Beim Privatkonkurs 2026 rückt ein wichtiger Termin näher: Die Möglichkeit einer Entschuldung nach drei Jahren für Verbraucher:innen ist derzeit nur bis 16. Juli 2026 befristet. Wenn der Gesetzgeber die Regelung nicht rechtzeitig verlängert oder dauerhaft absichert, kann für viele private Schuldner:innen wieder die längere Entschuldungsdauer von fünf Jahren relevant werden.
Das Thema betrifft nicht nur Menschen mit offenen Krediten. Es betrifft auch Haushalte mit Mietrückständen, Kontoüberziehungen, Inkassoforderungen, alten Handy- oder Versandhausschulden, gescheiterten Ratenkäufen, Bürgschaften, ehemaligen Selbständigen-Schulden oder Lohnpfändungen. Gerade bei hohen Lebenshaltungskosten, steigenden Fixkosten und knappem Einkommen kann der Weg aus der Schuldenfalle länger und schwieriger werden.
Dieser Beitrag ist bewusst kein Duplikat zum bestehenden allgemeinen Artikel Insolvenz anmelden: Das ist der richtige Zeitpunkt. Dort geht es breiter um Insolvenz als Verfahren. Hier geht es speziell um den Privatkonkurs in Österreich, die Juli-2026-Frist, die Entschuldungsdauer und die Frage, was Betroffene jetzt tun sollten.
Privatkonkurs ab Juli 2026: Was aktuell auf dem Spiel steht
| Frage | Einordnung für 2026 |
|---|---|
| Was ist Privatkonkurs? | Der Privatkonkurs heißt rechtlich Schuldenregulierungsverfahren. Er soll überschuldeten Privatpersonen einen geordneten Weg zur Entschuldung ermöglichen. |
| Was ist bis 16. Juli 2026 wichtig? | Die 3-jährige Entschuldungsmöglichkeit für Verbraucher:innen im Tilgungsplan ist derzeit bis 16. Juli 2026 befristet. |
| Was passiert ohne Verlängerung? | Ohne Verlängerung kann für Verbraucher:innen wieder stärker die 5-jährige Entschuldungsdauer im Abschöpfungsplan relevant werden. |
| Gilt die 3-Jahres-Frist für alle? | Der Tilgungsplan ist an strengere Voraussetzungen gebunden. Für ehemalige Unternehmer:innen bleibt die 3-jährige Entschuldung nach aktueller Diskussion gesondert relevant. |
| Was ist ein Zahlungsplan? | Ein gerichtlicher Vorschlag an Gläubiger:innen. Er braucht Zustimmung und muss zur Einkommens- und Vermögenslage passen. |
| Was ist ein Tilgungsplan? | Eine Form des Abschöpfungsverfahrens mit grundsätzlich 3-jähriger Abtretungsfrist und strengeren Voraussetzungen. |
| Was ist ein Abschöpfungsplan? | Eine Form des Abschöpfungsverfahrens mit grundsätzlich 5-jähriger Abtretungsfrist. |
| Wer sollte jetzt handeln? | Menschen mit dauerhaften Zahlungsproblemen, Lohnpfändung, Inkasso, mehreren Krediten oder drohender Zahlungsunfähigkeit sollten rasch Schuldenberatung kontaktieren. |
Warum die Frist im Juli 2026 für Verbraucher:innen so wichtig ist
Der Privatkonkurs ist für viele überschuldete Menschen die letzte Möglichkeit, wieder eine finanzielle Perspektive zu bekommen. Das Verfahren ist kein einfacher Schuldenschnitt auf Wunsch. Es verlangt Offenlegung, Mitwirkung, Leben am Existenzminimum, Abtretung des pfändbaren Einkommens und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten. Am Ende kann aber eine Restschuldbefreiung stehen.
Der Unterschied zwischen drei und fünf Jahren ist im Alltag enorm. Zwei zusätzliche Jahre am Existenzminimum können bedeuten: länger keine finanziellen Spielräume, längere Unsicherheit, schwierigere Wohnungssuche, längere Bonitätsprobleme und mehr Druck auf Familien. Für Gläubiger:innen bedeutet eine längere Dauer dagegen potenziell höhere Rückflüsse, weil der pfändbare Einkommensteil länger verteilt wird.
Genau deshalb ist die politische Debatte so aufgeladen. Schuldnerberatung und Arbeiterkammer betonen die zweite Chance für überschuldete Menschen. Der KSV1870 argumentiert stärker aus Gläubiger- und Rückzahlungslogik und sieht die längere Dauer als fairere Lösung für jene, denen Geld zusteht. Für Betroffene ist vor allem wichtig: Nicht auf Schlagzeilen warten, sondern die eigene Situation prüfen.
Privatkonkurs ist kein schneller Trick gegen Schulden
Ein häufiger Irrtum lautet: Privatkonkurs bedeutet, dass alle Schulden sofort verschwinden. Das stimmt nicht. Zuerst wird das Verfahren eröffnet, Vermögen wird geprüft und verwertet, Gläubiger:innen werden einbezogen, und je nach Weg kommt ein Zahlungsplan oder ein Abschöpfungsverfahren in Betracht.
Während des Abschöpfungsverfahrens muss der pfändbare Teil des Einkommens an eine Treuhänderin oder einen Treuhänder abgetreten werden. Schuldner:innen müssen ihren gesetzlichen Obliegenheiten nachkommen: keine neuen unangemessenen Schulden, Erwerbsbemühung, Informationspflichten und ehrliche Mitwirkung. Wer dagegen verstößt, riskiert, dass keine Restschuldbefreiung erteilt wird.
Zahlungsplan, Tilgungsplan, Abschöpfungsplan: Die Unterschiede
| Verfahrensweg | Was er bedeutet |
|---|---|
| Zahlungsplan | Die Schuldnerin oder der Schuldner bietet den Gläubiger:innen eine Quote an. Diese muss der Einkommenslage der nächsten Jahre entsprechen und braucht Zustimmung. |
| Abschöpfungsverfahren | Kommt kein Zahlungsplan zustande, kann ein Abschöpfungsverfahren beantragt werden. Die Zustimmung der Gläubiger:innen ist dafür nicht erforderlich. |
| Tilgungsplan | Abschöpfungsverfahren mit grundsätzlich 3 Jahren Abtretungsfrist. Es gelten strengere Voraussetzungen. |
| Abschöpfungsplan | Abschöpfungsverfahren mit grundsätzlich 5 Jahren Abtretungsfrist. |
| Restschuldbefreiung | Nach Ablauf der Abtretungsfrist entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. |
Die Sozialministerium-Broschüre weist darauf hin, dass für die 3-jährige Entschuldung besonders wichtig ist, innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit Schritte zur Bewältigung der finanziellen Probleme einzuleiten. Dazu gehört insbesondere die rasche Anmeldung bei einer staatlich anerkannten Schuldenberatung.
Wer von einer Rückkehr zu fünf Jahren besonders betroffen wäre
Eine längere Entschuldungsdauer betrifft nicht alle Menschen gleich. Wer ein stabiles Einkommen hat und pfändbare Beträge leisten kann, erlebt zwei zusätzliche Jahre vor allem als längere Belastung. Wer ohnehin am Existenzminimum lebt, für den sind zwei zusätzliche Jahre psychisch, sozial und finanziell besonders schwer.
Besonders betroffen wären Haushalte, die bereits in einer fragilen Lage sind: Alleinerziehende, Menschen mit Teilzeit- oder Niedrigeinkommen, Personen mit Mietrückständen, Menschen nach Arbeitslosigkeit, Pensionist:innen mit alten Schulden, ehemalige Selbständige, mithaftende Partner:innen und Personen, die durch Krankheit, Trennung oder Einkommensverlust überschuldet wurden.
- Alleinerziehende: Wenig Spielraum, hohe Fixkosten und Unterhalts- oder Betreuungsthemen können den Weg aus Schulden erschweren.
- Ehemalige Selbständige: Alte Unternehmensschulden können privat weiterwirken, besonders bei Einzelunternehmen, Bürgschaften oder Mithaftungen.
- Menschen mit Kreditproblemen: Mehrere Konsumkredite, Kontoüberziehung und Ratenkäufe können sich zu einer dauerhaften Überschuldung verdichten.
- Personen mit Lohnpfändung: Pfändung belastet Einkommen, Arbeitgeberbeziehung und Lebensplanung.
- Mithaftende Angehörige: Wer für Kredite eines Partners oder Unternehmens mitunterschrieben hat, kann selbst in die Schuldenfalle geraten.
Warum die aktuelle Schuldenlage vieler Haushalte angespannt bleibt
Der KSV1870 meldete für das erste Quartal 2026 österreichweit 2.150 eröffnete Schuldenregulierungsverfahren. Das war ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr, gleichzeitig stiegen die vorläufigen Passiva auf 325 Millionen Euro. Die durchschnittliche Schuldenhöhe lag laut KSV1870 bei 151.000 Euro, wobei ein großer Wiener Einzelfall die Gesamtsumme stark beeinflusste.
Die Zahlen zeigen: Weniger Fälle bedeuten nicht automatisch Entspannung. Viele Haushalte kämpfen weiter mit hohen Wohnkosten, Teuerung, Kreditraten, Energie, Unterhalt, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder gescheiterten Selbständigenprojekten. Wenn finanzielle Reserven fehlen, können schon wenige Monate mit zu hohen Fixkosten genügen, um Rückstände aufzubauen.
Wer bereits merkt, dass laufende Rechnungen nur noch durch neue Schulden bezahlt werden, sollte nicht warten. Der Beitrag Kredit abgelehnt in Österreich zeigt, warum Bonität, Haushaltsrechnung und bestehende Verpflichtungen zusammengehören. Privatkonkurs ist meist nicht der erste Schritt, aber manchmal der notwendige letzte geordnete Schritt.
Wann Schulden nicht mehr nur ein Liquiditätsproblem sind
Viele Menschen hoffen lange, dass sich Schulden „irgendwie“ wieder ausgehen. Ein zusätzlicher Nebenjob, eine Steuergutschrift, ein Kredit, ein Bonus, eine Hilfe aus der Familie. Manchmal funktioniert das. Problematisch wird es, wenn die laufenden Einnahmen strukturell nicht mehr reichen.
| Warnsignal | Warum es ernst ist |
|---|---|
| Konto dauerhaft überzogen | Der Überziehungsrahmen wird zum normalen Einkommenersatz. Zinsen und Gebühren verschärfen das Problem. |
| Raten werden mit neuen Raten bezahlt | Neue Kredite lösen alte Verpflichtungen nicht, sondern verlängern die Schuldenkette. |
| Miete oder Energie bleiben offen | Wohnverlust, Sperren oder zusätzliche Kosten können drohen. |
| Inkasso und Exekution | Kosten steigen, Druck nimmt zu, Lohnpfändung kann folgen. |
| Keine realistische Rückzahlung möglich | Wenn die Gesamtschulden auch über Jahre nicht leistbar sind, braucht es professionelle Beratung. |
| Neue Kredite werden abgelehnt | Die Bonität ist bereits belastet oder die Haushaltsrechnung zeigt zu wenig freie Mittel. |
In dieser Phase ist ein weiterer Kredit oft gefährlich. Wer nach einer Ablehnung auf Angebote wie 5.000 Euro Kredit ohne Bonitätsprüfung ausweicht, riskiert zusätzliche Kosten, unseriöse Vermittlungen oder eine noch schlechtere Lage. Seriöse Kreditgeber müssen Kreditwürdigkeit prüfen. Wenn niemand mehr finanzieren will, ist Schuldenberatung meist wichtiger als die nächste Kreditsuche.
Was Betroffene vor dem 16. Juli 2026 nicht falsch machen sollten
Die Juli-Frist kann Druck erzeugen. Trotzdem sollten Betroffene nicht überstürzt einen Antrag stellen, ohne Beratung, Unterlagen und Gesamtbild. Ein Privatkonkurs ist ein gerichtliches Verfahren mit Folgen. Er muss vorbereitet werden: Schuldenliste, Gläubiger, Einkommen, Vermögen, laufende Kosten, Pfändungen, Unterhalt, Mietrückstände, Bürgschaften und bestehende Exekutionen müssen nachvollziehbar sein.
Gleichzeitig sollten Betroffene auch nicht abwarten, wenn die Lage bereits klar überschuldet ist. Wer erst kurz vor Fristende beginnt, riskiert, wichtige Beratungstermine, Unterlagen oder Verfahrensschritte nicht rechtzeitig zu schaffen. Besonders wenn die 3-jährige Entschuldungsmöglichkeit genutzt werden soll, zählt der rechtzeitige gerichtliche Eingang des passenden Antrags.
- Schuldenliste erstellen: Gläubiger, Betrag, Aktenzeichen, Inkasso, Gericht, Pfändung, Zinsen und Kosten erfassen.
- Einkommen und Fixkosten ordnen: Lohn, AMS, Pension, Unterhalt, Familienleistungen, Miete, Energie, Kreditraten, Versicherungen.
- Exekutionen prüfen: Lohnpfändung, Kontopfändung, Räumung, Fahrnisexekution oder Zahlungsbefehle erfassen.
- Keine neuen Schulden machen: Neue Ratenkäufe oder Kreditversuche können die Situation verschärfen.
- Schuldenberatung kontaktieren: Staatlich anerkannte Beratungsstellen sind der wichtigste erste Schritt.
- Frist realistisch einplanen: Ein Antrag braucht Vorbereitung; nicht bis zur letzten Woche warten.
- Unterlagen sammeln: Lohnzettel, Kontoauszüge, Mietvertrag, Kreditverträge, Inkassoschreiben, Gerichtspost, Bescheide.
- Familie informieren: Mithaftungen, Bürgschaften, gemeinsame Konten und Unterhaltspflichten früh klären.
Privatkonkurs und Bonität: Was nach der Entschuldung bleibt
Restschuldbefreiung bedeutet nicht, dass sofort alles wie vorher ist. Die finanzielle Vergangenheit verschwindet nicht über Nacht. Bonitätsdaten, alte Krediterfahrungen, Kontoüberziehungen und gerichtliche Verfahren können die Kreditwürdigkeit noch längere Zeit beeinflussen. Ein neuer Kredit direkt nach einem Privatkonkurs ist daher oft schwierig oder teuer.
Der sinnvollere Weg ist ein geordneter Neustart: Konto im Plus halten, keine neuen Konsumschulden, kleine Rücklagen aufbauen, Zahlungsfristen ernst nehmen und Verträge übersichtlich halten. Wer nach der Entschuldung sofort wieder teure Ratenkäufe nutzt, riskiert den nächsten Kreislauf.
Ein Notgroschen ist nach einer Entschuldung besonders wichtig. Er muss nicht groß beginnen. Schon kleine Rücklagen können verhindern, dass eine Stromnachzahlung, Autoreparatur oder neue Brille sofort wieder in die Kontoüberziehung führt.
Welche Schulden besonders kritisch sind
Nicht jede Schuld ist gleich gefährlich. Manche Schulden verursachen hohe Zusatzkosten, andere gefährden Wohnen, Arbeit oder Existenz. In der Beratung werden deshalb Prioritäten gesetzt. Miete, Energie, Unterhalt, Geldstrafen, laufende Verpflichtungen und existenzsichernde Kosten müssen anders behandelt werden als alte Konsumschulden.
| Schuldenart | Warum sie besonders wichtig sein kann |
|---|---|
| Mietrückstände | Wohnverlust kann drohen. Diese Schulden haben hohe Priorität. |
| Energie- und Heizkosten | Sperren, Mahnkosten und Nachzahlungen können die Haushaltslage verschärfen. |
| Unterhaltsschulden | Unterhalt hat rechtlich und sozial besonderes Gewicht. |
| Inkasso und Exekution | Kosten und Druck steigen schnell. Gerichtspost darf nicht ignoriert werden. |
| Kontoüberziehung | Teure Zinsen und dauerhafte Abhängigkeit vom Rahmen verschlechtern die Bonität. |
| Konsumkredite und Ratenkäufe | Viele kleine Raten machen das Monatsbudget unübersichtlich. |
| Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände | Besonders relevant für ehemalige Selbständige und Personen mit Nebeneinkünften. |
Mindestsicherung löst keine alten Schulden
Wer kein ausreichendes Einkommen hat, kann auf Sozialleistungen angewiesen sein. Wichtig ist aber: Mindestsicherung oder Sozialhilfe sichert den laufenden Lebensunterhalt, sie beseitigt nicht automatisch alte Schulden. Mietrückstände, Kredite, Inkasso oder Exekutionen bleiben grundsätzlich ein eigenes Problem.
Der bestehende Beitrag zur Mindestsicherung in Österreich erklärt die Grundlogik: Es geht um Existenzsicherung, nicht um Entschuldung. Wer zugleich Sozialleistung bezieht und hohe Schulden hat, braucht daher fast immer eine kombinierte Betrachtung: laufendes Budget stabilisieren und Schuldenregulierung prüfen.
Warum Schuldenberatung vor Privatkonkurs fast immer sinnvoll ist
Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind eine zentrale Anlaufstelle. Sie prüfen nicht nur, ob Privatkonkurs sinnvoll ist, sondern auch, ob außergerichtliche Lösungen, Ratenvereinbarungen, Zahlungsplan, Stundung, Budgetberatung oder andere Maßnahmen möglich sind. Sie helfen auch dabei, Unterlagen zu ordnen und Verfahren realistisch vorzubereiten.
Besonders wichtig: Schuldenberatung schützt vor teuren Fehlentscheidungen. Wer in Panik zu privaten „Finanzsanierern“, dubiosen Kreditvermittlern oder Vorkosten-Angeboten geht, verliert oft zusätzlich Geld. Staatlich anerkannte Schuldenberatung ist dagegen auf Entschuldung, Existenzsicherung und realistische Lösungen ausgerichtet.
Privatkonkurs für ehemalige Selbständige
Viele Privatkonkurse betreffen nicht nur klassische Konsumschulden. Ehemalige Selbständige können nach einer gescheiterten Tätigkeit mit privaten Haftungen, Steuerschulden, Sozialversicherungsrückständen, Mietverbindlichkeiten oder Lieferantenschulden zurückbleiben. Bei Einzelunternehmen ist die Trennung zwischen privat und beruflich oft besonders schwierig.
Für frühere Unternehmer:innen ist der Übergang zwischen Unternehmensinsolvenz und privater Schuldenregulierung besonders sensibel. Der Beitrag zu Unternehmen in der Krise zeigt, warum Zahlungsfähigkeit, Eigenkapital, Working Capital und Insolvenzantragspflichten früh geprüft werden sollten. Wer zu spät reagiert, kann am Ende privat stärker belastet sein.
Was Gläubiger an der Debatte kritisch sehen
Die Diskussion um drei oder fünf Jahre Entschuldung ist nicht nur eine soziale Frage, sondern auch eine Gläubigerfrage. KSV1870 weist darauf hin, dass eine längere Rückzahlungsperiode tendenziell höhere Rückflüsse an Gläubiger ermöglichen kann. Unternehmen, Vermieter:innen, Banken, Energieanbieter oder andere Gläubiger haben Forderungen, die aus ihrer Sicht berechtigt sind.
Das ist der zentrale Zielkonflikt: Schuldner:innen brauchen eine realistische zweite Chance. Gläubiger:innen wollen möglichst viel ihrer Forderungen zurückerhalten. Ein gutes Insolvenzrecht muss beides abwägen: keine lebenslange Schuldenfalle, aber auch keine leichtfertige Entwertung berechtigter Forderungen.
Was sich nach Juli 2026 konkret ändern könnte
Wenn die befristete 3-jährige Entschuldungsmöglichkeit für Verbraucher:innen nicht verlängert wird, wäre für diese Gruppe wieder die längere 5-jährige Entschuldungsdauer im Abschöpfungsplan wichtiger. Das bedeutet nicht, dass Privatkonkurs verschwindet. Es bedeutet aber, dass der Weg zur Restschuldbefreiung für viele Betroffene länger werden kann.
Politisch ist das Thema noch sensibel. Es gibt Forderungen, die 3-jährige Entschuldung dauerhaft beizubehalten. Gleichzeitig gibt es Kritik an einer zu kurzen Entschuldungsdauer, insbesondere wegen der geringeren Rückflüsse an Gläubiger:innen. Für Betroffene zählt daher nicht, welche Position am Ende gewinnt, sondern ob sie rechtzeitig professionelle Beratung suchen.
Checkliste: Bin ich ein Fall für Schuldenberatung?
- Sie können Raten nur noch mit neuen Schulden zahlen.
- Ihr Konto ist dauerhaft überzogen.
- Sie haben Inkasso- oder Gerichtspost erhalten.
- Eine Lohn- oder Kontopfändung läuft oder droht.
- Sie zahlen Miete, Strom oder Heizung verspätet.
- Sie haben mehrere Kredite und keinen Überblick mehr.
- Sie wurden bei einem neuen Kredit abgelehnt.
- Sie bürgen für fremde Schulden oder haften mit.
- Sie waren selbständig und haben alte Betriebsrückstände.
- Sie wissen nicht, ob Privatkonkurs, Zahlungsplan oder Ratenvereinbarung sinnvoll ist.
Was Betroffene nicht tun sollten
- Gerichtspost ignorieren: Fristen laufen weiter, auch wenn Briefe ungeöffnet bleiben.
- Neue Schulden aufnehmen: Vor allem Konsumkredite, Vorkostenangebote und Ratenkäufe können die Lage verschlechtern.
- Einzelne Gläubiger willkürlich bevorzugen: Das kann später problematisch werden.
- Vermögen verschleudern: Unüberlegte Verkäufe oder Schenkungen können im Verfahren schaden.
- Privatkonkurs ohne Beratung starten: Fehlerhafte Anträge, fehlende Unterlagen oder falsche Erwartungen kosten Zeit.
- Auf unseriöse Vermittler vertrauen: Kostenpflichtige Finanzsanierung ist kein Kredit und keine sichere Entschuldung.
- Bis zur letzten Woche warten: Die Juli-Frist macht Vorbereitung wichtiger, nicht hektisches Handeln.
Fazit: Der Juli-Termin macht Beratung dringend, aber nicht panisch
Der Privatkonkurs 2026 steht vor einer wichtigen Wegmarke. Solange die 3-jährige Entschuldungsmöglichkeit für Verbraucher:innen nicht dauerhaft verlängert ist, bleibt der 16. Juli 2026 für viele Betroffene ein entscheidender Termin. Ohne Verlängerung kann der Weg zur Restschuldbefreiung wieder länger werden.
Betroffene sollten daraus zwei Dinge ableiten: Erstens, Schuldenprobleme nicht verdrängen. Zweitens, nicht überstürzt handeln. Wer überschuldet ist, braucht einen geordneten Plan: Unterlagen sammeln, staatlich anerkannte Schuldenberatung kontaktieren, Verfahrensmöglichkeiten prüfen und keine neuen riskanten Kredite aufnehmen. Privatkonkurs ist kein leichter Schritt – aber für manche Menschen der realistische Weg zurück in ein schuldenfreies Leben.
Häufige Fragen zum Privatkonkurs 2026
Was ist ein Privatkonkurs in Österreich?
Der Privatkonkurs heißt rechtlich Schuldenregulierungsverfahren. Er ermöglicht überschuldeten Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen eine geordnete Schuldenregelung und am Ende eine Restschuldbefreiung.
Was passiert am 16. Juli 2026?
Die Möglichkeit einer Entschuldung innerhalb von drei Jahren für Privatpersonen ist derzeit bis 16. Juli 2026 befristet. Ohne Verlängerung kann danach für Verbraucher:innen wieder die längere Entschuldungsdauer von fünf Jahren relevant werden.
Was ist der Unterschied zwischen Tilgungsplan und Abschöpfungsplan?
Beides sind Formen des Abschöpfungsverfahrens. Beim Tilgungsplan beträgt die Abtretungsfrist grundsätzlich drei Jahre, beim Abschöpfungsplan fünf Jahre. Für den Tilgungsplan gelten strengere Voraussetzungen.
Wer entscheidet über die Restschuldbefreiung?
Das Gericht entscheidet nach Ablauf der jeweiligen Abtretungsfrist, ob Restschuldbefreiung erteilt wird. Voraussetzung ist, dass Schuldner:innen ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen.
Muss ich vor dem 17. Juli 2026 einen Antrag stellen?
Wer die 3-jährige Entschuldungsmöglichkeit nutzen möchte, sollte sich rasch beraten lassen. Laut Sozialministerium-Broschüre müssen entsprechende Anträge vor dem 17. Juli 2026 bei Gericht eingelangt sein, sofern keine Verlängerung beschlossen wird.
Kann ich Privatkonkurs ohne Schuldenberatung machen?
Rein rechtlich ist Beratung nicht in jedem Fall Voraussetzung, praktisch ist sie aber sehr wichtig. Staatlich anerkannte Schuldenberatungen helfen bei Unterlagen, Verfahrenswahl, Budgetprüfung und realistischen Lösungen.
Was passiert während des Abschöpfungsverfahrens?
Der pfändbare Teil des Einkommens wird an eine Treuhänderin oder einen Treuhänder abgetreten und an Gläubiger:innen verteilt. Schuldner:innen müssen unter anderem angemessen arbeiten oder Arbeit suchen und Veränderungen melden.
Sind nach der Restschuldbefreiung wirklich alle Schulden weg?
Viele alte Forderungen können nach Restschuldbefreiung nicht mehr durchgesetzt werden. Es gibt aber Sonderfragen und Ausnahmen. Wenn nach der Restschuldbefreiung alte Gläubiger weiter mahnen, sollte sofort Schuldenberatung oder Gericht kontaktiert werden.
Ist Privatkonkurs besser als ein neuer Kredit?
Wenn Schulden strukturell nicht mehr leistbar sind, ist ein neuer Kredit oft gefährlich. Privatkonkurs ist kein erster Schritt, kann aber sinnvoller sein als immer neue Schulden. Eine Schuldenberatung kann klären, welche Lösung passt.
Was sollte ich als Erstes tun, wenn ich überschuldet bin?
Erstellen Sie eine vollständige Schuldenliste, öffnen Sie Gerichtspost, stoppen Sie neue Schulden, erfassen Sie Einkommen und Fixkosten und kontaktieren Sie eine staatlich anerkannte Schuldenberatung.
Quellen und weiterführende Informationen
- oesterreich.gv.at: Die offizielle Verwaltungsinformation erklärt das Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung, den Unterschied zwischen Tilgungsplan und Abschöpfungsplan sowie die Abtretungsfristen von drei beziehungsweise fünf Jahren. oesterreich.gv.at: Abschöpfungsverfahren und Restschuldbefreiung
- Sozialministerium: Die Broschüre „Privatkonkurs – Weg zur Entschuldung“ erklärt Verfahren, Tilgungsplan, Abschöpfungsplan, Restschuldbefreiung und die Befristung der 3-jährigen Entschuldungsmöglichkeit bis 16. Juli 2026. Sozialministerium: Privatkonkurs – Weg zur Entschuldung
- Arbeiterkammer: Die AK erklärt den Privatkonkurs, die 3-jährige Entschuldung im Tilgungsplan, die 30-Tage-Voraussetzung bei offenkundiger Zahlungsunfähigkeit und verweist auf staatlich anerkannte Schuldenberatung. Arbeiterkammer: Privatkonkurs
- Schuldenberatung.at: Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen informieren über politische Forderungen, die auslaufende 3-jährige Entschuldungsmöglichkeit für Verbraucher:innen und Argumente für eine dauerhafte Beibehaltung. Schuldenberatung.at: Politische Forderungen
- KSV1870: Der KSV1870 liefert aktuelle Daten zu Privatkonkursen im ersten Quartal 2026 und ordnet die Debatte über die künftige Entschuldungsdauer aus Gläubiger- und Insolvenzsystem-Perspektive ein. KSV1870: Privatkonkurse weiter rückläufig
- FSW Schuldenberatung Wien: Die Wiener Schuldenberatung erklärt Zahlungsplan, Abschöpfungsverfahren, Tilgungsplan, Abschöpfungsplan, Obliegenheiten und mögliche Folgen bei Verletzung der Pflichten. FSW Schuldenberatung Wien: Privatkonkurs
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