FlexCo vs. GmbH: Seit 2024 stehen Unternehmen in Österreich zwischen zwei ähnlichen, aber verschieden flexiblen Rechtsformen. Dieser Überblick zeigt, wie Sie die passende Wahl treffen und welche Punkte im Vergleich zur GmbH den Ausschlag geben.
Einleitung
Österreich hat 2024 die Flexible Kapitalgesellschaft eingeführt. Die FlexCo, auch FlexKapG genannt, verbindet Elemente der klassischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Bausteinen aus dem Aktienrecht. Der Gesetzgeber will Kapitalmaßnahmen vereinfachen, die Übertragung von Anteilen erleichtern und Start-ups sowie wachstumsstarke Mittelständler adressieren.
Für die Praxis stellt sich die Kernfrage: FlexCo vs. GmbH. Beide Rechtsformen bieten Haftungsbeschränkung und klare Strukturen. In wesentlichen Punkten unterscheiden sie sich jedoch, etwa beim Gesellschaftsvertrag, bei Unternehmenswert-Anteilen, bei Umlaufbeschlüssen, bei der Aufsichtsratspflicht und bei Formvorschriften rund um Geschäftsanteile. Der Beitrag erklärt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede und zeigt, für wen welche Gesellschaftsform sinnvoll ist.
FlexCo und GmbH im Überblick: Rechtsform, Zweck und Einordnung
Die FlexCo ist eine neue Gesellschaftsform. Gesetzlich heißt sie Flexible Kapitalgesellschaft. Sie ist eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH und daher mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Soweit keine speziellen FlexCo-Regeln bestehen, gelten die Regeln der GmbH sinngemäß. Das erleichtert die Einordnung, denn vertraute Standards bleiben erhalten.
Die GmbH ist weiterhin die bewährte Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen. Sie ist in Österreich die meistgenutzte Kapitalgesellschaft. Mit der Reform wurde ihr Mindeststammkapital abgesenkt. Dadurch ist die GmbH für Gründer und Investoren finanziell leichter zugänglich. Die FlexCo ergänzt dieses Angebot um neue Instrumente, etwa Unternehmenswert-Anteile und flexible Kapitalmaßnahmen.
Beide Gesellschaften können für sehr unterschiedliche Geschäftsmodelle genutzt werden. Die FlexCo adressiert besonders Startups mit dynamischen Finanzierungsrunden. Die GmbH punktet mit hoher Bekanntheit und breiter Einhaltung in Verwaltung und Praxis.
Kapitalgrundlagen: Stammkapital, Stammeinlage und Einzahlungen
Sowohl bei der FlexCo als auch bei der GmbH beträgt das Mindeststammkapital EUR 10.000. Bei der Gründung ist regelmäßig die Hälfte bar einzuzahlen, also EUR 5.000. Eine Bankbestätigung dient als Nachweis. Damit sind die Einstiegsanforderungen transparent und im Vergleich zur GmbH vor 2024 deutlich reduziert.
Die FlexCo unterteilt das Stammkapital in zwei Kategorien. Es gibt Geschäftsanteile mit Stimmrecht und Unternehmenswert-Anteile ohne Stimmrecht. Diese Struktur schafft Raum für Beteiligungsmodelle mit Mitarbeitenden oder externen Kapitalgebern. In der GmbH gibt es traditionell nur Geschäftsanteile. Die FlexCo macht die Kapitalstruktur damit spürbar flexibler.
Für Folgefinanzierungen erlaubt die FlexCo moderne Kapitalmaßnahmen. Dabei sind Kapitalerhöhung über genehmigtes Kapital und bedingte Kapitalerhöhung möglich. In der klassischen GmbH sind diese Instrumente nicht angelegt. Das beschleunigt Transaktionen in wachsenden Unternehmen.
Unternehmenswert-Anteile: Beteiligung ohne Stimmrecht
Die Unternehmenswert-Anteile sind der zentrale Baustein der FlexCo. Sie können nach dem Gesetz bis knapp unter 25 Prozent des Stammkapitals ausgegeben werden. In der Praxis wird meist von 24,99 Prozent gesprochen. Diese Anteile gewähren kein Stimmrecht in der Generalversammlung. Sie sichern aber je nach Stammeinlage eine Beteiligung am Bilanzgewinn und am Liquidationserlös.
Für Mitarbeiter oder Investoren bieten Unternehmenswert-Anteile eine attraktive Beteiligung, ohne die Stimmabgabe zu verwässern. Sie sind damit sinnvoll, wenn das Gründerteam die Kontrolle behalten möchte. Zugleich lassen sich Anreize setzen, die den Unternehmenswert steigern. Das eignet sich für Start-ups mit Beteiligungsprogrammen oder für mittelständische Wachstumsunternehmen mit Schlüsselkräften.
Ein operativer Vorteil liegt in der Übertragung. Für die Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen genügt grundsätzlich die Schriftform. Eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt die Einhaltung der Schriftform. Das senkt Reibungskosten bei Ein- und Austritt von Beteiligten. Bei Geschäftsanteilen gelten abweichende Regeln, die unten erklärt werden.
Anteilsübertragung und Formvorschriften: Notariatsakt, Urkunde und Textform
In der GmbH ist die Übertragung von Geschäftsanteilen ein formstrenger Vorgang. Sie erfordert einen Notariatsakt nach § 76 GmbHG. Das betrifft auch Verpflichtungen zur künftigen Abtretung. Die Formpflicht schützt und dokumentiert, erhöht aber Aufwand und Kosten.
Die FlexCo erleichtert die Übertragung von Geschäftsanteilen. Ein Notariatsakt ist nicht zwingend. Es genügt eine Urkunde eines Notars oder Rechtsanwalts mit Belehrungs- und Prüfungspflichten. Das beschleunigt Transaktionen und reduziert Kosten. Für Unternehmenswert-Anteile geht der Gesetzgeber noch weiter. Hier reicht die Textform beziehungsweise einfache Schriftform auch für Übertragung und Übernahme im Rahmen einer Kapitalerhöhung.
Die FlexCo wirkt damit wie ein Brückenmodell. Sie hält Schutzniveaus über professionelle Urkundenerrichtung aufrecht, erlaubt aber Verschlankung in Standardfällen. Für wachsende Gesellschaften mit häufigen Anteilsbewegungen ist das ein spürbarer Vorteil der FlexCo.
Beschlussfassung, Umlaufbeschlüsse und digitale Verfahren
In der GmbH sind Umlaufbeschlüsse schriftlich nur zulässig, wenn Einverständnis aller Gesellschafter besteht oder der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht. Das kann Entscheidungsprozesse in breit gestreuten Gesellschafterkreisen verlangsamen.
Die FlexCo bietet mehr Spielraum. Der Gesellschaftsvertrag kann Umlaufbeschlüsse auch ohne Einverständnis aller Gesellschafter zulassen. Die schriftliche Beschlussfassung per E-Mail ist ausdrücklich möglich. Das reduziert Blockaden und beschleunigt die Stimmabgabe in der Praxis. Für junge Startups oder wachsende Tech-Unternehmen ist das im Alltag ein wichtiger Hebel.
Die FlexCo erlaubt zudem uneinheitliche Stimmabgabe und die Gestaltung von Gattungen bei Geschäftsanteilen. Auch Stückanteile und Teilbarkeit werden abgedeckt. Das schafft zusätzliche Flexibilität in komplexeren Cap-Table-Strukturen.
Aufsichtsratspflicht: Wann wird aus Freiwilligkeit Pflicht
Die GmbH braucht nur in klar definierten Fällen zwingend einen Aufsichtsrat. Das ist typischerweise erst bei mehr als 300 Arbeitnehmern der Fall. Daneben existieren Sondertatbestände. Für viele Gesellschaften bleibt der Aufsichtsrat daher freiwillig.
Die FlexCo kennt eine früher eintretende Pflicht zur Bestellung eines Aufsichtsrates. Sie greift, wenn die Gesellschaft als mittelgroße Kapitalgesellschaft nach § 221 Abs. 2 und 4 UGB einzustufen ist. Maßgeblich sind die Schwellenwerte in zwei der drei folgenden Merkmale über zwei Jahre: Bilanzsumme ab 5 Mio. Euro, Umsatz ab 10 Mio. Euro, 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Damit kann die Pflicht bei dynamischem Wachstum deutlich früher schlagend werden als in der klassischen GmbH.
Diese Regelung stärkt die Corporate Governance, schafft aber zusätzlichen Organisationsaufwand. Gründer sollten die Schwellen regelmäßig prüfen. Wer diese Größenordnung anstrebt, plant die Bestellung eines Aufsichtsrats frühzeitig ein.
Firmenbuch, Namenszusatz und Registerpflichten
Die FlexCo führt im Firmenbuch den Zusatz FlexKapG oder FlexCo. Das schafft Klarheit für Geschäftspartner. Ein praktischer Sonderpunkt betrifft die Unternehmenswert-Anteile. Die FlexCo führt ein Anteilsbuch mit Namensliste und Anteilsliste für diese Kategorie. Die Listen sind jährlich innerhalb von neun Monaten nach Bilanzstichtag beim Firmenbuch einzureichen. Das sorgt für Transparenz der Beteiligtenstruktur.
Die GmbH kennt kein separates Anteilsbuch für stimmrechtslose Beteiligungen, da es diese Kategorie dort nicht gibt. Übertragungen von Geschäftsanteilen werden auch hier im Firmenbuch nachvollzogen, bleiben aber an die Notariatsaktpflicht gebunden.
Eigene Anteile, Kapitalmaßnahmen und Herabsetzung des Stammkapitals
Die FlexCo darf unter bestimmten Voraussetzungen eigene Anteile erwerben. Das kann strategisch genutzt werden, etwa um Unternehmenswert-Anteile später gezielt auszugeben oder Anteile einzuziehen. Zudem sind bedingte Kapitalerhöhungen und genehmigtes Kapital zulässig. Die Geschäftsführung kann damit, innerhalb gesetzlicher Grenzen, flexibler auf Finanzierungsrunden reagieren.
Für die GmbH gilt seit 2024 die Herabsetzung des Stammkapitals auf EUR 10.000. Die notwendige Bareinlage beträgt EUR 5.000. Das senkt die Schwelle zur Gründung und reduziert die Mindestkörperschaftsteuer. Die GmbH bleibt aber bei Kapitalmaßnahmen weniger beweglich. Instrumente wie genehmigtes Kapital stehen ihr nicht offen.
Unter beiden Rechtsformen sind Kapitalmaßnahmen und Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften sorgfältig zu planen. Der Gesellschaftsvertrag sollte klare Regeln für Kapitalerhöhung, Einziehung und Übertragung von Geschäftsanteilen enthalten.
Steuern: Körperschaftsteuer, Mindestkörperschaftsteuer und Gewinnausschüttung
Die Körperschaftsteuer beträgt seit 2024 23 Prozent. Die Mindestkörperschaftsteuer liegt einheitlich bei 500 Euro pro Jahr beziehungsweise 125 Euro je Quartal. Diese Werte gelten für GmbH und FlexCo gleichermaßen. Die Absenkung ist die Folge der gesunkenen Mindestkapital-Anforderung.
Unternehmenswert-Anteile partizipieren am Bilanzgewinn und am Liquidationserlös nach dem Verhältnis ihrer eingezahlten Stammeinlage. Obwohl sie kein Stimmrecht besitzen, sind sie wirtschaftlich am Unternehmenswert beteiligt. Für die steuerliche Behandlung gelten die Grundsätze der Kapitalgesellschaften. In der Ausschüttung greifen die bekannten Regelmechanismen.
Wer die Wahl der Rechtsform an steuerlichen Kriterien ausrichten möchte, achtet vor allem auf Ausschüttungsquoten, Verlustvorträge und Beteiligungserträge. Die Unterschiede FlexCo vs. GmbH liegen weniger im Tarif, sondern in der Struktur der Beteiligungen.
Governance und Praxis: Gesellschaftsvertrag als Zentralschraube
Ob FlexCo oder GmbH die bessere Wahl ist, hängt stark vom Gesellschaftsvertrag ab. In der FlexCo definiert er, ob Umlaufbeschlüsse ohne Einverständnis aller Gesellschafter möglich sind. Er regelt Gattungen von Geschäftsanteilen, uneinheitliche Stimmabgabe, Bezugsrechte und Übertragung. Er kann die Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen konkretisieren und Kapitalmaßnahmen strukturieren.
In der GmbH sichert der Vertrag klassische Standards. Er kann Flexibilität nur eingeschränkt schaffen, da gesetzliche Leitplanken strenger sind. Wer sich an Investoren richtet oder mit Mitarbeiterbeteiligungen arbeitet, erreicht in der FlexCo die höhere Gestaltungsfreiheit. Wer Stabilität ohne häufige Strukturänderungen sucht, ist mit der GmbH gut bedient.
Praxisbeispiele: Für wen eignet sich welche Rechtsform
Ein technologieorientiertes Startup plant mehrere Finanzierungsrunden. Es möchte Mitarbeiter oder Investoren über Unternehmenswert-Anteile beteiligen. Es rechnet mit Umlaufbeschlüssen und E-Mail-Abstimmungen. Hier passt die FlexCo. Sie reduziert Transaktionskosten und hält die Stimmrechte beim Gründerteam. So werden zukünftige Kapitalmaßnahmen erleichtert.
Ein regionaler Mittelständler mit stabiler Gesellschafterstruktur braucht klare Prozesse, wenige Anteilsbewegungen und keine Unternehmenswert-Anteile. Hier bleibt die GmbH solide. Die gesunkenen Anforderungen an Stammkapital und Mindestkörperschaftsteuer machen die GmbH finanziell attraktiv. Für den Alltag reicht das Instrumentarium aus.
Wächst ein Unternehmen in die Schwellen einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft, ist in der FlexCo die Pflicht zur Bestellung eines Aufsichtsrates zu beachten. Wer diese Größenordnung erreicht, profitiert zwar von besserer Kontrolle, muss aber zusätzliche Gremienarbeit einplanen.
Wichtige Fragen aus der Praxis
Was ist die FlexCo in Österreich?
Die FlexCo ist die Flexible Kapitalgesellschaft. Sie ist eine Kapitalgesellschaft mit eigenem Gesetz und lehnt sich an die GmbH an. Sie ergänzt diese um Unternehmenswert-Anteile, genehmigtes Kapital, bedingte Kapitalerhöhung und vereinfachte Übertragung von Geschäftsanteilen.
Worin liegt der Unterschied zur GmbH bei der Anteilsübertragung?
Die GmbH verlangt einen Notariatsakt für die Übertragung von Geschäftsanteilen. Bei der FlexCo genügt eine Urkunde eines Notars oder Rechtsanwalts. Für Unternehmenswert-Anteile reicht bereits die Schriftform. Das beschleunigt Transaktionen.
Was bedeutet „Umlaufbeschlüsse auch ohne Einverständnis“ in der FlexCo?
In der FlexCo kann der Gesellschaftsvertrag festlegen, dass schriftliche Beschlussfassung und Umlaufbeschlüsse auch ohne Zustimmung sämtlicher Gesellschafter möglich sind. E-Mail-Abstimmungen sind zulässig. Das verhindert Blockaden.
Wie hoch ist das Mindeststammkapital und wie viel ist bar einzuzahlen?
Bei beiden Rechtsformen beträgt das Mindeststammkapital EUR 10.000. Davon sind EUR 5.000 bar einzuzahlen. Das Mindeststammkapital der FlexCo beträgt EUR 10.000. Die GmbH beträgt ebenfalls EUR 10.000.
Gibt es eine frühere Aufsichtsratspflicht in der FlexCo?
Ja. Die FlexCo kennt eine früher eintretende Pflicht zur Bestellung eines Aufsichtsrates. Sie greift bereits bei Einstufung als mittelgroße Kapitalgesellschaft nach § 221 Abs. 2 und 4 UGB. In der GmbH ist eine Pflicht typischerweise erst ab mehr als 300 Arbeitnehmern vorgesehen.
Wie werden FlexCo und GmbH besteuert?
Beide unterliegen der Körperschaftsteuer. Seit 2024 beträgt der Steuersatz 23 Prozent. Die Mindestkörperschaftsteuer liegt bei 500 Euro pro Jahr. Unternehmenswert-Anteile werden am Bilanzgewinn nach Verhältnis der Stammeinlage beteiligt.
Wie viele Unternehmenswert-Anteile dürfen ausgegeben werden?
Die Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen ist bis 24,99 Prozent des Stammkapitals möglich. Das ist für Kapitalmaßnahmen und Mitarbeiterbeteiligungen konzipiert. Die Einhaltung dieser Grenze ist zu dokumentieren.
Kann eine GmbH in eine FlexCo umgewandelt werden?
Ja. Eine GmbH in eine FlexCo zu überführen, ist gesetzlich vorgesehen. Umgekehrt ist auch die Rückumwandlung möglich. Grundlage sind Beschlüsse der Generalversammlung und die Anmeldung beim Firmenbuch. Die Umwandlung erfolgt ohne Gläubigerschutzinstrumente wie bei komplexen Spaltungen.
FlexCo im Vergleich zur GmbH: Detailpunkte für den Gesellschaftsvertrag
Die rechtsform-spezifische Einhaltung im Gesellschaftsvertrag entscheidet über die Alltagstauglichkeit. In der FlexCo sollten Regeln zur Übertragung von Geschäftsanteilen, zum Bezugsrecht, zu Unternehmenswert-Anteilen, zu Umlaufbeschlüssen und zur schriftlichen Beschlussfassung klar festgelegt sein. Auch Stimmrecht, uneinheitliche Stimmabgabe und Gattungen verdienen präzise Bestimmungen.
In der GmbH lohnt der Blick auf Vinkulierungen, Abtretungsbeschränkungen und Nachschusspflichten. Wer später in die FlexCo wechseln könnte, gestaltet schon früh umwandlungsfreundlich. So lassen sich spätere Kapitalmaßnahmen und Anteilsübertragungen planbar umsetzen.
Kernfakten im Überblick
| Aspekt | FlexCo | GmbH |
|---|---|---|
| Kapital und Einzahlung | Mindeststammkapital EUR 10.000, davon EUR 5.000 bar einzuzahlen. Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen bis 24,99 Prozent des Stammkapitals. | Mindeststammkapital EUR 10.000, davon EUR 5.000 bar einzuzahlen. Keine Unternehmenswert-Anteile. |
| Übertragung und Beschlüsse | Geschäftsanteile per Urkunde von Notar oder Rechtsanwalt. Unternehmenswert-Anteile in Schriftform. Umlaufbeschlüsse und E-Mail-Beschlussfassung möglich, auch ohne Einverständnis aller. | Übertragung von Geschäftsanteilen nur mit Notariatsakt. Umlaufbeschlüsse schriftlich meist nur mit Einverständnis aller Gesellschafter. |
| Aufsichtsratspflicht | Pflicht bereits bei Einstufung als mittelgroße Kapitalgesellschaft nach § 221 Abs. 2 und 4 UGB. | Pflicht typischerweise erst ab >300 Arbeitnehmern oder in Sonderfällen. |
Handlungstipps: Entscheidung „FlexCo oder GmbH“
Die Entscheidung FlexCo vs. GmbH sollten Sie strukturiert treffen. Prüfen Sie zuerst die Kapitalstruktur. Planen Sie Unternehmenswert-Anteile, um Mitarbeiter zu binden und Investoren ohne Stimmrecht zu beteiligen. Wenn ja, weist die Waage zur FlexCo. Planen Sie viele Kapitalmaßnahmen, sprechen genehmigtes Kapital und bedingte Kapitalerhöhung für die FlexCo.
Prüfen Sie als Nächstes die Governance. Benötigen Sie schnelle Umlaufbeschlüsse und digitale Textform für die Stimmabgabe, ist die FlexCo im Vorteil. Erwarten Sie in absehbarer Zeit die Schwellen zur mittelgroßen Kapitalgesellschaft, kalkulieren Sie die Pflicht zur Bestellung eines Aufsichtsrates ein. Wenn Stabilität ohne häufige Strukturänderungen im Vordergrund steht, bleibt die GmbH eine starke Wahl.
Berücksichtigen Sie schließlich Kosten und Prozesse bei Anteilsübertragungen. Die Urkunde durch Notar oder Rechtsanwalt in der FlexCo ist einfacher als der Notariatsakt der GmbH. Für Unternehmenswert-Anteile reicht die Schriftform. Das spart Zeit in Finanzierungsrunden.
Fazit
FlexCo und GmbH teilen die Haftungslogik, unterscheiden sich aber in wichtigen Details. Die FlexCo steht für geringere Transaktionskosten, smarte Kapitalmaßnahmen und eine klare Lösung für Unternehmenswert-Anteile. Die GmbH bleibt die solide Rechtsform mit hoher Akzeptanz. Steuerlich gibt es keine großen Differenzen. Die Körperschaftsteuer beträgt 23 Prozent, die Mindestkörperschaftsteuer 500 Euro pro Jahr.
Wer Start-ups skaliert, Mitarbeiter beteiligt und mehrere Runden plant, findet in der FlexCo das beweglichere Werkzeug. Wer konstante Strukturen pflegt und ohne komplexe Kapitalmaßnahmen auskommt, ist mit der GmbH gut beraten. Entscheidend ist die sorgfältige Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten gezielt genutzt.
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