Der Sanierungsbonus Österreich ist seit 2. Februar 2026 für neue Registrierungen und Anträge gestoppt. Der Bund fokussiert das restliche Jahresbudget auf den Kesseltausch. Für Bauherren zählt nun saubere Projektplanung, weil Zeitfenster und Förderlogik stärker über den Erfolg entscheiden.
Förderanträge stark eingeschränkt
Wer in Österreich thermisch saniert, kalkuliert oft mit Bundesförderung. Genau hier hat sich Anfang Februar 2026 die Lage spürbar verändert. Neue Registrierungen und Förderanträge sind seit 2. Februar 2026 nur mehr für den Kesseltausch möglich. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt der Bundesmittel kurzfristig vom Gebäudehüllen Projekt hin zur Heizungsumstellung.
Für Bauherren ist die entscheidende Frage nicht nur, ob der Sanierungsbonus zurückkommt. Es geht auch um Timing, Nachweisführung und die realistische Reihenfolge von Maßnahmen. Viele Gewerke hängen an der thermischen Sanierung, vom Baustoffhandel bis zum Fensterbau. Gleichzeitig profitieren Heizungsbetriebe und Teile der Energiebranche von der Priorisierung des Kesseltauschs.
Aktueller Stand beim Sanierungsbonus Österreich
Seit der Neuauflage Ende November 2025 war die Nachfrage nach dem Sanierungsbonus besonders hoch. Laut Angaben aus der aktuellen Kommunikation des Bundes entfielen rund zwei Drittel des Antragsvolumens auf den Sanierungsbonus und rund ein Drittel auf den Kesseltausch. Mit Blick auf die CO2 Wirkung pro Euro wurde die Sanierungsoffensive angepasst. Seit 2. Februar 2026 sind neue Registrierungen und Förderanträge nur mehr für den Kesseltausch möglich.
Wichtig für laufende Projekte ist der Bestandsschutz. Bereits gestellte Förderanträge und Registrierungen bleiben unberührt. Wer also vor dem Stichtag registriert oder eingereicht hat, kann sein Verfahren grundsätzlich weiterführen. Entscheidend bleiben die jeweiligen Fristen im System, etwa die Frist zwischen Registrierung, Umsetzung und Antragstellung.
| Datum | Ereignis | Praktische Folge |
|---|---|---|
| 24.11.2025 | Start von Registrierung und Antragstellung in der Neuauflage | Neue Projekte konnten wieder im Bundesprogramm platziert werden |
| 02.02.2026 | Fokus auf Kesseltausch, Sanierungsbonus für neue Fälle gestoppt | Neue Gebäudehüllen Projekte ohne Bundes Sanierungsbonus einplanen |
| 2026 bis 2030 | Fixes Jahresbudget im Programmrahmen | Förderfähigkeit hängt stärker an Budgets und Zeitfenstern |
Was wird beim Sanierungsbonus gefördert und welche Regeln zählen?
Der Sanierungsbonus zielt auf die thermisch energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Förderfähig sind Maßnahmen an der Gebäudehülle, die den Energiebedarf senken. Typisch sind Dämmung, Fenstertausch, Dach und Fassadenmaßnahmen sowie definierte Sanierungsvarianten wie Teilsanierung oder umfassende Sanierung nach Qualitätskriterien. Neubauten, Zubauten und Hauserweiterungen sind in der Bundeslogik nicht förderfähig.
Ein zentraler Punkt ist das Gebäudealter. In der aktuellen Programmlogik gilt ein Mindestalter, das sich am Datum der Baubewilligung orientiert. Dazu kommt die Einreichlogik über die Online Plattform der Abwicklungsstelle. Für bestimmte Maßnahmen gilt eine Registrierung vorab, danach folgt die Umsetzung und später die Antragstellung. Diese Trennung ist für Bauherren oft der häufigste Fehlerpunkt.
Wer ist antragsberechtigt und welche Objekte sind typisch?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ein Bestandsobjekt sanieren. In der Systematik wird zwischen Ein und Zweifamilienhaus, Reihenhaus und mehrgeschossigem Wohnbau unterschieden. Je nach Gebäudetyp ändern sich Unterlagen, Nachweise und Fristen. Prüfen Sie früh, ob Sie als Eigentümer, Bauberechtigter oder in einer zulässigen Konstellation handeln, weil die Rechnungslegung und Zahlung zum Antrag passen muss.
Für die Praxis zählt die saubere Zuordnung des Projekts. Ein Reihenhaus kann je nach Aufbau wie ein Einzelobjekt oder wie Teil einer Anlage behandelt werden. Im mehrgeschossigen Wohnbau spielen Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften eine stärkere Rolle. Klären Sie Zuständigkeiten vor dem ersten Auftrag, weil nachträgliche Korrekturen meist Zeit und Nerven kosten.
Welche Unterlagen entscheiden über Tempo und Erfolg?
Viele Projekte scheitern nicht an der Technik, sondern an der Dokumentation. Für Sanierungsprojekte ist der Energieausweis in der Regel ein Kernstück, weil er Ausgangszustand und Zielzustand abbildet. Hinzu kommen Rechnungen, Zahlungsnachweise, technische Detailformulare und Bestätigungen der ausführenden Firmen. Wenn einzelne Daten fehlen, verlängert sich die Prüfung und der Liquiditätsdruck steigt.
Planen Sie die Nachweise wie ein eigenes Arbeitspaket. Legen Sie eine Projektmappe an, definieren Sie eine verantwortliche Person und fordern Sie Bestätigungen direkt nach Leistungserbringung an. Wenn mehrere Gewerke beteiligt sind, steigen die Schnittstellen. Genau dann hilft ein klarer Ablaufplan mit Fixterminen für Dokumente.
Warum wurde der Fokus auf den Kesseltausch gelegt?
Die aktuelle Anpassung wird mit Effizienz begründet. Der Kesseltausch soll im Vergleich eine höhere CO2 Einsparung pro eingesetztem Euro erreichen. Gleichzeitig zeigt die Verteilung der bisherigen Anträge eine starke Präferenz für die thermische Sanierung. Aus Sicht des Bundes führt das zu einer schnellen Bindung von Budget in einem Bereich, während der Heizungstausch weniger genutzt wird.
Ein zweiter Treiber ist Budgetsteuerung. Für 2026 bis 2030 ist ein fixes Jahresbudget vorgesehen. In der aktuellen Kommunikation wird für den Zeitraum ein Budgetrahmen von jährlich 360 Millionen Euro genannt. Wenn ein großer Teil früh gebunden wird, bleibt politisch weniger Spielraum. Daraus folgt die Entscheidung, das restliche Jahresbudget klar zu priorisieren.
| Kriterium | Sanierungsbonus | Kesseltausch |
|---|---|---|
| Ziel | Weniger Energiebedarf durch Gebäudehülle | Weg von Öl und Gas hin zu klimafreundlicher Heizung |
| Typische Gewerke | Dämmung, Fenster, Dach, Fassade, Bauausführung | Heizungsbau, Elektrik, Hydraulik, Wärmequelle, Übergabe |
| Politische Begründung 2026 | Hohe Nachfrage, bindet Budget rasch | Höhere CO2 Wirkung pro Euro im Vergleich |
Wahrscheinliche Szenarien für die nächsten Monate
Für Bauherren ist entscheidend, welche Optionen realistisch sind, ohne auf Spekulation zu bauen. Die aktuell kommunizierte Lage spricht für eine klare Linie im Jahr 2026. Neue Sanierungsbonus Fälle sind bis auf Weiteres nicht möglich, während bestehende Registrierungen abgearbeitet werden. Daraus ergeben sich drei naheliegende Entwicklungspfade, die sich aus Budgetlogik und Programmsteuerung ableiten.
Kommt der Sanierungsbonus 2026 nochmals zurück?
Im Jahr 2026 ist eine Rückkehr möglich, aber an Voraussetzungen gebunden. In Programmen mit fixem Jahresbudget kann eine Reaktivierung nur erfolgen, wenn Budgetmittel frei werden oder politisch umgeschichtet werden. Dafür braucht es eine formale Entscheidung und eine technische Öffnung der Online Plattform. Aktuell ist jedoch kommuniziert, dass das restliche Jahresbudget auf den Kesseltausch fokussiert wird. Das spricht gegen eine kurzfristige Öffnung innerhalb des Jahres.
Für Sie heißt das, dass Sie 2026 mit dem Status quo kalkulieren sollten. Wenn eine Öffnung kommt, wäre sie voraussichtlich an klare Zeitfenster und eine rasche Bindung geknüpft. Wer dann ohne fertige Planung startet, verliert Zeit. Wer Planungsunterlagen vorbereitet, kann schneller reagieren.
Bleibt der Sanierungsbonus bis Jahresende pausiert?
Dieses Szenario passt am stärksten zur aktuellen Kommunikation. Wenn das restliche Jahresbudget auf den Kesseltausch konzentriert wird, bleibt für neue Sanierungsbonus Projekte kein Einreichkanal offen. Bestehende Registrierungen und Anträge laufen weiter, weil sie budgetär bereits berücksichtigt sind. Neue Projekte müssen sich daher auf Landesförderungen, steuerliche Effekte und Finanzierungslösungen stützen.
Die praktische Konsequenz ist eine Verschiebung der Nachfrage. Viele Eigentümer bündeln Maßnahmen oder verschieben Teile der Sanierung. Das trifft Branchen entlang der Gebäudehülle stärker als Heizungsgewerke. Für Bauherren steigt der Druck, Angebote zu vergleichen und Prioritäten zu setzen, statt alles in einem Schritt umzusetzen.
Wird das Programm ab 2027 anders gestaltet?
Für die Zeit nach 2026 ist eine Anpassung der Sanierungslogik plausibel, weil die Förderstrategie explizit an CO2 Effizienz ausgerichtet wurde. Veränderungen können etwa über strengere technische Kriterien, über neue Pauschalen oder über Prioritäten im Budget erfolgen. Auch eine stärkere Lenkung zu Kombinationen aus Hülle und Heizung ist denkbar, weil der Gesamteffekt dann höher ausfallen kann. Solche Schritte setzen jedoch formale Regeln und veröffentlichte Richtlinien voraus.
Für Ihre Planung ist die Lehre klar. Rechnen Sie nicht mit unveränderten Bedingungen. Bauen Sie Projekte so auf, dass sie auch ohne Bundes Sanierungsbonus tragfähig bleiben. Wenn später bessere Förderkonditionen kommen, ist das ein Bonus, aber keine Voraussetzung für die Entscheidung.
Folgen für Bauherren: Was Sie jetzt konkret tun sollten
Der wichtigste Hebel liegt in der Reihenfolge. Wenn der Sanierungsbonus Österreich für neue Fälle aussetzt, wird die Entscheidung zwischen Gebäudehülle und Heizungstausch neu bewertet. Eine Wärmepumpe in einem unsanierten Gebäude kann funktionieren, aber sie braucht oft höhere Leistung und verursacht höhere Betriebskosten. Eine Hüllensanierung ohne Heizungsumstellung senkt zwar den Bedarf, lässt aber Emissionen aus dem Kessel weiterlaufen. Idealerweise passen beide Schritte zusammen.
Damit Sie in der Praxis handlungsfähig bleiben, hilft eine klare Arbeitslogik. Starten Sie mit einer fachlichen Bestandsaufnahme, prüfen Sie Heizsystem, Gebäudehülle und Warmwasser gemeinsam und legen Sie ein Zielniveau fest. Danach entscheiden Sie über Etappen. In vielen Fällen ist eine Teilsanierung mit hohem Effekt die Brücke, bis Förderfenster wieder öffnen.
Die folgenden Schritte erhöhen Ihre Planungssicherheit, auch wenn sich Förderbedingungen ändern. Sie senken Fehlerquoten, weil Unterlagen und Zeitfenster sauber zusammenpassen.
- Bestand analysieren: Energieausweis, Schwachstellen, Feuchte, Wärmebrücken und Heizlast prüfen.
- Maßnahmen priorisieren: Zuerst jene Schritte, die Komfort, Verbrauch und Bauschäden am stärksten beeinflussen.
- Kesseltausch prüfen: Wenn ein fossiles System läuft, kann 2026 der Heizungstausch förderseitig leichter sein.
- Landesförderungen abgleichen: Bundes und Landeslogik können sich ergänzen, Fristen unterscheiden sich aber.
- Dokumente steuern: Rechnungen, Zahlungsnachweise und technische Bestätigungen früh einfordern.
Wenn Sie diese Punkte abarbeiten, reduzieren Sie das Risiko von Nachforderungen und Verzögerungen. Gleichzeitig behalten Sie die Option, bei einer späteren Öffnung des Sanierungsbonus rasch zu reagieren. Das ist 2026 ein echter Vorteil, weil Förderfenster erfahrungsgemäß schnell ausgelastet sein können.
Folgen für Branchen: Wer gewinnt, wer verliert kurzfristig?
Die Umsteuerung wirkt wie ein Nachfrageschalter. Der Kesseltausch zieht Installationsbetriebe, Wärmepumpen Anbieter, Biomasse Lieferketten und Fernwärme Anschluss Dienstleistungen nach oben. Der Bereich thermische Sanierung verliert dagegen einen Bundesimpuls für neue Projekte. Das betrifft nicht nur Bauunternehmen. Es trifft auch Planer, Energieberater, Baustoffhandel sowie Hersteller von Dämmstoffen und Fenstern.
Gleichzeitig gibt es Mischwirkungen. Viele Kesseltausch Projekte brauchen Begleitmaßnahmen, etwa Heizkörpertausch, hydraulischen Abgleich oder elektrische Anpassungen. Auch hier entstehen Aufträge, wenn auch anders verteilt. Für den Bauherren heißt das, dass Angebotspreise je nach Gewerk unterschiedlich reagieren können. In stark ausgelasteten Heizungsbetrieben können Wartezeiten steigen.
| Branche | Kurzfristige Wirkung | Typische Anpassung |
|---|---|---|
| Heizung und Installateur | Mehr Nachfrage durch Kesseltausch Fokus | Kapazitäten, Lieferzeiten, standardisierte Prozesse |
| Dämmung, Fassade, Fenster | Weniger neue Bundesimpulse für Projekte | Stärkerer Fokus auf Landesförderung und Beratungspakete |
| Energieberatung und Planung | Mehr Bedarf an Etappenkonzepten | Kombinationslösungen, Fördercheck, Dokumentenmanagement |
| Finanzierung und Banken | Mehr Nachfrage nach Sanierungskrediten | Produktpakete mit Energieberatung und Tilgungsstruktur |
Kernfakten im Überblick
| Aspekt | Wesentliches |
|---|---|
| Status seit 02.02.2026 | Neue Registrierungen und Anträge sind nur mehr für den Kesseltausch möglich |
| Bestandsschutz | Bereits gestellte Anträge und Registrierungen bleiben unberührt |
| Begründung | Priorisierung wegen höherer CO2 Einsparung pro Euro beim Kesseltausch |
| Budgetrahmen | Fixes Jahresbudget im Programmrahmen, genannt werden 360 Millionen Euro pro Jahr bis 2030 |
| Praktische Konsequenz | Bauherren müssen 2026 Gebäudehüllen Projekte ohne neuen Bundes Sanierungsbonus kalkulieren |
Fazit
Der Sanierungsbonus Österreich ist für neue Fälle seit 2. Februar 2026 gestoppt, während der Bund das restliche Jahresbudget auf den Kesseltausch ausrichtet. Für Bauherren ist das kein Projektstopp, aber ein Planungswechsel. Entscheidend sind Reihenfolge, Nachweise und ein Finanzierungsplan, der auch ohne Bundeszuschuss trägt. Wer bereits registriert oder eingereicht hat, sollte Fristen und Unterlagen aktiv steuern, um Verzögerungen zu vermeiden.
Für die Bauwirtschaft entsteht kurzfristig eine ungleiche Lastverteilung. Heizungsgewerke profitieren, während Teile der Gebäudehüllen Wertschöpfung unter Druck geraten können. Für Ihre Entscheidung zählt am Ende die Wirtschaftlichkeit über die Lebensdauer. Wenn Sie Gebäudehülle und Heizsystem als Gesamtsystem planen, bleiben Sie unabhängig von kurzfristigen Förderfenstern und reduzieren langfristige Energie und Betriebskosten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Sanierungsbonus Österreich“
Wie wirkt sich ein gestoppter Sanierungsbonus auf Gewährleistung und Bauverträge aus?
Der Förderstopp ändert keine zivilrechtlichen Pflichten aus Ihrem Bauvertrag. Gewährleistung, Leistungsumfang und Abnahme richten sich nach Vertrag, ÖNORM basierten Vereinbarungen und den technischen Regeln, die Sie mit dem Unternehmen festgelegt haben. In der Praxis entstehen Konflikte eher indirekt, etwa wenn Bauherren Leistungen verschieben und dadurch Bauabläufe unterbrochen werden. Klären Sie daher früh, welche Teilleistungen sinnvoll trennbar sind, welche Preisbindungen gelten und wie Nachträge behandelt werden. Eine saubere Dokumentation der Leistungsstände schützt Sie, wenn Zeitpläne auseinanderlaufen.
Kann es sinnvoll sein, zuerst nur den Kesseltausch zu machen und die Hülle später zu sanieren?
Das kann sinnvoll sein, wenn Sie ein fossiles System ersetzen müssen oder hohe Emissionen vermeiden wollen. Technisch braucht eine neue Heizung jedoch passende Rahmenbedingungen. Eine Wärmepumpe arbeitet effizienter, wenn Vorlauftemperaturen niedrig bleiben und die Heizlast sinkt. Wenn die Gebäudehülle schwach ist, müssen Sie oft über Heizflächen, Hydraulik und Regelung nachbessern. Planen Sie den Heizungstausch daher so, dass er eine spätere Hüllensanierung nicht blockiert. Ein Etappenkonzept mit Heizlastberechnung und klaren Zielwerten verhindert teure Fehlanpassungen.
Welche Rolle spielen Landesförderungen, wenn der Bund pausiert?
Landesförderungen werden in Phasen ohne Bundeszugang deutlich wichtiger. Sie unterscheiden sich jedoch stark nach Bundesland, Gebäudetyp und Einkommenslogik. Manche Programme fördern Energieberatung, andere setzen auf Sanierungsdarlehen oder auf technische Mindeststandards. Für Sie zählt die Kombinierbarkeit und die Reihenfolge der Antragsschritte. Oft gelten eigene Fristen, etwa Antrag vor Auftrag oder vor Baubeginn. Prüfen Sie daher vor der Beauftragung, ob Landesmittel an Energieberatung oder an definierte U Werte gebunden sind. So vermeiden Sie, dass eine formal richtige Sanierung fördertechnisch ins Leere läuft.
Welche typischen Fehlannahmen gibt es rund um Fristen und Reservierungen?
Viele Bauherren glauben, eine unverbindliche Idee reiche für eine Reservierung aus. In der Praxis hängen Reservierungen an konkreten Registrierungen im System und an klaren Zeitfenstern für Umsetzung und Antragstellung. Eine zweite häufige Fehlannahme betrifft Rechnungen. Wenn Rechnungen nicht auf die richtige Person laufen oder Zahlungen nicht nachvollziehbar sind, verzögert sich die Prüfung. Auch der Startzeitpunkt der Leistungserbringung wird oft übersehen. Wenn Leistungen vor dem zulässigen Startdatum erbracht werden, können sie aus dem förderfähigen Umfang fallen. Strukturieren Sie daher Zeitplan, Verträge und Rechnungslegung von Beginn an konsistent.
Wie verändern sich Sanierungsentscheidungen, wenn Energiepreise wieder sinken?
Sinkende Energiepreise können die Amortisationszeit verlängern, ändern aber nicht die physikalischen Effekte. Eine gute Gebäudehülle senkt den Bedarf dauerhaft, erhöht den Komfort und reduziert das Risiko von Feuchteschäden, wenn korrekt geplant wird. Zudem wirkt sich ein geringerer Bedarf positiv auf die Dimensionierung des Heizsystems aus. In der Praxis entscheiden Bauherren dann stärker über Komfort, Werterhalt und Planbarkeit statt nur über kurzfristige Ersparnis. Wenn Sie eine Sanierung unter unsicheren Preisannahmen planen, rechnen Sie mit mehreren Szenarien und setzen Sie auf Maßnahmen mit robustem Nutzen, etwa Luftdichtheit, Dämmung kritischer Bauteile und ein sauber abgeglichenes Heizsystem.
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