Das Wichtigste: Für 2026 gilt in Österreich das Telearbeitspauschale (früher „Homeoffice-Pauschale“) weiterhin mit bis zu 3 € pro ausschließlichem Telearbeitstag und maximal 100 Tagen (= bis zu 300 € pro Jahr).
Dein Arbeitgeber kann das steuerfrei auszahlen – oder du bekommst die Differenz bis 3 €/Tag als Werbungskosten (wenn die Telearbeitstage am L16 gemeldet sind). Zusätzlich kannst du bei mindestens 26 Telearbeitstagen ergonomisches Mobiliar für den Arbeitsplatz in der Wohnung bis zu 300 € pro Jahr absetzen.
Für digitale Arbeitsmittel (Laptop, Drucker etc.) sind Werbungskosten möglich, aber Telearbeitspauschale/Differenz wird gegengerechnet. Der wichtigste Praxispunkt 2026: Telearbeitstage sauber zählen, L16 prüfen, Belege sammeln.
Fakten zur Telearbeit 2026
| Regel 2026 | Kurzwert |
|---|---|
| Telearbeitspauschale (steuerfrei) | bis 3 €/Tag |
| Max. Telearbeitstage pro Jahr (für Pauschale) | 100 Tage |
| Max. steuerfrei pro Jahr | 300 € |
| Voraussetzung | Telearbeitsvereinbarung |
| Nachweis am L16 | Tage + Pauschale |
| Differenz bis 3 €/Tag | als Werbungskosten |
| Ergonomisches Mobiliar (Wohnung) | bis 300 €/Jahr |
| Ergonomie: Mindest-Tage | 26 Tage/Jahr |
Was ist „Telearbeit“ (seit 2025) – und was bedeutet das für 2026?
„Telearbeit“ ist seit 1.1.2025 der übergeordnete Begriff (anstatt „Homeoffice“) und umfasst regelmäßiges Arbeiten mit IT/Kommunikationstechnologie nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern auch an anderen nicht zum Unternehmen gehörenden Orten (z.B. Coworking-Space, Internet-Café). Für 2026 bedeutet das: Du kannst Telearbeitstage auch dann haben, wenn du nicht nur „daheim“ arbeitest – entscheidend ist, dass es ein ausschließlicher Telearbeitstag ist (siehe unten) und am L16 korrekt ausgewiesen wird.
Änderungen 2026: Was ist neu – was bleibt gleich?
| Thema | Stand 2026 |
|---|---|
| Bezeichnung | „Telearbeit“ (statt Homeoffice) |
| Orte | auch außerhalb Wohnung möglich |
| Beträge | unverändert (3 €/Tag, 100 Tage) |
| L16-Meldung | Tage + Pauschale wichtig |
So setzt du Telearbeitstage & Kosten 2026 richtig ab
1) Was zählt als „Telearbeitstag“ (und was nicht)?
Für das Telearbeitspauschale zählt nur ein Tag, an dem deine berufliche Tätigkeit dieses Tages ausschließlich außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte (in Wohnung oder an selbst gewähltem Ort) ausgeübt wird. Misch-Tage (z.B. halb Wohnung, halb Büro) können den Telearbeitstag „kosten“.
| Situation | Zählt 2026? |
|---|---|
| Ganzer Arbeitstag zu Hause (Wohnung) | Ja |
| Ganzer Arbeitstag Coworking-Space | Ja |
| Vormittag Telearbeit, Nachmittag Büro | Nein |
| Vormittag Urlaub, danach nur Telearbeit | Ja (wenn beruflich nur dort) |
| Urlaubstag / Krankenstand | Nein |
| Telearbeit + Dienstreise am selben Tag | Meist nein (nicht ausschließlich) |
2) Telearbeitspauschale 2026: Auszahlung durch Arbeitgeber oder Absetzung durch dich
Option A (Arbeitgeber zahlt): Dein Arbeitgeber kann dir bis zu 3 € pro ausschließlichem Telearbeitstag steuerfrei bezahlen – für höchstens 100 Tage pro Jahr. Über 300 € im Jahr wird der übersteigende Teil steuerpflichtig.
Option B (Differenz-Werbungskosten): Zahlt dein Arbeitgeber weniger als 3 €/Tag (oder gar nichts), kannst du die Differenz bis 3 €/Tag als Werbungskosten geltend machen – praktisch ist das oft (je nach Meldung) in der Arbeitnehmerveranlagung automatisch oder sehr einfach nachzutragen.
3) Welche Kosten deckt das Pauschale – was kannst du zusätzlich absetzen?
Das Pauschale ist als Abgeltung für typische Mehrkosten gedacht (z.B. anteilig Strom/Heizung, kleinere Verbrauchsmittel). Zusätzlich sind Werbungskosten möglich, vor allem für ergonomisches Mobiliar und digitale Arbeitsmittel. Wichtig: Telearbeitspauschale/Differenz wird bei digitalen Arbeitsmitteln gegengerechnet – du setzt also grundsätzlich nur die darüber hinausgehenden beruflichen Kosten ab.
| Posten | So geht’s 2026 |
|---|---|
| Telearbeitspauschale | AG zahlt steuerfrei oder du setzt Differenz ab |
| Ergonomischer Arbeitsplatz (Wohnung) | bis 300 €/Jahr, ab 26 Telearbeitstagen |
| Digitale Arbeitsmittel (Laptop, Drucker, Monitor) | beruflicher Anteil, minus Pauschale/Differenz |
| Internet/Telefon | beruflicher Anteil möglich; oft Schätzung |
| Arbeitszimmer | eigene Regeln; dann Vorsicht bei Telearbeit-Regeln |
4) Ergonomisches Mobiliar 2026: 300 € pro Jahr (mit 26-Tage-Regel)
Wenn du 2026 mindestens 26 Telearbeitstage hast, kannst du Ausgaben für ergonomisches Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz absetzen (z.B. Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) – bis 300 € pro Kalenderjahr. Wenn deine Anschaffung den Höchstbetrag übersteigt, kann der übersteigende Teil im Rahmen des Höchstbetrags ab dem Folgejahr weiter geltend gemacht werden (praktisch: „aufteilen“ über Jahre, soweit der Jahres-Höchstbetrag das zulässt).
5) Digitale Arbeitsmittel & Internet 2026: So rechnest du sinnvoll
Grundlogik: Du darfst beruflich genutzte digitale Arbeitsmittel absetzen (bei gemischter Nutzung nur den beruflichen Anteil). Gleichzeitig wird das (steuerfrei erhaltene) Telearbeitspauschale bzw. die Differenzwerbungskosten gegengerechnet – damit nicht doppelt abgesetzt wird.
Internetkosten: Wenn du Internetkosten absetzt, brauchst du eine plausible Aufteilung privat/beruflich. In der Praxis wird häufig geschätzt; als grobe Orientierung wird in Verwaltungsunterlagen oft davon ausgegangen, dass private Nutzung jedenfalls einen Mindestanteil ausmacht. Dokumentiere deine Argumentation kurz (z.B. Homeoffice-Tage, dienstliche Nutzung, Geräte, Nutzer im Haushalt).
6) Wie viel „Rückzahlung“ bringt das 2026 typischerweise?
Werbungskosten mindern die Steuerbasis. Die echte Steuerersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab. Beispiel: 300 € Werbungskosten (maximale Differenz oder keine Auszahlung durch Arbeitgeber) bringen bei 30% Grenzsteuersatz etwa 90 € weniger Steuer.
| Grenzsteuersatz | Ersparnis bei 300 € |
|---|---|
| 20% | ca. 60 € |
| 30% | ca. 90 € |
| 40% | ca. 120 € |
| 50% | ca. 150 € |
7) Schritt-für-Schritt 2026: So machst du’s in der Arbeitnehmerveranlagung (FinanzOnline)
- Telearbeitstage sammeln: Kalender/Zeiterfassung/Arbeitsplan (für dich), entscheidend ist aber die Meldung des Arbeitgebers.
- L16 prüfen: Sind Telearbeitstage und (falls bezahlt) das Telearbeitspauschale ausgewiesen?
- Differenz checken: Wenn z.B. 1 €/Tag bezahlt wurde, bleibt bis 3 €/Tag eine Differenz (Werbungskosten).
- Belege sammeln: Rechnungen für Sessel/Schreibtisch/Lampe sowie digitale Geräte & Internet (falls abgesetzt).
- Eintragen: In FinanzOnline bei den Werbungskosten (bzw. automatischer Datenübernahme aus dem L16) kontrollieren, ob Telearbeit korrekt berücksichtigt wurde.
- Gegenrechnung beachten: Bei digitalen Arbeitsmitteln nur den Anteil absetzen, der nach Abzug von Pauschale/Differenz „übrig“ bleibt.
Tipp: Wenn etwas am L16 fehlt (Telearbeitstage/Pauschale), bringt die Veranlagung oft weniger – kläre das frühzeitig mit der Personalverrechnung.
8) Schritt-für-Schritt 2026: Arbeitgeber-/Payroll-Check (damit alles steuerfrei bleibt)
- Telearbeitsvereinbarung schriftlich/einvernehmlich festhalten.
- Ausschließliche Telearbeitstage nachvollziehbar erfassen (Lohnkonto).
- Auszahlung begrenzen: max. 3 €/Tag, max. 100 Tage/Jahr (max. 300 €).
- L16 korrekt ausfüllen: Telearbeitstage und nicht steuerbarer Teil müssen ausgewiesen sein.
- Überzahlungen (über 300 € p.a.) als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandeln.
9) Häufige Fehler 2026 (und wie du sie vermeidest)
- Telearbeitstag falsch gezählt: Misch-Tage (Telearbeit + Büro/Dienstreise) sind oft nicht begünstigt.
- L16 nicht geprüft: Fehlt die Meldung, kann die Differenz nicht sauber laufen.
- Doppelte Absetzung: Digitale Geräte voll abgesetzt, obwohl Pauschale/Differenz dagegenzurechnen ist.
- Ergonomie ohne 26 Tage: Unter 26 Telearbeitstagen kein Ergonomie-Abzug.
FAQ: Homeoffice/Telearbeit 2026 (Österreich)
Was ist das Telearbeitspauschale 2026?
Ein steuerfreier Kostenersatz durch den Arbeitgeber (bis 3 €/Tag, maximal 100 Tage/Jahr) oder – wenn nicht ausgeschöpft – eine entsprechende Werbungskosten-Differenz in der Arbeitnehmerveranlagung.
Wie viele Telearbeitstage werden 2026 maximal berücksichtigt?
Für das Pauschale maximal 100 Tage pro Kalenderjahr (damit maximal 300 €).
Zählt ein halber Arbeitstag zu Hause als Telearbeitstag?
Es kommt darauf an, ob die berufliche Tätigkeit dieses Tages ausschließlich in Telearbeit erfolgt. Wenn du z.B. einen halben Tag Urlaub hast und den restlichen Arbeitsteil nur in Telearbeit machst, kann das als Telearbeitstag zählen.
Zählt ein Tag, an dem ich am Nachmittag ins Büro fahre?
Nein, dann ist es in der Regel kein ausschließlicher Telearbeitstag.
Kann Telearbeit 2026 auch im Coworking-Space zählen?
Ja, Telearbeit kann seit 2025 auch an anderen nicht zum Unternehmen gehörenden Orten erfolgen (z.B. Coworking-Spaces), wenn es ein ausschließlicher Telearbeitstag ist.
Wie erkenne ich am L16, ob alles passt?
Am L16 müssen Telearbeitstage und ein (steuerfrei) ausbezahltes Telearbeitspauschale ausgewiesen sein. Das ist die Basis für die korrekte Berücksichtigung in der Veranlagung.
Mein Arbeitgeber zahlt nur 1 €/Tag. Was passiert mit der Differenz?
Grundsätzlich kannst du bis zum Höchstwert von 3 €/Tag die Differenz als Werbungskosten berücksichtigen (bei richtiger L16-Meldung oft automatisch bzw. sehr einfach).
Was, wenn mein Arbeitgeber mehr als 300 € pro Jahr zahlt?
Der übersteigende Teil (über 300 € pro Kalenderjahr) ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Kann ich Internetkosten 2026 zusätzlich absetzen?
Ja, grundsätzlich im Ausmaß der beruflichen Nutzung. Bei gemischter Nutzung brauchst du eine plausible Aufteilung (Schätzung ist möglich, muss aber nachvollziehbar sein). Achtung: Telearbeitspauschale/Differenz wird bei bestimmten Telearbeit-Kosten gegengerechnet.
Kann ich 2026 einen Bürostuhl/Schreibtisch absetzen?
Ja, ergonomisches Mobiliar für einen Arbeitsplatz in der Wohnung bis 300 € pro Jahr – Voraussetzung: mindestens 26 Telearbeitstage im Kalenderjahr.
Beeinflusst Telearbeit das Pendlerpauschale?
Für das Pendlerpauschale zählt, wie oft du tatsächlich pendelst. Telearbeitstage sind keine Pendeltage – dadurch kann sich die Anspruchsstufe verändern.
Welche Belege sollte ich aufheben?
Rechnungen für ergonomisches Mobiliar, digitale Arbeitsmittel, Internet/Telefon (falls abgesetzt) sowie eine kurze Notiz zur beruflichen Nutzung (z.B. Prozentsatz, Begründung).
Quellen
- Bundesministerium für Finanzen. (o. J.). Häufig gestellte Fragen zum Telearbeitspauschale (Homeoffice-Pauschale). https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/werbungskosten/home-office-pauschale.html (abgerufen am 31.12.2025)
- oesterreich.gv.at. (2025, 24. April). Steuerliche Telearbeits-Regelungen (Telearbeitspauschale). https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/arbeit_beruf_und_pension/arbeitnehmerveranlagung/steuerliche-telearbeits-regelungen-telearbeitspauschale (abgerufen am 31.12.2025)
- Republik Österreich – RIS. (2025). Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) § 26 – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.09.2025. https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570&Paragraf=26&FassungVom=2025-09-06 (abgerufen am 31.12.2025)
- Republik Österreich – RIS. (2025). Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) § 16 – tagesaktuelle Fassung. https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570&Paragraf=16 (abgerufen am 31.12.2025)
- Republik Österreich – RIS. (2025). Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) § 2h – Telearbeit, Fassung vom 06.12.2025. https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008872&Paragraf=2h&FassungVom=2025-12-06 (abgerufen am 31.12.2025)
- Republik Österreich. (2024). BGBl. I Nr. 110/2024 (Telearbeitsgesetz – Sammeländerung, inkl. Änderungen im EStG/ASVG). https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_I_110/BGBLA_2024_I_110.pdfsig (abgerufen am 31.12.2025)
- Wirtschaftskammer Österreich. (o. J.). Steuerliche Regelungen im Zusammenhang mit Telearbeit (Homeoffice). https://www.wko.at/lohnverrechnung/telearbeit (abgerufen am 31.12.2025)
- Unternehmensserviceportal (USP). (2025, 24. September). Telearbeit. https://www.usp.gv.at/themen/mitarbeiter-und-gesundheit/einstellung-mitarbeiter-und-arten-der-beschaeftigung/telearbeit.html (abgerufen am 31.12.2025)
- Arbeiterkammer. (o. J.). Steuertipps für Telearbeit und Homeoffice. https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Steuertipps-fuers-Homeoffice.html (abgerufen am 31.12.2025)
- Arbeiterkammer Niederösterreich. (2025). Steuersparen 2026 (Broschüre/PDF). https://noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/steuer/Steuersparen_2026.pdf (abgerufen am 31.12.2025)
Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieses Magazins dienen ausschließlich Informations- und Unterhaltungszwecken und besitzen keinen Beratercharakter. Die bereitgestellten Informationen waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell. Eine Garantie für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird nicht übernommen, jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Inhalte ist ausgeschlossen. Diese Inhalte ersetzen keine professionelle juristische, medizinische oder finanzielle Beratung. Bei spezifischen Fragen oder besonderen Umständen sollte stets ein entsprechender Fachexperte hinzugezogen werden. Texte können mithilfe von KI-Systemen erstellt oder unterstützt worden sein.
