Der Mindestlohn Österreich 2026 bleibt kein fixer Einheitswert. In Österreich regeln Kollektivverträge branchenspezifische Mindestlöhne und Gehälter. Diese Struktur wirkt im Alltag robuster als oft vermutet. Sie passt Löhne differenziert an die jeweilige Branche und Qualifikation an und stützt damit die Einkommensentwicklung vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Das bedeutet auch für 2026: Es gibt nicht den einen Betrag. Der Anstieg hängt von den Kollektivvertragsverhandlungen ab. Einzelne Branchen haben bereits formelgebundene Schritte für 2026 fixiert. Andere verhandeln im Herbst und Winter neu. Parallel greift die automatische Inflationsanpassung der Steuerstufen. Sie sorgt 2026 zwar für etwas weniger Nettoeffekt als zuvor, unterstützt aber dennoch die Kaufkraft.
Einleitung
In Österreich existiert kein gesetzlicher Mindestlohn. Stattdessen sichern Kollektivverträge in nahezu allen Branchen eine Untergrenze für Löhne und Gehälter. Als Orientierungsgröße für die Entwicklung dient der Tariflohnindex von Statistik Austria. Mit anderen Worten: Die Mindestentlohnungen steigen, aber nicht uniform. Diese Struktur sichert Beschäftigten in den meisten Sektoren eine transparente Basis. Beschäftigte wie Arbeitgeberinnen profitieren so von einer klar definierten Untergrenze.
Für 2026 heißt das konkret: Ihre künftige Eingruppierung, die Laufzeit Ihres Kollektivvertrags und die branchenspezifische Dynamik bestimmen, wie stark Ihr Mindestlohn steigt. Wer bereits in einem KV mit Laufzeit bis Frühjahr 2026 arbeitet, hat andere Voraussetzungen als Beschäftigte in einem Vertrag mit Jänner-Stichdatum. Dementsprechend sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag und die zugehörige Verwendungsgruppe im Auge behalten.
So funktioniert der Mindestlohn in Österreich
Österreich setzt nicht auf einen gesetzlichen, landesweiten Mindestlohn, sondern auf kollektivvertragliche Mindestlöhne und -gehälter. Diese gelten für definierte Berufsgruppen, Branchen und Tätigkeiten. Unternehmen müssen den anwendbaren Kollektivvertrag ausweisen. In vielen Fällen sind zudem Urlaubs- und Weihnachtsgeld vorgesehen. Üblich sind 14 Gehälter pro Jahr – daher entspricht ein Monatswert nicht einfach zwölfmal dem Jahreswert.
Die Sozialpartner orientieren sich bei Verhandlungen an wirtschaftlichen Parametern wie Inflation, Produktivität und Kaufkraftentwicklung. Ein typisches Ziel lautet, Mindestlöhne zumindest oberhalb von 2.000 Euro brutto pro Monat zu bringen, sofern noch nicht erreicht. In Praxisbereichen mit hoher Nachfrage oder spezialisierten Tätigkeiten liegt der Einstieg bereits deutlich darüber.
Wo stehen Mindestlöhne Ende 2025?
Die Bandbreite ist groß. Einige Beispiele liefern ein klares Bild: Im Handel liegen Mindestlöhne für einfache Tätigkeiten im Jahr 2025 bei gut über 2.090 Euro brutto monatlich bei Vollzeit. Andere Tätigkeiten im Handel liegen darüber. In Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung wurden die monatlichen Mindestgrundgehälter ab 1. Jänner 2025 um rund 3,9 Prozent angehoben. In der Papierindustrie setzte man mit 1. Mai 2025 eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,65 Prozent um.
Besonders auffällig: In der Kinderbildung beträgt das neue Mindestgehalt für Pädagoginnen und Pädagogen im ersten Jahr 3.063 Euro brutto monatlich. Für Assistenzen gilt ein Mindestgehalt von 2.137 Euro brutto. Auch saisongeprägte Branchen melden spürbare Schritte: In der Seilbahnwirtschaft steigen die KV-Löhne seit 1. Juli 2025 um etwa 3,1 Prozent. Der Einstiegslohn dort liegt bei 2.138 Euro brutto monatlich. Zusätzlich gibt es Sonntagszulagen für die Sommersaison.
Warum ist das wichtig für 2026?
Diese Eckpunkte zeigen: 2026 baut auf einem bereits erhöhten Niveau auf. Wo Verträge bis ins Frühjahr 2026 reichen, ist der Rahmen vorgegeben. Wo KVs mit Jahreswechsel anpassen, entscheidet die Herbst- und Winterrunde. Für Beschäftigte bedeutet das realistische Gehaltserhöhungen in vielen Kollektivverträgen. Die Höhe variiert je Branche, Entlohnungsgruppe und Laufzeit. Der gesetzlichen Mindestlohn bleibt weiterhin kein Thema, da nahezu alle Beschäftigten durch KVs erfasst sind.
Welche Rolle spielt die Steuer und die kalte Progression
Neben Bruttolöhnen zählt das Netto. Österreich passt die Einkommensteuerstufen jährlich an die Inflation an. Für 2025 ergab sich eine Anpassung auf Basis von 5 Prozent. Für 2026 gelten automatische Anpassungen im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflation. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent bleibt von der Indexierung ausgenommen. Das heißt: Der Nettoeffekt 2026 fällt möglicherweise etwas kleiner aus als in den Jahren zuvor – bleibt aber spürbar.
Ausblick: Mindestlohn Österreich 2026
Für 2026 ist kein einheitlicher Betrag zu erwarten. Entscheidend ist die KV-Runde. Im Handel etwa wurde bereits fixiert: Liegt die rollierende Inflation zwischen Oktober 2024 und September 2025 bei maximal 2,3 Prozent, steigen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne um die Inflationsrate plus 0,6 Prozent. Liegt die Inflation darüber, verhandeln die Sozialpartner erneut. Diese Mechanik macht den Anstieg planbarer.
Andere Branchen haben Fixlaufs bis ins Frühjahr 2026. So gilt etwa der Abschluss in der Seilbahnwirtschaft bis 30. April 2026. Danach wird neu verhandelt. In Industriezweigen wie der Papierindustrie waren Anhebungen 2025 schon umgesetzt; neue Tabellen und Ordnungen laufen bis 30. April 2026. Beschäftigte sollten daher auf Laufzeiten und Geltungszeiträume achten.
Was bedeutet das für Branchen mit niedrigeren Einstiegsgruppen
Branchen mit vielen Einstiegs- und Hilfstätigkeiten bewegen sich im Jahr 2025 bereits in Richtung oder über die Marke von 2.000 Euro brutto pro Monat. Im Handel liegt die Untergrenze für einfache Tätigkeiten spürbar darüber. Auch in Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung stützen prozentuelle Anhebungen die unteren Lohngruppen. In Sektoren mit eigenem Mindestlohntarif wie der Kinderbildung sind die Sprünge teils größer und heben das Einstiegsniveau deutlich an.
Was gilt ab Jänner 2026
Viele Kollektivverträge mit Kalenderjahreslogik setzen ab 1. Jänner 2026 neue Mindestlöhne um. Maßgeblich sind dann die verhandelten Prozentsätze oder in Einzelfällen vereinbarte Formeln. Zusätzlich greifen die steuerlichen Anpassungen zu Jahresbeginn. Durch die teilweise Abgeltung der kalten Progression profitieren Beschäftigte netto – auch wenn der Effekt geringer ausfällt als in den Vorjahren.
Wie stark steigen Mindestlöhne in typischen Branchen
Die Größenordnung lässt sich anhand der 2025er Abschlüsse ablesen. In der Papierindustrie lagen die Erhöhungen bei rund 2,65 Prozent. In der Seilbahnwirtschaft gab es etwa 3,1 Prozent und einen Einstiegslohn von 2.138 Euro. In der Kinderbildung wurden Mindestgehälter von 3.063 Euro (Pädagoginnen) oder 2.137 Euro (Assistenzen) erreicht. Vergleichbare Größenordnungen sind 2026 in vielen Kollektivverträgen plausibel – bleiben aber Verhandlungssache.
Gibt es in Österreich einen gesetzlichen Mindestlohn?
Nein. Österreich setzt auf kollektivvertragliche Mindestlöhne und -gehälter, nicht auf einen landesweit einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn. Diese Lösung gilt für nahezu alle Beschäftigten – flächendeckend. Wo kein Kollektivvertrag greift, gelten die Regeln angemessener Entlohnung.
Was sollten Arbeitnehmer vor einem KV-Wechsel oder Jobwechsel prüfen?
Ein kurzer Blick in den Arbeitsvertrag oder den Dienstzettel zeigt, welcher KV gilt und in welcher Verwendungsgruppe Sie eingestuft sind. Daraus leiten sich der kollektivvertragliche Mindestlohn, Zulagen und Sonderzahlungen ab. Prüfen Sie die Geltungsdauer, die Lohntafeln und mögliche Überzahlungen. Wer seine Nettowirkung wissen will, nutzt einen Brutto-Netto-Rechner.
Praxisbeispiele 2025 mit Relevanz für 2026
Die folgenden Branchenbeispiele zeigen, wie KV-Erhöhungen 2025 die Basis für 2026 bilden. Sie helfen, Erwartungen an künftige Lohnerhöhungen realistisch zu setzen.
- Kinderbildung privat: Mindestgehalt für Pädagoginnen und Pädagogen im ersten Jahr 3.063 Euro. Assistenzen 2.137 Euro. Beides seit 2025 wirksam. Damit liegt der Einstiegsbereich deutlich über 2.000 Euro brutto. Für 2026 sind weitere Verhandlungen möglich.
- Seilbahnwirtschaft: 3,1 Prozent mehr Gehalt seit 1. Juli 2025. Einstiegslohn 2.138 Euro brutto monatlich. Sonntagszulage für die Sommersaison eingeführt. Laufzeit bis 30. April 2026. Danach erfolgt Neuverhandlung.
- Papierindustrie: Kollektivvertragliche Mindestlöhne plus 2,65 Prozent ab 1. Mai 2025. Neue Lohntabellen und Gehaltsordnungen sind bis Ende April 2026 gültig. Diese Laufzeit definiert den Startpunkt für die nächste Runde.
Wichtige Fragen zum Mindestlohn 2026
Wie wird 2026 konkret erhöht?
Es gibt drei Hebel: Erstens die prozentuelle Erhöhung laut KV-Abschluss je Branche. Zweitens die Laufzeit des Vertrags – sie bestimmt, ob Anpassungen mit 1. Jänner 2026 oder zu einem anderen Datum erfolgen. Drittens die steuerliche Inflationsanpassung – sie wirkt auf das Netto. Ein Beispiel: Für 2026 gilt im Handel: Liegt die rollierende Inflation bis 2,3 Prozent, steigen Mindestlöhne um die Inflationsrate plus 0,6 Prozent. Liegt sie darüber, folgt eine neue KV-Runde. Diese Architektur sorgt für Transparenz.
Was bringt die Abschaffung der kalten Progression 2026 noch?
Die Steuerstufen werden automatisch an die Inflation angepasst. Der Mechanismus gleicht zwei Drittel der beobachteten Inflation aus. Das dritte Drittel entfällt derzeit im Rahmen der Budgetsanierung. Gleichzeitig bleibt der Spitzensteuersatz von 55 Prozent ohne Indexierung. Für viele Beschäftigte bedeutet das weiterhin mehr Netto, wenn auch weniger kräftig als in den Jahren zuvor.
Wie finde ich meinen kollektivvertraglichen Mindestlohn?
Suchen Sie den anwendbaren Kollektivvertrag und die zugehörige Lohntafel. Die WKO, ÖGB und Gewerkschaften stellen die gültigen Verträge online zur Verfügung. Tabellenauswahl und Einstufungen sind dort meist gut dokumentiert. In vielen Fällen ist auch ersichtlich, wie viel ein Einstieg für eine bestimmte Verwendungsgruppe beträgt.
Kernfakten im Überblick
| Aspekt | Stand 2025 | Ausblick 2026 |
|---|---|---|
| System | Kein gesetzlichen Mindestlohn. Schutz durch Kollektivverträge, 14 Gehälter oft üblich. | Weiterhin KV-basiert. Erhöhungen je Branche und Laufzeit. |
| Beispiele | Kinderbildung: 3.063 Euro für Pädagoginnen im ersten Jahr, 2.137 Euro für Assistenzen. Seilbahnwirtschaft: 2.138 Euro Einstiegslohn. Papierindustrie: +2,65 Prozent. | Teilweise bereits Fixläufe bis Frühjahr. Neue Runden definieren weitere Anstiege. |
| Nettoeffekt | Steuerstufen 2025 an 5,0 Prozent Inflationsbasis angepasst. | 2026 automatische Anpassung im Ausmaß von zwei Dritteln. Drittes Drittel entfällt derzeit. |
Fazit
Ab 2026 bleibt der kollektivvertragliche Mindestlohn das zentrale Instrument zur Sicherung fairer Einkommen. Statt eines einheitlichen gesetzlichen Satzes bestimmen weiterhin branchenspezifische Vereinbarungen, wie stark sich der Lohn und das Gehalt für verschiedene Berufsgruppen entwickeln. Für viele Angestellte bedeutet das stabile Rahmenbedingungen, aber auch die Notwendigkeit, den eigenen Kollektivvertrag und dessen Laufzeit genau zu kennen.
Die bisherigen Abschlüsse zeigen, dass eine flächendeckende Gehaltserhöhung über dem Inflationsniveau realistisch ist. Branchen mit Fachkräftemangel oder hohen Lebenshaltungskosten treiben den Anpassungsdruck zusätzlich. Gleichzeitig wirken steuerliche Maßnahmen, etwa die Teilkompensation der kalten Progression, auf das Nettogehalt. Wer sich rechtzeitig über künftige Änderungen informiert, kann die Entwicklung der eigenen Einkommen ab 2026 gezielt planen und besser einschätzen, wie stark sich Lohn- und Gehaltserhöhungen tatsächlich im Geldbörsel bemerkbar machen.
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