Relevanz der Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wer in Deutschland oder Österreich ein Grundstück erwirbt, an Vergabeverfahren teilnimmt oder Bauaufträge erhält, braucht sie: die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sie gilt als offizieller Nachweis, dass Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder Abgaben ordnungsgemäß bezahlt wurden. Damit schaffen Unternehmen und Privatpersonen Vertrauen gegenüber Behörden, Banken und Geschäftspartnern. Wir verraten nun weitere Feinheiten dieser Bescheinigung und ihre Einsatzgebiete.
Was bedeutet „Unbedenklichkeit“?
Der Begriff bezeichnet die Bestätigung, dass gegen einen Steuerpflichtigen keine fälligen Rückstände bestehen oder dass bestimmte Abgaben ordnungsgemäß entrichtet wurden. Anders als ein Steuerbescheid trifft die Bescheinigung keine inhaltliche Entscheidung über Höhe oder Rechtmäßigkeit der Abgabe – sie dokumentiert lediglich den aktuellen Status.
Abgrenzung zur Freistellungsbescheinigung
Eine häufige Verwechslung besteht mit der Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Diese verhindert den Steuerabzug bei Bauleistungen, ersetzt aber nicht die steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Arten der Unbedenklichkeitsbescheinigung

- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung in Steuersachen): Bestätigung des Finanzamts, dass keine offenen Steuerforderungen bestehen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 Grunderwerbsteuergesetz: Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch nach Zahlung der Grunderwerbsteuer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse: Nachweis über ordnungsgemäße Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen.
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (z. B. BG BAU): Bestätigung über gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
- Österreichische Variante: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, insbesondere bei Immobiliengeschäften.
Mini-Tabelle: Die fünf wichtigsten Fakten
Fakt | Kurzbeschreibung |
---|---|
Zweck | Nachweis der Zahlungszuverlässigkeit gegenüber Behörden, Banken und Auftraggebern |
Varianten | Steuern, Grunderwerbsteuer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft |
Einsatz | Immobilienumschreibung, Vergaben, Bankgespräche, Großaufträge |
Abgrenzung | Keine Verwechslung mit Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG |
Gebühren | Unterschiedlich, häufig zwischen 5 und 15 Euro beim Finanzamt |
Typische Einsatzfelder

- Immobilienerwerb: Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts erfolgt keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
- Öffentliche Vergaben: Auftraggeber verlangen aktuelle Bescheinigungen von Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.
- Kreditgespräche: Banken nutzen die Bescheinigung, um die Bonität und steuerliche Zuverlässigkeit zu prüfen.
- Bau- und Dienstleistungssektor: Nachweise gegenüber Auftraggebern sichern Projekte ab und verhindern rechtliche Risiken.
Antragstellung: Schritt für Schritt
Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
- Zuständiges Finanzamt ermitteln.
- Antrag formlos oder per Formular einreichen.
- Angaben: Steuernummer, persönliche Daten, Verwendungszweck.
- Gebühren entrichten (in der Regel 5–15 Euro).
- Ausstellung prüfen, Gültigkeitsdauer beachten.
Grunderwerbsteuer-Bescheinigung
- Notarieller Kaufvertrag liegt vor.
- Grunderwerbsteuer wird gezahlt oder sichergestellt.
- Finanzamt stellt die Bescheinigung aus.
- Grundbuchamt trägt das Eigentum erst nach Vorlage ein.
Krankenkasse und Berufsgenossenschaft
- Antrag bei der zuständigen Krankenkasse oder BG stellen.
- Mitgliedsnummer und aktuelle Kontodaten bereithalten.
- Schriftliche oder digitale Bescheinigung anfordern.
Gültigkeit und Fristen
Die Gültigkeit ist nicht gesetzlich festgelegt. In Ausschreibungen und Verträgen legen Auftraggeber meist konkrete Fristen fest, häufig wenige Wochen oder maximal drei Monate. Daher empfiehlt sich die frühzeitige Beantragung und regelmäßige Aktualisierung.
Kosten und Gebühren
Finanzämter erheben meist geringe Gebühren zwischen 5 und 15 Euro. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen die Bescheinigungen in der Regel kostenfrei aus.
Häufige Fehler und wie wir sie vermeiden
- Verwechslung mit der Freistellungsbescheinigung: Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Zwecke.
- Abgelaufene Bescheinigungen: Auftraggeber akzeptieren nur aktuelle Nachweise.
- Unvollständige Unterlagen: Bei Vergaben sind oft mehrere Bescheinigungen parallel erforderlich.
- Zu späte Antragstellung: Bearbeitungszeiten können mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Checkliste: Bereit für Ausschreibung oder Notartermin?
- Liegt eine aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vor?
- Wurde die Grunderwerbsteuer bezahlt und die Bescheinigung beantragt?
- Liegen Nachweise der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften vor?
- Wurde die Freistellungsbescheinigung § 48b EStG rechtzeitig verlängert?
Interaktive Denkanstöße
- Stehen demnächst Ausschreibungen oder Kreditgespräche an, für die Nachweise erforderlich sind?
- Haben wir alle Bescheinigungen aktuell und gültig?
- Wie koordinieren wir die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Finanzamt, Krankenkasse und BG?
FAQ
Wie lange dauert die Ausstellung beim Finanzamt?
In der Regel wenige Tage. Bei offenen Rückständen verzögert sich die Bearbeitung.
Brauchen wir für jede Ausschreibung eine neue Bescheinigung?
Ja, häufig fordern Auftraggeber aktuelle Nachweise, meist nicht älter als drei Monate.
Ist die Bescheinigung immer kostenpflichtig?
Beim Finanzamt fallen kleine Gebühren an, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen sie meist kostenfrei aus.
Kann die Freistellungsbescheinigung die Unbedenklichkeitsbescheinigung ersetzen?
Nein, beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Zwecke.
Warum ist die Bescheinigung für Banken relevant?
Sie bestätigt die steuerliche Zuverlässigkeit und reduziert Risiken bei Kreditentscheidungen.
Fazit
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein zentrales Dokument für Unternehmen und Privatpersonen. Sie signalisiert Zahlungszuverlässigkeit, schafft Vertrauen und ist in vielen Verfahren unverzichtbar. Wer rechtzeitig die richtigen Stellen kontaktiert und die Fristen im Blick behält, vermeidet Verzögerungen bei Immobiliengeschäften, Ausschreibungen oder Kreditvergaben.
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