt eine Prognose.
Wie sieht eine einfache Pensionskontoberechnung aus?
Eine Arbeitnehmerin verdient beispielhaft 3.000 Euro brutto pro Monat und erhält 14 Bezüge. Sind alle Beträge pensionsversicherungspflichtig, ergibt sich eine jährliche Beitragsgrundlage von 42.000 Euro. Davon werden 1,78 Prozent als Teilgutschrift erfasst.
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Jährliche Beitragsgrundlage | 42.000 Euro |
| Kontoprozentsatz | 1,78 Prozent |
| Neue jährliche Teilgutschrift | 747,60 Euro |
| Rechnerischer Monatswert | 53,40 Euro brutto |
Dieses Beschäftigungsjahr erhöht den rechnerischen Monatsanspruch somit um 53,40 Euro brutto. Spätere Aufwertungen sind in diesem vereinfachten Beispiel noch nicht enthalten. Auch ein konkreter Pensionsstichtag wird nicht berücksichtigt.
Wo liegen die Grenzen eines Pensionskontorechners?
Ein Rechner arbeitet mit Annahmen. Er kann künftige Gehaltssprünge, Unterbrechungen oder Gesetzesänderungen nicht sicher vorhersagen. Auch die langfristige Entwicklung der Aufwertungszahlen steht nicht fest.
Die Prognose kann zudem von der späteren tatsächlichen Pension abweichen. Gründe sind ein anderer Pensionsbeginn, fehlende Zeiten, nachträgliche Beitragskorrekturen oder Änderungen der Erwerbsform. Nettoangaben hängen zusätzlich von Krankenversicherung, Lohnsteuer und persönlichen Absetzbeträgen ab.
Nutzen Sie einen Rechner daher als Planungsinstrument. Für wichtige Entscheidungen empfiehlt sich eine individuelle Vorausberechnung beim zuständigen Versicherungsträger. Das gilt besonders vor einem vorzeitigen Pensionsantritt oder einer dauerhaften Arbeitszeitreduktion.
Welche Zeiten werden auf dem Pensionskonto berücksichtigt?

Wie werden Erwerbstätigkeit und Selbstständigkeit erfasst?
Bei einer unselbstständigen Beschäftigung meldet der Arbeitgeber die Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen. Ein höheres beitragspflichtiges Bruttoeinkommen führt grundsätzlich zu einer höheren Teilgutschrift. Die gesetzliche Höchstbeitragsgrundlage begrenzt diesen Effekt.
Bei Selbstständigen beruht die Beitragsgrundlage häufig auf steuerlichen Einkünften und den sozialversicherungsrechtlichen Regeln. Vorläufige Grundlagen können später nachbemessen werden. Dadurch kann sich ein bereits angezeigter Wert nach dem Einkommensteuerbescheid ändern.
Eine lückenlose Erwerbsbiografie garantiert allein noch keine hohe Pension. Entscheidend ist auch die Höhe der jeweiligen Beitragsgrundlage. Umgekehrt können kürzere Versicherungszeiten mit höheren Einkommen stärkere jährliche Gutschriften erzeugen.
Wie erscheinen Kindererziehungszeiten im Pensionskonto?
Kindererziehungszeiten gelten als Versicherungszeiten mit einer gesetzlich festgelegten Beitragsgrundlage. Grundsätzlich können bis zu 48 Monate pro Kind berücksichtigt werden. Bei Mehrlingsgeburten sind bis zu 60 Monate möglich.
Arbeiten Sie während dieser Zeit, kann die fixe Grundlage für Kindererziehung zur Erwerbsgrundlage hinzukommen. Die Summe bleibt durch die Höchstbeitragsgrundlage begrenzt. Das kann Pensionsnachteile durch familienbedingte Teilzeit teilweise abfedern.
Ein Monat kann nur jener Person zugerechnet werden, die das Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat. Prüfen Sie deshalb, ob die Zeiten vollständig und der richtigen Person zugeordnet sind. Gerade ältere Datensätze können eine gesonderte Klärung erfordern.
Was gilt bei Arbeitslosigkeit, Krankenstand und Präsenzdienst?
Auch bestimmte Zeiten ohne laufendes Arbeitseinkommen können eine Gutschrift erzeugen. Dazu zählen unter anderem der Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld, Wochengeld und Rehabilitationsgeld. Für diese Zeiten gelten jeweils gesetzliche Beitragsgrundlagen.
Präsenzdienst, Ausbildungsdienst, Zivildienst und bestimmte Pflegezeiten können ebenfalls berücksichtigt werden. Die Finanzierung der Beiträge erfolgt dabei nicht wie bei einem normalen Dienstverhältnis. Je nach Tatbestand leisten der Bund, das Arbeitsmarktservice oder ein öffentlicher Fonds die Beiträge.
Eine kompakte Zuordnung bietet die Pensionsversicherung zu Versicherungszeiten und Nachträgen. Kontrollieren Sie dennoch jeden Zeitraum anhand Ihrer persönlichen Unterlagen.
Wie wirken sich Teilzeit und Gehaltserhöhungen aus?
Warum führt Teilzeit meist zu einer niedrigeren Gutschrift?
Bei Teilzeit fällt das beitragspflichtige Jahreseinkommen meist niedriger aus. Dadurch sinkt die jährliche Teilgutschrift. Entscheidend ist nicht die vereinbarte Wochenstundenzahl, sondern die daraus entstehende Beitragsgrundlage.
Ein Wechsel von Vollzeit auf die Hälfte der Arbeitszeit halbiert die Gutschrift nicht in jedem Fall exakt. Sonderzahlungen, Zulagen, Mehrarbeit und beitragsfreie Entgeltbestandteile können das Ergebnis beeinflussen. Kindererziehungszeiten oder andere Teilpflichtversicherungszeiten können zusätzlich wirken.
Vor einer langfristigen Reduktion sollten Sie mehrere Einkommensvarianten hochrechnen. Der interne Beitrag Teilzeit aufstocken oder Nebenjob annehmen erläutert weitere finanzielle Folgen von Teilzeit und zusätzlichen Beschäftigungen.
Wie verändern Gehaltserhöhungen das Pensionskonto?
Eine beitragspflichtige Gehaltserhöhung steigert die künftige Teilgutschrift. Der Effekt entsteht nur für jene Kalenderjahre, in denen das höhere Einkommen tatsächlich als Beitragsgrundlage gemeldet wird.
Verdienen Sie bereits über der Höchstbeitragsgrundlage, führt ein weiterer Anstieg zu keiner höheren Gutschrift. Auch steuerfreie oder sozialversicherungsfreie Zahlungen erhöhen das Pensionskonto nicht automatisch.
Für die langfristige Planung zählt deshalb nicht nur das letzte Gehalt. Das Pensionskonto berücksichtigt das gesamte versicherte Erwerbsleben. Frühe Gehaltssteigerungen wirken über mehrere Jahre und werden zusätzlich aufgewertet.
Was tun bei fehlenden Versicherungszeiten oder Fehlern?
Wie lassen sich fehlende Versicherungsmonate erkennen?
Vergleichen Sie die gespeicherten Jahre mit Dienstzeugnissen, Lohnzetteln, Arbeitslosengeldbescheiden und Unterlagen zu Kindererziehung oder Präsenzdienst. Ein Versicherungsdatenauszug bietet dabei mehr Details als der reine Kontostand.
Fehlt ein Monat, bedeutet das nicht automatisch einen Behördenfehler. Manche Zeiten werden erst nach einer Meldung oder einem Antrag endgültig zugeordnet. Bei Selbstständigen können vorläufige Werte bis zur steuerlichen Nachbemessung sichtbar bleiben.
Achten Sie auch auf ungewöhnlich niedrige Beitragsgrundlagen. Ein Kalenderjahr kann vollständig erfasst sein und dennoch einen falschen Betrag enthalten. Das ist für die spätere Pensionshöhe ebenso relevant wie ein fehlender Monat.
Wie kann man das Pensionskonto berichtigen?
Wenden Sie sich an den zuständigen Pensionsversicherungsträger und beantragen Sie die Erfassung oder Ergänzung der Versicherungszeiten. Legen Sie vorhandene Nachweise bei. Geeignet sind etwa Dienstverträge, Lohnunterlagen, Bezugsbestätigungen oder Geburtsurkunden.
Eine allgemeine Pensionskonto Nachzahlung für beliebige Lücken gibt es nicht. Beiträge können nur dort nachgezahlt oder freiwillig entrichtet werden, wo das Gesetz dies vorsieht. Beispiele sind bestimmte Schulzeiten, Studienzeiten oder Formen der freiwilligen Versicherung.
Änderungen älterer Grundlagen können als Ergänzungsgutschrift erscheinen. Bei Streit über die Kontoerstgutschrift gelten besondere Bescheid- und Rechtsmittelwege. Lassen Sie sich in solchen Fällen schriftlich bestätigen, welche Daten geprüft und geändert wurden.
Wie hängen Pensionskonto und Teilpension zusammen?
Seit 1. Jänner 2026 ermöglicht die Teilpension einen schrittweisen Übergang aus dem Erwerbsleben. Voraussetzung ist ein bestehender Anspruch auf eine geeignete Alterspension und eine vereinbarte Arbeitszeitreduktion.
Je nach Ausmaß der Reduktion werden 25, 50 oder 75 Prozent der maßgeblichen Gesamtgutschrift für die Teilpension herangezogen. Dieser Teil des Pensionskontos wird geschlossen. Der verbleibende Teil bleibt offen und erhält weitere Gutschriften aus der reduzierten Beschäftigung.
Die Entscheidung beeinflusst laufendes Einkommen, Steuerbelastung und spätere Vollpension. Eine genaue Berechnung ist daher wichtiger als der bloße Blick auf den Kontostand. Der Beitrag Teilpension 2026 in Österreich behandelt Voraussetzungen und praktische Folgen ausführlich.
Kernfakten im Überblick
| Aspekt | Wesentliches |
|---|---|
| Personenkreis | Das Pensionskonto gilt grundsätzlich für ab 1. Jänner 1955 Geborene mit österreichischen Versicherungszeiten. |
| Jährliche Gutschrift | Die Teilgutschrift beträgt 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlage. |
| Monatliche Orientierung | Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt die bisher erworbene monatliche Bruttopension. |
| Abfrage | Der Abruf ist mit ID Austria, über FinanzOnline oder auf Antrag per Post möglich. |
| Kontrolle | Versicherungszeiten, Beitragsgrundlagen und Sonderzeiten sollten regelmäßig geprüft und bei Bedarf berichtigt werden. |
Fazit
Das Pensionskonto Österreich schafft einen nachvollziehbaren Überblick über Ihre bisher erworbenen gesetzlichen Pensionsansprüche. Entscheidend sind die jährlichen Beitragsgrundlagen, der Kontoprozentsatz von 1,78 Prozent und die laufende Aufwertung früherer Gutschriften.
Für eine erste Schätzung teilen Sie die Gesamtgutschrift durch 14. Dieser Wert ist eine monatliche Bruttoorientierung und keine verbindliche Nettozusage. Ein Pensionskontorechner kann zukünftige Jahre ergänzen, bleibt jedoch von Annahmen abhängig.
Rufen Sie das Konto regelmäßig ab und vergleichen Sie die Daten mit Ihren Unterlagen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit, Krankengeld, Präsenzdienst, Selbstständigkeit und längere Teilzeitphasen. Fehlende oder falsche Daten sollten Sie früh berichtigen lassen. So wird das Pensionskonto zu einem brauchbaren Planungsinstrument statt zu einer bloßen Zahl kurz vor dem Pensionsantritt.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Pensionskonto Österreich“
Ist das Pensionskonto ein persönliches Sparguthaben?
Nein. Das Pensionskonto ist kein Depot und kein verzinstes Sparbuch mit individuell angesammeltem Kapital. Es dokumentiert gesetzliche Leistungsansprüche im österreichischen Umlagesystem. Die ausgewiesene Gesamtgutschrift beschreibt eine jährliche Bruttopension nach den Kontoregeln. Sie können den Betrag nicht vorzeitig abheben, übertragen oder frei veranlagen. Die Aufwertung folgt gesetzlichen Faktoren und nicht der Entwicklung eines Wertpapiermarktes.
Auch im Todesfall wird kein Kontoguthaben wie Bankvermögen ausgezahlt. Ansprüche von Hinterbliebenen richten sich nach den gesetzlichen Regeln für Witwenpensionen, Witwerpensionen oder Waisenpensionen. Das Konto liefert dafür Berechnungsgrundlagen, ist aber selbst kein vererbbares Vermögenskonto.
Warum fehlt im Online-Auszug manchmal das jüngste Kalenderjahr?
Zwischen einer Beschäftigung und der vollständigen Darstellung im Pensionskonto kann Zeit vergehen. Arbeitgebermeldungen, Jahreslohnzettel und sozialversicherungsrechtliche Verarbeitung müssen abgeschlossen sein. Bei Selbstständigen kann zusätzlich die endgültige Beitragsgrundlage fehlen, solange der maßgebliche Einkommensteuerbescheid noch nicht verarbeitet wurde. Ein vorläufiger Wert kann später geändert werden. Das ist keine seltene Ausnahme, sondern Teil der regulären Nachbemessung.
Prüfen Sie zunächst den Versicherungsdatenauszug und Ihre aktuellen Lohnunterlagen. Fehlt das jüngste Jahr nur vorübergehend, ist nicht sofort ein Berichtigungsantrag nötig. Bleibt die Lücke bestehen oder fehlen ältere Zeiten, sollten Sie den zuständigen Träger kontaktieren.
Werden Versicherungszeiten aus dem Ausland im österreichischen Konto angezeigt?
Ausländische Versicherungszeiten erscheinen häufig nicht wie österreichische Beitragszeiten im laufenden Pensionskonto. Sie werden regelmäßig erst im Pensionsverfahren geprüft. Zeiten aus EU-Staaten, EWR-Staaten, der Schweiz und bestimmten Abkommensstaaten können für Anspruch und Berechnung relevant sein. Jedes beteiligte Land berechnet grundsätzlich seine eigene Leistung nach den dortigen Regeln. Die österreichische Gesamtgutschrift enthält daher nicht automatisch sämtliche späteren Auslandsleistungen.
Bewahren Sie ausländische Versicherungsnummern, Arbeitsverträge und Nachweise sorgfältig auf. Informieren Sie den österreichischen Versicherungsträger spätestens beim Pensionsantrag über alle Auslandszeiten. Beschäftigungen in Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen können anders behandelt werden und erfordern eine Einzelfallprüfung.
Erhöht eine geringfügige Beschäftigung automatisch das Pensionskonto?
Eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung führt grundsätzlich nicht automatisch zu einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung. Maßgeblich ist die jeweils geltende Geringfügigkeitsgrenze. Mehrere geringfügige Beschäftigungen können gemeinsam eine Versicherungspflicht auslösen, wenn die Entgelte zusammengerechnet über der Grenze liegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine freiwillige Selbstversicherung möglich. Sie kann Versicherungszeiten und Gutschriften schaffen, verursacht jedoch eigene Beiträge. Der Antrag wirkt außerdem nicht beliebig für weit zurückliegende Zeiträume. Prüfen Sie daher vorab Kosten, Beginn und erwartete Wirkung. Eine geringfügige Tätigkeit sollte nie allein anhand des Bruttolohns beurteilt werden.
Kann ein Elternteil Pensionsgutschriften auf den anderen übertragen?
Das freiwillige Pensionssplitting erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung eines Teils von Gutschriften aus Erwerbstätigkeit. Übertragen kann jener Elternteil, der während der ersten Jahre nach der Geburt erwerbstätig war. Begünstigt wird der Elternteil, der sich überwiegend der Kindererziehung gewidmet hat. Die Übertragung betrifft nur bestimmte Teilgutschriften und muss beantragt werden.
Für den übertragenden Elternteil sinkt der eigene spätere Anspruch entsprechend. Deshalb sollte das Paar beide Pensionskonten und die langfristigen Folgen vergleichen. Eine Übertragung ersetzt nicht die korrekte Erfassung der Kindererziehungszeiten. Beide Instrumente wirken unterschiedlich und können nebeneinander relevant sein.
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