Die Teilpension 2026 ermöglicht in Österreich einen gleitenden Pensionsantritt. Wer bereits pensionsberechtigt ist, kann die Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension beziehen. Nähere Informationen gibt es im Artikel.
Ausgangslage
Seit 1. Jänner 2026 gibt es in Österreich ein neues Modell zwischen voller Erwerbstätigkeit und vollständigem Ruhestand. Die Teilpension richtet sich an ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits Anspruch auf eine bestimmte Form der Alterspension haben. Statt das Dienstverhältnis vollständig zu beenden, reduzieren sie ihre Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent und höchstens 75 Prozent. Parallel zahlt die Pensionsversicherung einen entsprechenden Teil der Pension aus.
Interessant ist die Teilpension Österreich vor allem für Menschen, die beruflich aktiv bleiben möchten, aber ihre Belastung reduzieren wollen. Eine pauschale finanzielle Empfehlung lässt sich daraus nicht ableiten. Arbeitszeit, Pensionskonto, Abschläge, bisheriges Gehalt und Steuerbelastung wirken zusammen. Vor einer Entscheidung sollten Sie deshalb sowohl die erwartete Teilpension als auch das verbleibende Arbeitseinkommen und die spätere Vollpension betrachten.
Die Teilpension ergänzt seit 2026 die bestehenden Möglichkeiten für den Übergang aus dem Erwerbsleben. Wie sie sich in das gesamte System einordnet, zeigt unser Überblick zu Pension und Pensionsarten in Österreich.
Teilpension 2026 in Österreich: Was hinter dem Modell steckt
Die gesetzliche Grundlage wurde mit dem Teilpensionsgesetz geschaffen. Die Regelungen gelten seit Anfang 2026. Den rechtlichen Kern bildet § 4a des Allgemeinen Pensionsgesetzes. Die aktuelle Fassung lässt sich im Rechtsinformationssystem des Bundes nachlesen.
Das Teilpensionsmodell verschiebt den Pensionsantritt nicht zwingend. Vielmehr wird ein bereits bestehender Pensionsanspruch teilweise genutzt. Ein bestimmter Anteil des Pensionskontos wird für die Teilpension herangezogen. Der verbleibende Teil bleibt offen. Während der reduzierten Beschäftigung entstehen dort weitere Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen. Das Pensionskonto in Österreich bleibt deshalb für die spätere Vollpension von zentraler Bedeutung.
Was unterscheidet die Teilpension von einem normalen Zuverdienst?
Bei der Teilpension ist die weitere Beschäftigung Bestandteil des Modells. Sie reduzieren Ihre bisherige Arbeitszeit aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Gleichzeitig erhalten Sie einen gesetzlich bestimmten Teil Ihrer Pension. Ein bloßer Zuverdienst zu einer bereits vollständig bezogenen Pension funktioniert anders. Dort wurde die Pension bereits vollständig in Anspruch genommen und die Erwerbstätigkeit kommt zusätzlich hinzu.
Die Teilpension schafft damit einen gleitenden Pensionsantritt. Sie soll insbesondere verhindern, dass Beschäftigte nur zwischen unverändert hoher Arbeitsbelastung und vollständigem Ausscheiden wählen können. Das Sozialministerium erläutert die Teilpension ausdrücklich als Möglichkeit, weniger zu arbeiten und dennoch beruflich aktiv zu bleiben.
Teilpension Voraussetzungen: Wer 2026 Anspruch hat
Die wichtigste Teilpension Voraussetzung ist ein bereits bestehender Pensionsanspruch. Das Modell eröffnet keinen früheren Zugang zur Pension. Sie müssen die Bedingungen jener Pensionsart erfüllen, auf deren Grundlage Sie die Teilpension beantragen. Gleichzeitig muss am Stichtag eine Pflichtversicherung aufgrund einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit bestehen.
Ob das notwendige Alter erreicht ist, hängt von der jeweiligen Pensionsart und persönlichen Versicherungsbiografie ab. Einen Überblick über die gesetzlichen Altersgrenzen bietet unser Beitrag zum Pensionsalter in Österreich 2026. Bei einem vorzeitigen Antritt spielen zusätzlich Versicherungsmonate und weitere Voraussetzungen eine Rolle.
Welche Pensionsarten kommen für die Teilpension infrage?
| Pensionsart | Bedeutung für die Teilpension |
|---|---|
| Alterspension | Teilpension ist möglich, sobald die Voraussetzungen der regulären Alterspension erfüllt sind. |
| Korridorpension | Bei erfüllten Voraussetzungen kann die Korridorpension teilweise beansprucht werden. Vorzeitige Abschläge sind zu berücksichtigen. |
| Schwerarbeitspension | Auch eine bestehende Berechtigung zur Schwerarbeitspension kann Grundlage der Teilpension sein. |
| Langzeitversichertenpension | Langzeitversicherte können das Modell nutzen, sobald alle notwendigen Voraussetzungen vorliegen. |
Gerade bei einem möglichen vorzeitigen Pensionsantritt sollte zuerst geprüft werden, welcher Anspruch tatsächlich besteht. Bei der Korridorpension in Österreich ändern sich die Voraussetzungen schrittweise. Eine individuelle Prüfung verhindert, dass Arbeitszeitvereinbarung und gewünschter Pensionsstichtag nicht zusammenpassen.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft bestehende Pensionsbescheide. Wer bereits einen bescheidmäßig zuerkannten Anspruch auf eine Eigenpension hat, kann nicht nachträglich einfach in die Teilpension wechseln. Auch während einer Wiedereingliederungsteilzeit ist die Antragstellung ausgeschlossen. Die Planung sollte deshalb vor dem endgültigen Pensionsantritt erfolgen.
Teilpension Arbeitszeit: Wie stark muss die Arbeitszeit sinken?
Die Teilpension Arbeitszeit muss gegenüber dem maßgeblichen bisherigen Beschäftigungsausmaß um mindestens 25 Prozent und höchstens 75 Prozent reduziert werden. Ausgangspunkt ist grundsätzlich das überwiegende Beschäftigungsausmaß im letzten Jahr vor dem Pensionsstichtag. Wer bereits bisher in Teilzeit gearbeitet hat, muss deshalb nicht zwingend von einer klassischen 40 Stunden Woche ausgehen.
Die Arbeitszeitreduktion benötigt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Ein einseitiger Anspruch auf die gewünschte Stundenreduktion besteht im Teilpensionsmodell nicht. Die Teilpension Arbeitgeberzustimmung ist daher ein praktischer Schlüsselfaktor. In der Vereinbarung sollten Beginn, Dauer und Ausmaß der reduzierten Arbeitszeit eindeutig geregelt werden.
| Reduktion der Arbeitszeit | Anteil für die Teilpension |
|---|---|
| Mindestens 25 Prozent bis 40 Prozent | 25 Prozent der maßgeblichen Gesamtgutschrift |
| Mehr als 40 Prozent bis 60 Prozent | 50 Prozent der maßgeblichen Gesamtgutschrift |
| Mehr als 60 Prozent bis höchstens 75 Prozent | 75 Prozent der maßgeblichen Gesamtgutschrift |
Damit folgt die Pensionshöhe nicht jeder einzelnen Prozentstufe der Arbeitszeit. Eine Reduktion um 40 Prozent führt noch zur 25 Prozent Teilpension. Erst bei einer Reduktion von mehr als 40 Prozent greift die 50 Prozent Teilpension. Bei mehr als 60 Prozent Arbeitszeitreduktion kommt die 75 Prozent Teilpension zur Anwendung. Vor einer Vereinbarung lohnt sich deshalb eine exakte Berechnung.
Welche Rolle spielt die Geringfügigkeitsgrenze?
Die Teilpension Geringfügigkeitsgrenze wird häufig missverstanden. 2026 liegt die monatliche Grenze bei 551,10 Euro. Bei der Teilpension ist dieser Betrag keine maximale Zuverdienstgrenze. Das verbleibende Arbeitsentgelt muss vielmehr über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, damit weiterhin die erforderliche Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung besteht.
Wer die Arbeitszeit reduzieren und Pension beziehen möchte, sollte deshalb nicht nur Stunden, sondern auch das verbleibende Entgelt prüfen. Das ist besonders bei niedrigen Teilzeitgehältern relevant. Die Teilpension wurde gerade für eine weiterhin pensionsversicherte Beschäftigung geschaffen und nicht für eine bloß geringfügige Weiterbeschäftigung.
Teilpension berechnen: Höhe, Abschläge und Pensionskonto
Wer die Teilpension berechnen möchte, benötigt zunächst die maßgebliche Gesamtgutschrift des Pensionskontos. Daraus lässt sich die rechnerische Pension ableiten. Anschließend wird jener Anteil berücksichtigt, der sich aus der Arbeitszeitreduktion ergibt. Einen ausführlichen Überblick zur Berechnungslogik finden Sie in unserem Beitrag zur Pensionshöhe in Österreich.
Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Systematik. Würde die monatliche Bruttopension zum maßgeblichen Zeitpunkt 2.400 Euro betragen und die Arbeitszeit um 50 Prozent sinken, entfielen grundsätzlich 1.200 Euro auf den 50 Prozent Anteil. Bei einer regulären Alterspension entstehen daraus keine Abschläge wegen eines vorzeitigen Pensionsantritts. Bei vorzeitigen Pensionsarten kann der ausbezahlte Betrag dagegen niedriger ausfallen.
Welche Abschläge gelten bei einer vorzeitigen Teilpension?
Bei der Korridorpension beträgt der Abschlag grundsätzlich 0,425 Prozent pro Monat beziehungsweise 5,1 Prozent pro Jahr vor dem Regelpensionsalter. Bei der Langzeitversichertenpension sind es 0,35 Prozent pro Monat beziehungsweise 4,2 Prozent jährlich. Bei der Schwerarbeitspension beträgt der Abschlag 0,15 Prozent monatlich beziehungsweise 1,8 Prozent jährlich.
Die Teilpension Höhe hängt deshalb nicht allein von 25, 50 oder 75 Prozent ab. Entscheidend sind auch Pensionsart, Stichtag, Pensionskonto und mögliche Zuschläge. Die Pensionsversicherung Österreich informiert zur Berechnung und Antragstellung und veröffentlicht dazu konkrete Rechenbeispiele.
Für den bereits beanspruchten Pensionsanteil wird das Pensionskonto entsprechend geschlossen. Der restliche Anteil bleibt offen. Neue Beitragsgrundlagen und Versicherungszeiten aus der weiteren Beschäftigung fließen dort ein. Beim späteren vollständigen Pensionsantritt werden der bereits beanspruchte Teil und die verbliebene Gesamtgutschrift zusammengeführt. Die Teilpension Pensionskonto Wirkung ist daher langfristig relevant.
Teilpension und Gehalt: Netto, Steuer und mögliche Nachzahlung
Bei Teilpension und Gehalt entstehen zwei laufende Bezüge. Das reduzierte Arbeitseinkommen wird über den Arbeitgeber abgerechnet. Die Teilpension wird separat versteuert. Beide Stellen berechnen die Lohnsteuer zunächst unabhängig voneinander. Für die endgültige Einkommensteuer werden die Einkünfte jedoch im Rahmen der Veranlagung gemeinsam betrachtet.
Dadurch kann eine Teilpension Steuernachzahlung entstehen. Das Bundesministerium für Finanzen weist darauf hin, dass die während des Jahres separat einbehaltene Lohnsteuer regelmäßig niedriger sein kann als die Einkommensteuer auf das zusammengerechnete Jahreseinkommen. Das BMF beantwortet die wichtigsten Steuerfragen zur Teilpension.
Wie lässt sich die Teilpension netto realistisch einschätzen?

Eine allgemeingültige Teilpension Netto Tabelle wäre irreführend. Einkommen, Sonderzahlungen, Absetzbeträge, Pendlerregelungen und weitere steuerliche Faktoren verändern das Ergebnis. Wer nur das reduzierte Nettogehalt und die netto ausgezahlte Pension addiert, kann die spätere Jahressteuer unterschätzen.
Das Finanzministerium sieht für Teilpensionsbeziehende auch Einkommensteuervorauszahlungen vor. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bereits während des laufenden Jahres eine Anpassung über das Formular E220 beantragt werden. Für eine erste Modellrechnung bietet die Arbeiterkammer einen Teilpensionsrechner für Österreich. Er berücksichtigt neben der Teilpension auch das reduzierte Erwerbseinkommen und eine mögliche steuerliche Reserve.
Teilpension oder Altersteilzeit: Zwei unterschiedliche Modelle
Die Frage Teilpension oder Altersteilzeit lässt sich nicht nur über die gewünschte Wochenarbeitszeit beantworten. Die Teilpension setzt bereits einen Pensionsanspruch voraus. Die Altersteilzeit ist dagegen ein arbeitsmarktpolitisches Instrument für Beschäftigte vor dem Pensionsanspruch. Bei ihr wird die Arbeitszeit reduziert und ein Lohnausgleich über das System des Altersteilzeitgeldes unterstützt.
Die Altersteilzeit wird seit 2026 schrittweise an das neue System angepasst. Die maximal mögliche Dauer des kontinuierlichen Modells sinkt. 2026 sind noch bis zu 4,5 Jahre vorgesehen. 2027 sind es vier Jahre, 2028 noch 3,5 Jahre und ab 2029 grundsätzlich drei Jahre. Ob ein Übergang aus bestehender Altersteilzeit in die Teilpension sinnvoll ist, hängt vom individuellen Pensionsstichtag ab.
| Merkmal | Teilpension | Altersteilzeit |
|---|---|---|
| Pensionsanspruch | Muss bereits bestehen | Modell liegt grundsätzlich vor dem Pensionsanspruch |
| Arbeitszeitreduktion | 25 bis 75 Prozent | Grundsätzlich 40 bis 60 Prozent |
| Finanzieller Ausgleich | Teil der gesetzlichen Pension | Reduziertes Entgelt plus Lohnausgleich im Altersteilzeitmodell |
| Arbeitgebervereinbarung | Erforderlich | Ebenfalls erforderlich |
Teilpension und volle Pension: Zuverdienst richtig abgrenzen
Die Teilpension volle Pension Abgrenzung ist besonders wichtig. Wer bereits die reguläre Alterspension vollständig bezieht, darf grundsätzlich ohne pensionsrechtliche Zuverdienstgrenze weiterarbeiten. Zusätzliche Erwerbseinkünfte können natürlich Steuer und Sozialversicherung auslösen. Pensionsbeiträge aus einer versicherungspflichtigen Tätigkeit können zudem einen besonderen Höherversicherungsbetrag bewirken.
Anders ist die Lage bei einer vollständig bezogenen vorzeitigen Pension. Bei Korridorpension, Schwerarbeitspension und Langzeitversichertenpension ist Erwerbstätigkeit nur eingeschränkt möglich. 2026 spielt dabei die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro monatlich eine zentrale Rolle. Für Überschreitungen bestehen besondere Wegfallregeln.
Bei der Teilpension soll dagegen gerade eine substanzielle Beschäftigung fortbestehen. Die Geringfügigkeitsgrenze ist hier keine Obergrenze des Gehalts. Maßgeblich bleiben vielmehr die vereinbarte Arbeitszeitreduktion und die Regeln des Teilpensionsmodells. Wer lediglich möglichst viel zur Vollpension hinzuverdienen möchte, verfolgt daher ein anderes Modell als jemand, der bewusst Arbeitszeit reduzieren und Pension teilweise beziehen will.
Teilpension Antrag: So funktioniert der Weg zur Pensionsversicherung
Der Teilpension Antrag sollte nicht erst kurz vor der geplanten Arbeitszeitreduktion vorbereitet werden. Die Pensionsversicherung empfiehlt eine Antragstellung ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Stichtag. Zuvor sollten Sie klären, ob der erforderliche Pensionsanspruch tatsächlich besteht und welches Beschäftigungsausmaß für die Berechnung der Reduktion maßgeblich ist.
Anschließend benötigen Sie die schriftliche Vereinbarung über die Arbeitszeitreduktion. Der Teilpension Antrag PVA kann über die zuständige Pensionsversicherung eingebracht werden. Für unterschiedliche Pensionsarten stehen Onlineformulare und Antragsunterlagen bereit. Erst der Pensionsbescheid schafft Klarheit über Anspruch und konkrete Höhe.
Ein häufiger Fehler besteht darin, nur die Teilpension zu planen und den späteren Vollpensionsantrag zu vergessen. Die Umstellung auf die volle Pension erfolgt nicht automatisch. Wenn Sie später vollständig in Pension gehen möchten, müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Dann wird auch der noch offene Teil des Pensionskontos berücksichtigt.
Für wen kann sich das Teilpensionsmodell lohnen?
Die Teilpension kann attraktiv sein, wenn Vollzeit zunehmend belastend wird, ein vollständiger Berufsausstieg aber noch nicht gewünscht ist. Auch Arbeitgeber können profitieren, wenn erfahrene Beschäftigte länger im Unternehmen bleiben und Wissen schrittweise übertragen. Finanziell sollte jedoch nicht nur der laufende Gesamtbetrag aus Teilpension und Gehalt betrachtet werden.
Relevant sind insbesondere die Teilpension Höhe, ein möglicher vorzeitiger Abschlag, die Steuerbelastung und die Entwicklung des offenen Pensionskontos. Ebenso wichtig ist die gewünschte Freizeit. Eine 25 Prozent Teilpension kann bei vergleichsweise moderater Stundenreduktion sinnvoll sein. Eine 50 Prozent Teilpension oder 75 Prozent Teilpension verschiebt den Schwerpunkt stärker in Richtung Ruhestand.
Welche Risiken sollten vor der Entscheidung geprüft werden?
Wer einmal Teilpension bezieht, trifft eine pensionsrechtlich relevante Entscheidung. Nach Beginn können später insbesondere keine neuen Ansprüche auf Langzeitversichertenpension, Schwerarbeitspension oder eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit entstehen. Außerdem werden bestimmte Zusatzleistungen während der Teilpension noch nicht ausbezahlt. Dazu zählen etwa Ausgleichszulage und Kinderzuschuss.
Vor dem Antrag sollten Sie deshalb mehrere Varianten vergleichen. Lassen Sie die voraussichtliche Vollpension und Teilpension berechnen. Prüfen Sie das verbleibende Bruttogehalt und die Steuerwirkung. Klären Sie anschließend mit dem Arbeitgeber, ob die gewünschte Arbeitszeit organisatorisch tatsächlich umsetzbar ist. Besonders sinnvoll ist eine dokumentierte Gesamtbetrachtung statt einer Entscheidung allein auf Basis des monatlichen Auszahlungsbetrags.
Kernfakten im Überblick
| Aspekt | Wesentliches |
|---|---|
| Anspruch | Voraussetzung ist ein bestehender Anspruch auf Alterspension, Korridorpension, Schwerarbeitspension oder Langzeitversichertenpension. |
| Arbeitszeit | Die bisherige Arbeitszeit muss um mindestens 25 Prozent und höchstens 75 Prozent reduziert werden. |
| Pensionshöhe | Je nach Arbeitszeitreduktion werden 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der maßgeblichen Gesamtgutschrift herangezogen. |
| Steuer | Gehalt und Teilpension werden separat lohnversteuert. Durch die gemeinsame Jahresveranlagung kann eine Nachzahlung entstehen. |
| Antrag | Der Antrag erfolgt bei der Pensionsversicherung. Eine Vorbereitung rund drei Monate vor dem gewünschten Stichtag wird empfohlen. |
Fazit
Die Teilpension 2026 erweitert die Möglichkeiten für einen schrittweisen Übergang aus dem Berufsleben. Sie kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Sie bereits pensionsberechtigt sind, Ihre Arbeitszeit spürbar reduzieren möchten und trotzdem weiter beschäftigt bleiben wollen. Die Entscheidung sollte jedoch nicht allein anhand des zusätzlichen Pensionsbetrags fallen.
Prüfen Sie Arbeitszeit, Teilpension, Gehalt, Abschläge, Steuer und spätere Vollpension gemeinsam. Besonders bei Korridorpension, Schwerarbeitspension oder Langzeitversichertenpension können Abschläge das Ergebnis verändern. Hinzu kommt die mögliche Steuernachzahlung durch zwei getrennt lohnversteuerte Bezüge. Wer diese Punkte vorab berechnet und die Arbeitszeit sauber mit dem Arbeitgeber vereinbart, kann besser beurteilen, ob das Modell zur persönlichen Lebensplanung passt.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Teilpension 2026“
Was passiert mit der Teilpension bei einem längeren Krankenstand?
Ein Krankenstand beendet eine bereits zuerkannte Teilpension nicht automatisch. Auch der Bezug von Krankengeld führt nach den Informationen der Pensionsversicherung grundsätzlich nicht zum Wegfall der Teilpension. Entscheidend bleibt, dass das zugrunde liegende Beschäftigungsverhältnis und die pensionsrechtlichen Voraussetzungen korrekt behandelt werden. Bei längeren Ausfällen können sich jedoch arbeitsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Folgefragen ergeben. Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses sollten deshalb zeitnah mit Arbeitgeber, Sozialversicherung und Pensionsversicherung abgestimmt werden.
Wie wirkt sich die Teilpension auf die Abfertigung Alt aus?
Für Beschäftigte im System Abfertigung Alt enthält das Teilpensionsrecht eine wichtige Schutzregel. Bei der späteren Berechnung der Abfertigung wird grundsätzlich nicht einfach die reduzierte Arbeitszeit während der Teilpension zugrunde gelegt. Maßgeblich ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen die frühere wöchentliche Normalarbeitszeit beim selben Arbeitgeber. Dadurch soll eine Teilpension den bereits aufgebauten Abfertigungsanspruch nicht allein wegen der vereinbarten Stundenreduktion verschlechtern. Im Einzelfall sollten ältere Dienstverträge und vorausgegangene Teilzeitmodelle dennoch gesondert geprüft werden.
Kann die Teilpension wegen zu vieler Arbeitsstunden wieder wegfallen?
Vor Erreichen des Regelpensionsalters können Überschreitungen der vereinbarten Arbeitszeit pensionsrechtliche Folgen haben. Die gesetzlichen Regeln sehen einen möglichen Wegfall vor, wenn das maßgebliche Arbeitszeitausmaß wiederholt in relevantem Umfang überschritten wird. Auch eine zusätzliche selbstständige Tätigkeit kann problematisch werden, wenn dadurch eine Pflichtversicherung entsteht. Änderungen bei Erwerbstätigkeit oder Einkommen sollten daher nicht lediglich mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Die Pensionsversicherung verlangt für bestimmte Änderungen eine zeitnahe Meldung.
Kann eine bereits zuerkannte Vollpension nachträglich in eine Teilpension geändert werden?
Ein bereits bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf eine Eigenpension schließt einen neuen Teilpensionsantrag grundsätzlich aus. Wer zwischen voller Pension und Teilpension schwankt, sollte die Entscheidung deshalb vor der endgültigen Zuerkennung treffen. Eine unverbindliche Pensionsberechnung oder Beratung ist davon zu unterscheiden. Sie ersetzt keinen Bescheid. Besonders bei einem nahen Stichtag empfiehlt sich frühzeitig zu klären, welcher Antrag gestellt werden soll und ab welchem Zeitpunkt die geplante Arbeitszeitreduktion tatsächlich gelten kann.
Welche Folgen kann die Teilpension für betriebliche Vorsorge haben?
Die gesetzliche Teilpension regelt nicht automatisch sämtliche betrieblichen Vorsorgeansprüche. Bei der Abfertigung Neu werden Beiträge grundsätzlich auf Basis des tatsächlich maßgeblichen Entgelts geleistet. Eine Reduktion des laufenden Einkommens kann daher auch künftige Beiträge beeinflussen. Bei betrieblichen Pensionskassen oder vergleichbaren Zusagen kommt zusätzlich auf den jeweiligen Vertrag und das konkrete Vorsorgemodell an. Vor einer längerfristigen Arbeitszeitreduktion sollten Sie deshalb auch bestehende Arbeitgeberleistungen prüfen. Gerade bei mehreren Jahren Teilpension können kleine jährliche Unterschiede langfristig relevant werden.
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