Die Baumann Erdbewegung GmbH aus St. Georgen bei Obernberg am Inn ist insolvent. Am 12. Mai 2026 wurde am Landesgericht Ried im Innkreis ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Laut KSV1870 sind 36 Dienstnehmer und rund 290 Gläubiger betroffen. Den Aktiva von rund 824.000 Euro stehen Passiva von rund 2,593 Millionen Euro gegenüber. Angeboten wird ein 20-prozentiger Sanierungsplan, zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme. Der Fall zeigt, wie stark kleinere und mittlere Bau- und Erdbauunternehmen unter schwacher Baukonjunktur, hohen Kosten, Zinsen und verspäteten Zahlungen leiden können.
Die Verfahrensdaten sind beim KSV1870 zur Baumann Erdbewegung GmbH veröffentlicht. Besonders relevant ist der Fall, weil das Unternehmen nicht nur einzelne Bauleistungen anbietet, sondern laut KSV Erdbau- und Baggerarbeiten, Transportleistungen, Geländegestaltungen, Wegebau und größere Erdbewegungsprojekte abwickelt. Damit betrifft die Krise nicht nur eine Bilanz, sondern auch laufende Baustellen, Auftraggeber, Subunternehmer, Lieferanten und regionale Arbeitsplätze.
Baumann Erdbewegung: Die wichtigsten Fakten zum Verfahren
| Punkt | Aktueller Stand |
|---|---|
| Unternehmen | Baumann Erdbewegung GmbH |
| Sitz | St. Georgen 25, 4983 St. Georgen bei Obernberg am Inn |
| Werkstatt und Lagerplatz | Kleinwiesenhart Nr. 4, 4774 St. Marienkirchen bei Schärding |
| Branche | Erdbewegung, Erdbau, Baggerarbeiten, Transportleistungen, Recycling und vorbereitende Baustellenarbeiten |
| Verfahren | Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung |
| Gericht | Landesgericht Ried im Innkreis |
| Eröffnung | 12. Mai 2026 |
| Insolvenzverwalter | Mag. Robert Tremel, Rechtsanwalt in Ried im Innkreis |
| Betroffene Dienstnehmer | 36 |
| Betroffene Gläubiger | Rund 290 inklusive Dienstnehmer |
| Aktiva | Rund 824.000 Euro |
| Passiva | Rund 2,593 Millionen Euro |
| Anmeldefrist | 15. Juli 2026 |
| Prüfungs- und Berichtstagsatzung | 29. Juli 2026, 11:00 Uhr |
| Sanierungsplantagsatzung | 9. September 2026, 9:00 Uhr |
| Sanierungsplan | 20 % Quote, zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme |
Warum der Fall über St. Georgen hinaus wichtig ist
Eine Erdbewegungsfirma wirkt auf den ersten Blick wie ein regionaler Spezialbetrieb. Tatsächlich hängen solche Unternehmen an mehreren sensiblen Stellen der Bauwirtschaft: Baubeginn, Bodenarbeiten, Abbruch, Transport, Zufahrten, Entwässerung, Materialbewegung und Baustellenlogistik. Wenn ein Betrieb in dieser Position wackelt, können Auftraggeber, Subunternehmer, Lieferanten und private Bauherren gleichzeitig betroffen sein.
Die Baumann Erdbewegung GmbH ist zudem kein neu gegründeter Kleinstbetrieb. Nach Angaben von KSV1870 wurde die Tätigkeit ursprünglich vom Einzelunternehmen Günther Baumann übernommen; der AKV führt die GmbH-Gründung mit 2002 an. Schon 2015 war laut KSV ein Insolvenzverfahren anhängig, das mit einem erfüllten Sanierungsplan endete. Dass nun erneut ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde, macht den Fall auch für andere Bau- und Erdbauunternehmen interessant: Die Krise trifft nicht nur junge, schwach finanzierte Firmen, sondern auch Betriebe mit langer Marktpräsenz.
Eine breitere Einordnung liefert der Überblick zu Insolvenzen in Österreich 2026. Der Baumann-Fall passt in ein Muster, das viele Unternehmen derzeit belastet: Kosten bleiben hoch, Finanzierung ist teurer geworden, Auftraggeber zahlen später, und die Baukonjunktur erholt sich nur langsam.
Was laut Gläubigerschützern zur Krise geführt haben soll
KSV1870 nennt auf Basis der eigenen Angaben des Unternehmens mehrere Belastungsfaktoren: die allgemeine Rezession im Baugewerbe, gestiegene Treibstoff- und Materialkosten, eine erhebliche Verschlechterung der Zahlungsmoral von Auftraggebern sowie stark gestiegene Zinsbelastungen für bestehende Finanzierungen. Der AKV beschreibt ebenfalls, dass das Unternehmen seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Diese Angaben erklären den wirtschaftlichen Rahmen, ersetzen aber keine gerichtliche Detailprüfung jeder Ursache. Seriös bleibt daher die Unterscheidung: Belegt ist das eröffnete Sanierungsverfahren. Belegt sind die veröffentlichten Verfahrensdaten, Passiva, Aktiva, Mitarbeiter- und Gläubigerzahlen. Die Ursachen sind derzeit als Angaben aus dem Verfahren beziehungsweise aus Schuldnersicht zu verstehen.
Gerade im Erdbau können wenige Faktoren schnell zusammenwirken. Maschinen, Treibstoff, Personal, Material, Transporte und Finanzierung müssen laufend vorfinanziert werden. Wenn Auftraggeber später zahlen oder Projekte verschoben werden, entsteht Druck auf die Liquidität. Steigende Zinsen verschärfen diese Lage, weil bestehende Finanzierungen teurer werden und neue Spielräume enger ausfallen.
Timeline: Von der früheren Sanierung zum neuen Verfahren
| Zeitpunkt | Belegbarer Stand |
|---|---|
| 1980 | Der KSV1870 nennt als Gründungsjahr den Ursprung der Tätigkeit und verweist darauf, dass die GmbH die Tätigkeit vom Einzelunternehmen Günther Baumann übernommen hat. |
| 2002 | Die Baumann Erdbewegung GmbH wurde laut AKV als GmbH gegründet. Das Unternehmen betreibt ein Erdbewegungsunternehmen in St. Georgen bei Obernberg. |
| 2015 | Laut KSV1870 war bereits ein Insolvenzverfahren anhängig. Dieses endete mit einem ordnungsgemäß erfüllten Sanierungsplan von 30 % in drei Raten. |
| Nach 2015 | Nach Angaben im KSV-Bericht konnte das Unternehmen stabilisiert und über mehrere Jahre fortgeführt werden. |
| 2024/2025 | Die Bauwirtschaft blieb unter Druck. Hohe Kosten, schwache Nachfrage und teurere Finanzierung belasteten besonders kapitalintensive Betriebe. |
| 12. Mai 2026 | Das Landesgericht Ried eröffnete über die Baumann Erdbewegung GmbH ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. |
| 15. Juli 2026 | Ende der Forderungsanmeldefrist. Gläubiger müssen Forderungen rechtzeitig und mit Nachweisen anmelden. |
| 29. Juli 2026 | Erste Gläubigerversammlung, Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung am Landesgericht Ried. |
| 9. September 2026 | Sanierungsplantagsatzung und nachträgliche Prüfungstagsatzung. Der angebotene Sanierungsplan wird dann für den weiteren Verlauf besonders wichtig. |
Was Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung bedeutet
Ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung bedeutet, dass die Fortführung grundsätzlich möglich bleibt, das Unternehmen aber nicht selbst in voller Eigenverwaltung weiterarbeitet. Ein Insolvenzverwalter übernimmt zentrale Aufgaben und prüft, ob der Betrieb fortgeführt, saniert oder anders verwertet werden kann. Für Gläubiger zählt vor allem, ob die angebotene Quote realistisch erreichbar ist.
Der angebotene Sanierungsplan sieht eine 20-Prozent-Quote binnen 24 Monaten ab Annahme vor. Das entspricht dem gesetzlichen Mindestniveau für ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Entscheidend ist nun nicht nur, ob Gläubiger zustimmen, sondern auch, ob laufende Aufträge, Maschinen, Personal, Zahlungsflüsse und Finanzierung ausreichen, um diese Quote tatsächlich zu erfüllen.
Der bestehende Beitrag zu Insolvenz und ihren Folgen erklärt die Grundbegriffe. Im konkreten Fall Baumann geht es aber weniger um Theorie als um eine praktische Frage: Reicht die wirtschaftliche Basis, um einen regionalen Erdbaubetrieb trotz Baukrise stabil weiterzuführen?
Was Mitarbeiter jetzt beschäftigt
Für die 36 betroffenen Dienstnehmer ist die Unsicherheit unmittelbar. Ein Sanierungsverfahren kann Arbeitsplätze sichern, garantiert das aber nicht. Beschäftigte müssen wissen, ob Löhne, Sonderzahlungen, Überstunden, Urlaubsansprüche, Spesen oder Kündigungsfristen betroffen sind. Gerade in kleineren Betrieben ist die emotionale Belastung groß, weil Geschäftsführung, Kollegen, Baustellen und Kundenbeziehungen oft über Jahre eng miteinander verbunden sind.
Wichtig ist, Unterlagen geordnet zu sichern: Dienstvertrag, Lohnabrechnungen, Zeitaufzeichnungen, Urlaubsstand, offene Reisekosten, Schriftverkehr und jede Mitteilung des Unternehmens oder des Insolvenzverwalters. Wer unsicher ist, sollte nicht nur informell im Betrieb nachfragen, sondern zuständige Beratungsstellen kontaktieren. In Insolvenzverfahren können Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis besondere Wege nehmen; Fristen und Nachweise sind dabei entscheidend.
Was Gläubiger, Auftraggeber und Lieferanten prüfen sollten
Für Gläubiger ist der 15. Juli 2026 der zentrale Termin. Bis dahin müssen Forderungen angemeldet werden. Wer betroffen ist, sollte Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Stundenlisten, Miet- oder Leasingverträge, Mahnungen und Zahlungsvereinbarungen geordnet zusammenstellen. Unklare Forderungen sollten rechtzeitig geprüft werden, nicht erst knapp vor Fristende.
Auftraggeber sollten laufende Projekte getrennt betrachten: Welche Leistungen wurden bereits erbracht? Welche Arbeiten stehen noch aus? Gibt es Sicherheiten, Haftrücklässe, Gewährleistungsfragen oder Teilrechnungen? Lieferanten und Subunternehmer müssen besonders vorsichtig sein, wenn sie nach Verfahrenseröffnung weiterleisten. Neues Geschäft sollte klar dokumentiert und mit der Insolvenzverwaltung abgestimmt werden.
Für private Bauherren kann eine solche Insolvenz ebenfalls unangenehm werden. Erdbauarbeiten stehen häufig am Anfang eines Bauprojekts. Verzögerungen bei Aushub, Zufahrt, Entwässerung oder Geländegestaltung können nachfolgende Gewerke treffen. Wer betroffen ist, sollte Verträge, Zahlungsstand, Leistungsfortschritt und offene Termine prüfen.
Regionale, nationale und internationale Einordnung
Regional betrifft der Fall vor allem das Innviertel und angrenzende Baustellenregionen in Oberösterreich. Erdbewegungsbetriebe sind stark lokal verankert, weil Maschinen, Personal, Transportwege und Kundenbeziehungen räumlich gebunden sind. Wenn ein solcher Betrieb in ein Sanierungsverfahren kommt, spüren das nicht nur Gläubiger, sondern auch Auftraggeber, Mitarbeiterfamilien und regionale Zulieferer.
National passt der Fall in die Lage der österreichischen Bauwirtschaft. Laut WKO-Baukonjunktur und WIFO-Prognose wird für den Tiefbau 2026 ein leichter Rückgang ausgewiesen, während sich Hochbau und Wohnbau nur schrittweise stabilisieren. Für einzelne Betriebe kann eine rechnerisch leichte Branchenbewegung trotzdem hart sein, wenn Maschinen finanziert, Personal gehalten und Materialkosten vorfinanziert werden müssen.
International ist der Fall kein globales Konzernereignis. Trotzdem hängen einige Belastungen an internationalen Entwicklungen: Treibstoffpreise, Materialkosten, Zinsumfeld und Lieferketten wirken auch auf regionale Betriebe. Genau darin liegt die größere wirtschaftliche Lehre. Eine lokale Insolvenz kann sehr lokale Ursachen haben – sie entsteht aber oft in einem Umfeld, das weit über den Bezirk hinausreicht.
FAQ zur Insolvenz der Baumann Erdbewegung GmbH
Ist Baumann Erdbewegung endgültig geschlossen?
Nein, aus dem eröffneten Sanierungsverfahren folgt nicht automatisch eine sofortige Schließung. Das Verfahren ist auf Sanierung angelegt. Ob und in welchem Umfang der Betrieb fortgeführt wird, hängt vom weiteren Verfahren, der wirtschaftlichen Lage und der Zustimmung zum Sanierungsplan ab.
Was bedeutet die 20-Prozent-Quote für Gläubiger?
Die Quote bedeutet, dass Gläubiger bei Annahme und Erfüllung des Sanierungsplans 20 Prozent ihrer anerkannten Forderungen erhalten sollen. Im Fall Baumann ist eine Zahlung binnen 24 Monaten ab Annahme vorgesehen.
Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?
Die Anmeldefrist läuft bis zum 15. Juli 2026. Gläubiger sollten offene Rechnungen, Verträge, Lieferscheine, Mahnungen und sonstige Nachweise rechtzeitig zusammenstellen und die Anmeldung nicht bis kurz vor Fristende aufschieben.
Was passiert bei der Tagsatzung am 29. Juli 2026?
Für den 29. Juli 2026 sind die erste Gläubigerversammlung, Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung angesetzt. Dort werden angemeldete Forderungen und der Verfahrensstand für Gläubiger besonders wichtig.
Warum ist die Baukrise für Erdbauunternehmen besonders gefährlich?
Erdbauunternehmen müssen Maschinen, Personal, Treibstoff und Transporte vorfinanzieren. Wenn Aufträge verschoben werden, Auftraggeber später zahlen oder Zinsen steigen, entsteht rasch Druck auf die Liquidität.
Sind laufende Baustellen automatisch gefährdet?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob das Projekt fortgeführt wird, welche Leistungen bereits erbracht wurden und wie die Insolvenzverwaltung den Betrieb bewertet. Auftraggeber sollten Verträge, Zahlungsstand und Leistungsfortschritt schriftlich prüfen.
Was sollten Mitarbeiter jetzt dokumentieren?
Beschäftigte sollten Dienstvertrag, Lohnabrechnungen, offene Überstunden, Urlaub, Spesen, Sonderzahlungen und schriftliche Mitteilungen sichern. Bei Unsicherheit sind Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder fachkundige Beratung wichtige Anlaufstellen.
Gab es bei Baumann Erdbewegung schon früher ein Insolvenzverfahren?
Ja. Laut KSV1870 war bereits 2015 ein Insolvenzverfahren anhängig. Dieses endete mit einem erfüllten Sanierungsplan. Der neue Fall ist daher kein erstmaliges Verfahren, sondern eine erneute finanzielle Krise nach mehreren Jahren Fortführung.
Quellen und weiterführende Informationen
- KSV1870: Insolvenzfall Baumann Erdbewegung GmbH – Verfahrensdaten, Passiva, Aktiva, Dienstnehmer, Gläubiger, Fristen, Sanierungsplan und Angaben zur wirtschaftlichen Krise.
- AKV EUROPA: Insolvenz Baumann Erdbewegung GmbH – Gericht, Verwalter, Anmeldefrist, Tagsatzungen, Unternehmensdaten und Angaben zum laufenden Verfahren.
- WKO: Baukonjunktur und Statistik – aktuelle Baukonjunkturdaten, WIFO-Prognosen und Branchenumfeld für Hochbau, Tiefbau und Bauwirtschaft.
- Baumann Erdbewegung GmbH: Leistungsangebot des Unternehmens – Überblick über Erdbau, Baggerarbeiten, Geländegestaltung, Entwässerung, Wege, Abbruch und Materialtransporte.
- 5 Minuten: Regionale Berichterstattung zur Baumann-Insolvenz – kompakte Einordnung zu betroffenen Dienstnehmern, Gläubigern, Passiva und Sanierungsabsicht.
Hinweis: Dieser Beitrag beruht auf öffentlich verfügbaren Informationen zum Stand 15. Mai 2026. Verfahrensdaten, Forderungsanerkennungen, Quoten, Fortführung, Beschäftigtenlage und Fristen können sich im laufenden Sanierungsverfahren ändern. Der Text ersetzt keine Rechtsberatung. Gläubiger, Beschäftigte, Auftraggeber, Lieferanten und private Bauherren sollten Ansprüche, Verträge, Forderungen und Fristen anhand der offiziellen Verfahrensunterlagen, beim zuständigen Gericht, beim Insolvenzverwalter oder über qualifizierte Beratung prüfen. Korrekturen, Ergänzungen oder neue belegbare Informationen können gerne übermittelt werden.
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