Außergewöhnliche Belastungen Österreich können 2026 bestimmte private Kosten steuerlich mindern. Dazu zählen etwa Krankheitskosten, Pflege, Behinderung oder Katastrophenschäden. Entscheidend ist, ob ein Selbstbehalt gilt. Der Artikel beleuchtet alle möglichen Formen und verrät, wie damit umgegangen werden kann.
Ausgangslage
Hohe Arztkosten, eine neue Brille, Zahnersatz oder plötzlich notwendige Pflege können das Haushaltsbudget erheblich belasten. Das österreichische Steuerrecht berücksichtigt bestimmte private Aufwendungen deshalb als außergewöhnliche Belastungen. Allerdings führt nicht jede hohe Rechnung automatisch zu einer Steuergutschrift.
Entscheidend sind mehrere Voraussetzungen. Die Ausgabe muss außergewöhnlich sein, zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Bei vielen Kosten kommt zusätzlich ein einkommensabhängiger Selbstbehalt zur Anwendung. Andere Aufwendungen können ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden. Die gesetzlichen Grundlagen enthält insbesondere § 34 EStG. Einen ausführlichen Überblick bietet auch das Bundesministerium für Finanzen zu außergewöhnlichen Belastungen.
| Kostenart | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Arzt, Zahnarzt, Medikamente | Grundsätzlich mit Selbstbehalt |
| Brille und Kontaktlinsen | Grundsätzlich mit Selbstbehalt |
| Kurkosten | Bei medizinischer Notwendigkeit grundsätzlich mit Selbstbehalt |
| Behinderungsbedingte Kosten | Unter den Voraussetzungen ohne Selbstbehalt |
| Katastrophenschäden | Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ohne Selbstbehalt |
| Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes | Pauschalbetrag ohne Selbstbehalt |
| Pflegekosten | Abhängig von Pflegebedarf, Behinderung und Kostenträger |
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen sind private Aufwendungen, die steuerlich berücksichtigt werden können, obwohl sie nicht mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Sie unterscheiden sich damit grundlegend von Werbungskosten. Gleichzeitig müssen sie strengere Voraussetzungen erfüllen als gewöhnliche Ausgaben des täglichen Lebens.
Eine außergewöhnliche Belastung darf außerdem nicht bereits als Betriebsausgabe, Werbungskosten oder Sonderausgabe berücksichtigt werden. Die steuerliche Einordnung richtet sich daher nicht allein danach, wie teuer eine Ausgabe war. Entscheidend sind Ursache, Notwendigkeit und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Was bedeutet außergewöhnlich?
Eine Belastung gilt als außergewöhnlich, wenn sie höher ist als jene Belastung, die der Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger entsteht. Maßgeblich sind dabei insbesondere vergleichbare Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Eine gewöhnliche Anschaffung für den privaten Haushalt wird deshalb nicht allein durch einen hohen Preis steuerlich außergewöhnlich. Krankheitsbedingte Behandlungskosten können diese Voraussetzung dagegen erfüllen, weil sie nicht typischer Bestandteil der normalen privaten Lebensführung sind.
Was bedeutet zwangsläufig?
Zwangsläufigkeit liegt vor, wenn Sie sich der Ausgabe aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen können. Besonders deutlich wird das bei notwendigen medizinischen Behandlungen.
Freiwillige Ausgaben ohne ausreichenden medizinischen oder rechtlichen Anlass erfüllen diese Voraussetzung hingegen häufig nicht. Das erklärt, weshalb reine Wellnessangebote, allgemeine Gesundheitsvorsorge oder kosmetische Behandlungen steuerlich deutlich kritischer beurteilt werden.
Wann wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt?
Bei vielen außergewöhnlichen Belastungen erfolgt diese Prüfung über den Selbstbehalt. Nur jener Teil der anerkannten Aufwendungen, der den persönlichen Selbstbehalt übersteigt, wirkt sich auf das steuerpflichtige Einkommen aus.
Das bedeutet auch: Das Finanzamt ersetzt nicht automatisch einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Rechnung. Außergewöhnliche Belastungen reduzieren unter den gesetzlichen Voraussetzungen zunächst die steuerliche Bemessungsgrundlage. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab.
Wie funktioniert der Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen?
Der Selbstbehalt ist eine der wichtigsten Regeln bei außergewöhnlichen Belastungen Österreich. Seine Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem für diese Berechnung maßgeblichen Einkommen. Zusätzlich können familiäre Verhältnisse den Prozentsatz reduzieren.
Das Finanzamt berechnet den konkreten Selbstbehalt im Rahmen der Veranlagung. Für eine erste Einschätzung sind die gesetzlichen Prozentsätze dennoch hilfreich.
Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?
| Maßgebliches Einkommen | Grundsätzlicher Selbstbehalt |
|---|---|
| Bis 7.300 Euro | 6 Prozent |
| Mehr als 7.300 bis 14.600 Euro | 8 Prozent |
| Mehr als 14.600 bis 36.400 Euro | 10 Prozent |
| Mehr als 36.400 Euro | 12 Prozent |
Der Prozentsatz kann sich um jeweils einen Prozentpunkt reduzieren. Das gilt unter anderem für jedes steuerlich relevante Kind. Eine Reduktion kommt auch beim Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag infrage.
Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Reduktion ebenfalls für verheiratete Personen oder eingetragene Partner. Für 2026 dürfen die maßgeblichen Einkünfte des Partners dabei grundsätzlich 7.411 Euro nicht überschreiten. Die aktuellen Regeln erläutert auch das Einkommensteuergesetz zu außergewöhnlichen Belastungen.
Warum ist der Selbstbehalt so wichtig?
Angenommen, anerkannte Krankheitskosten betragen 2.500 Euro. Liegt der persönliche Selbstbehalt bei 3.000 Euro, entsteht aus diesen Kosten allein keine zusätzliche steuerliche Wirkung.
Betragen die anerkannten Aufwendungen hingegen 4.000 Euro und der Selbstbehalt 3.000 Euro, können grundsätzlich 1.000 Euro die steuerliche Bemessungsgrundlage reduzieren. Das Beispiel ist bewusst vereinfacht. Die tatsächliche Berechnung erfolgt anhand der individuellen Veranlagung.
Welche außergewöhnlichen Belastungen unterliegen dem Selbstbehalt?

Besonders häufig werden Krankheitskosten geltend gemacht. Dazu können Arztkosten, Spitalskosten, Medikamente, Zahnersatz, therapeutische Maßnahmen und medizinisch erforderliche Heilbehelfe gehören.
Entscheidend ist ein nachvollziehbarer Zusammenhang mit einer konkreten Krankheit oder Behandlung. Erstattungen durch Krankenversicherung, Unfallversicherung, private Versicherungen oder andere Stellen müssen grundsätzlich von den selbst getragenen Kosten abgezogen werden.
Kann ich Arztkosten steuerlich absetzen?
Ärztliche Honorare und bestimmte Krankenhauskosten können grundsätzlich als Krankheitskosten berücksichtigt werden. Relevant ist der Betrag, den Sie nach möglichen Erstattungen tatsächlich selbst getragen haben.
Bei privaten medizinischen Leistungen kann die Beurteilung schwieriger sein. Besonders bei ungewöhnlich hohen Kosten sollte nachvollziehbar dokumentiert sein, weshalb die Behandlung medizinisch erforderlich war. Rechnungen, Zahlungsnachweise und ärztliche Unterlagen können dabei entscheidend sein.
Kann ich Zahnarzt und Zahnersatz steuerlich absetzen?
Kosten für notwendige Zahnbehandlungen können außergewöhnliche Belastungen darstellen. Das betrifft beispielsweise Kronen, Brücken, Prothesen und andere medizinisch erforderliche zahnärztliche Leistungen.
Auch hier zählt nur die wirtschaftlich selbst getragene Belastung. Erstattungen müssen abgezogen werden. Bei besonders kostspieligen Behandlungen sollten Sie Rechnung, Zahlungsbeleg sowie mögliche Kostenübernahmen Ihrer Versicherung gemeinsam dokumentieren.
Kann ich eine Brille oder Kontaktlinsen absetzen?
Medizinisch notwendige Sehbehelfe gehören grundsätzlich zu den möglichen Krankheitskosten. Dazu zählen Brillen und Kontaktlinsen. Im Regelfall unterliegen diese Aufwendungen dem persönlichen Selbstbehalt.
Eine teure Brille führt daher nicht automatisch zu einer Steuerersparnis. Entscheidend ist die Summe aller im betreffenden Jahr anerkannten außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt.
Welche Medikamentenkosten können berücksichtigt werden?
Medikamente können steuerlich relevant sein, wenn sie zur Behandlung einer Krankheit erforderlich sind. Bei ärztlich verschriebenen Medikamenten lässt sich der medizinische Zusammenhang regelmäßig besonders gut nachweisen.
Allgemeine Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate oder Produkte zur bloßen Gesundheitsvorsorge erfüllen die Voraussetzungen dagegen nicht automatisch. Entscheidend bleibt eine konkrete medizinische Veranlassung.
Was gilt bei Therapien und Psychotherapie?

Auch therapeutische Behandlungen und Psychotherapie können Krankheitskosten darstellen. Voraussetzung ist grundsätzlich ein medizinisch nachvollziehbarer Behandlungszusammenhang.
Bei Leistungen außerhalb klassischer ärztlicher Behandlung gewinnt die Dokumentation zusätzlich an Bedeutung. Eine vor Behandlungsbeginn ausgestellte ärztliche Verordnung kann bei bestimmten Therapien relevant sein. Reine Wellnessmaßnahmen oder allgemeine Angebote zur Steigerung des Wohlbefindens sind davon abzugrenzen.
Wann sind Kurkosten steuerlich absetzbar?
Kurkosten können anerkannt werden, wenn der Aufenthalt unmittelbar mit einer Krankheit zusammenhängt und medizinisch notwendig ist. Das BMF verlangt dafür grundsätzlich einen geeigneten medizinischen Nachweis vor dem Kurantritt oder einen entsprechenden Kostenzuschuss der Sozialversicherung.
Berücksichtigt werden können beispielsweise Aufenthaltskosten, medizinische Betreuung, Kurmittel und bestimmte Fahrtkosten. Kostenersätze sind abzuziehen. Zusätzlich ist für Verpflegung eine Haushaltsersparnis von derzeit 5,23 Euro pro Tag zu berücksichtigen.
Welche außergewöhnlichen Belastungen gelten ohne Selbstbehalt?
Bei bestimmten Aufwendungen verzichtet das Steuerrecht auf den allgemeinen Selbstbehalt. Dazu zählen insbesondere bestimmte behinderungsbedingte Mehraufwendungen, Katastrophenschäden und das gesetzliche Pauschale für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes.
Ohne Selbstbehalt bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede Ausgabe in voller Höhe anerkannt wird. Auch hier gelten gesetzliche Voraussetzungen, mögliche Pauschalbeträge und Regeln für erhaltene Kostenersätze.
Welche Kosten können bei einer Behinderung abgesetzt werden?
Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 25 Prozent gelten besondere steuerliche Regeln. Unter den Voraussetzungen können Freibeträge sowie bestimmte tatsächliche Kosten ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden.
Die jährlichen pauschalen Freibeträge reichen nach dem Grad der Behinderung von 124 Euro bei 25 bis 34 Prozent bis zu 1.198 Euro ab einem Behinderungsgrad von 95 Prozent. Zusätzlich können bestimmte Hilfsmittel und unmittelbar behinderungsbedingte Heilbehandlungskosten berücksichtigt werden.
Als Heilbehandlung kommen etwa Arztkosten, Spitalskosten, Medikamente sowie Therapie oder Kurkosten infrage, sofern ein Zusammenhang mit der Behinderung besteht. Einen detaillierten Überblick bietet das BMF zu außergewöhnlichen Belastungen bei Behinderungen.
Welche Katastrophenschäden sind absetzbar?
Aufwendungen zur Beseitigung bestimmter Katastrophenschäden können ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere Schäden durch Hochwasser, Vermurungen, Erdrutsche, Lawinen, Schnee oder schwere Stürme.
Steuerlich relevant können notwendige Aufräumungsarbeiten und bestimmte Wiederbeschaffungskosten zerstörter notwendiger Wirtschaftsgüter sein. Versicherungsleistungen oder Zahlungen aus öffentlichen Mitteln müssen berücksichtigt werden. Reine Vorsorgemaßnahmen gegen mögliche künftige Schäden sind davon zu unterscheiden.
Was gilt bei auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes?
Besteht im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit, kann für eine auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ein Pauschalbetrag berücksichtigt werden. Dieser beträgt 110 Euro je angefangenem Monat der Berufsausbildung.
Grundsätzlich spielt dabei eine Entfernung von 80 Kilometern eine wichtige Rolle. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pauschale auch bei geringerer Entfernung zustehen, etwa wenn die maßgebliche Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt. Höhere tatsächliche Fahrtkosten oder Schulkosten ersetzen das Pauschale nicht. Die Details erläutert das BMF zu außergewöhnlichen Belastungen ohne Selbstbehalt.
Pflegekosten und Pflegeheim steuerlich absetzen
Pflegekosten können erhebliche Beträge erreichen. Steuerlich kommt es jedoch darauf an, weshalb Betreuung oder Unterbringung erforderlich ist und wer die Kosten tatsächlich trägt.
Eine Unterbringung in einem Altersheim allein aufgrund des Alters begründet nicht automatisch eine außergewöhnliche Belastung. Besteht dagegen Krankheits-, Pflege- oder besondere Betreuungsbedürftigkeit, können die damit verbundenen Aufwendungen grundsätzlich relevant sein.
Welche Pflegekosten können berücksichtigt werden?
Bei häuslicher Betreuung können beispielsweise Kosten für Pflegepersonal, bestimmte Pflegehilfsmittel und Vermittlungsorganisationen berücksichtigt werden. Auch Kosten eines Pflegeheims können unter den gesetzlichen Voraussetzungen relevant sein.
Beziehen Sie Pflegegeld, müssen entsprechende Leistungen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Einen Überblick über die aktuellen Leistungsstufen finden Sie im Beitrag Pflegegeld Österreich 2026. Die praktische Finanzierung von Betreuung und Heimkosten behandelt außerdem unser Beitrag Pflegekosten in Österreich.
Wann gelten Pflegekosten ohne Selbstbehalt?
Liegt eine Behinderung von mindestens 25 Prozent vor, können die eigenen entsprechenden Pflegeaufwendungen grundsätzlich ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden. Bei Bezug von Pflegegeld wird steuerlich grundsätzlich von einem Behinderungsgrad von mindestens 25 Prozent ausgegangen.
Tragen hingegen unterhaltspflichtige Angehörige die Kosten, gelten andere Regeln. Bei ihnen kann grundsätzlich ein Selbstbehalt zur Anwendung kommen. Entscheidend sind deshalb immer die pflegebedürftige Person, der tatsächliche Kostenträger und mögliche Pflegegeldzahlungen.
Welche Kosten für Kinder können berücksichtigt werden?
Normale Lebenshaltungskosten eines Kindes sind keine außergewöhnliche Belastung. Für Kinder bestehen eigene steuerliche Instrumente wie Familienbonus Plus, Kinderabsetzbetrag und Unterhaltsabsetzbetrag.
Zusätzliche außergewöhnliche Aufwendungen können dennoch steuerlich relevant sein. Beispiele sind bestimmte Krankheitskosten, eine medizinisch notwendige Zahnregulierung oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen. Je nach Sachverhalt gelten dafür eigene Voraussetzungen.
Was gilt bei Unterhaltszahlungen?
Laufende Unterhaltszahlungen oder Alimente stellen grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung dar. Bestimmte zusätzliche Kosten können anders behandelt werden.
Übernehmen Sie beispielsweise zusätzlich zu laufenden Unterhaltszahlungen notwendige Krankheitskosten eines Kindes, können diese Aufwendungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden. Dazu können etwa eine notwendige Brille oder Zahnbehandlung gehören.
Was gilt bei besonderen Krankheitskosten eines Kindes?
Bei hohen Krankheitskosten eines Kindes sollte zuerst geklärt werden, wer die Kosten tatsächlich getragen hat. Zusätzlich sind mögliche Erstattungen und der Grad einer eventuell bestehenden Behinderung relevant.
Bei einer anerkannten Behinderung können spezielle Freibeträge und Regeln ohne Selbstbehalt gelten. Für Kinder sind in der Arbeitnehmerveranlagung teilweise eigene Angaben erforderlich. Deshalb sollten Rechnungen und medizinische Nachweise dem jeweiligen Kind eindeutig zuordenbar sein.
Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung
Auch Begräbniskosten können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Vorrangig müssen sie jedoch aus vorhandenen Aktiva des Nachlasses getragen werden.
Nur soweit die Kosten nicht durch den Nachlass oder andere Leistungen gedeckt sind, kommt eine außergewöhnliche Belastung infrage. Nach den Informationen des BMF können Kosten eines Begräbnisses einschließlich Grabmal grundsätzlich bis zu 20.000 Euro berücksichtigt werden. Für höhere Kosten muss deren Zwangsläufigkeit besonders nachgewiesen werden.
Nicht jede Ausgabe rund um einen Todesfall zählt dazu. Kosten für Trauerkleidung oder laufende Grabpflege gehören beispielsweise grundsätzlich nicht zu den abzugsfähigen Begräbniskosten.
Welche Kosten werden nicht anerkannt?
Eine hohe private Ausgabe reicht nicht aus, um steuerlich als außergewöhnliche Belastung zu gelten. Häufig scheitert die Anerkennung am fehlenden medizinischen Zusammenhang oder an der fehlenden Zwangsläufigkeit.
- Gewöhnliche private Lebenshaltungskosten
- Reine Wellnessangebote
- Allgemeine Gesundheitsvorsorge ohne konkreten Krankheitsbezug
- Bestimmte kosmetische Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit
- Freiwillige Nahrungsergänzung ohne ausreichenden Krankheitsbezug
- Bereits vollständig erstattete Kosten
Besonders bei Grenzfällen ist eine gute Dokumentation entscheidend. Eine Rechnung beweist zunächst nur, dass eine Ausgabe entstanden ist. Sie beweist noch nicht automatisch die medizinische Notwendigkeit oder steuerliche Zwangsläufigkeit.
Welche Kostenerstattungen müssen abgezogen werden?
Steuerlich zählt grundsätzlich nur die wirtschaftliche Belastung, die tatsächlich bei Ihnen verbleibt. Erstattet eine gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Behandlung, darf dieser Betrag nicht nochmals geltend gemacht werden.
Dasselbe gilt für Leistungen einer privaten Krankenversicherung, Unfallversicherung oder anderer Kostenträger. Auch Zuschüsse zu Pflege, Kur oder Katastrophenschäden können die absetzbare Belastung reduzieren.
Dokumentieren Sie deshalb nicht nur die ursprüngliche Rechnung. Bewahren Sie auch Abrechnungen Ihrer Versicherung und sonstige Erstattungsnachweise gemeinsam auf. Dadurch lässt sich der tatsächlich selbst getragene Betrag eindeutig nachvollziehen.
Welche Belege benötigt das Finanzamt?
Bei einer elektronischen Arbeitnehmerveranlagung müssen Rechnungen üblicherweise nicht automatisch mitgeschickt werden. Das Finanzamt kann jedoch Unterlagen anfordern. Sie sollten deshalb alle relevanten Nachweise geordnet aufbewahren.
Dazu gehören insbesondere Rechnungen, Zahlungsbestätigungen, ärztliche Verordnungen, medizinische Gutachten, Versicherungsabrechnungen und Nachweise über erhaltene Zuschüsse. Bei Fahrtkosten können nachvollziehbare Aufzeichnungen erforderlich sein.
Bei Behinderungen kommen amtliche Nachweise hinzu. Dazu zählen etwa Behindertenpass oder Bescheide des Sozialministeriumservice. Je klarer Kosten, medizinische Ursache und tatsächlich selbst getragener Betrag dokumentiert sind, desto einfacher lässt sich eine spätere Rückfrage beantworten.
Wo trägt man außergewöhnliche Belastungen in FinanzOnline ein?
Außergewöhnliche Belastungen werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise Einkommensteuererklärung erfasst. In FinanzOnline stehen dafür eigene Bereiche zur Verfügung.
Bei den klassischen außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt werden Krankheitskosten einschließlich Zahnersatz unter Kennzahl 730 erfasst. Begräbniskosten gehören zur Kennzahl 731. Für Kurkosten ist Kennzahl 734 vorgesehen. Sonstige außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt werden grundsätzlich unter Kennzahl 735 erfasst.
Katastrophenschäden ohne Selbstbehalt werden unter Kennzahl 475 eingetragen. Für Behinderungen und damit verbundene Kosten bestehen zusätzliche Bereiche. Das System führt Nutzer inzwischen teilweise anhand von Fragen zu den relevanten Feldern.
Wer den gesamten Ablauf der Veranlagung prüfen möchte, findet im Beitrag Steuerausgleich Österreich 2026 Fristen, Einreichung und Bearbeitung ausführlich erklärt.
Beispiele für außergewöhnliche Belastungen Österreich
Beispiel: 2.500 Euro Zahnarztkosten
Sie bezahlen innerhalb eines Jahres 2.500 Euro für medizinisch notwendigen Zahnersatz. Eine Versicherung übernimmt keinen Teil der Rechnung. Ihr individueller Selbstbehalt liegt beispielsweise bei 3.000 Euro.
Die Zahnarztkosten können zwar grundsätzlich zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören. Sie liegen in diesem vereinfachten Beispiel aber unter dem Selbstbehalt. Allein aus dieser Rechnung entsteht daher noch keine steuerliche Auswirkung. Weitere anerkannte Belastungen desselben Jahres können die Gesamtsumme erhöhen.
Beispiel: Brille und medizinische Behandlung
Sie bezahlen 900 Euro für eine medizinisch notwendige Brille und weitere 3.100 Euro für Behandlungen. Nach möglichen Erstattungen verbleiben insgesamt 4.000 Euro an anerkannten Krankheitskosten.
Beträgt Ihr persönlicher Selbstbehalt vereinfacht 3.000 Euro, können 1.000 Euro über dem Selbstbehalt verbleiben. Dieser Betrag reduziert nicht direkt Ihre Steuer um 1.000 Euro. Er kann vielmehr die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend vermindern.
Beispiel: Pflegekosten
Eine pflegebedürftige Person bezahlt Betreuungskosten selbst und erhält Pflegegeld. Zuerst müssen die erhaltenen Leistungen und mögliche weitere Zuschüsse berücksichtigt werden.
Liegt aufgrund des Pflegegeldbezugs steuerlich eine entsprechende Behinderung vor, können die verbleibenden eigenen Pflegekosten grundsätzlich ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden. Zahlen dagegen Angehörige, muss deren steuerliche Situation gesondert geprüft werden.
Beispiel: Behinderung
Eine Person weist einen anerkannten Behinderungsgrad von 50 Prozent auf. Neben einem möglichen pauschalen Freibetrag entstehen Kosten für Medikamente und Therapie, die unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängen.
Solche behinderungsbedingten Heilbehandlungskosten können zusätzlich und ohne allgemeinen Selbstbehalt berücksichtigt werden. Voraussetzung bleibt ein ausreichender Zusammenhang mit der anerkannten Behinderung.
Außergewöhnliche Belastungen versus Werbungskosten
Werbungskosten entstehen durch die berufliche Tätigkeit. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsmittel, berufliche Fortbildungen oder Fachliteratur. Außergewöhnliche Belastungen betreffen dagegen typischerweise private Situationen wie Krankheit, Pflege oder Behinderung.
Die steuerliche Wirkung unterscheidet sich ebenfalls. Bei Werbungskosten gibt es keinen mit Krankheitskosten vergleichbaren einkommensabhängigen Selbstbehalt. Welche beruflichen Kosten 2026 relevant sind, erläutert unser Beitrag Werbungskosten Österreich 2026.
Außergewöhnliche Belastungen versus Sonderausgaben
Sonderausgaben bilden eine weitere eigene Kategorie des Einkommensteuerrechts. Dazu gehören gesetzlich ausdrücklich bestimmte private Ausgaben. Beispiele sind unter Voraussetzungen Kirchenbeiträge, Spenden oder bestimmte Vorsorgeaufwendungen.
Eine Ausgabe kann nicht beliebig einer günstigeren Kategorie zugeordnet werden. Entscheidend ist der gesetzliche Tatbestand. Krankheitskosten bleiben deshalb grundsätzlich außergewöhnliche Belastungen und werden nicht allein durch ihre Höhe zu Sonderausgaben.
Kernfakten im Überblick
| Aspekt | Wesentliches |
|---|---|
| Voraussetzungen | Die Belastung muss außergewöhnlich, zwangsläufig und wirtschaftlich erheblich sein |
| Selbstbehalt 2026 | Je nach Einkommen grundsätzlich 6, 8, 10 oder 12 Prozent |
| Krankheitskosten | Arzt, Zahnarzt, Medikamente, Therapien und Sehbehelfe können grundsätzlich relevant sein |
| Ohne Selbstbehalt | Unter anderem bestimmte behinderungsbedingte Kosten, Katastrophenschäden und auswärtige Berufsausbildung |
| Kostenersätze | Erstattungen durch Versicherungen und andere Stellen müssen grundsätzlich abgezogen werden |
Fazit
Außergewöhnliche Belastungen Österreich können 2026 vor allem bei hohen Krankheitskosten, Pflegebedarf, Behinderung oder außergewöhnlichen Schadensfällen steuerlich relevant werden. Die wichtigste Unterscheidung betrifft Kosten mit und ohne Selbstbehalt.
Bei gewöhnlichen Krankheitskosten entscheidet die Summe der anerkannten Aufwendungen. Erst der Teil oberhalb des persönlichen Selbstbehalts wirkt sich grundsätzlich auf die steuerliche Bemessungsgrundlage aus. Bei bestimmten behinderungsbedingten Aufwendungen oder Katastrophenschäden entfällt dieser Selbstbehalt.
Sammeln Sie deshalb nicht nur Rechnungen. Dokumentieren Sie auch ärztliche Verordnungen, Versicherungsleistungen, Pflegegeld und andere Erstattungen. Prüfen Sie anschließend die richtige Kategorie in FinanzOnline. Besonders bei hohen Pflegekosten, außergewöhnlichen medizinischen Behandlungen oder komplexen Familiensituationen kann eine individuelle steuerliche Prüfung sinnvoll sein.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „außergewöhnliche Belastungen Österreich“
Können außergewöhnliche Belastungen auf mehrere Jahre verteilt werden?
Grundsätzlich ist für viele außergewöhnliche Belastungen jener Zeitraum maßgeblich, in dem die Ausgabe tatsächlich geleistet wurde. Eine freiwillige Verteilung hoher Krankheitskosten auf mehrere Steuerjahre ist daher nicht beliebig möglich. Das kann praktisch wichtig sein, weil der Selbstbehalt für jedes Veranlagungsjahr neu beurteilt wird. Werden größere medizinische Rechnungen in unterschiedlichen Jahren bezahlt, kann sich daraus eine andere steuerliche Wirkung ergeben. Entscheidend sind jedoch die tatsächlichen Zahlungszeitpunkte und nicht eine nachträgliche steuerliche Gestaltung ohne wirtschaftliche Grundlage.
Was passiert, wenn eine Versicherung die Kosten erst im Folgejahr ersetzt?
Ein späterer Kostenersatz kann steuerlich relevant werden, wenn dieselbe Ausgabe zuvor als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurde. Entscheidend ist, dass nur jene Belastung steuerlich berücksichtigt werden soll, die wirtschaftlich endgültig bei Ihnen verbleibt. Bei zeitlich auseinanderfallender Zahlung und Erstattung sollte deshalb dokumentiert werden, wann die Rechnung bezahlt und wann die Versicherungsleistung überwiesen wurde. Bei größeren Beträgen oder bereits rechtskräftig veranlagten Jahren kann eine individuelle Prüfung notwendig sein.
Kann eine Behandlung im Ausland als außergewöhnliche Belastung gelten?
Eine medizinische Behandlung verliert ihre steuerliche Bedeutung nicht automatisch dadurch, dass sie im Ausland durchgeführt wurde. Entscheidend bleiben medizinische Notwendigkeit, Zwangsläufigkeit und die tatsächlich selbst getragenen Kosten. Bei privaten oder ungewöhnlichen Auslandsbehandlungen kann das Finanzamt jedoch besonders genau prüfen, weshalb die Behandlung erforderlich war. Rechnungen sollten deshalb eindeutig sein. Fremdsprachige medizinische Unterlagen sollten den Behandlungszweck nachvollziehbar erkennen lassen. Kostenersätze einer österreichischen oder ausländischen Versicherung müssen auch hier berücksichtigt werden.
Kann ich Fahrtkosten zu Arzt, Therapie oder Krankenhaus geltend machen?
Notwendige Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung können grundsätzlich Teil der Krankheitskosten sein. Wichtig ist ein ausreichender Zusammenhang mit der Behandlung und eine nachvollziehbare Dokumentation. Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sollten Datum, Strecke, medizinischer Anlass und Ziel festgehalten werden. Öffentliche Verkehrsmittel lassen sich über Fahrkarten oder Buchungsbelege dokumentieren. Fahrten aus rein privaten Gründen oder gewöhnliche Besuchsfahrten zu erkrankten Angehörigen erfüllen die Voraussetzungen dagegen nicht automatisch.
Lohnt sich das Sammeln von Krankheitskosten auch bei einem hohen Selbstbehalt?
Ja, insbesondere wenn mehrere Kostenarten innerhalb desselben Jahres zusammenkommen. Eine einzelne Brille oder eine kleinere Arztrechnung kann deutlich unter dem persönlichen Selbstbehalt liegen. Zusammen mit Zahnarztkosten, Medikamenten, Therapie oder anderen anerkannten Aufwendungen kann die Jahressumme den Selbstbehalt jedoch überschreiten. Zusätzlich lässt sich zu Jahresbeginn oft noch nicht abschätzen, welche medizinischen Ausgaben später entstehen. Eine vollständige Dokumentation verhindert daher, dass steuerlich relevante Kosten am Jahresende fehlen.
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