Das 13. und 14. Gehalt Österreich besteht meist aus Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Anspruch, Höhe und Auszahlung richten sich jedoch nach dem Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag.
Wichtige Grundvoraussetzungen
Urlaubs- und Weihnachtsgeld gehören für viele Beschäftigte in Österreich zum gewohnten Jahreseinkommen. Üblicherweise erhalten Arbeitnehmer zwölf laufende Monatsgehälter sowie zwei Sonderzahlungen. Diese zusätzlichen Bezüge werden häufig als 13. und 14. Gehalt bezeichnet.
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch besteht bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen jedoch nicht. Entscheidend sind der anwendbare Kollektivvertrag, der Arbeitsvertrag oder eine andere verbindliche Vereinbarung. Diese Grundlagen bestimmen auch die Höhe, Berechnung und Fälligkeit der Zahlungen.
Ebenso wichtig ist die steuerliche Behandlung. Sonderzahlungen werden innerhalb bestimmter Grenzen günstiger besteuert als laufende Bezüge. Deshalb fällt das Netto beim Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld häufig höher aus. Die konkrete Auszahlung hängt dennoch von mehreren individuellen Faktoren ab.
Was sind das 13. und 14. Gehalt in Österreich?
Welche Zahlungen werden als Sonderzahlungen bezeichnet?

Beim 13. und 14. Gehalt Österreich handelt es sich meistens um zwei wiederkehrende Sonderzahlungen. Der Urlaubszuschuss wird umgangssprachlich als Urlaubsgeld bezeichnet. Weitere gebräuchliche Begriffe sind Urlaubsbeihilfe und Urlaubsremuneration.
Das Weihnachtsgeld wird in vielen Kollektivverträgen Weihnachtsremuneration genannt. Beide Zahlungen kommen zum laufenden Monatsentgelt hinzu. Sie gelten steuerlich als sonstige Bezüge, sofern die Voraussetzungen des Einkommensteuerrechts erfüllt sind.
Die Bezeichnung als 13. oder 14. Gehalt sagt noch nichts über den rechtlichen Anspruch aus. Sie beschreibt vor allem die übliche Aufteilung des Jahresgehalts auf 14 Auszahlungen.
Ist Urlaubsgeld dasselbe wie Urlaubsentgelt?
Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt sind unterschiedliche Leistungen. Das Urlaubsentgelt ist jenes normale Entgelt, das Sie während Ihres Urlaubs weiter erhalten. Dieser Anspruch beruht auf dem österreichischen Urlaubsrecht.
Das Urlaubsgeld ist dagegen eine zusätzliche Sonderzahlung. Es wird meistens aufgrund eines Kollektivvertrags oder Arbeitsvertrags bezahlt. Der Begriff Urlaubsgeld kann daher leicht zu Missverständnissen führen.
Eine ausführliche arbeitsrechtliche Abgrenzung bietet die Arbeiterkammer zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
13. und 14. Gehalt Österreich: Anspruch und Rechtsgrundlage
Sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld gesetzlich vorgeschrieben?
Für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft besteht kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das unterscheidet die Sonderzahlungen vom laufenden Entgelt oder vom gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Fehlt eine kollektivvertragliche Regelung, muss der Anspruch ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in einer anderen verbindlichen Vereinbarung stehen. Eine betriebliche Übung kann ebenfalls Bedeutung gewinnen. Das betrifft Fälle, in denen ein Arbeitgeber Leistungen regelmäßig und vorbehaltlos gewährt.
Beschäftigte sollten deshalb nicht allein davon ausgehen, dass in Österreich immer 14 Gehälter bezahlt werden. Vor Vertragsabschluss sollte geklärt werden, ob das angebotene Entgelt zwölf oder 14 Auszahlungen umfasst.
Wo ist der Anspruch auf Sonderzahlungen geregelt?
Die wichtigste Grundlage ist meistens der anwendbare Kollektivvertrag. Er kann Anspruch, Berechnungsbasis, Höhe, Fälligkeit und Aliquotierung regeln. Auch Rückverrechnungen bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses können dort festgelegt sein.
Der Arbeitsvertrag kann zusätzliche oder günstigere Ansprüche vorsehen. Eine einzelvertragliche Regelung darf zwingende kollektivvertragliche Mindestansprüche grundsätzlich nicht unterschreiten.
Welcher Kollektivvertrag gilt, hängt vor allem von der Zuordnung des Arbeitgebers ab. Die konkrete Tätigkeit allein entscheidet nicht immer. Weitere Grundlagen erklärt der interne Ratgeber zum KV-Mindestgehalt in Österreich.
Welche Rolle spielt der Kollektivvertrag?
In vielen Branchen sieht der Kollektivvertrag zwei Sonderzahlungen pro Kalenderjahr vor. Häufig entspricht jede Zahlung einem Monatsgehalt oder Monatslohn. Davon gibt es jedoch Ausnahmen.
Ein Kollektivvertrag kann einen abweichenden Berechnungszeitraum vorgeben. Er kann außerdem festlegen, ob regelmäßige Zulagen, Provisionen, Mehrstunden oder bestimmte Entgeltbestandteile einbezogen werden.
Die aktuellen Vereinbarungen lassen sich über die Kollektivvertragsübersicht der Wirtschaftskammer prüfen. Maßgeblich ist stets die für den Betrieb geltende Fassung.
Wie hoch sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Entspricht jede Sonderzahlung einem Monatsgehalt?
In vielen Arbeitsverhältnissen beträgt das Urlaubsgeld ein Monatsentgelt. Dasselbe gilt für das Weihnachtsgeld. Daraus entsteht die verbreitete Formel von 14 Monatsgehältern pro Jahr.
Diese Höhe ist jedoch nicht für alle Branchen verbindlich. Manche Kollektivverträge verwenden andere Berechnungsgrundlagen. Möglich sind ein Durchschnittsverdienst, ein bestimmter Stichtagsbezug oder ein kollektivvertragliches Mindestentgelt.
Variable Bezüge werden nicht automatisch berücksichtigt. Bei Provisionen, Prämien, Zulagen und Überstunden kommt es auf die konkrete Regelung an. Regelmäßige Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten muss unter bestimmten Voraussetzungen in die Berechnung einfließen.
Wie lässt sich das Urlaubsgeld berechnen?
Bei einem gleichbleibenden Monatsgehalt ist die Berechnung meist einfach. Beträgt das Bruttogehalt 3.000 Euro und sieht der Kollektivvertrag einen Monatsbezug vor, beträgt das Urlaubsgeld grundsätzlich ebenfalls 3.000 Euro brutto.
Bei schwankenden Bezügen ist eine Durchschnittsberechnung möglich. Welcher Zeitraum heranzuziehen ist, bestimmt der Kollektivvertrag. Beschäftigte sollten deshalb nicht eigenständig einen Jahresdurchschnitt verwenden.
Vergleichen Sie die Abrechnung mit dem Arbeitsvertrag, dem Kollektivvertrag und früheren Gehaltszetteln. Abweichungen können durch eine Gehaltserhöhung, Teilzeitänderung oder variable Entgeltbestandteile entstehen.
Wie wird das Weihnachtsgeld berechnet?
Auch die Weihnachtsremuneration entspricht häufig einem Monatsbezug. Entscheidend ist jedoch erneut die konkrete Berechnungsvorschrift. Manche Regelungen verwenden das Entgelt im Auszahlungsmonat. Andere arbeiten mit einem Durchschnitt oder einem festgelegten Stichtag.
Eine unterjährige Gehaltserhöhung führt daher nicht zwingend zur gleichen Anpassung beider Sonderzahlungen. Das Urlaubsgeld kann noch auf einer früheren Entgelthöhe beruhen. Das Weihnachtsgeld kann bereits das höhere Entgelt berücksichtigen.
Bei Zweifeln sollte die Personalverrechnung erklären können, welche Bemessungsgrundlage verwendet wurde.
Wann werden die Sonderzahlungen ausgezahlt?
Wann ist das Urlaubsgeld fällig?
Die Fälligkeit des Urlaubsgeldes ist nicht österreichweit einheitlich geregelt. Viele Kollektivverträge sehen eine Auszahlung im Juni oder Juli vor. Andere knüpfen sie an den Antritt eines längeren Urlaubs.
Teilweise wird der Urlaubszuschuss fällig, sobald ein bestimmter Anteil des Jahresurlaubs verbraucht wird. Dadurch kann die Auszahlung deutlich früher oder später erfolgen.
Der Auszahlungsmonat sollte daher nicht nur anhand betrieblicher Gewohnheiten beurteilt werden. Entscheidend bleibt die kollektivvertragliche Fälligkeitsregel.

Wann wird das Weihnachtsgeld ausgezahlt?
Das Weihnachtsgeld wird häufig im November oder Dezember bezahlt. In vielen Betrieben erfolgt die Überweisung gemeinsam mit dem Novembergehalt.
Auch hier kann der Kollektivvertrag einen anderen Termin bestimmen. Saisonbetriebe und besondere Beschäftigungsmodelle können abweichende Regelungen verwenden.
Wird eine Sonderzahlung nicht rechtzeitig abgerechnet, sollten Beschäftigte die Personalverrechnung schriftlich um Klärung bitten. Arbeitsrechtliche Ansprüche können Verfallsfristen unterliegen. Diese Fristen sind teilweise sehr kurz.
Wie werden Sonderzahlungen versteuert?
Was bedeutet das Jahressechstel?
Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden steuerlich als sonstige Bezüge behandelt. Die begünstigte Besteuerung gilt grundsätzlich nur innerhalb des sogenannten Jahressechstels.
Das Jahressechstel entspricht vereinfacht zwei durchschnittlichen laufenden Monatsbezügen. Bei jeder Sonderzahlung wird es anhand der bisher ausgezahlten laufenden Bezüge neu berechnet.
Steigt oder sinkt das laufende Einkommen während des Jahres, verändert sich auch das Jahressechstel. Ein Teil der Sonderzahlung kann dadurch außerhalb der Begünstigung liegen. Dieser Sechstelüberhang wird nach dem normalen Einkommensteuertarif besteuert.
Welche Steuersätze gelten 2026?
Von der Sonderzahlung werden zunächst die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Innerhalb des Jahressechstels bleiben die ersten 620 Euro der steuerlichen Bemessungsgrundlage lohnsteuerfrei.
Für die nächsten 24.380 Euro gilt ein fester Steuersatz von 6 Prozent. Höhere Teile unterliegen gestaffelten Sätzen von 27 Prozent und 35,75 Prozent. Beträge außerhalb der Begünstigung werden tarifmäßig versteuert.
Die Freigrenze für das Jahressechstel beträgt 2026 insgesamt 2.615 Euro. Bleibt das Jahressechstel innerhalb dieser Grenze, wird zunächst keine feste Lohnsteuer auf die Sonderzahlungen erhoben. Die vollständige Systematik zeigt die Wirtschaftskammer zur Besteuerung sonstiger Bezüge.
Warum ist das Netto häufig höher als beim Monatsgehalt?
Das normale Monatsgehalt wird nach dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert. Beim 13. und 14. Gehalt Österreich gilt innerhalb des Jahressechstels meist die günstigere Besteuerung mit festen Steuersätzen.
Der Unterschied betrifft die Lohnsteuer. Sozialversicherungsbeiträge fallen grundsätzlich auch auf Sonderzahlungen an. Für sie bestehen jedoch eigene Beitragsgrundlagen und Höchstgrenzen.
Das Netto einer Sonderzahlung entspricht deshalb nicht einfach dem Bruttobetrag abzüglich 6 Prozent. Zuerst werden Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt. Danach wirken Freibetrag, Jahressechstel und mögliche weitere Sonderzahlungen.
Für eine Einordnung des normalen Monatsnettos eignet sich der interne Beitrag Brutto-Netto Österreich 2026. Die gesetzliche Grundlage der Sonderzahlungsbesteuerung enthält Paragraf 67 des Einkommensteuergesetzes.
Was gilt bei Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung?
Wie wird das 13. und 14. Gehalt bei Teilzeit berechnet?
Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich dieselben kollektivvertraglichen Ansprüche wie Vollzeitkräfte. Die Höhe richtet sich nach ihrem tatsächlichen Teilzeitentgelt.
Verdient eine Teilzeitkraft 1.800 Euro brutto und sieht der Kollektivvertrag jeweils einen Monatsbezug vor, betragen die beiden Sonderzahlungen grundsätzlich jeweils 1.800 Euro brutto.
Regelmäßig geleistete Mehrstunden können die Bemessungsgrundlage erhöhen. Dabei kommt es auf den Beobachtungszeitraum und die kollektivvertragliche Regelung an. Einzelne unregelmäßige Mehrstunden müssen nicht zwingend berücksichtigt werden.
Wer eine Stundenaufstockung oder einen zusätzlichen Job plant, sollte auch das Jahreseinkommen vergleichen. Der Beitrag Teilzeit aufstocken oder Nebenjob annehmen zeigt wichtige Unterschiede.
Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Auch geringfügig Beschäftigte können Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben. Maßgeblich bleibt der Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag.
Arbeitsrechtlich gelten viele Ansprüche unabhängig davon, ob die Beschäftigung geringfügig ist. Die Sonderzahlungen werden außerdem nicht in die monatliche Geringfügigkeitsgrenze eingerechnet.
Die Grenze liegt 2026 bei 551,10 Euro pro Monat. Mehr zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung enthält der interne Ratgeber zur Geringfügigkeitsgrenze 2026.
Was bedeutet eine aliquote Sonderzahlung?
Wie wird bei einem Eintritt während des Jahres gerechnet?
Wer nicht während des gesamten Kalenderjahres beschäftigt ist, erhält Sonderzahlungen meistens nur anteilig. Dieser Anteil wird als aliquote Sonderzahlung bezeichnet.
Bei einer vereinfachten monatlichen Berechnung entsteht für jeden Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresanspruchs. Manche Kollektivverträge rechnen jedoch nach Kalendertagen oder Wochen.
Beginnt ein Arbeitsverhältnis am 1. April, bestehen bis Jahresende neun Beschäftigungsmonate. Bei einem Monatsgehalt von 3.000 Euro ergibt eine vereinfachte Neunzwölftelrechnung 2.250 Euro pro Sonderzahlung. Der Kollektivvertrag kann eine genauere Tagesberechnung vorsehen.
Was gilt bei einer Kündigung?
Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden die Sonderzahlungen meistens bis zum Austrittsdatum aliquot abgerechnet. Bereits ausgezahlte Beträge können teilweise rückverrechnet werden.
Ob eine Rückforderung zulässig ist, hängt vom Kollektivvertrag und von der Beendigungsart ab. Arbeitgeberkündigung, Arbeitnehmerkündigung, einvernehmliche Auflösung und Entlassung können unterschiedlich behandelt werden.
Besondere Vorsicht ist nach einer bereits vollständig ausgezahlten Urlaubsbeihilfe geboten. Endet das Arbeitsverhältnis vor Jahresende, kann ein Teil als Überzahlung gelten. Eine Rückverrechnung ist aber nur aufgrund einer tragfähigen rechtlichen Grundlage zulässig.
Wie wirken sich Krankenstand und Karenz aus?
Werden Sonderzahlungen im Krankenstand gekürzt?
Während eines Krankenstands mit Entgeltfortzahlung läuft der Anspruch auf Sonderzahlungen grundsätzlich weiter. Das fortgezahlte Entgelt wird auch bei der steuerlichen Berechnung des Jahressechstels berücksichtigt.
Bei sehr langen Krankenständen kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung enden. Danach erhält die betroffene Person möglicherweise nur noch Krankengeld. Ob Sonderzahlungen für diesen Zeitraum weiterlaufen, hängt stark vom Wortlaut des Kollektivvertrags ab.
Pauschale Aussagen sind hier nicht zuverlässig. Die Rechtsprechung berücksichtigt, ob die kollektivvertragliche Regelung eine Kürzung erlaubt oder einen ungekürzten Anspruch vorsieht.
Was gilt während Mutterschutz und Karenz?
Während einer gesetzlichen Karenz besteht grundsätzlich nur ein anteiliger Anspruch auf Sonderzahlungen. Der Arbeitgeber berücksichtigt jene Teile des Kalenderjahres, die nicht in Karenzzeiten fallen.
Auch Zeiten mit Wochengeldbezug werden bei der Sonderzahlung des Arbeitgebers regelmäßig nicht vollständig einbezogen. Das Wochengeld enthält allerdings eine pauschale Berücksichtigung von Sonderzahlungen.
Günstigere kollektivvertragliche oder betriebliche Regelungen bleiben möglich. Bei einem Wechsel zwischen Beschäftigung, Schutzfrist und Karenz sollte die Abrechnung deshalb zeitlich genau geprüft werden.
Sind Sonderzahlungen im All-in-Gehalt enthalten?
Eine All-in-Vereinbarung betrifft vor allem die Abgeltung bestimmter Mehrleistungen. Dazu gehören häufig Mehrarbeit, Überstunden und Zuschläge. Sie beseitigt nicht automatisch den Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Entscheidend ist, ob der Vertrag ein monatliches oder jährliches All-in-Entgelt nennt. Bei einem monatlichen Betrag muss zusätzlich geklärt werden, ob dieser zwölfmal oder 14-mal ausbezahlt wird.
Die Bemessungsgrundlage der Sonderzahlungen richtet sich nach dem Kollektivvertrag und dem Vertragstext. Häufig wird das gesamte monatliche All-in-Entgelt herangezogen. Einzelne Kollektivverträge können jedoch abweichende Berechnungen vorsehen.
Bei einem angebotenen Jahresgehalt sollte ausdrücklich feststehen, ob dieses bereits Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld enthält. Fehlt diese Klarheit, lassen sich Stellenangebote nur schwer vergleichen.
Zwölf und 14 Monatsgehälter richtig vergleichen
Ein Monatsgehalt allein reicht für einen seriösen Vergleich nicht aus. Entscheidend ist das garantierte Bruttojahresgehalt. Variable Boni sollten davon getrennt betrachtet werden.
Ein Monatsgehalt von 3.000 Euro bei 14 Auszahlungen ergibt 42.000 Euro brutto im Jahr. Ein Monatsgehalt von 3.500 Euro bei zwölf Auszahlungen ergibt ebenfalls 42.000 Euro.
Beide Modelle haben dasselbe garantierte Jahresbrutto. Die Auszahlung verteilt sich jedoch unterschiedlich. Außerdem kann die steuerliche Behandlung abweichen, wenn die Voraussetzungen für begünstigte Sonderzahlungen nicht erfüllt sind.
Bei einem Vergleich sollten Sie daher Jahresbrutto, Auszahlungszahl, variable Bestandteile und garantierte Sonderzahlungen getrennt erfassen. Aktuelle Vergleichswerte bietet der Beitrag zum Medianeinkommen in Österreich.
Beispielrechnung zum Jahresgehalt
Eine Arbeitnehmerin verdient monatlich 3.000 Euro brutto. Ihr Kollektivvertrag sieht ein volles Urlaubsgeld und ein volles Weihnachtsgeld vor. Das Arbeitsverhältnis besteht während des gesamten Kalenderjahres.
| Bestandteil | Bruttobetrag |
|---|---|
| Zwölf Monatsgehälter | 36.000 Euro |
| Urlaubsgeld | 3.000 Euro |
| Weihnachtsgeld | 3.000 Euro |
| Bruttojahresgehalt | 42.000 Euro |
| Rechnerischer Monatswert bei zwölf Monaten | 3.500 Euro |
Die beiden Sonderzahlungen liegen bei gleichbleibendem Einkommen grundsätzlich innerhalb des Jahressechstels. Von ihnen werden zuerst Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Danach greifen der Freibetrag und die begünstigte Lohnsteuer.
Das exakte Netto kann nicht allein aus dem Jahresbrutto abgeleitet werden. Versicherungsstatus, Freibeträge, weitere Sonderzahlungen und unterjährige Einkommensänderungen beeinflussen das Ergebnis. Auch mehrere Dienstverhältnisse können die Jahresabrechnung verändern.
Zur abschließenden Kontrolle sollten die Werte auf dem Jahreslohnzettel geprüft werden. Der interne Beitrag Lohnsteuer und Lohnzettel L16 erklärt die wichtigsten Angaben.
Wie prüfen Sie Ihre Sonderzahlungen richtig?
Beginnen Sie mit dem Arbeitsvertrag und dem Dienstzettel. Prüfen Sie, welcher Kollektivvertrag genannt wird. Danach suchen Sie dort nach Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Sonderzahlungen und Fälligkeit.
Vergleichen Sie die festgelegte Berechnungsbasis mit Ihrer Gehaltsabrechnung. Achten Sie besonders auf Teilzeitänderungen, regelmäßige Mehrstunden, Provisionen und Gehaltserhöhungen.
Bei einem unterjährigen Eintritt oder Austritt sollte die Aliquotierung nachvollziehbar sein. Prüfen Sie außerdem, ob eine frühere Auszahlung rückverrechnet wurde.
Für die steuerliche Kontrolle sind Bruttobetrag, Sozialversicherung, steuerpflichtige Bemessungsgrundlage und Lohnsteuer wichtig. Weiterführende Erläuterungen enthält das Steuerbuch des Bundesministeriums für Finanzen.
Kernfakten im Überblick
| Aspekt | Wesentliches |
|---|---|
| Anspruch | Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Maßgeblich sind Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag oder eine andere verbindliche Regelung. |
| Höhe | Häufig entspricht jede Sonderzahlung einem Monatsentgelt. Abweichende Berechnungen sind je nach Kollektivvertrag möglich. |
| Fälligkeit | Urlaubsgeld wird oft im Juni oder Juli bezahlt. Weihnachtsgeld folgt meist im November oder Dezember. |
| Besteuerung | Innerhalb des Jahressechstels gelten ein Freibetrag von 620 Euro und überwiegend ein fester Steuersatz von 6 Prozent. |
| Aliquotierung | Bei Eintritt, Austritt, Karenz oder anderen Unterbrechungen kann der Anspruch anteilig berechnet werden. |
Fazit
Das 13. und 14. Gehalt Österreich ist ein wesentlicher Bestandteil vieler Arbeitsverhältnisse. Dennoch handelt es sich nicht um einen automatisch bestehenden gesetzlichen Anspruch. Die entscheidenden Regeln stehen meistens im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag.
Diese Regelungen bestimmen Höhe, Berechnungsbasis und Auszahlungstermin. Sie sind auch bei Teilzeit, geringfügiger Beschäftigung, Krankenstand, Karenz und Beendigung des Arbeitsverhältnisses maßgeblich.
Steuerlich profitieren Sonderzahlungen innerhalb des Jahressechstels von festen Steuersätzen. Dadurch fällt das Netto häufig höher aus als beim laufenden Monatsbezug. Die tatsächliche Abrechnung hängt jedoch von Sozialversicherung, Einkommensverlauf und weiteren Sonderzahlungen ab.
Für einen korrekten Gehaltsvergleich sollten Sie stets das garantierte Jahresbrutto betrachten. Ebenso wichtig sind die Zahl der Auszahlungen und die kollektivvertraglichen Ansprüche.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „13. und 14. Gehalt Österreich“
Können Bonuszahlungen die steuerliche Begünstigung des Weihnachtsgeldes verringern?
Bonuszahlungen können das verfügbare Jahressechstel teilweise verbrauchen, wenn sie steuerlich als sonstige Bezüge gelten. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien und bestimmte einmalige Zahlungen werden innerhalb desselben Jahressechstels berücksichtigt. Übersteigt ihre Summe die zulässige Grenze, entsteht ein Sechstelüberhang. Dieser Teil wird nach dem normalen Einkommensteuertarif versteuert. Ein hoher Bonus kann deshalb dazu führen, dass ein später ausgezahltes Weihnachtsgeld teilweise höher besteuert wird. Entscheidend sind der Zeitpunkt, die steuerliche Einordnung und die Höhe der laufenden Bezüge.
Was passiert bei mehreren Arbeitgebern im selben Kalenderjahr?
Bei gleichzeitig bestehenden Dienstverhältnissen berechnet grundsätzlich jeder Arbeitgeber sein eigenes Jahressechstel. Die Bezüge des anderen Arbeitgebers fließen nicht automatisch in diese Berechnung ein. Bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen kann der neue Arbeitgeber frühere Bezüge berücksichtigen, wenn die notwendigen Abrechnungsunterlagen vorliegen. Beschäftigte sollten deshalb den bisherigen Lohnzettel oder vergleichbare Nachweise bereitstellen. Spätestens bei der Arbeitnehmerveranlagung werden die steuerlichen Jahreswerte zusammengeführt. Dadurch können sich Nachzahlungen oder Gutschriften ergeben.
Dürfen Urlaubs- und Weihnachtsgeld monatlich aufgeteilt werden?
Eine monatliche Aufteilung ist nicht allein aufgrund einer Vereinbarung zulässig, wenn der Kollektivvertrag bestimmte Fälligkeitstermine verbindlich vorgibt. Eine günstigere oder gleichwertige Regelung kann möglich sein. Sie muss jedoch arbeitsrechtlich wirksam gestaltet werden. Auch steuerlich ist Vorsicht erforderlich. Werden Beträge jeden Monat gemeinsam mit dem laufenden Entgelt ausgezahlt, können sie ihren Charakter als sonstige Bezüge verlieren. Sie werden dann möglicherweise wie normales Monatsgehalt besteuert. Eine Umstellung sollte deshalb arbeitsrechtlich und lohnsteuerlich geprüft werden.
Kann das 13. oder 14. Gehalt gepfändet werden?
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht vollständig vor einer Lohnpfändung geschützt. Für Sonderzahlungen gelten jedoch eigene Berechnungsregeln und Freibeträge. Der pfändbare Anteil hängt von der Höhe der Zahlung, gesetzlichen Grenzen und bestehenden Unterhaltspflichten ab. Beschäftigte sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ihnen die gesamte Sonderzahlung zur Verfügung steht. Bei einer laufenden Exekution muss die Lohnverrechnung die gesetzlichen Pfändungstabellen anwenden. Weitere Einzelheiten erklärt der Beitrag zur Lohnpfändung und zum Existenzminimum 2026.
Welche Unterlagen sollten bei einer fehlerhaften Abrechnung aufbewahrt werden?
Für eine Überprüfung benötigen Sie den Arbeitsvertrag, den Dienstzettel und den geltenden Kollektivvertrag. Wichtig sind außerdem sämtliche Gehaltsabrechnungen des betroffenen Jahres. Dokumentieren Sie Änderungen der Arbeitszeit, Gehaltserhöhungen, Mehrstunden, Provisionen und Karenzzeiten. Bei einem Jobwechsel sollten auch die Unterlagen des früheren Arbeitgebers verfügbar sein. Bewahren Sie zudem den Jahreslohnzettel L16 auf. Da kollektivvertragliche Verfallsfristen Ansprüche begrenzen können, sollten Unklarheiten möglichst früh schriftlich angesprochen werden.
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