Das Wichtigste in Kürze: Mit der Pauschalierung kannst du deinen Gewinn vereinfachen – statt jede einzelne Ausgabe zu belegen, setzt du Betriebsausgaben pauschal an.
Für 2026 wird die Basispauschalierung deutlich attraktiver: höhere Umsatzgrenze und (für viele Tätigkeiten) ein höherer Prozentsatz. Für sehr kleine Betriebe bleibt die Kleinunternehmerpauschalierung oft die schnellste Lösung – mit klaren Prozent-Sätzen und Deckelungen.
Aktuelle Fakten 2026
| Thema | Stand 2026 | Warum wichtig |
|---|---|---|
| Basispauschalierung: Umsatzgrenze | 420.000 € (Vorjahresumsatz) | Mehr Selbständige dürfen pauschalieren |
| Basispauschalierung: „Allgemeiner“ Satz | 15% (max. 63.000 €) | Mehr pauschale Ausgaben möglich |
| Basispauschalierung: „6%-Satz“ | 6% (max. 25.200 €) | Für bestimmte Tätigkeiten fix niedriger |
| Kleinunternehmerpauschalierung: Grenze | Bis 55.000 € (USt-KU-Regel) | Einfacher Einstieg für kleine Umsätze |
| Kleinunternehmerpauschalierung: Sätze | 45% (Handel/Produktion) / 20% (Dienstleistung) | Sehr hohe Pauschale möglich – aber gedeckelt |
| Kleinunternehmerpauschalierung: Deckel | 24.750 € / 11.000 € | Maximalbetrag begrenzt den Vorteil |
| Sperrfrist (Basispauschalierung) | 5 Jahre bei „Wegwechsel“ | Entscheidung wirkt langfristig nach |
Tipps & Vorteile – worauf achten?
- Ziel der Pauschalierung: weniger Belege, weniger Aufwand, schnellerer Jahresabschluss (v. a. EPU).
- 2026-Änderungen: höhere Grenzen und (bei der Basispauschalierung) höhere Pauschalsätze – dadurch mehr Spielraum.
- Steuerlogik: Dein Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben (pauschal oder tatsächlich). Je niedriger der Gewinn, desto geringer typischerweise Steuer- und SV-Bemessungsgrundlagen.
- Wichtig: Pauschalierung ist nicht automatisch „besser“ – sie ist eine Rechenmethode. Entscheidend ist der Vergleich mit deinen echten Kosten.
Was bedeutet „Pauschalierung“ überhaupt?
Pauschalierung heißt: Du ermittelst deine Betriebsausgaben (ganz oder teilweise) mit einem fixen Prozentsatz bzw. nach Durchschnittssätzen – statt jede Ausgabe einzeln nachzuweisen. In Österreich betrifft das vor allem Selbständige mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (keine doppelte Buchhaltung).
Die 3 wichtigsten Pauschalierungs-Arten für Selbständige (mit 2026-Fokus)
- Basispauschalierung (ESt): Prozentsatz vom Nettoumsatz (2026 bei vielen Tätigkeiten 15%); zusätzlich sind nur bestimmte Kosten extra absetzbar.
- Kleinunternehmerpauschalierung (ESt): Gewinn pauschal, wenn du (grundsätzlich) in die USt-Kleinunternehmerregel fällst (55.000 € Grenze); 45% bzw. 20% Pauschale (gedeckelt).
- Branchenpauschalierungen (Verordnungen): für bestimmte Branchen (z. B. einzelne Handels-/Gastro-/Berufsgruppen) – Regeln variieren stark.
Basispauschalierung 2026: Für wen – und was ändert sich?
2026 neu/verbessert: Die Umsatzgrenze (Vorjahresumsatz) steigt auf 420.000 €. Für viele Tätigkeiten steigt das Betriebsausgabenpauschale auf 15% (max. 63.000 €).
Voraussetzungen (typisch):
- Du bist nicht buchführungspflichtig und führst nicht freiwillig doppelte Buchhaltung.
- Dein Vorjahresumsatz liegt innerhalb der Grenze.
- Du erklärst in der Steuererklärung, dass du pauschalierst.
Welche Sätze gelten?
- 6%-Satz (max. 25.200 €): u. a. kaufmännische/technische Beratung, schriftstellerisch/vortragend/wissenschaftlich/unterrichtend/erzieherisch, bestimmte Vergütungen (je nach Einordnung).
- 15%-Satz (max. 63.000 €): „sonstige“ Tätigkeiten, die nicht unter den 6%-Bereich fallen.
Wichtig in der Praxis: Bei der Basispauschalierung sind viele typische Kosten „mit der Pauschale abgegolten“ (z. B. Miete, Telefon, Werbung, Kfz, Reisekosten etc.). Zusätzlich absetzen darfst du nur bestimmte Positionen (z. B. Wareneinsatz/Material laut Wareneingangsbuch-Regel, Löhne/Fremdlöhne, SV-Beiträge, Arbeitsplatzpauschale und wenige Sonderfälle).
Kleinunternehmerpauschalierung 2026: Schnell, simpel, aber mit Grenzen
Die Kleinunternehmerpauschalierung ist für viele EPU mit sehr kleinen Umsätzen attraktiv, weil sie extrem wenig Buchhaltungsaufwand verursacht.
- Grenze: grundsätzlich nur möglich, wenn die USt-Kleinunternehmerbefreiung anwendbar ist (Umsätze bis 55.000 €).
- Toleranz: Überschreitung bis 10% (also bis 60.500 €) kann im selben Jahr noch „drinnen“ sein – aber das Folgejahr ist dann typischerweise nicht mehr KU-fähig.
- Pauschale Betriebsausgaben:
- 45% der Betriebseinnahmen, max. 24.750 € (typisch Handel/Produktion/Wareneinsatz-intensiv)
- 20% der Betriebseinnahmen, max. 11.000 € (Dienstleistungsbetrieb; Einordnung per Verordnung)
- Zusätzlich möglich: u. a. SV-Beiträge und der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags (ohne Investitionsnachweis).
- Sperrfrist: Wenn du freiwillig weg wechselst, ist eine erneute Anwendung grundsätzlich erst nach 3 Wirtschaftsjahren möglich.
2026 im Vergleich: Basispauschalierung vs. Kleinunternehmerpauschalierung
| Merkmal | Basispauschalierung | Kleinunternehmerpauschalierung |
|---|---|---|
| Umsatzrahmen | bis 420.000 € (Vorjahr) | bis 55.000 € (KU-Regel) |
| Pauschalsatz | 6% oder 15% | 45% oder 20% |
| Deckel | 25.200 € / 63.000 € | 24.750 € / 11.000 € |
| „Zusatzkosten“ absetzbar? | nur bestimmte Positionen | bestimmte Positionen (z. B. SV) + Regeln |
| Wieder-Einstieg nach Wechsel | 5 Jahre | 3 Jahre (bei freiwilligem Wechsel) |
Gewinnfreibetrag bei Pauschalierung: Was geht – was nicht?
Bei Pauschalierungen ist der Grundfreibetrag (bis zu 33.000 € Gewinn: 15% = max. 4.950 €) grundsätzlich möglich. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist bei Pauschalierung hingegen nicht nutzbar. Wenn du gezielt über Investitionen Steuern optimieren willst, kann eine „normale“ Gewinnermittlung günstiger sein.
So rechnest du grob: Mini-Beispiele (nur zur Orientierung)
Beispiel A (Dienstleistung, Basispauschalierung 15%): Nettoumsatz 80.000 € → pauschale Ausgaben 12.000 € (15%). Dazu ggf. SV-Beiträge/zulässige Extras. Gewinn = 80.000 € minus 12.000 € minus zulässige Extras.
Beispiel B (kleiner Handel, KU-Pauschalierung 45%): Einnahmen 50.000 € → pauschale Ausgaben 22.500 € (45%, Deckel nicht erreicht). Gewinn = 50.000 € minus 22.500 € minus SV (und zulässige Extras).
Merksatz: Pauschalierung lohnt oft, wenn deine „typischen Kleinkosten“ hoch sind, du aber nicht jeden Beleg sammeln willst – oder wenn der Pauschalsatz deine realen Kosten gut trifft.
Wie beantragt/man nutzt man die Pauschalierung in der Steuererklärung?
- Basispauschalierung: Du gibst in deiner Einkommensteuererklärung (E1) samt Beilage für betriebliche Einkünfte an, dass du die Basispauschalierung anwendest (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung „pauschal“).
- Kleinunternehmerpauschalierung: Die Geltendmachung erfolgt über das dafür vorgesehene Formular/Beilage E1a-K (bzw. in FinanzOnline entsprechend auswählbar).
- Praxis-Tipp: Auch wenn du pauschalierst: Umsätze/Einnahmen müssen nachvollziehbar bleiben (Rechnungen, Bank, Kassa) – die Pauschale ersetzt nicht die Einnahmendokumentation.
Typische Fehler (die Geld kosten können)
- Falscher Satz: 6% vs. 15% (Tätigkeit ist entscheidend – „Beratung“ ist nicht immer nur Beratung).
- Falscher Umsatzbegriff: bei der Basispauschalierung zählt der Nettoumsatz als Grundlage (USt-Logik beachten).
- Deckel übersehen: Maximalbeträge können den Vorteil begrenzen.
- Zusatz-Ausgaben doppelt: Kosten, die „in der Pauschale stecken“, dürfen nicht zusätzlich abgesetzt werden (nur die ausdrücklich erlaubten Positionen).
- Sperrfrist ignoriert: Wechseln ist möglich – aber der Rückweg ist bei Basispauschalierung oft erst nach 5 Jahren wieder offen.
Wann lohnt sich ein Steuerberater-Check besonders?
- Du planst größere Investitionen (weil du dann evtl. den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag brauchst).
- Du hast hohen Wareneinsatz, viele Subunternehmer oder Personalkosten (weil „Zusatzkosten“ je nach Pauschale unterschiedlich wirken).
- Du schwankst um Umsatzgrenzen (55.000 € bzw. 420.000 €).
- Du wechselst die Gewinnermittlungsart (Sperrfristen/Übergangsgewinn).
FAQ: Pauschale Betriebsausgaben & Pauschalierung 2026 (Österreich)
Was ist der größte Vorteil der Pauschalierung?
Der größte Vorteil ist die Verwaltungsvereinfachung: weniger Belege für Ausgaben, schnellere Gewinnermittlung und oft weniger Fehlerquellen – besonders bei vielen kleinen, wiederkehrenden Kosten.
Was ändert sich 2026 bei der Basispauschalierung?
Für 2026 steigen die maßgeblichen Grenzen: Die Umsatzgrenze (Vorjahr) steigt auf 420.000 €, und der allgemeine Pauschalsatz liegt bei 15% (max. 63.000 €). Der 6%-Satz bleibt, aber der Maximalbetrag steigt auf 25.200 €.
Wann gilt der 6%-Satz und wann 15%?
6% gilt für bestimmte Tätigkeiten wie kaufmännische/technische Beratung sowie schriftstellerische, vortragende, wissenschaftliche, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Für andere Tätigkeiten gilt grundsätzlich der allgemeine Satz (2026: 15%).
Welche Kosten sind bei der Basispauschalierung zusätzlich absetzbar?
Zusätzlich zur Pauschale sind nur bestimmte Positionen erlaubt (z. B. Wareneinsatz/Material laut Wareneingangsbuch-Regel, Löhne/Fremdlöhne, SV-Beiträge, Arbeitsplatzpauschale und definierte Sonderfälle). Andere typische Betriebskosten gelten als „mit der Pauschale abgegolten“.
Wie hoch ist die Kleinunternehmerpauschalierung 2026?
Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 45% der Betriebseinnahmen (max. 24.750 €) oder 20% bei Dienstleistungsbetrieben (max. 11.000 €). Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die USt-Kleinunternehmerregel (55.000 €) anwendbar ist.
Was bedeutet die 10%-Toleranz bei 55.000 €?
Wenn du die 55.000 € Umsatzgrenze in einem Jahr um bis zu 10% überschreitest (bis 60.500 €), kann die Kleinunternehmerregel (und damit meist auch die KU-Pauschalierung) im selben Jahr noch möglich sein. Im Folgejahr ist die Anwendung in der Regel ausgeschlossen.
Kann ich die Pauschalierung jedes Jahr wechseln?
Ein Wechsel ist nur zu Jahresbeginn sinnvoll/zulässig. Wichtig sind Sperrfristen: Bei der Basispauschalierung ist eine erneute Anwendung nach Wegwechsel typischerweise erst nach 5 Jahren möglich; bei der Kleinunternehmerpauschalierung nach freiwilligem Wechsel meist erst nach 3 Jahren.
Kann ich den Gewinnfreibetrag nutzen, wenn ich pauschaliere?
Ja, den Grundfreibetrag (15% bis 33.000 € Gewinn) kannst du grundsätzlich nutzen. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist bei Pauschalierung nicht möglich.
Welche Pauschalierung ist „besser“ – Basis oder Kleinunternehmer?
Das hängt von Umsatzhöhe, Kostenstruktur und Tätigkeit ab: Die Kleinunternehmerpauschalierung ist oft vorteilhaft bei sehr kleinen Umsätzen und/oder hoher pauschaler Kostenquote. Die Basispauschalierung ist interessant bei höheren Umsätzen (bis 420.000 € Vorjahr) und wenn der Pauschalsatz deine realen Kosten gut abbildet.
Wo trage ich die Pauschalierung in FinanzOnline ein?
Die Auswahl erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung samt passenden Beilagen. Für die Kleinunternehmerpauschalierung gibt es die Beilage E1a-K; die Basispauschalierung wird in der Gewinnermittlung/Beilage für betriebliche Einkünfte entsprechend erklärt.
Quellen
- Bundeskanzleramt – RIS. (n. d.). Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) § 17 – Durchschnittssätze. https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Gesetzesnummer=10004570&Paragraf=17
- Unternehmensserviceportal (USP). (2025, 28. August). Basispauschalierung: Höhere Grenzen ab 2025 und 2026. https://www.usp.gv.at/aktuelles/newsliste/basispauschalierung-hoehere-grenzen-ab-2025-und-2026.html
- Unternehmensserviceportal (USP). (2025, 16. Juli). Pauschalierung – Überblick. https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/steuerliche-gewinnermittlung/pauschalierung-ueberblick.html
- Unternehmensserviceportal (USP). (2025, 16. Juli). Basispauschalierung Einkommensteuer. https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/steuerliche-gewinnermittlung/weitere-informationen-zur-steuerlichen-gewinnermittlung/pauschalierung-weitere-infos/basispauschalierung-einkommensteuer.html
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO). (n. d.). Basispauschalierung. https://www.wko.at/steuern/basispauschalierung
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO). (n. d.). Neuerungen bei der Basispauschalierung 2025/2026. https://www.wko.at/steuern/neuerungen-basispauschalierung-2026
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO). (2025, 1. April). Pauschalierung für Kleinunternehmer. https://www.wko.at/steuern/pauschalierung-kleinunternehmer
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO). (2025). Wichtige Neuerungen für 2026 (EPU) (PDF). https://www.wko.at/oe/epu/epu-neuerungen-2026.pdf
- Unternehmensserviceportal (USP). (2025, 1. Januar). Gewinnfreibetrag. https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/steuerliche-gewinnermittlung/weitere-informationen-zur-steuerlichen-gewinnermittlung/betriebseinnahmen-und-ausgaben/gewinnfreibetrag.html
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Steuermodelle hängen stark von deiner Tätigkeit, Kostenstruktur und Gesamteinkünften ab – bei Grenzfällen (Umsatzgrenzen, Tätigkeitsabgrenzung, Wechsel/Sperrfristen) zahlt sich ein Kurz-Check mit Steuerberatung fast immer aus.
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