Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in Österreich kein einheitliches Standardformular. Je nach Fall kann damit eine Bestätigung des Finanzamts, ein Nachweis im Zusammenhang mit Sozialversicherungsbeiträgen, eine Prüfung für Bauaufträge, ein Dokument bei Grundstückskauf, Wohnungseigentum, GmbH-Liquidation, Investitionskontrolle oder sogar eine Zustimmungserklärung bei verlorenem Typenschein gemeint sein.
Wer nur nach „Unbedenklichkeitsbescheinigung Österreich“ sucht, landet deshalb schnell beim falschen Formular. Entscheidend ist nicht der Begriff, sondern der Zweck: Wer verlangt die Bescheinigung, für welchen Vorgang und von welcher Stelle?
Der Überblick zu den Grundlagen und Varianten der Unbedenklichkeitsbescheinigung erklärt den Begriff allgemein. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten österreichischen Praxisfälle genauer: Finanzamt, HFU-Gesamtliste, Sozialversicherung, Immobiliengeschäft, Unternehmenstransaktion und Kfz-Unterlagen. Das ist besonders für Unternehmer, Immobilienkäufer, Auftraggeber im Bauwesen, Gründer, Notare, Banken und Geschäftspartner relevant.
Unbedenklichkeitsbescheinigung in Österreich: Die wichtigsten Varianten
| Situation | Welche Bescheinigung meist gemeint ist |
|---|---|
| Grundstückskauf oder Wohnungseigentum | Finanzamtsbestätigung, dass anfallende Steuern wie die Grunderwerbsteuer entrichtet wurden. |
| Liquidation einer Gesellschaft | Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für die Abwicklung und Löschung einer Gesellschaft. |
| Bauauftrag oder Subunternehmerprüfung | HFU-Gesamtliste beziehungsweise Nachweis im Zusammenhang mit Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge. |
| Dienstgeberstatus oder Beitragskonto | Sozialversicherungsbezogener Nachweis, etwa zu Beitragskonto, Beitragsrückständen oder Dienstgeberpflichten. |
| Bank, Leasing, Ausschreibung oder Geschäftspartner | Je nach Zweck steuerlicher Nachweis, sozialversicherungsrechtlicher Nachweis, Bonitätsunterlagen oder mehrere Dokumente. |
| Ausländische Beteiligung an österreichischem Unternehmen | Unbedenklichkeitsbescheinigung im Rahmen der Investitionskontrolle, wenn eine Transaktion voraussichtlich nicht genehmigungspflichtig ist. |
| Verlust oder Diebstahl eines Typenscheins | Zustimmungserklärung der zuständigen Behörde, die im Alltag ebenfalls als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet wird. |
Warum die falsche Bescheinigung teuer werden kann
Viele Verzögerungen entstehen nicht, weil eine Bescheinigung besonders schwierig zu bekommen wäre, sondern weil unklar bleibt, welche Bescheinigung wirklich verlangt wird. Ein Notar beim Immobilienkauf braucht etwas anderes als ein Generalunternehmer, der einen Subunternehmer prüft. Eine Bank interessiert sich für andere Risiken als eine Behörde im Investitionskontrollverfahren. Und ein Finanzamtsnachweis ersetzt keinen sozialversicherungsrechtlichen Nachweis.
Genau deshalb sollte die erste Frage immer lauten: Wer verlangt die Bescheinigung? Erst danach kommt die zweite Frage: Welche Stelle muss sie ausstellen? Wer diesen Schritt überspringt, beantragt oft ein Dokument, das formal richtig aussieht, aber für den konkreten Zweck nicht akzeptiert wird.
Das betrifft besonders Fälle, in denen mehrere Rechtsbereiche zusammenkommen: Unternehmensgründung, Immobilienkauf, Bauleistungen, Liquidation, Kreditprüfung oder Insolvenzrisiken. Eine steuerliche Unbedenklichkeit sagt nichts darüber, ob Sozialversicherungsbeiträge bezahlt wurden. Eine HFU-Eintragung sagt nichts über Grunderwerbsteuer. Eine Kfz-Zustimmungserklärung ist kein Nachweis für Unternehmensbonität.
Finanzamt: Wann die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zählt
Die klassische Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bestätigt, dass anfallende Steuern entrichtet wurden. Das Unternehmensserviceportal nennt als Beispiele den Eigentumserwerb, etwa Grundstückskauf oder Wohnungseigentum, außerdem den Wirtschaftsverkehr im Zollbereich und die Liquidation einer Gesellschaft. In der Praxis ist sie also vor allem dort relevant, wo ein steuerlicher Vorgang abgeschlossen oder nachgewiesen werden muss.
Beim Immobilienkauf kann eine steuerliche Bestätigung im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer wichtig werden. Käufer, Verkäufer, Notare und Banken sollten früh klären, ob die Bescheinigung für Grundbuch, Finanzierung oder Abwicklung benötigt wird. Wer eine Immobilie verkauft oder steuerliche Folgen prüfen muss, sollte außerdem den Zusammenhang mit Immobilienertragsteuer, Hauptwohnsitzbefreiung und Fristen im Blick behalten.
Bei Gesellschaften wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung häufig im Zusammenhang mit der steuerlichen Abwicklung einer Liquidation genannt. Das ist ein anderes Thema als die Gründungskosten einer GmbH. Wer eine GmbH neu aufsetzt, sollte vor allem Stammkapital, Notar, Firmenbuch, Steuerberatung und laufende Pflichten kalkulieren; dafür hilft der Leitfaden zu den GmbH-Gründungskosten in Österreich. Bei Liquidation oder Löschung verschiebt sich der Fokus dagegen auf steuerliche Erledigungen, offene Abgaben und Nachweise gegenüber Finanzamt und Firmenbuch.
HFU-Gesamtliste: Der Sonderfall im Bauwesen
Im Bauwesen wird „Unbedenklichkeit“ oft nicht steuerlich, sondern sozialversicherungsrechtlich verstanden. Hintergrund ist die Auftraggeberhaftung. Beauftragt ein Unternehmen ein anderes Unternehmen mit Bauleistungen, kann das auftraggebende Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen für Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen des Auftragnehmers haften.
Die Sozialversicherung nennt als Höchstausmaß grundsätzlich 20 Prozent des geleisteten Werklohns. Erfolgt die Leistungserbringung in Form einer Arbeitskräfteüberlassung, kann das Höchstausmaß 32 Prozent betragen. Die HFU-Gesamtliste soll genau hier Rechtssicherheit schaffen: Ist das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Werklohnleistung in dieser Liste geführt, kann die Auftraggeberhaftung entfallen.
Für Auftraggeber heißt das: Nicht nur eine Bescheinigung sammeln, sondern den Status zum richtigen Zeitpunkt prüfen und dokumentieren. Für Auftragnehmer ist die Eintragung in die HFU-Liste wirtschaftlich relevant, weil sie Vertrauen schafft und verhindern kann, dass Auftraggeber Teile des Werklohns einbehalten oder über das Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung abwickeln.
ÖGK, Sozialversicherung und Beitragsstatus: Nicht mit dem Finanzamt verwechseln
Eine sozialversicherungsbezogene Bestätigung ist keine Finanzamtsbescheinigung. Sie betrifft nicht Grunderwerbsteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer, sondern Beitragskonten, Dienstgeberpflichten und Sozialversicherungsbeiträge. Für Unternehmen mit Dienstnehmern kann ein solcher Nachweis bei Ausschreibungen, Auftraggeberprüfungen oder größeren Geschäftsanbahnungen relevant werden.
Gerade bei Bau, Reinigung, Arbeitskräfteüberlassung und projektbezogenen Dienstleistungen sollten Auftraggeber klar festlegen, welche Nachweise sie benötigen. Wer nur pauschal „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ verlangt, bekommt im Zweifel ein Dokument, das den falschen Bereich abdeckt.
Banken, Leasinggeber und Auftraggeber: Was wirklich geprüft wird
Banken und größere Geschäftspartner verlangen solche Nachweise selten aus reiner Bürokratie. Sie wollen Risiken einschätzen: Gibt es offene Abgaben? Sind Sozialversicherungsbeiträge bezahlt? Ist ein Unternehmen ordentlich aufgestellt? Drohen Verzögerungen bei Grundbuch, Firmenbuch, Ausschreibung oder Transaktion?
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ersetzt aber keine Bonitätsprüfung. Sie bestätigt nur einen bestimmten Sachverhalt. Eine Bank wird weiterhin Einkommen, Eigenkapital, Cashflow, Sicherheiten, Kontoführung und Geschäftsmodell prüfen. Wenn ein Unternehmen ohnehin mit Liquiditätsproblemen kämpft, kann ein fehlender oder eingeschränkter Nachweis zum zusätzlichen Warnsignal werden. Besonders kritisch wird das, wenn offene Rückstände bereits Richtung Zahlungsunfähigkeit zeigen; dann lohnt sich auch ein Blick darauf, wie lange ein Insolvenzverfahren in Österreich dauern kann und welche Folgen ein zu spätes Handeln haben kann.
Investitionskontrolle: Unbedenklichkeit bei Unternehmenserwerben
Ein eigener Spezialfall ist die österreichische Investitionskontrolle. Sie betrifft den Erwerb österreichischer Unternehmen durch natürliche oder juristische Personen aus Drittstaaten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft empfiehlt einen Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn davon auszugehen ist, dass eine Transaktion nicht genehmigungspflichtig ist, aber eine behördliche Bestätigung darüber gewünscht wird.
Wichtig ist die Konsequenz: Stellt die Behörde fest, dass die Transaktion doch genehmigungspflichtig ist, kann der ursprüngliche Antrag als Genehmigungsantrag gewertet werden. Für Unternehmensübernahmen, Beteiligungen und sensible Branchen sollte daher früh geprüft werden, ob Investitionskontrolle überhaupt berührt ist. Das ist kein Massenfall für Privatpersonen, aber für Transaktionen mit Drittstaatenbezug ein relevanter Due-Diligence-Punkt.
Typenschein verloren: Warum auch im Kfz-Bereich von Unbedenklichkeit gesprochen wird
Auch im Kfz-Bereich taucht der Begriff auf. Nach Verlust oder Diebstahl eines Typenscheins wird für ein Duplikat beim Generalimporteur eine Zustimmungserklärung der zuständigen Behörde benötigt. oesterreich.gv.at weist darauf hin, dass diese Zustimmungserklärung oft ebenfalls als „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ bezeichnet wird.
Dieser Fall zeigt besonders deutlich, warum der Begriff allein nicht genügt. Eine Kfz-Unbedenklichkeitsbescheinigung hat mit Finanzamt, Immobilienkauf oder Bauauftrag nichts zu tun. Sie bestätigt lediglich, dass für die Ausstellung eines neuen Typenscheins beziehungsweise Genehmigungsdokuments keine behördlichen Bedenken bestehen.
Ja/Nein-Check: Welche Bescheinigung ist gemeint?
| Prüffrage | Einordnung |
|---|---|
| Geht es um Grundstück, Wohnung oder Grundbuch? | Ja: meist steuerlicher Nachweis des Finanzamts, etwa im Zusammenhang mit Grunderwerbsteuer. |
| Geht es um eine GmbH-Liquidation? | Ja: steuerliche Abwicklung und Finanzamtsbestätigung prüfen; zusätzlich Firmenbuch- und Gesellschaftsrecht beachten. |
| Geht es um Bauleistungen oder Subunternehmer? | Ja: HFU-Gesamtliste, Auftraggeberhaftung und sozialversicherungsrechtliche Prüfung stehen im Vordergrund. |
| Geht es um Dienstgeberbeiträge? | Ja: Sozialversicherung beziehungsweise zuständiges Beitragskonto prüfen, nicht das Finanzamt allein. |
| Geht es um eine Unternehmenstransaktion mit Drittstaatenbezug? | Ja: Investitionskontrolle und mögliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Ministeriums prüfen. |
| Geht es um einen verlorenen Typenschein? | Ja: Kfz-Zustimmungserklärung der zuständigen Behörde, nicht Finanzamt oder ÖGK. |
| Verlangt eine Bank oder ein Auftraggeber das Dokument? | Ja: schriftlich klären, welche Stelle, welcher Zeitraum, welcher Zweck und welche Aktualität gefordert sind. |
Welche Unterlagen häufig vorbereitet werden sollten
Die erforderlichen Unterlagen hängen stark vom konkreten Verfahren ab. Trotzdem gibt es typische Dokumente, die häufig verlangt oder zumindest hilfreich sind:
- Steuernummer oder Finanzamtsdaten, wenn eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung gebraucht wird.
- Firmenbuchnummer, wenn es um Gesellschaften, Liquidation, Firmenbuch oder Unternehmensnachweise geht.
- Kaufvertrag, Grundstücksdaten oder Treuhandunterlagen, wenn die Bescheinigung mit Eigentumserwerb oder Wohnungseigentum zusammenhängt.
- Beitragskontonummer und Dienstgeberdaten, wenn Sozialversicherung oder ÖGK-Nachweise gefragt sind.
- Auftragsdaten, Werklohn und Subunternehmerdaten, wenn Auftraggeberhaftung oder HFU-Prüfung relevant ist.
- Vollmacht, wenn Steuerberater, Notar, Rechtsanwalt oder sonstige Vertreter den Antrag stellen.
- Empfängeranforderung, wenn Bank, Vergabestelle, Behörde oder Auftraggeber ein bestimmtes Format oder Stichtagsdatum verlangt.
Typische Fehler: Diese Punkte kosten Zeit
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Falsche Stelle kontaktiert | Finanzamt, Sozialversicherung, Behörde oder Ministerium sind je nach Fall unterschiedlich zuständig. |
| Zweck nicht geklärt | Die Bescheinigung wird möglicherweise nicht akzeptiert, obwohl sie formal echt ist. |
| Zu alte Bescheinigung verwendet | Banken, Auftraggeber oder Behörden können aktuelle Nachweise verlangen. |
| Rückstände ignoriert | Offene Steuern oder Beiträge können Ausstellung, Inhalt oder Akzeptanz beeinflussen. |
| HFU-Status nicht zum richtigen Zeitpunkt geprüft | Im Bauwesen zählt der Status zum Zeitpunkt der Werklohnleistung, nicht irgendeine frühere Abfrage. |
| Unbedenklichkeit mit Bonität verwechselt | Eine Bescheinigung ersetzt keine Prüfung von Liquidität, Eigenkapital, Sicherheiten oder Geschäftsmodell. |
Timeline: So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen
| Schritt | Was konkret zu tun ist |
|---|---|
| 1. Anlass klären | Immobilie, Bauauftrag, Ausschreibung, Bank, Liquidation, Investitionskontrolle oder Kfz-Fall eindeutig zuordnen. |
| 2. Empfänger fragen | Bank, Notar, Auftraggeber oder Behörde soll schriftlich nennen, welche Stelle das Dokument ausstellen muss. |
| 3. Zuständige Stelle festlegen | Finanzamt, Sozialversicherung, HFU-Portal, Ministerium, Kfz-Behörde oder andere Stelle auswählen. |
| 4. Rückstände prüfen | Offene Steuern, Beiträge oder Abgaben vor Antragstellung klären und gegebenenfalls begleichen oder regeln. |
| 5. Unterlagen sammeln | Steuernummer, Firmenbuchnummer, Beitragskonto, Kaufvertrag, Vollmacht, Auftragsdaten oder Kfz-Unterlagen vorbereiten. |
| 6. Antrag stellen | Je nach Fall über FinanzOnline, USP, Sozialversicherungsportal, Ministerium oder zuständige Behörde. |
| 7. Aktualität kontrollieren | Vor Vorlage prüfen, ob Stichtag, Empfänger, Zweck und Ausstellungsdatum den Anforderungen entsprechen. |
Was tun, wenn Rückstände bestehen?
Offene Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder sonstige Abgaben sollten nicht verdrängt werden. Je nach Art des Rückstands kann eine Bescheinigung verweigert, eingeschränkt oder erst nach Zahlung beziehungsweise Vereinbarung ausgestellt werden. Für Unternehmen kann das zum Problem werden, wenn Bank, Auftraggeber oder Behörde gerade einen unbelasteten Nachweis verlangt.
Praktisch sinnvoll ist eine schnelle Klärung mit der zuständigen Stelle. In manchen Fällen reicht eine Zahlung, in anderen eine Ratenvereinbarung oder eine formale Erledigung. Entscheidend ist, dass Rückstände nicht erst auffallen, wenn ein Notartermin, Ausschreibungsabgabetermin oder Bankgespräch unmittelbar bevorsteht.
Wie aktuell muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sein?
Eine einheitliche Gültigkeitsdauer für alle österreichischen Unbedenklichkeitsbescheinigungen gibt es nicht. Häufig bestimmt der Empfänger, wie aktuell der Nachweis sein muss. Bei Ausschreibungen können wenige Wochen entscheidend sein. Bei Banken zählt oft der aktuelle wirtschaftliche Stand. Bei HFU-Prüfungen ist der Zeitpunkt der Werklohnleistung maßgeblich. Bei Immobiliengeschäften hängt die Relevanz vom Verfahrensschritt ab.
Deshalb sollte niemand pauschal von „drei Monaten gültig“ oder ähnlichen Faustregeln ausgehen. Entscheidend ist der konkrete Zweck. Wer das Dokument zu früh beantragt, riskiert, dass es bei Vorlage als zu alt gilt. Wer zu spät beantragt, blockiert Termine.
FAQ zur Unbedenklichkeitsbescheinigung in Österreich
Wo beantragt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Österreich?
Das hängt vom Zweck ab. Für steuerliche Fälle ist das Finanzamt zuständig. Bei Bauaufträgen und Auftraggeberhaftung sind HFU-Gesamtliste und Sozialversicherung relevant. Bei Investitionskontrolle ist das zuständige Ministerium eingebunden. Bei verlorenem Typenschein ist die zuständige Kfz-Behörde beziehungsweise Wohnsitzbehörde maßgeblich.
Ist eine Finanzamtsbescheinigung dasselbe wie eine ÖGK-Bestätigung?
Nein. Eine Finanzamtsbescheinigung betrifft steuerliche Vorgänge oder Abgaben. Eine ÖGK- beziehungsweise sozialversicherungsbezogene Bestätigung betrifft Beiträge, Beitragskonten und Dienstgeberpflichten. Beide Nachweise können in unterschiedlichen Verfahren verlangt werden.
Wofür braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Grundstückskauf?
Beim Eigentumserwerb kann eine steuerliche Bestätigung relevant sein, dass anfallende Abgaben wie die Grunderwerbsteuer entrichtet wurden. Der konkrete Ablauf hängt von Kaufvertrag, Notar, Finanzamt und Grundbuchverfahren ab.
Was ist die HFU-Gesamtliste?
Die HFU-Gesamtliste ist die Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen im Zusammenhang mit Auftraggeberhaftung. Ist ein beauftragtes Unternehmen zum Zeitpunkt der Werklohnleistung in der Liste geführt, kann die Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.
Wie aktuell muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sein?
Das bestimmt meist der Empfänger oder das konkrete Verfahren. Bei Bankterminen, Ausschreibungen und Bauaufträgen werden häufig aktuelle Nachweise verlangt. Vor Antragstellung sollte daher geklärt werden, welcher Stichtag und welche maximale Aktualität gelten.
Kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung trotz Rückständen ausgestellt werden?
Das hängt von Art, Höhe und Bereich des Rückstands ab. Offene Steuern oder Beiträge können dazu führen, dass eine Bescheinigung nicht oder nur eingeschränkt ausgestellt wird. Vor dem Antrag sollten Rückstände geprüft und gegebenenfalls geregelt werden.
Ersetzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Bonitätsprüfung?
Nein. Sie bestätigt nur einen bestimmten Sachverhalt, etwa steuerliche Zahlung, Beitragsstatus, Investitionskontrollstatus oder behördliche Zustimmung. Banken und Geschäftspartner prüfen Bonität, Liquidität, Sicherheiten und wirtschaftliche Lage weiterhin getrennt.
Was tun, wenn die falsche Bescheinigung beantragt wurde?
Zuerst sollte mit dem Empfänger geklärt werden, welches Dokument tatsächlich verlangt wird. Danach muss der Antrag bei der zuständigen Stelle neu oder korrigiert gestellt werden. In zeitkritischen Verfahren sollte die falsche Zuordnung sofort transparent gemacht werden.
Was bedeutet Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Typenschein?
Nach Verlust oder Diebstahl eines Typenscheins wird für ein Duplikat eine Zustimmungserklärung der zuständigen Behörde benötigt. Diese Erklärung wird im Alltag oft ebenfalls als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet, hat aber nichts mit Finanzamt, Sozialversicherung oder Unternehmensbonität zu tun.
Quellen und weiterführende Informationen
- Unternehmensserviceportal: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts – offizielle Erklärung zu steuerlicher Unbedenklichkeit, Eigentumserwerb, Zollbereich und Liquidation.
- Sozialversicherung: Auftraggeberhaftung und HFU-Liste – Details zu Haftungshöhe, Bauleistungen, Arbeitskräfteüberlassung und sozialversicherungsrechtlicher Prüfung.
- ÖGK: HFU-Liste für Bau- und Reinigungsunternehmen – praktische Hinweise zur Aufnahme in die Liste haftungsfreistellender Unternehmen.
- BMWET: Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Investitionskontrolle – Hinweise zur Antragstellung bei voraussichtlich nicht genehmigungspflichtigen Transaktionen.
- oesterreich.gv.at: Zustimmungserklärung bei Verlust des Typenscheins – Beispiel für eine behördliche Zustimmungserklärung, die ebenfalls als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet wird.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer-, Rechts-, Sozialversicherungs-, Immobilien-, Vergabe- oder Transaktionsberatung. Zuständigkeit, Unterlagen, Fristen, Gültigkeit und Wirkung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hängen vom konkreten Verfahren, Empfänger und Rechtsbereich ab. Wer eine Bescheinigung für Bank, Notar, Ausschreibung, Bauauftrag, Liquidation, Investitionskontrolle oder Behörde benötigt, sollte die Anforderungen vor Antragstellung direkt mit der verlangenden Stelle und gegebenenfalls mit Steuerberatung, Rechtsberatung oder der zuständigen Behörde klären. Korrekturen, Ergänzungen oder neue belegbare Informationen können gerne übermittelt werden.
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