Das Wichtigste in wenigen Sätzen: In Österreich werden Gewinne aus Kryptowährungen (Verkauf gegen Euro/Fremdwährung oder Bezahlung von Waren/Services mit Krypto) sowie bestimmte laufende Krypto-Einkünfte grundsätzlich mit dem besonderen Steuersatz von 27,5% besteuert.
Der Tausch Krypto gegen Krypto ist (für „Neuvermögen“) nicht steuerpflichtig. Seit 1.1.2024 müssen inländische Dienstleister für Krypto-Kapitalerträge grundsätzlich KESt einbehalten (Endbesteuerung), und ab 1.1.2026 starten neue Reporting-/Meldeprozesse (DAC8/CARF), die mittelfristig mehr Transaktionsdaten für Finanzbehörden sichtbar machen.
Krypto Steuern bei Kauf & Verkauf – Österreich
| Fakt | Stand 2026 | Warum wichtig |
|---|---|---|
| Steuersatz | Meist 27,5% (Sondersteuersatz) | Keine Tarifprogression für diese Einkünfte |
| Steuerpflichtige Realisierung | Verkauf gegen EUR/Fremdwährung, Zahlung mit Krypto | Hier entsteht typischerweise die Steuer |
| Krypto-zu-Krypto | Bei „Neuvermögen“ keine Besteuerung im Tauschzeitpunkt | Steuer fällt erst bei späterem Verkauf/Bezahlen an |
| Altbestand vs. Neubestand | Neuvermögen: Anschaffung ab 1.3.2021 (Regime ab 1.3.2022) | Regeln unterscheiden sich bei alten Beständen |
| Bewertung Anschaffungskosten | Gleitender Durchschnittspreis (Wallet-basiert) für Zuflüsse ab 1.1.2023 | Entscheidend für korrekte Gewinnberechnung |
| KESt-Abzug (inländische Anbieter) | Pflicht für Krypto-Kapitalerträge nach 31.12.2023 | Kann „Endbesteuerung“ bedeuten |
| Steuerreporting | Für Zuflüsse ab 2025: Steuerreporting auf Verlangen | Hilft bei Nachweis, Verlustausgleich, Regelbesteuerung |
| Neu ab 2026 (Daten/Reporting) | DAC8/CARF-Prozesse starten ab 1.1.2026 | Mehr Datenqualität, höhere Prüfbarkeit |
Fakten & Tipps
- Krypto wurde steuerlich den Kapitaleinkünften näher angeglichen (Sondersteuersatz, Verlustverrechnung mit anderen Kapitaleinkünften möglich).
- Der Gesetzgeber trennt klar zwischen laufenden Krypto-Einkünften (z.B. Lending) und realisierter Wertsteigerung (z.B. Verkauf gegen EUR).
- Mit KESt-Abzug (bei inländischen Dienstleistern) und internationalen Reporting-Standards wird die Nachvollziehbarkeit erhöht.
- 2026 ist vor allem ein Reporting-Jahr: Viele „Änderungen“ betreffen Daten, Meldungen, Prozesse – nicht zwingend den Steuersatz.
1) Was ist 2026 in Österreich „Krypto“ im steuerlichen Sinn?
Für die speziellen Krypto-Regeln geht es um „Kryptowährungen“ im Sinne des Einkommensteuerrechts (digitale Werte, die als Tauschmittel akzeptiert werden). NFTs und Asset-Token fallen je nach Ausgestaltung häufig nicht unter diese Definition und werden nach allgemeinen Regeln beurteilt.
2) Wann wird es steuerpflichtig? (Kauf, Verkauf, Bezahlen)
Merksatz: Der reine Kauf von Krypto ist nicht steuerpflichtig. Steuer entsteht typischerweise dann, wenn du realisierst (verkaufst, in Fiat wechselst oder mit Krypto bezahlst) oder wenn du laufende Krypto-Einkünfte erzielst.
| Vorgang | Steuerlich 2026 |
|---|---|
| Kauf (EUR → Krypto) | Nicht steuerpflichtig |
| Verkauf (Krypto → EUR) | Steuerpflichtiger Kursgewinn/Verlust |
| Krypto → USD (Fremdwährung) | Steuerpflichtig wie Verkauf |
| Bezahlen mit Krypto (z.B. Laptop) | Steuerpflichtig (Wert im Zahlungszeitpunkt zählt) |
| Krypto → Krypto (Swap) | Bei Neuvermögen: nicht steuerpflichtig im Tauschzeitpunkt |
| Lending/DeFi-Liquiditätspools (Entgelt) | Laufende Einkünfte im Zuflusszeitpunkt |
| Mining/Masternode (Erwerb durch technischen Prozess) | Laufende Einkünfte im Zuflusszeitpunkt |
| „Klassisches“ Staking (Blockvalidierung) | Keine laufenden Einkünfte im Zufluss; späterer Verkauf voll steuerwirksam (AK = 0) |
| Airdrop/Bounty/Hardfork (typisch) | Keine laufenden Einkünfte im Zufluss; späterer Verkauf voll steuerwirksam (AK = 0) |
3) Altbestand vs. Neubestand: Der wichtigste Stichtag
Für die Praxis entscheidet der Stichtag 1.3.2021 (Anschaffungsdatum) sehr viel:
| Bestand | Anschaffung | Praxisfolge |
|---|---|---|
| Altbestand | bis 28.2.2021 | Altes Steuerregime (u.a. Spekulationslogik); in vielen Fällen nach 1 Jahr steuerfrei |
| Neubestand | ab 1.3.2021 | Regime ab 1.3.2022: Sondersteuersatz 27,5%, keine Behaltefrist für Kursgewinne |
| „Neuvermögen“ aus Altvermögen-Aktivitäten | z.B. neue Coins aus Staking/Airdrop/Bounty/Hardfork nach Inkrafttreten | Diese neu erworbenen Coins gelten als Neubestand |
4) Gewinn richtig berechnen: So geht’s (inkl. Gebühren)
Grundformel: Steuerpflichtiger Gewinn = Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten minus zulässige Nebenkosten (z.B. Transaktionsgebühren). Bei Zahlung mit Krypto gilt als „Erlös“ der Wert der hingegebenen Krypto im Zahlungszeitpunkt.
Wichtig 2026: Für Zuflüsse aus realisierten Wertsteigerungen nach dem 31.12.2022 werden Anschaffungskosten von gleichartigen Kryptowährungen, die auf derselben Wallet-Adresse verwahrt werden, grundsätzlich mit dem gleitenden Durchschnittspreis bewertet (in Euro).
Mini-Beispiel: Du kaufst 0,5 BTC um 15.000 EUR und später 0,5 BTC um 20.000 EUR (gleiche Wallet). Durchschnitt = 35.000 EUR pro 1 BTC. Verkaufst du 0,3 BTC um 18.000 EUR (Gebühren 100 EUR), dann sind die AK für 0,3 BTC = 0,3 × 35.000 = 10.500 EUR. Gewinn = 18.000 − 100 − 10.500 = 7.400 EUR. Steuer (27,5%) ≈ 2.035 EUR.
5) KESt-Abzug seit 2024: Was bedeutet das 2026 konkret?
- Wenn dein Anbieter „inländischer Dienstleister“ ist und der Vorgang in den KESt-Abzug fällt, kann die Steuer automatisch einbehalten und abgeführt werden. Das kann Endbesteuerung bedeuten: Du musst diese Einkünfte dann grundsätzlich nicht mehr in die Steuererklärung aufnehmen.
- Wenn du ausländische Börsen nutzt oder Vorgänge außerhalb des Abzugs (z.B. bestimmte DeFi-Setups, Self-Custody ohne Abzugsstelle) hast, musst du häufig selbst erklären (Veranlagung).
- Steuerreporting ab Zuflüssen 2025: Auf Verlangen soll ein Steuerreporting erstellt werden können (z.B. für nicht automatischen Verlustausgleich oder Regelbesteuerungsoption).
- Praxisfalle „Pauschalansatz“: Wenn bei einer Realisierung die nötigen „Steuerdaten“ nicht rechtzeitig vorliegen, kann es beim Abzug zu einer pauschalen Wertermittlung kommen. Das kann Liquiditätsnachteile erzeugen; Korrekturen sind je nach Fall (auch innerhalb bestimmter Fristen) möglich.
6) Änderungen 2026: DAC8/CARF – was ändert sich für dich als Anleger wirklich?
Ab 1.1.2026 starten neue Vorgaben zur Erfassung, Prüfung (Due Diligence) und Meldung von Kryptodaten durch meldepflichtige Dienstleister. Hintergrund sind EU- und OECD-Reporting-Standards (DAC8/CARF). Praktisch heißt das: Plattformen/Anbieter müssen stärker standardisiert Daten sammeln und später melden; dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Transaktionen in Prüfungen leichter nachvollzogen werden.
| Zeitpunkt | Was passiert (vereinfacht) |
|---|---|
| ab 1.1.2026 | Neue Konten/Prozesse für DAC8: Datenerhebung und Klassifizierung (Neukonto/Bestehendes Konto) im Reporting-Kontext |
| Kalenderjahr 2026 | Berichtszeitraum (Transaktionen werden für spätere Meldung aufbereitet) |
| 2027 | Erstmaliger automatischer Informationsaustausch für das Kalenderjahr 2026 (Melde-/Austauschprozesse) |
7) Was prüft das Finanzamt bei Krypto typischerweise?
- Plausibilität der Gewinne/Verluste: Passt der erklärte Gewinn zu Cashflows (Bank), Börsen-Reports und Kurswerten?
- Anschaffungsnachweise: Datum, Menge, Gegenleistung, Gebühren (Screens/CSV/Exchange-Reports).
- Bewertungsmethode: Wurde der gleitende Durchschnittspreis (wallet-basiert) korrekt angewandt, inkl. Umrechnung in EUR?
- Klassifikation von Vorgängen: Lending vs. „Staking“ (klassisch) vs. DeFi-Entgelt; Airdrops/Hardforks korrekt behandelt.
- KESt-Abzug & Steuerdaten: Wurden Steuerdaten rechtzeitig bereitgestellt, um pauschale Ansätze zu vermeiden?
- Altbestand/Neubestand: Stichtag 1.3.2021 sauber dokumentiert (besonders bei Transfers zwischen Wallets/Börsen).
- Auslandsbezug: Nutzung ausländischer Plattformen, Wegzug/„Verlust des Besteuerungsrechts“, Reporting-Spuren.
8) Wo und wie einreichen? Fristen, Formulare, typische Wege
Wenn keine Endbesteuerung greift: Dann läuft es über die Einkommensteuererklärung (typisch mit der Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen, z.B. E1kv) in FinanzOnline bzw. auf Formularen.
- Frist (allgemein): Jahressteuererklärungen bis 30. April des Folgejahres; bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres (Verlängerungen/Quotenregelung bei Vertretung möglich).
- Formulare finden: Im Formularservice des BMF (z.B. E1, E1kv) oder direkt in FinanzOnline.
- Empfehlung für Krypto-Unterlagen: Transaktions-CSV, Börsen-Reports, Wallet-Exporte, Gebührennachweise, Dokumentation von Sonderfällen (Airdrop/Hardfork/DeFi).
9) Beratung & Hilfe: Wo du 2026 seriös Unterstützung bekommst
| Stelle | Wofür geeignet |
|---|---|
| Steuerberater (KSW-Suche) | Optimale Einordnung (privat/betrieblich), Verlustausgleich, Sonderfälle (DeFi, Wegzug) |
| BMF-Infoseiten & Findok/RIS | Gesetzesgrundlagen, offizielle Auslegung, Begriffe, Beispiele |
| WKO/USP (bei Selbständigen) | Einordnung bei gewerblicher Tätigkeit, Pflichten, Schnittstellen zur Buchhaltung |
| Krypto-Steuertools (z.B. Blockpit, CoinTracking) | Transaktionsimport, Gewinnermittlung, Report als Arbeitsgrundlage für Beratung/Erklärung |
10) Apps & Tools zur Unterstützung (kostenlos und bezahlt)
- Blockpit: Portfolio-Tracking und Steuerreports (häufig im DACH-Kontext genutzt; je nach Paket kostenpflichtig, oft mit Gratis-Ansicht).
- CoinTracking: Umfangreiche Importmöglichkeiten, Auswertungen und Steuerberichte (Freemium/paid).
- Koinly: Internationales Tool; Achtung: einzelne Rechner/Marketing-Seiten sind teils auf andere Länder (z.B. USA) fokussiert, für Österreich braucht es korrekte Einstellungen/Reports.
Hinweis: Tools ersetzen keine rechtliche Beurteilung. Bei DeFi, komplexen On-Chain-Transaktionen oder Betriebsvermögen ist professionelle Prüfung besonders sinnvoll.
FAQ: Krypto-Steuern 2026 in Österreich
Muss ich 2026 Steuern zahlen, wenn ich nur BTC in ETH tausche?
Bei „Neuvermögen“ ist der Tausch Krypto gegen Krypto grundsätzlich keine steuerpflichtige Realisierung. Steuer fällt typischerweise erst bei Verkauf in EUR/Fremdwährung oder beim Bezahlen von Waren/Leistungen an.
Wann genau wird ein Kursgewinn steuerpflichtig?
Wenn du Krypto gegen Euro/Fremdwährung verkaufst oder mit Krypto bezahlst (Tausch gegen andere Wirtschaftsgüter/Leistungen). Dann wird der Unterschied zwischen Erlös und Anschaffungskosten (inkl. zulässiger Gebühren) besteuert.
Wie hoch ist die Steuer auf Kryptogewinne 2026 in Österreich?
Für Einkünfte aus Kryptowährungen gilt grundsätzlich der besondere Steuersatz von 27,5% (Sondersteuersatz), unabhängig davon, ob per KESt-Abzug oder über Veranlagung besteuert wird.
Wie wird „klassisches“ Staking 2026 besteuert?
Klassisches Staking (Blockvalidierung) gilt nicht als laufende Einkünfte im Zufluss. Die erhaltenen Coins werden mit Anschaffungskosten von Null erfasst; beim späteren Verkauf ist daher grundsätzlich der volle Verkaufserlös steuerwirksam (abzüglich Gebühren).
Wie werden Lending und DeFi-Erträge besteuert?
Entgelte für die Überlassung von Kryptowährungen (z.B. Lending-Zinsen oder bestimmte DeFi-Pool-Gegenleistungen) sind laufende Einkünfte und werden im Zuflusszeitpunkt besteuert (Wert im Zuflusszeitpunkt als Bemessungsgrundlage).
Was gilt 2026 für Airdrops, Bounties und Hardforks?
Typischerweise keine laufende Besteuerung im Zufluss; die Anschaffungskosten werden mit Null angesetzt. Beim späteren Verkauf ist daher grundsätzlich der gesamte Wert steuerwirksam (abzüglich Gebühren).
Muss ich Kryptogewinne 2026 noch in die Steuererklärung aufnehmen, wenn mein österreichischer Anbieter KESt abzieht?
Wenn die KESt korrekt einbehalten wurde, ist oft Endbesteuerung gegeben und eine Aufnahme in die Steuererklärung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Ausnahmen können entstehen, wenn du z.B. Verlustausgleich oder Regelbesteuerung nutzen möchtest oder wenn nicht alle Vorgänge dem Abzug unterlagen.
Welche Fristen gelten für die Einreichung der Steuererklärung mit Kryptodaten?
Allgemein sind Jahressteuererklärungen bis 30. April des Folgejahres abzugeben; bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline bis 30. Juni. Bei Vertretung durch Parteienvertreter gelten oft längere Quotenfristen.
Was ändert sich durch DAC8/CARF ab 2026 für mich als Privatanleger?
Ab 1.1.2026 starten neue Melde- und Datenerhebungsprozesse für Kryptowerte bei Dienstleistern. Der erste automatische Informationsaustausch ist für 2027 betreffend das Kalenderjahr 2026 vorgesehen. Für dich steigt damit die Prüfbarkeit und der Bedarf an sauberen Aufzeichnungen.
Wie lange sollte ich Krypto-Unterlagen aufheben?
Bewahre Transaktionsdaten, Reports, Nachweise zu Anschaffungskosten und Wallet-Transfers jedenfalls so lange auf, dass du sie bei Rückfragen zu einem Veranlagungsjahr belegen kannst. Praktisch ist eine mehrjährige Aufbewahrung (inkl. Rohdaten/CSV) sinnvoll, besonders bei vielen Transaktionen.
Quellen
- Bundesministerium für Finanzen. (2025, 1. Jänner). Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen. https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen.html
- Bundesministerium für Finanzen. (o. D.). Rechtsanfragen betreffend Kapitalertragsteuerabzug auf Kryptowährungen. https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen—Ertragsteuern/Fachinformationen—ESt-KSt/Rechtsanfragen-betreffend-Kapitalertragsteuerabzug-auf-Kryptow%C3%A4hrungen.html
- Bundesministerium für Finanzen. (o. D.). Fristen & Fälligkeiten. https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/fristen-faelligkeiten.html
- Bundeskanzleramt Österreich (RIS). (2024). Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) § 27b. https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570&Paragraf=27b
- Bundeskanzleramt Österreich (RIS). (2024). Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) § 27a (besonderer Steuersatz). https://www.ris.bka.gv.at/
- Bundeskanzleramt Österreich (RIS). (2022). KryptowährungsVO (Bewertung mit gleitendem Durchschnittspreis). https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/220
- Bundesministerium für Finanzen. (2025, 14. August). Umsetzungsfragen DAC8 Implementierung. https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen—Internationales-Steuerrecht/Umsetzungsfragen-DAC8-Implementierung.html
- Rat der Europäischen Union. (2023, 17. Oktober). Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32023L2226
- Blockpit AG. (o. D.). Crypto Tax & Portfolio Tracking. https://blockpit.io/
- CoinTracking. (o. D.). Crypto Portfolio Tracking & Tax Reports. https://cointracking.info/
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