Die Teilpension 2026 ist eine der wichtigsten neuen Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer:innen in Österreich. Wer bereits einen Pensionsanspruch hat, kann die Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension beziehen. Das klingt einfach – ist aber in der Praxis eine Entscheidung mit Folgen für Netto-Einkommen, Pensionskonto, Steuern, Arbeitgebervereinbarung und spätere volle Pension.
Die Grundidee: Statt von Vollzeit direkt in die volle Pension zu wechseln, kann man schrittweise aus dem Erwerbsleben aussteigen. Wer die Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent und höchstens 75 Prozent reduziert, kann je nach Reduktion 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Pension beziehen. Der restliche Teil des Pensionskontos bleibt offen und wächst durch die weitere Erwerbstätigkeit weiter.
Dieser Beitrag ergänzt das Thema zur Mindestpension in Österreich. Dort geht es um Ausgleichszulage und Mindestabsicherung. Hier geht es um die praktische Entscheidung: Wann lohnt sich Teilpension, wann eher Altersteilzeit, und warum sollte man das Netto vorher genau berechnen?
Teilpension 2026: Die wichtigsten Regeln im Überblick
| Frage | Antwort für 2026 |
|---|---|
| Seit wann gibt es die Teilpension? | Die Teilpension ist seit 1. Jänner 2026 möglich. |
| Wer kann sie nutzen? | Versicherte mit Anspruch auf Alterspension, Korridorpension, Schwerarbeitspension oder Langzeitversichertenpension. |
| Wie stark muss die Arbeitszeit reduziert werden? | Die Arbeitszeit muss um mindestens 25 Prozent und höchstens 75 Prozent reduziert werden. |
| Braucht man Zustimmung des Arbeitgebers? | Ja. Die Stundenreduktion muss mit Arbeitgeberin oder Arbeitgeber vereinbart werden. |
| Wie hoch ist die Teilpension? | Je nach Arbeitszeitreduktion werden 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der maßgeblichen Pensionsgutschrift als Teilpension ausbezahlt. |
| Darf das Arbeitseinkommen geringfügig sein? | Nein. Das verbleibende Arbeitsentgelt muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. |
| Darf man schon eine Eigenpension beziehen? | Nein. Es darf noch keine bescheidmäßig zuerkannte Eigenpension vorliegen. |
| Beginnt die volle Pension automatisch danach? | Nein. Für die volle Pension muss später ein eigener Antrag bei der Pensionsversicherung gestellt werden. |
| Was ist steuerlich heikel? | Gehalt und Teilpension werden gemeinsam betrachtet. Es kann zu Steuernachzahlungen kommen, wenn das Gesamteinkommen unterschätzt wird. |
Wie die Teilpension grundsätzlich funktioniert
Bei der Teilpension wird das Pensionskonto nicht vollständig geschlossen. Nur jener Teil, der als Teilpension genutzt wird, wird zum Stichtag geschlossen. Der restliche Teil bleibt offen. Während der weiteren Erwerbstätigkeit werden dort zusätzliche Gutschriften aufgebaut. Beim endgültigen Pensionsantritt wird dann die volle Pension aus dem bereits bezogenen Teil und dem verbliebenen, weiter angewachsenen Teil des Pensionskontos berechnet.
Das ist der zentrale Unterschied zum direkten Pensionsantritt: Wer sofort voll in Pension geht, beendet die weitere Pensionskontogutschrift aus Arbeit. Wer in Teilpension geht, arbeitet reduziert weiter und kann damit den späteren Pensionsanspruch noch erhöhen. Gleichzeitig erhält man schon einen Teil der Pension als laufendes Einkommen.
Die drei Modelle: 25, 50 oder 75 Prozent Teilpension
| Arbeitszeitreduktion | Teilpension |
|---|---|
| Mindestens 25 % bis 40 % weniger Arbeitszeit | 25 % Teilpension |
| Mehr als 40 % bis 60 % weniger Arbeitszeit | 50 % Teilpension |
| Mehr als 60 % bis 75 % weniger Arbeitszeit | 75 % Teilpension |
Diese Schwellen sind wichtig. Wer zum Beispiel die Arbeitszeit um 40 Prozent reduziert, kommt in das 25-Prozent-Modell. Wer um 40,01 Prozent reduziert, fällt bereits in das 50-Prozent-Modell. Wer um 60,01 Prozent reduziert, kann in das 75-Prozent-Modell fallen. Deshalb sollte man die geplante Arbeitszeitreduktion nicht nur ungefähr, sondern exakt berechnen.
Für wen die Teilpension besonders interessant ist
Die Teilpension ist vor allem für Menschen interessant, denen Vollzeit körperlich, mental oder organisatorisch zu viel wird, die aber noch nicht vollständig aus dem Beruf aussteigen möchten. Sie kann auch für Betriebe interessant sein, weil Erfahrung im Unternehmen bleibt und Wissen schrittweise übergeben werden kann.
- Ältere Vollzeitkräfte: Wenn die Arbeitsbelastung zu hoch wird, aber ein vollständiger Pensionsantritt noch nicht gewünscht ist.
- Fachkräfte mit Wissenstransfer: Wenn Unternehmen erfahrene Mitarbeiter:innen länger halten und Übergaben planen wollen.
- Personen mit Pensionsanspruch: Ohne Anspruch auf eine relevante Pensionsart ist Teilpension nicht möglich.
- Menschen mit stabiler Gesundheit, aber Wunsch nach Entlastung: Reduzierte Arbeit kann den Übergang erleichtern.
- Arbeitnehmer:innen mit guter Verhandlungsposition: Die Zustimmung des Arbeitgebers ist nötig.
Weniger geeignet ist die Teilpension, wenn das Einkommen schon im Vollzeitjob knapp ist, der Arbeitgeber keine Stundenreduktion ermöglicht, die Steuerwirkung nicht bedacht wurde oder die betroffene Person möglichst schnell vollständig aus dem Erwerbsleben aussteigen möchte.
Warum das Netto vorher berechnet werden muss
Die Teilpension wirkt auf den ersten Blick oft attraktiv: weniger arbeiten, aber durch Teilpension einen Teil des Einkommens ersetzen. Entscheidend ist aber nicht das Brutto, sondern das Netto. Arbeitseinkommen und Teilpension werden steuerlich gemeinsam relevant. Dadurch kann eine spätere Steuernachzahlung entstehen, wenn laufend zu wenig Steuer einbehalten wurde.
Genau hier liegt eine der größten Stolperfallen. Wer nur das reduzierte Gehalt und die brutto ausgewiesene Teilpension addiert, unterschätzt möglicherweise die Steuerwirkung. Der AK-Teilpensionsrechner weist deshalb ausdrücklich auch auf die mögliche monatliche Rücklage für eine Steuernachzahlung hin. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor Antragstellung eine PVA-Auskunft, Lohnverrechnung und gegebenenfalls Steuerberatung einbeziehen.
Das Thema Lohnsteuer und Lohnzettel ist hier besonders wichtig: Man muss verstehen, ob vom laufenden Gehalt, von der Teilpension oder erst über die Arbeitnehmerveranlagung die tatsächliche Steuerbelastung sichtbar wird.
Beispiel: Warum weniger Arbeitszeit nicht automatisch viel weniger Netto bedeutet
Ein vereinfachtes Beispiel: Eine Person arbeitet Vollzeit und verdient 3.500 Euro brutto. Sie hat Anspruch auf eine Pension und reduziert die Arbeitszeit um 50 Prozent. Dann kann sie in das 50-Prozent-Modell der Teilpension fallen. Das Einkommen besteht künftig aus reduziertem Gehalt plus 50 Prozent Teilpension.
| Situation | Worauf zu achten ist |
|---|---|
| Vorher: Vollzeit | Volles Gehalt, volle Arbeitszeit, laufende Pensionskontogutschrift aus dem vollen Erwerbseinkommen. |
| Teilpension: 50 % Arbeitszeitreduktion | Reduziertes Gehalt plus 50 % Teilpension. Der restliche Teil des Pensionskontos bleibt offen. |
| Netto-Effekt | Kann günstiger sein als erwartet, muss aber wegen Steuer und Sozialversicherung individuell berechnet werden. |
| Spätere volle Pension | Der nicht geschlossene Teil des Pensionskontos wächst durch Weiterarbeit weiter. |
| Risiko | Steuernachzahlung, falsche Arbeitszeitreduktion, unklare Arbeitgebervereinbarung oder fehlender späterer Antrag auf volle Pension. |
Solche Beispiele zeigen: Die Teilpension ist keine simple Halbe-Halbe-Rechnung. Entscheidend sind Pensionskonto, Bruttogehalt, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Sonderzahlungen, Dauer der Teilpension und Zeitpunkt des späteren vollen Pensionsantritts.
Welche Pensionsarten den Zugang ermöglichen
Teilpension ist nur möglich, wenn bereits ein Anspruch auf eine passende Pensionsart besteht. Dazu zählen Alterspension, Korridorpension, Schwerarbeitspension und Langzeitversichertenpension. Wer noch keinen Pensionsanspruch hat, kann nicht einfach durch Teilpension früher aussteigen.
| Pensionsart | Bedeutung für Teilpension |
|---|---|
| Alterspension | Reguläre Pension; bei Frauen steigt das Pensionsalter schrittweise, Männer haben grundsätzlich 65 Jahre Regelpensionsalter. |
| Korridorpension | Vorzeitige Pension mit besonderen Voraussetzungen; seit 2026 steigen Antrittsalter und erforderliche Versicherungsmonate schrittweise. |
| Schwerarbeitspension | Für Personen mit langer Versicherungsdauer und Schwerarbeitszeiten; Teilpension kann relevant sein, wenn Anspruch besteht. |
| Langzeitversichertenpension | Für langjährig Versicherte; oft im Zusammenhang mit früherem Pensionszugang diskutiert. |
Gerade bei der Korridorpension ist 2026 wichtig: Das Antrittsalter wird ab 2026 schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben, gleichzeitig steigen die erforderlichen Versicherungsmonate. Wer sich auf eine Korridorpension als Grundlage der Teilpension stützt, sollte daher den eigenen Stichtag genau prüfen lassen.
Arbeitszeitreduktion: Ohne Arbeitgeber geht es nicht
Ein häufig übersehener Punkt: Teilpension ist kein einseitiges Recht auf beliebige Stundenreduktion. Die Arbeitszeit muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn der Arbeitgeber keine passende Reduktion akzeptiert, scheitert die Teilpension praktisch.
Deshalb sollte das Gespräch früh geführt werden. Für Unternehmen ist Teilpension oft dann attraktiv, wenn sie mit Wissensübergabe, Nachfolgeplanung oder reduzierter Verantwortung kombiniert wird. Für Arbeitnehmer:innen ist wichtig, Aufgaben, Arbeitszeit, Gehalt, Erreichbarkeit, Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen und Rückkehr- beziehungsweise Beendigungsfragen schriftlich zu klären.
Geringfügigkeitsgrenze: Warum das Entgelt darüber liegen muss
Das verbleibende Arbeitsentgelt muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. 2026 beträgt diese 551,10 Euro monatlich. Wer die Arbeitszeit so stark reduziert, dass das Entgelt geringfügig wäre, erfüllt eine zentrale Voraussetzung nicht.
Der Beitrag zur Geringfügigkeitsgrenze in Österreich ist als Hintergrund hilfreich. Für die Teilpension gilt: Es geht nicht nur darum, weniger zu arbeiten, sondern weiterhin ein sozialversicherungsrechtlich relevantes Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze zu erzielen.
Teilpension und Altersteilzeit: Nicht dasselbe
Teilpension und Altersteilzeit werden oft verwechselt. Beide ermöglichen einen gleitenden Ausstieg aus dem Arbeitsleben, funktionieren aber unterschiedlich. Altersteilzeit kann bereits vor einem Pensionsanspruch beginnen und wird über Altersteilzeitgeld beziehungsweise Arbeitgebermodell abgewickelt. Teilpension setzt dagegen einen bestehenden Pensionsanspruch voraus.
| Modell | Wichtigster Unterschied |
|---|---|
| Teilpension | Erst möglich, wenn bereits Anspruch auf eine relevante Pension besteht. Es wird ein Teil der Pension bezogen. |
| Altersteilzeit | Kann vor Pensionsanspruch beginnen. Die Förderung und mögliche Dauer werden ab 2026 schrittweise reduziert. |
| Arbeitszeitreduktion Teilpension | Zwischen 25 % und 75 %. |
| Arbeitszeitreduktion Altersteilzeit | Typisch zwischen 40 % und 60 % der bisherigen Normalarbeitszeit. |
| Ausgleich | Bei Teilpension kommt ein Teil der Pension dazu; bei Altersteilzeit gibt es einen Lohnausgleich über das Modell. |
| Planung | Altersteilzeit wird ab 2026 enger an das Pensionssystem angepasst und stufenweise verkürzt. |
Ab 2026 wird die Altersteilzeit an das neue System angepasst. Die maximal mögliche Dauer wird schrittweise reduziert: 2026 sind bei neuen Vereinbarungen noch 4,5 Jahre möglich, 2027 noch 4 Jahre, 2028 noch 3,5 Jahre und ab 2029 grundsätzlich 3 Jahre. Dadurch wird die Teilpension für Personen mit Pensionsanspruch wichtiger.
Steuernachzahlung: Der Punkt, den viele unterschätzen
Wer Gehalt und Teilpension gleichzeitig bezieht, hat zwei Einkommensquellen. Je nach laufender Versteuerung kann sich erst bei der Arbeitnehmerveranlagung zeigen, ob genug Lohnsteuer einbehalten wurde. Die Arbeiterkammer warnt deshalb, dass bei Teilpension Steuernachzahlungen möglich sind und empfiehlt, den Netto-Effekt vorab zu berechnen.
Auch Absetzbeträge sollten geprüft werden. Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, Pendlerpauschale, Pendlereuro oder Familienbonus können je nach Konstellation eine Rolle spielen. Der Überblick zu Absetzbeträgen in Österreich hilft, die Grundlogik zu verstehen. Trotzdem ersetzt er keine individuelle Berechnung, weil Teilpension stark vom persönlichen Pensionskonto und vom Arbeitsvertrag abhängt.
Was während der Teilpension nicht zusteht
Solange Teilpension bezogen wird, ist das Pensionskonto noch nicht vollständig geschlossen. Deshalb bestehen bestimmte Ansprüche nicht, die erst bei voller Pension relevant werden können. Laut PVA gehören dazu unter anderem Ausgleichszulage, Ausgleichszulagenbonus, Pensionsbonus und Kinderzuschuss.
Das ist besonders wichtig für Menschen mit niedrigen Pensionsansprüchen. Wer erwartet, durch Teilpension zusätzlich eine Mindestabsicherung wie in der vollen Pension zu bekommen, kann enttäuscht werden. Gerade bei niedrigen Einkommen sollte die PVA-Berechnung daher sehr genau geprüft werden.
Vorteile der Teilpension
- Weniger Arbeitsbelastung: Die Arbeitszeit kann spürbar reduziert werden, ohne sofort vollständig in Pension zu gehen.
- Zusätzliches Einkommen: Zum reduzierten Gehalt kommt ein Teil der Pension dazu.
- Pensionskonto wächst weiter: Der nicht genutzte Teil bleibt offen und wird durch Erwerbstätigkeit weiter aufgebaut.
- Wissenstransfer im Betrieb: Unternehmen können Erfahrung länger halten und Übergaben besser planen.
- Flexibler Übergang: Teilpension kann den abrupten Wechsel von Vollzeit in Pension vermeiden.
- Potenzial für spätere höhere volle Pension: Durch Weiterarbeit kann sich die spätere volle Pension erhöhen.
Nachteile und Risiken der Teilpension
- Arbeitgeberzustimmung nötig: Ohne passende Vereinbarung keine praktische Umsetzung.
- Steuernachzahlung möglich: Gehalt und Teilpension müssen gemeinsam betrachtet werden.
- Keine automatische volle Pension: Für die volle Pension muss später ein eigener Antrag gestellt werden.
- Nicht alle Zusatzleistungen verfügbar: Ausgleichszulage und bestimmte Zuschüsse gebühren während der Teilpension nicht.
- Arbeitszeitgrenzen müssen passen: Reduktion muss zwischen 25 % und 75 % liegen.
- Wegfall möglich: Wenn mehr gearbeitet wird als vereinbart oder zusätzliche Tätigkeiten nicht passen, kann die Teilpension gefährdet sein.
- Komplexe Netto-Berechnung: Ohne Rechner oder Beratung ist der tatsächliche Effekt schwer einzuschätzen.
Für wen sich die Teilpension wahrscheinlich lohnt
Die Teilpension kann sich besonders lohnen, wenn die volle Arbeitszeit nicht mehr gut bewältigbar ist, aber der völlige Pensionsantritt finanziell oder persönlich noch nicht ideal erscheint. Auch wer gerne weiterarbeitet, aber mehr Freizeit, Gesundheitsschutz oder familiäre Flexibilität braucht, kann profitieren.
Günstig ist die Ausgangslage oft dann, wenn das bisherige Einkommen solide ist, die geplante Teilzeit über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, der Arbeitgeber kooperiert, die Steuerwirkung berechnet wurde und die spätere Pension durch Weiterarbeit spürbar steigt. Der Vergleich mit dem Durchschnittseinkommen in Österreich kann helfen, die eigene Einkommenssituation besser einzuordnen – entscheidend ist aber immer die individuelle PVA-Auskunft.
Für wen die Teilpension eher nicht passt
Weniger geeignet ist die Teilpension, wenn die Person ohnehin so wenig verdient, dass eine Arbeitszeitreduktion finanziell kaum tragbar ist. Auch wenn die Gesundheit keine weitere Arbeit zulässt, ist Teilpension nicht die passende Lösung. Dann können andere Pensions- oder Sozialversicherungsfragen relevanter sein.
Auch bei schwierigen Arbeitsverhältnissen ist Vorsicht angebracht. Wenn Aufgaben nicht reduziert werden, aber die Stunden sinken, entsteht Überlastung. Wenn Führungskräfte nur formal Teilzeit arbeiten, aber faktisch weiter Vollzeit erreichbar sein müssen, kann die Teilpension zur Scheinlösung werden.
Checkliste vor dem Antrag
- Pensionsanspruch prüfen: PVA-Auskunft einholen und klären, ob Alterspension, Korridorpension, Schwerarbeitspension oder Langzeitversichertenpension möglich ist.
- Pensionskonto ansehen: Gesamtgutschrift, Stichtag und erwartete Pension prüfen.
- Arbeitszeitmodell festlegen: Reduktion exakt berechnen: 25–40 %, mehr als 40–60 % oder mehr als 60–75 %.
- Arbeitgebergespräch führen: Zustimmung, Aufgaben, Arbeitszeit, Entgelt, Urlaubsanspruch und Erreichbarkeit schriftlich klären.
- Netto berechnen: Gehalt, Teilpension, Lohnsteuer, Sozialversicherung und mögliche Steuernachzahlung prüfen.
- Steuerliche Rücklage planen: Bei möglicher Nachzahlung monatlich Geld zurücklegen.
- Altersteilzeit vergleichen: Prüfen, ob Altersteilzeit oder Teilpension im konkreten Fall besser passt.
- Zusatzleistungen beachten: Ausgleichszulage, Pensionsbonus und Kinderzuschuss während Teilpension nicht automatisch erwarten.
- Spätere volle Pension planen: Rechtzeitig daran denken, dass ein neuer Antrag notwendig ist.
- Beratung nutzen: PVA, Arbeiterkammer, Betriebsrat, Lohnverrechnung und bei Bedarf Steuerberatung einbeziehen.
Was Arbeitgeber beachten sollten
Für Arbeitgeber ist die Teilpension ein Personalinstrument. Sie kann helfen, erfahrene Fachkräfte länger im Unternehmen zu halten und Übergaben planbarer zu machen. Gleichzeitig braucht sie klare Vereinbarungen: reduzierte Stunden, angepasste Aufgaben, Entgelt, Vertretung, Wissenstransfer und spätere Nachfolge.
Besonders wichtig ist, dass die Arbeitszeitreduktion tatsächlich gelebt wird. Wenn Beschäftigte offiziell weniger arbeiten, aber inoffiziell dasselbe leisten, entstehen arbeitsrechtliche, organisatorische und gesundheitliche Risiken. Eine gute Teilpensionsvereinbarung reduziert nicht nur Stunden, sondern auch Aufgaben und Verantwortung passend.
Was sich bei der vollen Pension danach ändert
Nach einer Phase der Teilpension muss die volle Pension selbst beantragt werden. Die Umstellung passiert nicht automatisch. Die spätere volle Pension setzt sich aus dem bereits genutzten Teil und dem verbliebenen Pensionskonto zusammen. Je nachdem, ob der Antrag vor oder nach dem Regelpensionsalter gestellt wird, können Abschläge oder Zuschläge relevant sein.
Das bedeutet: Teilpension ist kein Endzustand, sondern eine Übergangsphase. Wer sie nutzt, sollte bereits beim Start wissen, wann ungefähr die volle Pension geplant ist und welche finanziellen Folgen verschiedene Zeitpunkte haben.
Fazit: Teilpension kann attraktiv sein – aber nur mit genauer Rechnung
Die Teilpension 2026 kann für viele ältere Arbeitnehmer:innen eine gute Lösung sein: weniger arbeiten, weiter im Beruf bleiben, einen Teil der Pension beziehen und das restliche Pensionskonto weiter aufbauen. Besonders spannend ist sie für Menschen, die nicht abrupt aus dem Erwerbsleben aussteigen wollen.
Der wichtigste Punkt ist aber die Berechnung. Teilpension ist keine Bauchentscheidung. Arbeitszeitreduktion, Arbeitgeberzustimmung, Pensionskonto, Netto-Einkommen, Steuerwirkung, spätere volle Pension und mögliche Alternativen wie Altersteilzeit müssen gemeinsam betrachtet werden. Wer die Entscheidung gut vorbereitet, kann den Übergang in die Pension deutlich flexibler gestalten.
Häufige Fragen zur Teilpension 2026
Was ist die Teilpension in Österreich?
Die Teilpension ermöglicht seit 1. Jänner 2026, die Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen. Der restliche Teil des Pensionskontos bleibt offen und wächst durch weitere Erwerbstätigkeit weiter.
Wer kann Teilpension beantragen?
Teilpension kann beantragen, wer bereits Anspruch auf Alterspension, Korridorpension, Schwerarbeitspension oder Langzeitversichertenpension hat, die Arbeitszeit passend reduziert, Arbeitgeberzustimmung erhält und noch keine bescheidmäßig zuerkannte Eigenpension bezieht.
Wie stark muss ich meine Arbeitszeit reduzieren?
Die Arbeitszeit muss um mindestens 25 Prozent und höchstens 75 Prozent reduziert werden. Je nach Reduktion gibt es 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent Teilpension.
Brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Ja. Die Arbeitszeitreduktion muss mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vereinbart werden. Ohne passende Vereinbarung kann die Teilpension praktisch nicht umgesetzt werden.
Wie hoch ist die Teilpension?
Die Höhe richtet sich nach der Arbeitszeitreduktion und der maßgeblichen Gesamtgutschrift am Pensionskonto. Bei 25 bis 40 Prozent Reduktion gibt es 25 Prozent Teilpension, bei mehr als 40 bis 60 Prozent 50 Prozent und bei mehr als 60 bis 75 Prozent 75 Prozent.
Ist Teilpension steuerpflichtig?
Ja. Teilpension und Arbeitseinkommen sind steuerlich gemeinsam relevant. Dadurch kann es zu einer Steuernachzahlung kommen, wenn während des Jahres zu wenig Steuer einbehalten wurde.
Was ist der Unterschied zwischen Teilpension und Altersteilzeit?
Teilpension setzt einen bereits bestehenden Pensionsanspruch voraus und zahlt einen Teil der Pension aus. Altersteilzeit kann vor dem Pensionsanspruch beginnen und funktioniert über ein arbeitsrechtliches Modell mit Lohnausgleich und Altersteilzeitgeld.
Beginnt die volle Pension nach der Teilpension automatisch?
Nein. Wer nach der Teilpension die volle Pension beziehen möchte, muss einen eigenen Antrag bei der Pensionsversicherung stellen. Die Umstellung erfolgt nicht automatisch.
Kann die Teilpension wegfallen?
Ja. Die Teilpension kann gefährdet sein, wenn Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, etwa wenn mehr gearbeitet wird als vereinbart oder zusätzliche Tätigkeiten problematisch sind. Änderungen sollten daher rechtzeitig mit der PVA geklärt werden.
Für wen lohnt sich Teilpension besonders?
Sie kann sich für Personen lohnen, die bereits pensionsberechtigt sind, nicht mehr Vollzeit arbeiten möchten, aber weiterhin beruflich aktiv bleiben wollen. Besonders wichtig ist eine genaue Netto- und Pensionsberechnung vor dem Antrag.
Quellen und weiterführende Informationen
- oesterreich.gv.at: Die offizielle Verwaltungsinformation erklärt die Teilpension seit 1. Jänner 2026, die Voraussetzungen, Arbeitszeitreduktion, Arbeitgeberzustimmung und die Berechnung nach 25, 50 oder 75 Prozent. oesterreich.gv.at: Teilpension
- Pensionsversicherungsanstalt: Die PVA beschreibt Antrag, Höhe, Pensionskonto, Leistungen, Wegfallsmöglichkeiten, Übergang in die volle Pension und den Unterschied zur Altersteilzeit. PVA: Teilpension 2026
- Arbeiterkammer: Die AK beantwortet zentrale Fragen zur Teilpension, nennt Antrittsalter je Pensionsart, Modelle der Arbeitszeitreduktion und weist auf Netto- und Steuerfolgen hin. Arbeiterkammer: Wie funktioniert die Teilpension?
- AK Teilpensionsrechner: Der Rechner zeigt, wie sich Einkommen aus Teilzeitarbeit und Teilpension zusammensetzt, welche Rücklage für Steuernachzahlungen sinnvoll sein kann und wie sich die Entscheidung langfristig auswirkt. AK: Teilpensionsrechner
- oesterreich.gv.at: Die Seite zur Altersteilzeit erklärt die ab 2026 schrittweise sinkende maximale Bezugsdauer von Altersteilzeitgeld und die Anpassung an das neue Pensionssystem. oesterreich.gv.at: Altersteilzeit
- Sozialministerium: Die Informationen zu vorzeitigen Alterspensionen erklären unter anderem die Anhebung des Korridorpensionsalters ab 2026 und die steigenden erforderlichen Versicherungsmonate. Sozialministerium: Vorzeitige Alterspensionen
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