Absetzbeträge senken deine Einkommensteuer/Lohnsteuer direkt (Euro für Euro) – das macht sie in der Praxis oft wertvoller als “bloße” Absetzungen vom Einkommen.
Für 2026 wurden mehrere Beträge und Grenzwerte angepasst. Gleichzeitig gibt es bei Pendler:innen eine große Änderung: Der Pendlereuro beträgt ab 2026 6 € pro Kilometer. Damit lohnt sich ein genauer Check besonders.
Fakten 2026 – Höhe und Absetzbetrag
Kompakt-Überblick
| Absetzbetrag | Max. 2026 | So holst du ihn |
|---|---|---|
| Verkehrsabsetzbetrag | 496 €/Jahr | automatisch (Lohn/Pension) |
| Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag | 804 €/Jahr | meist über ANV (L1) |
| Pendlereuro (bei Pendlerpauschale) | 6 €/km/Jahr | Lohnverrechnung + Pendlerrechner |
| Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag | 612–1.101 € (+273 € je Kind ab dem 3.) | E30 (Arbeitgeber) oder ANV |
| Unterhaltsabsetzbetrag | 38/56/75 € pro Kind & Monat | ANV (L1) |
| Familienbonus Plus | 2.000 €/Jahr (u18) / 700 €/Jahr (ab 18) | E30 oder ANV (L1 + Beilage) |
| Kindermehrbetrag (statt Familienbonus bei wenig Steuer) | bis 700 € pro Kind/Jahr | ANV (L1) |
| Kinderabsetzbetrag | 70,90 € pro Kind & Monat | automatisch mit Familienbeihilfe |
| Mehrkindzuschlag (ab dem 3. Kind) | 24,40 € pro Kind & Monat | ANV (jährlich beantragen) |
| Pensionistenabsetzbetrag | 1.020 €/Jahr (erhöht: 1.502 €) | automatisch (Pension) / ggf. E30 |
Wichtige Grenzwerte 2026 (Einschleifungen kurz erklärt):
| Thema | Grenze 2026 |
|---|---|
| Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag: voller Anspruch bis | Einkommen ≤ 15.069 € |
| Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag: Einschleifung | 15.069–16.056 € |
| Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag: voller Anspruch bis | Einkommen ≤ 19.761 € |
| Zuschlag: Einschleifung | 19.761–30.259 € |
| Pensionistenabsetzbetrag: Einschleifung | 21.614–31.494 € |
| Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag: Einschleifung | 24.616–31.494 € |
| Partner:innen-Einkünfte (AVAB) max. | 7.411 € |
| Familieneinkommen (Mehrkindzuschlag) max. (Vorjahr) | 55.000 € |
Tipps und Begriffserklärungen
- Absetzbetrag reduziert die Steuer direkt (z. B. 496 € Absetzbetrag = bis zu 496 € weniger Steuer).
- Einschleifung heißt: Innerhalb eines Einkommensbereichs sinkt der Absetzbetrag schrittweise bis auf 0 oder auf den Grundbetrag.
- Automatik vs. Antrag: Manche Absetzbeträge laufen automatisch (z. B. Verkehrsabsetzbetrag), andere musst du aktiv beantragen (z. B. Unterhaltsabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag).
- Wenig/keine Lohnsteuer? Dann sind vor allem Kindermehrbetrag und die Negativsteuer (SV-Rückerstattung) entscheidend.
- 2026-Änderung mit großer Wirkung: Der Pendlereuro steigt – dadurch kann sich das Pendeln steuerlich deutlich stärker auszahlen.
Wie du Absetzbeträge 2026 praktisch bekommst: die 3 Wege
- Automatisch über Lohn-/Pensionsverrechnung (ohne Antrag).
- Über Arbeitgeber mittels Formular E30 (z. B. AVAB/AEAB, Familienbonus Plus, erhöhter Pensionistenabsetzbetrag).
- Über Arbeitnehmerveranlagung (ANV) in FinanzOnline oder per Papier (Formular L1 + Beilagen), wenn du alles gesammelt geltend machen willst oder musst.
Wichtige Formulare
| Formular | Wofür (Kurz) |
|---|---|
| E30 | AVAB/AEAB, Familienbonus Plus, erhöhter Pensionistenabsetzbetrag (für laufende Berücksichtigung) |
| L1 | Arbeitnehmerveranlagung (ANV) – Basisformular |
| Beilage für Kinder/Familienbonus | Familienbonus Plus, Kinder (je nach Fall/Variante) |
Verkehrsabsetzbetrag 2026
Höhe: 496 € pro Jahr.
Für wen: Arbeitnehmer:innen (grundsätzlich), typischerweise automatisch in der Lohnverrechnung berücksichtigt.
Tipp: Wenn du eine ANV machst, wird das ohnehin “mitgenommen” – entscheidend ist dann, ob du zusätzlich Zuschlag, Pendlereuro oder Negativsteuer bekommst.
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag 2026 (bei Pendlerpauschale)
Höhe: bis 853 € pro Jahr.
Voraussetzung: Anspruch auf Pendlerpauschale (und damit üblicherweise Pendlerrechner/Bestätigung) plus niedrigeres Einkommen. Ab bestimmten Einkommen wird eingeschliffen.
So bekommst du ihn: In der Praxis über die Pendlerpauschale in der Lohnverrechnung bzw. über die ANV, wenn noch nicht korrekt berücksichtigt.
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag 2026 (804 €)
Höhe: bis 804 € pro Jahr (mit Einschleifung bei höherem Einkommen).
Wichtig: Dieser Zuschlag wird in der Praxis sehr oft erst im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung “richtig” abgerechnet. Wenn du ihn nicht sicher im Monat drin hast, ist die ANV oft der saubere Weg.
Bonus-Effekt: Wer Anspruch auf den Zuschlag hat, kann (bei sehr niedriger Steuer) auch bei der Negativsteuer profitieren (SV-Bonus).
Pendlereuro 2026: 6 € pro Kilometer (das ist neu groß)
Höhe: 6 € pro km der einfachen Wegstrecke pro Jahr (nur wenn Pendlerpauschale zusteht).
So holst du ihn: Pendlerrechner nutzen (Strecke/Öffi-Zumutbarkeit) und die Pendlerpauschale korrekt hinterlegen – dann kommt der Pendlereuro als Absetzbetrag dazu.
Praxisbeispiel: 20 km einfache Strecke → 20 × 6 € = 120 € weniger Steuer pro Jahr (zusätzlich zum Pendlerpauschale).
Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag (AVAB/AEAB) 2026
Höhe 2026: 1 Kind: 612 € / 2 Kinder: 828 € / 3 Kinder: 1.101 € / ab dem 3. Kind: +273 € je weiterem Kind.
AVAB – Kernvoraussetzungen: In Partnerschaft (Ehe/eingetragene Partnerschaft/Lebensgemeinschaft) und Partner:in hat Einkünfte von höchstens 7.411 € im Kalenderjahr. Zusätzlich: Kinder (Kinderabsetzbetrag) typischerweise mehr als 6 Monate.
AEAB – Kernvoraussetzungen: Kein/e (Ehe-)Partner:in im Haushalt, aber Kind(er) im Sinn der Regeln.
So bekommst du ihn: E30 beim Arbeitgeber (unterjährig) oder gesammelt über ANV.
Unterhaltsabsetzbetrag 2026 (Alimente für nicht haushaltszugehörige Kinder)
Höhe 2026 (monatlich): 1. Kind 38 € / 2. Kind 56 € / ab dem 3. Kind 75 € je Kind.
Wichtig: Du bekommst ihn nur für Monate, in denen du den Unterhalt rechnerisch vollständig geleistet hast.
So bekommst du ihn: Über die ANV (L1). In der Praxis hilft: Zahlungsnachweise geordnet aufbewahren.
Familienbonus Plus 2026
Höhe (ganzjährig): bis 2.000 € pro Kind (bis 18) bzw. bis 700 € pro Kind (ab 18, solange Familienbeihilfe zusteht).
Wichtig für die Erwartung: Der Familienbonus Plus kann deine Steuer bis maximal 0 reduzieren. Wenn du zu wenig Steuer zahlst, ist oft der Kindermehrbetrag relevant.
So bekommst du ihn: Entweder laufend über Arbeitgeber (E30) oder über ANV (L1 + Kinder-/Familienbonus-Beilage je nach Fall).
Aufteilung: In vielen Fällen ist eine Aufteilung zwischen Elternteilen möglich (z. B. 50/50), sinnvoll vor allem, wenn beide genug Steuer zahlen.
Kindermehrbetrag 2026 (bei geringem Einkommen)
Höhe: bis 700 € pro Kind und Jahr.
Für wen: Wenn du so wenig Einkommensteuer/Lohnsteuer zahlst, dass der Familienbonus Plus “ins Leere” laufen würde, kann stattdessen (bei Voraussetzungen) der Kindermehrbetrag als Gutschrift wirken.
So bekommst du ihn: Über die ANV (L1). Für die Praxis wichtig: Kinder-/Familienbeihilfenanspruch im Jahr und die Voraussetzungen (z. B. aktive Einkünfte an zumindest 30 Tagen) beachten.
Kinderabsetzbetrag 2026
Höhe: 70,90 € pro Kind und Monat.
So bekommst du ihn: Automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe. Du musst ihn normalerweise nicht extra “beantragen” in der ANV.
Mehrkindzuschlag 2026 (ab dem 3. Kind)
Höhe: 24,40 € pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind.
Grenze: Anspruch besteht nur, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Vorjahr 55.000 € nicht überschritten hat.
So bekommst du ihn: Er muss für jedes Kalenderjahr gesondert im Zuge der ANV beantragt werden (Auszahlung über die Veranlagung).
Pensionistenabsetzbetrag 2026 (inkl. erhöht)
Pensionistenabsetzbetrag: bis 1.020 € pro Jahr (mit Einschleifung bei höheren Pensionseinkünften).
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag: bis 1.502 € pro Jahr (mit zusätzlichen Voraussetzungen, u. a. sehr niedrige Partner:innen-Einkünfte; Grenzwert 2.720 €).
So bekommst du ihn: Üblicherweise automatisch über die Pensionsverrechnung; in Sonderfällen bzw. für die laufende Berücksichtigung kann E30 relevant sein.
Negativsteuer 2026 (wichtig, obwohl kein “Absetzbetrag” im engeren Sinn)
Wenn rechnerisch keine Einkommensteuer anfällt, können bestimmte Beträge als Gutschrift ausbezahlt werden (z. B. SV-Rückerstattung, Kindermehrbetrag, rückerstatteter AVAB/AEAB).
Maximalbeträge 2026 (Richtwerte):
- Arbeitnehmer:innen ohne Pendlerpauschale: 55% der SV-Beiträge, max. 1.300 €
- Arbeitnehmer:innen mit Pendlerpauschale: 55% der SV-Beiträge, max. 1.554 €
- Pensionist:innen: 80% der SV-Beiträge, max. 723 €
Diese Maxima ergeben sich in der Praxis aus SV-Rückerstattung plus möglichen Zuschlägen (SV-Bonus) und werden im Zuge der ANV abgerechnet.
7 typische Fehler, die 2026 Geld kosten
- Familienbonus Plus wird bei beiden Eltern “voll” beantragt (statt korrekt aufgeteilt).
- Partner:innen-Grenze beim AVAB falsch eingeschätzt (entscheidend ist die Einkunftsdefinition, nicht nur “Netto am Konto”).
- Unterhaltsabsetzbetrag ohne vollständige Monatsleistung beantragt.
- Pendlereuro vergessen, weil Pendlerpauschale/Bestätigung nicht sauber hinterlegt ist.
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag nicht über ANV geholt, obwohl Anspruch besteht.
- Mehrkindzuschlag nicht jedes Jahr neu beantragt.
- Bei Jobwechsel: E30/Pendlerdaten nicht neu beim neuen Arbeitgeber abgegeben.
FAQ
Muss ich eine Arbeitnehmerveranlagung machen, wenn vieles automatisch läuft?
Oft ja, wenn du Absetzbeträge hast, die typischerweise erst in der Veranlagung korrekt “glattgezogen” werden (z. B. Unterhaltsabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag, häufig auch der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag). Außerdem klärt die ANV Differenzen bei Jobwechsel, Teilzeit, Pendlerdaten oder Familienbonus-Aufteilungen.
Welche Absetzbeträge laufen 2026 automatisch?
Typisch automatisch: Verkehrsabsetzbetrag (bei Arbeitnehmer:innen), Pensionistenabsetzbetrag (bei Pensionist:innen) sowie Kinderabsetzbetrag über die Familienbeihilfe. Bei Pendlerpauschale kann auch der Pendlereuro unterjährig berücksichtigt werden, wenn die Daten korrekt hinterlegt sind.
Was bedeutet “Einschleifung” konkret?
Der Absetzbetrag sinkt innerhalb eines Einkommensbereichs Schritt für Schritt. Du bekommst also nicht “alles oder nichts”, sondern anteilige Beträge – je nachdem, wo dein Einkommen im Einschleifbereich liegt.
Wie beantrage ich den Familienbonus Plus am einfachsten?
Wenn du ihn monatlich am Lohnzettel willst: über E30 beim Arbeitgeber. Wenn du ihn gesammelt/korrekt aufteilen willst (oder unterjährig nicht beantragt hast): über die ANV (L1 + Kinder-/Beilage je nach Fall). Bei zwei Verdiener:innen ist die Aufteilung oft sinnvoll.
Wie funktioniert der Pendlereuro 2026 genau?
Du bekommst pro Kilometer der einfachen Strecke Wohnung–Arbeitsstätte 6 € pro Jahr als Absetzbetrag – aber nur, wenn dir auch Pendlerpauschale zusteht. Ohne Pendlerpauschale gibt es keinen Pendlereuro.
Wann bekomme ich den Unterhaltsabsetzbetrag?
Wenn du für ein nicht haushaltszugehöriges Kind Unterhalt zahlst und die Unterhaltsleistung für die jeweiligen Monate rechnerisch vollständig erbracht wurde. Die Beträge gelten pro Kind und Monat und werden in der ANV beantragt.
Familienbonus Plus oder Kindermehrbetrag – was ist der Unterschied?
Familienbonus Plus reduziert deine Steuer bis 0 (keine “Negativsteuer” daraus). Der Kindermehrbetrag kann bei geringem Einkommen als Gutschrift wirken (bis 700 € pro Kind), wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bekomme ich Absetzbeträge ausbezahlt, wenn ich keine Lohnsteuer zahle?
Einige ja, aber nicht alle. Auszahlungsrelevant sind vor allem Kindermehrbetrag sowie (je nach Situation) SV-Rückerstattung/Negativsteuer und die Rückerstattung von AVAB/AEAB. Andere Absetzbeträge können nur bis zur Steuer von 0 wirken.
Wie prüfe ich schnell die Partner:innen-Grenze beim AVAB?
Orientier dich nicht nur am Monats-Netto. Relevant sind Einkünfte nach steuerlichen Regeln (mit Abzügen/Pausschalen). Im Zweifel: ANV machen und bei knappen Fällen Unterlagen geordnet halten oder Beratung nutzen.
Wo finde ich E30 und die ANV-Formulare offiziell?
In der Formularsuche des BMF (E30 als PDF/Bestellformular) sowie über die Portale der Republik (Formularinfos). In FinanzOnline findest du die Eingabemasken digital.
Quellen
- Bundesministerium für Finanzen. (o. D.). Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag (Jahr 2026). Abgerufen am 31.12.2025, von https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/alleinverdiener-alleinerzieher-absetzbetrag.html
- Bundesministerium für Finanzen. (o. D.). Unterhaltsabsetzbetrag (Jahr 2026). Abgerufen am 31.12.2025, von https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/unterhaltsabsetzbetrag.html
- Bundesministerium für Finanzen. (o. D.). Familienbonus Plus – alle Informationen. Abgerufen am 31.12.2025, von https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/familienbonus-plus.html
- Bundesministerium für Finanzen. (o. D.). Formular E30 – Erklärung zur Berücksichtigung. Abgerufen am 31.12.2025, von https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_det.asp?MIdVal=390&STyp=&Typ=SD&s=e30
- Arbeiterkammer. (2025). Steuerwertetabelle 2026 (PDF). Abgerufen am 31.12.2025, von https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/wassich2026aendert/Steuerwertetabelle_2026.pdf
- Arbeiterkammer. (o. D.). Familienbonus Plus. Abgerufen am 31.12.2025, von https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Familienbonus.html
- Arbeiterkammer. (o. D.). Pendlerpauschale (Pendlereuro ab 2026). Abgerufen am 31.12.2025, von https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/pendler/Pendlerpauschale.html
- Bundeskanzleramt. (o. D.). Kindermehrbetrag. Abgerufen am 31.12.2025, von https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/finanzielle-entlastung-von-familien/familiensteuerentlastung/kindermehrbetrag.html
- Bundeskanzleramt. (o. D.). Mehrkindzuschlag. Abgerufen am 31.12.2025, von https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/weitere-leistungen-fuer-familien/mehrkindzuschlag.html
- oesterreich.gv.at. (o. D.). Mehrkindzuschlag. Abgerufen am 31.12.2025, von https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/familienbeihilfe/Seite.080713
- oesterreich.gv.at. (o. D.). Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag. Abgerufen am 31.12.2025, von https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/steuern_und_finanzen/unterstuetzungen_beihilfen_und_foerderungen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/2/Seite.450114
- Parlament Österreich. (2025, 16. Mai). Regierung hat 700 Seiten starkes Budgetbegleitgesetz … (Pendlereuro ab 2026). Abgerufen am 31.12.2025, von https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk0406
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