Die Korridorpension Österreich ermöglicht einen früheren Pensionsantritt. Seit 2026 steigen jedoch das erforderliche Alter und die nötigen Versicherungsmonate schrittweise an.
Wer früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchte, muss deshalb genauer rechnen als noch vor wenigen Jahren. Entscheidend sind Ihr Geburtsdatum, die Zahl Ihrer Versicherungsmonate, Ihr persönliches Regelpensionsalter und die Auswirkungen der Abschläge.
Besonders relevant sind die Änderungen für die Jahrgänge 1964 bis 1966. Während früher grundsätzlich ein Zugang ab 62 Jahren mit 480 Versicherungsmonaten möglich war, führt die Reform schrittweise zu einem Mindestalter von 63 Jahren und bis zu 504 Versicherungsmonaten. Das entspricht 42 Versicherungsjahren.
Was ist die Korridorpension?
Die Korridorpension ist eine Form der vorzeitigen Alterspension. Sie ermöglicht Ihnen, vor dem regulären Pensionsalter eine Pension zu beziehen, wenn Sie bereits eine lange Versicherungsdauer erreicht haben.
Der Begriff Pensionskorridor beschreibt dabei einen Zeitraum zwischen dem frühestmöglichen Antritt der Korridorpension und dem regulären Pensionsalter. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie entscheiden, wann Sie tatsächlich in Pension gehen. Ein früherer Antritt führt allerdings zu Abschlägen.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Allgemeinen Pensionsgesetz. Einen aktuellen Überblick bietet die Pensionsversicherung zur Korridorpension. Für die persönliche Entscheidung reicht das Alter allein nicht aus. Sie müssen immer auch Ihre Versicherungszeiten und die voraussichtliche Pensionshöhe prüfen.
Korridorpension Österreich: Welche Voraussetzungen gelten seit 2026?

Für die Korridorpension Österreich gelten mehrere Voraussetzungen gleichzeitig. Sie müssen das für Ihren Geburtszeitraum vorgesehene Mindestalter erreicht haben. Zusätzlich brauchen Sie die erforderliche Anzahl an Versicherungsmonaten.
Für Personen, die vor dem 1. Jänner 1964 geboren wurden, bleibt grundsätzlich die frühere Regel bestehen. Sie benötigen mindestens 480 Versicherungsmonate und müssen das 62. Lebensjahr vollendet haben.
Für Personen ab dem Geburtsjahr 1964 gelten Übergangsregeln. Das Mindestalter steigt schrittweise auf 63 Jahre. Gleichzeitig erhöht sich die erforderliche Versicherungsdauer von 480 auf 504 Versicherungsmonate. Die genaue Stufe hängt vom Geburtsdatum ab.
Am Pensionsstichtag darf grundsätzlich keine Erwerbstätigkeit bestehen, die eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung begründet. Sonderregeln gelten unter anderem für geringfügige Tätigkeiten sowie seit 2026 für die Teilpension.
Antrittsalter und Versicherungsmonate im Überblick
Die Reform betrifft nicht einfach pauschal alle Personen ab 2026. Entscheidend ist vielmehr das Geburtsdatum. Dadurch entstehen unterschiedliche Kombinationen aus Mindestalter und Versicherungsmonaten.
| Geburtsdatum | Frühestes Alter | Erforderliche Versicherungsmonate |
|---|---|---|
| Vor 1. Jänner 1964 | 62 Jahre | 480 Monate |
| 1. Jänner bis 31. März 1964 | 62 Jahre und 2 Monate | 482 Monate |
| 1. April bis 30. Juni 1964 | 62 Jahre und 4 Monate | 484 Monate |
| 1. Juli bis 30. September 1964 | 62 Jahre und 6 Monate | 486 Monate |
| 1. Oktober bis 31. Dezember 1964 | 62 Jahre und 8 Monate | 488 Monate |
| 1. Jänner bis 31. März 1965 | 62 Jahre und 10 Monate | 490 Monate |
| 1. April bis 30. Juni 1965 | 63 Jahre | 492 Monate |
| 1. Juli bis 30. September 1965 | 63 Jahre | 494 Monate |
| 1. Oktober bis 31. Dezember 1965 | 63 Jahre | 496 Monate |
| 1. Jänner bis 31. März 1966 | 63 Jahre | 498 Monate |
| 1. April bis 30. Juni 1966 | 63 Jahre | 500 Monate |
| 1. Juli bis 30. September 1966 | 63 Jahre | 502 Monate |
| Ab 1. Oktober 1966 | 63 Jahre | 504 Monate |
Damit gilt langfristig eine klare Zielgröße. Wer ab 1. Oktober 1966 geboren wurde, braucht grundsätzlich 63 Jahre und 504 Versicherungsmonate. Das Sozialministerium veröffentlicht dazu ebenfalls eine offizielle Übersicht zu vorzeitigen Alterspensionen.
Was ändert sich bei der Korridorpension seit 2026?
Die Reform erhöht zwei zentrale Voraussetzungen gleichzeitig. Das frühestmögliche Antrittsalter steigt in Zweimonatsschritten. Parallel dazu kommen je Stufe zwei weitere erforderliche Versicherungsmonate hinzu.
Das ist besonders für den Jahrgang 1964 relevant. Eine im Februar 1964 geborene Person fällt beispielsweise in eine andere Stufe als eine im November 1964 geborene Person. Deshalb reicht die Angabe Korridorpension Jahrgang 1964 für eine genaue Prüfung nicht aus.
Auch beim Jahrgang 1965 unterscheiden sich die Voraussetzungen. Ab April 1965 liegt das Zugangsalter bereits bei 63 Jahren. Die erforderlichen Versicherungsmonate steigen danach aber weiter. Beim Jahrgang 1966 erhöht sich deshalb vor allem die Versicherungsdauer, bis schließlich 504 Monate erreicht werden.
Schutzbestimmungen gibt es für bestimmte Personen. Die bisherigen Voraussetzungen von 62 Jahren und 480 Monaten können weiter gelten, wenn eine Altersteilzeit bereits vor dem 16. Juni 2025 begonnen hat. Auch bestimmte Fälle mit Überbrückungsgeld nach dem Bauarbeiter Urlaubs und Abfertigungsgesetz sind geschützt.
Welche Versicherungszeiten zählen für die Korridorpension?
Die Begriffe 40 Versicherungsjahre und 42 Versicherungsjahre können missverständlich sein. Sie bedeuten nicht zwingend, dass Sie genau 40 oder 42 Jahre ohne Unterbrechung beschäftigt gewesen sein müssen.
Maßgeblich sind die anrechenbaren Versicherungsmonate. Dazu können neben klassischen Erwerbszeiten auch andere Versicherungszeiten gehören. Die Pensionsversicherung nennt beispielsweise Zeiten mit Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rehabilitationsgeld.
Auch freiwillige Versicherungszeiten können berücksichtigt werden. Dazu gehören je nach Fall Selbstversicherung oder Weiterversicherung. Nachgekaufte Schulzeiten, Studienzeiten oder bestimmte Ausbildungszeiten können ebenfalls eine Rolle spielen.
Wer beispielsweise 39 Jahre tatsächlich gearbeitet hat, kann deshalb trotzdem mehr als 468 anrechenbare Versicherungsmonate aufweisen. Umgekehrt sollte niemand allein anhand des Lebenslaufs davon ausgehen, dass bereits 480 oder 504 Monate vorhanden sind. Entscheidend ist die gespeicherte Versicherungsbiografie.
Wie hoch ist die Korridorpension?
Die konkrete Korridorpension Höhe lässt sich nicht aus dem Geburtsjahr oder den Versicherungsmonaten allein ableiten. Grundlage ist das persönliche Pensionskonto. Dort werden die relevanten Beitragsgrundlagen und Gutschriften erfasst.
Die monatliche Ausgangspension ergibt sich grundsätzlich aus der maßgeblichen Gesamtgutschrift des Pensionskontos. Bei einem vorzeitigen Antritt kommen anschließend Abschläge hinzu. Deshalb kann eine Person mit hohem Pensionskonto trotz Abschlägen eine höhere Korridorpension erhalten als eine andere Person mit längerer Versicherungsdauer.
Wie lassen sich die Abschläge der Korridorpension berechnen?
Für jeden Monat vor dem persönlichen Regelpensionsalter werden bei der Korridorpension 0,425 Prozent abgezogen. Ein Jahr früher bedeutet damit einen Abschlag von 5,1 Prozent. Zwei Jahre ergeben 10,2 Prozent.
Der Abschlag orientiert sich nicht daran, wie früh die Korridorpension theoretisch möglich gewesen wäre. Maßgeblich ist der tatsächliche Abstand zwischen Ihrem gewählten Pensionsbeginn und Ihrem Regelpensionsalter.
Eine offizielle Darstellung zur Berechnung finden Sie bei oesterreich.gv.at zur Höhe der Korridorpension.
Was bedeutet ein zwei Jahre früherer Pensionsantritt konkret?
Angenommen, Ihr Pensionskonto würde ohne Abschlag eine monatliche Bruttopension von 3.000 Euro ergeben. Sie treten genau 24 Monate vor dem Regelpensionsalter die Korridorpension an.
24 Monate multipliziert mit 0,425 Prozent ergeben einen Abschlag von 10,2 Prozent. Von 3.000 Euro wären das rechnerisch 306 Euro. Die modellhafte Bruttopension würde damit 2.694 Euro betragen.
Dieses Beispiel zeigt nur die Abschlagslogik. Ihre tatsächliche Pension hängt vom Pensionskonto, dem konkreten Stichtag und weiteren persönlichen Faktoren ab. Vor einer Entscheidung sollten Sie daher eine individuelle Pensionsberechnung anfordern.
Können Frauen die Korridorpension nutzen?
Rechtlich ist die Korridorpension für Frauen und Männer vorgesehen. In der Praxis spielt sie für Frauen derzeit aber noch eine eingeschränkte Rolle, weil das gesetzliche Regelpensionsalter von Frauen schrittweise angehoben wird.
Bis 2030 können Frauen grundsätzlich bereits vor dem für die Korridorpension maßgeblichen Alter eine reguläre Alterspension erreichen. Deshalb bringt die Korridorpension in diesen Fällen keinen früheren Zugang.
Ab Jänner 2030 wird die Korridorpension für Frauen praktisch relevant. Dann erreichen die ersten betroffenen Frauen das Korridoralter, bevor ihr jeweiliges Regelpensionsalter erreicht ist.
Die Frage Korridorpension Frauen lässt sich deshalb nicht mit einem allgemeinen Alter beantworten. Entscheidend sind Geburtsdatum, individuelles Regelpensionsalter und Versicherungsmonate.
Darf man während der Korridorpension arbeiten?
Eine normale Weiterbeschäftigung neben der vollen Korridorpension ist vor Erreichen des Regelpensionsalters nur eingeschränkt möglich. Eine pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit kann zum Wegfall der Korridorpension führen.
Geringfügige Beschäftigung ist grundsätzlich möglich. Für 2026 beträgt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze 551,10 Euro. Eine ausführliche Erklärung finden Sie im internen Beitrag zur Geringfügigkeitsgrenze 2026 in Österreich.
Wann fällt die Korridorpension wegen eines Zuverdienstes weg?
Problematisch wird eine Tätigkeit insbesondere dann, wenn sie eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung auslöst. Auch andere Formen selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit können den Pensionsbezug beeinflussen.
Seit 2024 führt eine geringfügige Überschreitung der Einkommensgrenze allerdings nicht in jedem Fall sofort zum Pensionswegfall. Entscheidend ist zusätzlich die Summe der Überschreitungsbeträge innerhalb des Kalenderjahres.
2026 liegt die entsprechende Toleranz bei 40 Prozent der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze. Das sind 220,44 Euro. Erst wenn die aufsummierten Überschreitungsbeträge diese Grenze erstmals überschreiten, kann die Pension ab dem betreffenden Monat wegfallen.
Auch der Bezug einer Kündigungsentschädigung oder Urlaubsersatzleistung kann relevant sein. Veränderungen sollten deshalb frühzeitig mit der Pensionsversicherung abgestimmt werden.
Welche Rolle spielt Arbeitslosigkeit vor der Korridorpension?
Wer bereits die Voraussetzungen für eine Korridorpension erfüllt, muss nicht unter allen Umständen sofort die Pension beantragen. Unter bestimmten Bedingungen kann noch bis zu einem Jahr eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden.
Voraussetzung ist insbesondere, dass Sie das letzte Dienstverhältnis nicht selbst aufgelöst haben und dessen Beendigung weder angestrebt noch verschuldet haben. Damit soll verhindert werden, dass Betroffene allein wegen der Möglichkeit einer Korridorpension unmittelbar aus der Arbeitslosenversicherung gedrängt werden.
Die Leistung wird allerdings nicht unbegrenzt weiterbezahlt. Sie endet spätestens, wenn die Voraussetzungen für bestimmte andere Formen der vorzeitigen Alterspension erfüllt sind. Eine individuelle Prüfung durch das AMS ist deshalb wichtig.
Weitere Hintergründe zu Leistungen nach längerer Arbeitslosigkeit finden Sie im Beitrag zur Notstandshilfe in Österreich. Verbindliche Auskünfte zum konkreten Anspruch gibt das Arbeitsmarktservice Österreich.
Korridorpension oder Teilpension: Was ist seit 2026 möglich?
Seit 1. Jänner 2026 gibt es mit der Teilpension eine zusätzliche Möglichkeit. Sie richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits Anspruch auf eine geeignete Pension haben, aber nicht vollständig aus dem Berufsleben ausscheiden möchten.
Dazu kann auch ein bestehender Anspruch auf Korridorpension gehören. Statt die gesamte Erwerbstätigkeit zu beenden, reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit. Gleichzeitig wird ein Teil Ihrer Pension ausbezahlt.
Die Arbeitszeit muss grundsätzlich um mindestens 25 Prozent und höchstens 75 Prozent reduziert werden. Dafür benötigen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers. Das verbleibende Arbeitsentgelt muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
Je nach Umfang der Arbeitszeitreduktion werden 25, 50 oder 75 Prozent der maßgeblichen Pensionsgutschrift für die Teilpension herangezogen. Auf den als Korridorpension bezogenen Anteil wirken die entsprechenden Abschläge.
Für Personen, die weiterarbeiten möchten, kann dieses Modell erheblich flexibler sein als eine volle Korridorpension. Die Details finden Sie im ausführlichen Beitrag zur Teilpension 2026 in Österreich.
Korridorpension oder reguläre Alterspension?

Die Korridorpension bietet früheren Zugang, erkauft diesen Vorteil jedoch mit dauerhaften Abschlägen auf den vorzeitig bezogenen Pensionsanspruch. Wer bis zum Regelpensionsalter weiterarbeitet, vermeidet diese Abschläge und sammelt zusätzliche Gutschriften.
Die Entscheidung sollte deshalb nicht allein davon abhängen, wann Sie frühestens in Pension gehen können. Wichtig ist auch, wie lange Sie voraussichtlich mit dem geringeren monatlichen Betrag auskommen müssen und welche Erwerbsmöglichkeiten bestehen.
Als weitere Variante kann die Langzeitversichertenpension relevant sein. Sie wird umgangssprachlich häufig mit der früheren Hacklerregelung verbunden. Ihre Voraussetzungen und Abschläge unterscheiden sich von der Korridorpension. Ein pauschaler Hacklerregelung Vergleich anhand des Alters greift deshalb zu kurz.
Seit 2026 kommt zusätzlich die Teilpension hinzu. Sie kann interessant sein, wenn Sie weniger arbeiten möchten, aber einen vollständigen und endgültigen Ausstieg noch nicht planen.
Wie wird die Korridorpension beantragt?
Die Korridorpension wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie müssen einen Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger stellen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist dies in der Regel die Pensionsversicherung.
Die Pensionsversicherung empfiehlt, den Antrag ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Stichtag einzureichen. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Ein formloses Schreiben kann grundsätzlich ebenfalls als Antrag gelten, das vorgesehene Formular muss anschließend nachgereicht werden.
Vor der Antragstellung sollten Sie Ihre Versicherungsmonate kontrollieren. Prüfen Sie außerdem die Berechnung Ihres Pensionskontos und lassen Sie verschiedene Antrittstermine vergleichen. Schon einige Monate Unterschied beeinflussen sowohl zusätzliche Gutschriften als auch den Abschlag.
Wer unmittelbar vor der Pension arbeitslos ist, eine Altersteilzeit nutzt, selbstständig arbeitet oder mehrere Beschäftigungen kombiniert, sollte den geplanten Stichtag besonders sorgfältig abstimmen. In solchen Fällen können Versicherungsstatus und Einkommensgrenzen den Anspruch beeinflussen.
Fazit: Der Geburtsmonat entscheidet stärker als früher
Die Korridorpension Österreich bleibt auch 2026 ein wichtiger Weg in den vorzeitigen Ruhestand. Sie ist jedoch deutlich stärker vom konkreten Geburtsdatum abhängig als nach der früheren Regelung.
Für vor 1964 Geborene gelten grundsätzlich weiterhin 62 Jahre und 480 Versicherungsmonate. Ab dem Jahrgang 1964 steigen Alter und Versicherungsdauer stufenweise. Ab Oktober 1966 liegt die reguläre Zielgröße bei 63 Jahren und 504 Versicherungsmonaten.
Vor einem Antrag sollten Sie drei Werte kennen: Ihren frühestmöglichen Stichtag, die tatsächlichen Versicherungsmonate und die voraussichtliche Pension nach Abschlägen. Erst dieser Vergleich zeigt, ob ein sofortiger Antritt, späterer Pensionsbeginn oder die neue Teilpension finanziell und persönlich besser passt.
Häufig gestellte Fragen zur Korridorpension in Österreich
Verliere ich bereits erworbene Versicherungsmonate durch die Reform 2026?
Nein. Bereits erworbene Versicherungsmonate bleiben grundsätzlich erhalten. Die Reform verändert nicht Ihre bisherige Versicherungsbiografie, sondern erhöht für bestimmte Geburtsgruppen die Zahl der Monate, die bis zum Stichtag vorhanden sein muss. Dadurch kann sich der frühestmögliche Pensionsbeginn verschieben, wenn die neue Mindestzahl noch nicht erreicht wurde.
Besonders wichtig ist das für Personen der Jahrgänge 1964 bis 1966. Sie sollten nicht allein prüfen, ob sie bereits 480 Monate erreicht haben. Je nach Geburtsquartal können bis zu 504 Monate erforderlich sein. Eine aktuelle Versicherungsübersicht schafft hier mehr Sicherheit als eine Berechnung anhand der bisherigen Berufsjahre.
Kann ich fehlende Monate für die Korridorpension nachkaufen?
Bestimmte Schulzeiten, Studienzeiten und Ausbildungszeiten können unter gesetzlichen Voraussetzungen nachgekauft werden und dadurch als Versicherungszeiten relevant werden. Ob ein Nachkauf sinnvoll ist, hängt jedoch von Ihrer konkreten Versicherungsbiografie, den Kosten und der Wirkung auf den möglichen Pensionsstichtag ab.
Ein Nachkauf sollte deshalb nicht allein mit dem Ziel erfolgen, möglichst schnell 480 oder 504 Versicherungsmonate zu erreichen. Entscheidend ist, ob die zusätzlichen Monate tatsächlich für Ihren Anspruch benötigt werden und wie sie sich finanziell auswirken. Vor einer Zahlung empfiehlt sich eine individuelle Berechnung durch den zuständigen Pensionsversicherungsträger.
Was passiert, wenn ich das nötige Alter erreicht habe, aber einige Versicherungsmonate fehlen?
Dann besteht noch kein Anspruch auf die Korridorpension. Alter und Versicherungsdauer müssen gleichzeitig erfüllt sein. Das Erreichen von 63 Jahren allein reicht beispielsweise nicht, wenn für Ihren Geburtszeitraum 504 Versicherungsmonate verlangt werden und auf Ihrem Versicherungskonto erst 500 Monate vorhanden sind.
In einer solchen Situation kann weitere versicherungspflichtige Beschäftigung zusätzliche Monate bringen. Je nach persönlicher Lage können auch andere anrechenbare Versicherungszeiten eine Rolle spielen. Der tatsächliche Anspruch sollte anhand des Versicherungsverlaufs geprüft werden, weil einzelne Monate aus früheren Lebensphasen möglicherweise bereits berücksichtigt sind.
Ist ein späterer Einstieg in die Korridorpension finanziell günstiger?
Ein späterer Antritt kann die monatliche Pension erhöhen. Für jeden Monat, um den Sie näher an das Regelpensionsalter rücken, fällt ein Teil des sonst anwendbaren Abschlags weg. Gleichzeitig können durch weitere versicherungspflichtige Arbeit zusätzliche Gutschriften auf dem Pensionskonto entstehen.
Ob sich das Warten insgesamt lohnt, hängt jedoch nicht nur von der später höheren Monatspension ab. Sie verzichten während der zusätzlichen Arbeitsmonate auch auf bereits mögliche Pensionszahlungen. Für einen fundierten Vergleich sollten deshalb mehrere Stichtage mit ihren jeweiligen Pensionshöhen und den bis dahin erzielbaren Erwerbseinkommen gegenübergestellt werden.
Muss ich die Korridorpension sofort beantragen, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind?
Nein. Die Erfüllung der Voraussetzungen verpflichtet Sie nicht dazu, die Korridorpension sofort in Anspruch zu nehmen. Sie können grundsätzlich weiterarbeiten und einen späteren Pensionsstichtag wählen. Dadurch reduzieren sich mögliche Abschläge und das Pensionskonto kann durch weitere Beiträge wachsen.
Auch bei Arbeitslosigkeit gibt es Sonderregeln, die einen sofortigen Wechsel in die Korridorpension nicht in jedem Fall erforderlich machen. Welche Option günstiger ist, hängt von Beschäftigung, Arbeitslosenversicherung, geplantem Ruhestand und persönlicher Pensionshöhe ab. Vor einer endgültigen Entscheidung sollten Sie deshalb nicht nur den frühestmöglichen Termin, sondern mehrere realistische Alternativen vergleichen.
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