Mit der Arbeitnehmerveranlagung (umgangssprachlich „Steuerausgleich“ oder „Lohnsteuerausgleich“) holst du dir zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück – oder klärst Fälle, in denen du zur Abgabe verpflichtet bist. 2026 ist in der Praxis vor allem das Einreichen für das Veranlagungsjahr 2025 relevant (und rückwirkend weitere Jahre). Der schnellste Weg ist online über FinanzOnline – seit 1.10.2025 mit zusätzlichem Sicherheitsfaktor (ID Austria oder 2FA).
Wichtig für 2026: Ob und wie schnell du Geld bekommst, hängt stark davon ab, ob alle Jahreslohnzettel schon im System sind (Dienstgeber-Frist) und ob das Finanzamt noch Unterlagen nachfordert (Ergänzungsersuchen). Diese Seite zeigt dir die Fristen, den Ablauf und wie du Wartezeiten reduzierst.
Aktuelle Fakten 2026
| Thema | Stand 2026 | Bedeutung für dich |
|---|---|---|
| Einreichen (online oder Papier) | FinanzOnline oder Formular L1 (Papier) | Online ist meist am einfachsten; Papier bleibt möglich. |
| Login-Sicherheit FinanzOnline | Zusätzlicher Sicherheitsfaktor seit 1.10.2025 | Ohne ID Austria oder 2FA kein Login – rechtzeitig einrichten. |
| Pflichtveranlagung-Frist | Bis 30. April (Papier) bzw. 30. Juni (online) des Folgejahres | Wenn du verpflichtet bist, sind diese Fristen entscheidend. |
| Freiwillige Arbeitnehmerveranlagung | Antragsfrist: 5 Jahre rückwirkend | Du kannst auch später noch einreichen – innerhalb der 5 Jahre. |
| Jahreslohnzettel (Dienstgeber) | Übermittlung idR bis Ende Februar des Folgejahres (elektronisch) | Vorher kann die Veranlagung oft noch nicht „fertig“ bearbeitet werden. |
| Bearbeitungsreihenfolge | In der Reihenfolge des Einlangens | Früher einreichen kann helfen – vollständig einreichen hilft noch mehr. |
| Auszahlung | Gutschrift wird nach Bescheiderlassung überwiesen | Ohne gültige Kontodaten verzögert sich die Auszahlung. |
| Gesetzliche „Zeit“ fürs Finanzamt | Bis zu 6 Monate (Entscheidungspflicht; danach sind Rechtsmittel möglich) | Wenn sehr lange nichts passiert, gibt es formale Schritte. |
| Antragslose Arbeitnehmerveranlagung | Automatische Gutschrift in passenden Fällen | Du bekommst ggf. automatisch Geld – aber eigene Absetzbeträge fehlen dann oft. |
| Orientierungswert (automatisch) | Ø-Gutschrift antragslos: 378,80 EUR (BMF-Angabe für 2023) | Dein persönlicher Betrag kann deutlich höher oder niedriger sein. |
Ursachen und Zusammenhänge
Warum gibt es überhaupt eine Rückzahlung – und warum dauert es manchmal? Vereinfacht gesagt wird während des Jahres Lohnsteuer „vorläufig“ einbehalten. In der Arbeitnehmerveranlagung wird dann endgültig berechnet, was du wirklich zahlen musst. Differenzen (z.B. durch Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Absetzbeträge) führen zu Gutschrift oder Nachzahlung.
- Wartezeit entsteht oft, weil Lohnzettel/AMS-Daten noch fehlen oder das Finanzamt zusätzliche Nachweise braucht.
- Speed-Faktor ist fast immer: vollständig, plausibel, mit korrekten Kontodaten – und idealerweise erst dann „final“ abschickst du, wenn die wesentlichen Daten im System sind.
- Elektronische Zustellung über FinanzOnline kann Fristen starten, sobald ein Dokument in deiner Databox liegt.
1) Welche Jahre sind 2026 relevant?
2026 reichst du typischerweise für das Veranlagungsjahr 2025 ein. Zusätzlich kannst du (bei freiwilliger Arbeitnehmerveranlagung) rückwirkend bis zu fünf Jahre zurückgehen.
| Veranlagungsjahr | Freiwillig einreichbar bis (5 Jahre) | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| 2025 | Ende 2030 | Einreichen ab 2026 sinnvoll; oft warten, bis Lohnzettel vollständig vorliegen. |
| 2024 | Ende 2029 | Falls du 2024 noch nicht gemacht hast: 2026 ist noch locker möglich. |
| 2023 | Ende 2028 | Check besonders Werbungskosten/außergewöhnliche Belastungen. |
| 2022 | Ende 2027 | Belege/Unterlagen müssen grundsätzlich nachweisbar sein. |
| 2021 | Ende 2026 | Letzte Chance in 2026 (freiwillig), wenn noch offen. |
2) Pflichtveranlagung vs. freiwillige Arbeitnehmerveranlagung
Pflichtveranlagung bedeutet: Du musst abgeben (z.B. bei bestimmten Konstellationen wie mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, bestimmten Nebeneinkünften etc.). Dann gelten fixe Abgabefristen.
Freiwillige Arbeitnehmerveranlagung bedeutet: Du kannst abgeben, um dir Geld zurückzuholen – innerhalb der 5-Jahresfrist.
- Pflicht: Frist bis 30. April (Papier) bzw. 30. Juni (online) des Folgejahres.
- Freiwillig: 5 Jahre rückwirkend einreichbar.
3) Einreichen in FinanzOnline (2026) – Schritt für Schritt
- Zugang klären: FinanzOnline-Zugangsdaten + zusätzlicher Sicherheitsfaktor (ID Austria oder 2FA) bereitstellen.
- Einloggen und in die Arbeitnehmerveranlagung (L1) wechseln.
- Jahr auswählen (z.B. 2025) und Stammdaten/Kontodaten prüfen.
- Absetzbeträge & Ausgaben eintragen: Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen usw.
- Plausibilitätscheck nutzen (wenn Hinweise kommen: korrigieren statt „trotzdem absenden“).
- Absenden und die Übermittlungsbestätigung speichern (Screenshot/PDF/Databox).
- Databox prüfen: Ergänzungsersuchen oder Bescheid kommen oft elektronisch.
Tipp für weniger Wartezeit: Wenn du extrem früh im Jahr abschickst, kann es sein, dass dein Antrag „wartet“, bis die Jahreslohnzettel/weitere Meldungen vollständig sind.
4) Einreichen ohne FinanzOnline: Papierformular (L1)
Wenn du ohne FinanzOnline einreichen willst, nutzt du das Formular L1 (plus Beilagen je nach Situation) und sendest es an das Finanzamt Österreich oder gibst es ab. Formulare findest du im Formularservice der Finanzverwaltung oder über das Formularservice-Portal von oesterreich.gv.at (Bestellung/Service je nach Formular).
- Wichtig: Üblicherweise sendest du nicht automatisch alle Belege mit, aber du musst sie bei Nachfrage vorlegen können.
- Aufbewahrung: Belege/Nachweise grundsätzlich mehrere Jahre aufbewahren (Praxis: 7 Jahre als gängige Orientierung in vielen Infos/Services).
5) Formulare (L1 & Beilagen) – die praktische Liste
Welche Beilagen du brauchst, hängt von deiner Situation ab. Die häufigsten sind:
| Formular | Wofür? | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| L1 | Arbeitnehmerveranlagung (Basis) | Grundformular für Arbeitnehmer:innen/Pensionist:innen |
| L1k / L1k-bF | Kinder / Familienbezogenes | Familienbezogene Absetzbeträge, Kinder-Themen |
| L1ab | Außergewöhnliche Belastungen | Krankheitskosten, Pflege, bestimmte Mehrbelastungen |
| L1i | Internationale Sachverhalte | Grenzüberschreitende Themen, ausländische Einkünfte (je nach Fall) |
| L1 HO | Homeoffice | Homeoffice-Themen (wenn relevant) |
| L1d | Weitere spezielle Angaben | Je nach Fallkonstellation (z.B. bestimmte Differenzangaben) |
Wo findest du die Formulare? Im Formularservice der Finanzverwaltung (BMF) und über das Formularservice-Portal von oesterreich.gv.at (je nach Formular als Download/Bestellung/Service).
6) Bearbeitungsdauer & Auszahlung 2026: Was ist realistisch?
Eine „Fixdauer“ gibt es nicht. Das Finanzamt bearbeitet in der Reihenfolge des Einlangens. Verzögerungen entstehen besonders bei fehlenden Meldedaten (Lohnzettel, AMS-Daten), unklaren Angaben oder wenn Nachweise angefordert werden. Als grober rechtlicher Rahmen wird häufig genannt, dass die Behörde für den Bescheid bis zu sechs Monate Zeit hat – danach sind formale Schritte möglich.
| Situation | Was passiert? | Was du tun kannst |
|---|---|---|
| Online eingereicht, alles vollständig | Bearbeitung läuft; Bescheid kommt in Databox oder per Post | Kontodaten prüfen, Databox regelmäßig checken |
| Lohnzettel/AMS-Daten fehlen noch | Antrag kann „liegen“, bis Daten da sind | Warten bis nach Ende Februar/März kann die Endbearbeitung erleichtern |
| Ergänzungsersuchen | Finanzamt fordert Nachweise/Details an | Schnell und vollständig antworten, Belege sauber hochladen/nachreichen |
| Antragslose Arbeitnehmerveranlagung | Automatische Gutschrift; laut BMF-Auskunft Auszahlung typischerweise Wochen nach Info-Schreiben | Wenn du zusätzliche Absetzbeträge hast: selbst einreichen statt nur automatisch |
| Sehr lange ohne Bescheid | Bis 6 Monate sind als Rahmen in vielen Infos genannt; danach kann man rechtlich reagieren | Dokumentiere Einreichdatum; bei Bedarf formale Schritte prüfen |
7) Wann kommt das Geld (Auszahlung) konkret?
Die Gutschrift wird grundsätzlich nachdem der Bescheid erlassen/zugestellt ist angewiesen. Voraussetzung ist, dass deine Bankverbindung korrekt gespeichert ist. Wenn du FinanzOnline nutzt, kommt der Bescheid oft elektronisch in die Databox – die Zustellung gilt dann mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung als erfolgt (Fristen laufen ab diesem Zeitpunkt).
8) So verkürzt du die Wartezeit: Checkliste
- Kontodaten in FinanzOnline prüfen (IBAN korrekt).
- Nicht „wild“ schätzen: Beträge plausibel eintragen und Belege dazu sauber sammeln.
- Jahreslohnzettel abwarten: Dienstgeber übermittelt i.d.R. bis Ende Februar (elektronisch) – danach ist vieles „fertig“ im System.
- Databox/Briefkasten regelmäßig prüfen (Ergänzungsersuchen fristgerecht beantworten).
- Belege geordnet (PDF/Fotos) ablegen – idealerweise schon laufend im Jahr (z.B. FinanzOnline [+]).
9) Wie viel Rückzahlung kannst du 2026 erwarten?
Eine exakte Prognose ist ohne deine Daten nicht seriös. Als Orientierung: Bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung lag laut Finanzverwaltung die durchschnittliche Gutschrift für 2023 bei 378,80 EUR. Wer aktiv einreicht und zusätzliche Absetzbeträge/Werbungskosten geltend macht, kann deutlich darüber liegen – oder auch bei 0 EUR landen, wenn ohnehin korrekt abgeführt wurde.
Typische Hebel für höhere Rückzahlungen (wenn zutreffend):
- Werbungskosten über dem Pauschbetrag (z.B. Arbeitsmittel, Fortbildung, berufliche Fahrten)
- Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) – je nach Selbstbehalt-Regeln
- Sonderausgaben (z.B. Spenden/Kirchenbeitrag – oft automatisch gemeldet, aber prüfen)
- Familienbezogene Absetzbeträge (je nach Anspruch/Fall)
10) Absetzposten 2026: Die große Praxis-Liste
Werbungskosten (Auswahl):
- Arbeitsmittel (z.B. beruflich genutzter Laptop, Werkzeug)
- Aus- und Fortbildung (beruflicher Zusammenhang)
- Fahrtkosten/Arbeitsweg (je nach Anspruch; Spezialregeln)
- Arbeitszimmer/Homeoffice (wenn Voraussetzungen erfüllt sind)
- Berufsbezogene Telefon-/Internetkosten (anteilig)
Hinweis: Es gibt einen allgemeinen Werbungskosten-Pauschbetrag; zusätzliche steuerliche Wirkung entsteht typischerweise erst, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten darüber liegen.
Außergewöhnliche Belastungen (Auswahl):
- Krankheitskosten (Arzt, Medikamente mit Verschreibung, Zahnersatz, Brille etc.)
- Pflege- und Betreuungskosten (je nach Fall)
- Bestimmte familienbezogene Mehrbelastungen
Selbstbehalt: Bei vielen außergewöhnlichen Belastungen gibt es einen einkommensabhängigen Selbstbehalt (Stufenmodell). Ohne Selbstbehalt gelten Sonderfälle (z.B. bestimmte behinderungsbezogene Kosten).
Sonderausgaben (Auswahl):
- Spenden an begünstigte Einrichtungen (Abzugsregeln und Höchstgrenzen beachten)
- Kirchenbeitrag (wird häufig automatisch gemeldet; prüfen, ob korrekt)
- Weitere Sonderausgaben je nach gesetzlicher Regelung
11) Apps & Tools 2026 (kostenlos & bezahlt) – Überblick
Wenn du Hilfe willst, gibt es offizielle Tools (gratis) und private Apps/Services (kostenpflichtig). Private Anbieter sind nicht „die Finanz“ – prüfe Kostenmodell und Datenschutz genau.
| Tool/App | Kostenmodell (typisch) | Wofür gut? | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|---|
| FinanzOnline (Web) | Kostenlos | Offizielle Einreichung, Databox, Bescheide | Login 2026 nur mit zusätzlichem Sicherheitsfaktor (ID Austria oder 2FA) |
| FinanzOnline [+] (BMF-App) | Kostenlos | Belege laufend erfassen, Kategorien, L1-Light erstellen & teils einreichen | Für bestimmte Funktionen ist ID Austria-App erforderlich |
| ID Austria App | Kostenlos | Authentifizierung für digitale Behördenservices | Alternative ohne Smartphone möglich (z.B. FIDO-Schlüssel/Signaturkarte – je nach Setup) |
| RelaxTax | Gratis Basis; Einreichung laut Medienbericht ca. 36 EUR; Beratungspaket ca. 150 EUR | Geführter Frage-Antwort-Prozess, optionaler Expert:innen-Check | Kosten & Leistungsumfang vor Abschluss prüfen |
| Taxefy | Erfolgsprovision (z.B. 10% der Rückerstattung) oder Paketpreise je nach Modell/AGB | Geführte Erfassung, teils mehrsprachig | AGB/Provision genau lesen; du beauftragst damit einen privaten Service |
| Mei Marie | Kostenlos + Premium-Abos (z.B. 29 EUR/Jahr; Familienabo höher) | Belegablage & Steuertipps übers Jahr | Keine direkte Schnittstelle zum Finanzamt (laut Medienbericht) – Daten müssen i.d.R. übertragen werden |
12) Arbeiterkammer (AK) Beratung 2026: Termine & Buchung (Stand: 29.12.2025)
Die AK bietet in vielen Bundesländern Steuerausgleich-/Steuerspar-Aktionen (teils mit fixen Terminen, teils nach Terminvereinbarung). Da Veröffentlichung und Detailinfos je AK variieren, hier eine kompakte Übersicht mit dem, was für 2026 bereits öffentlich angekündigt ist (Stand: 29.12.2025).
| Bundesland / AK | Termine/Aktion 2026 | Anmeldung / Hinweis |
|---|---|---|
| Steiermark (AK Steiermark) | Steuerspartage: 9.03.2026 bis 1.04.2026 | Terminbuchung ab 7.01.2026; Telefon laut AK: 05 7799-2507 |
| Tirol (AK Tirol) | Steuerspartage: Terminbuchung ab Fr, 16.01.2026 | Hotline laut AK: 0800/22 55 22; Details je Standort/Slot prüfen |
| Oberösterreich (AK OÖ) | Online-Webinare (Jän/Feb 2026) zu Steuerausgleich-Themen | Termine/Anmeldung laut AK OÖ Website (Webinar-Termine je Thema) |
| Vorarlberg (AK Vorarlberg) | Steuerservice (Pension) Frühjahr 2026 (mehrere Termine im Feb/März) | Termine laut AK Vorarlberg veröffentlicht; für Arbeitnehmer:innen ggf. separate Angebote prüfen |
| Wien (AK Wien) | Termine 2026 auf der allgemeinen Serviceseite nicht fix ausgewiesen | AK Wien: Termin/Serviceinfos über AK-Kanäle prüfen (Stand: 29.12.2025) |
| Niederösterreich, Burgenland, Salzburg, Kärnten | Stand 29.12.2025: je nach AK noch nicht einheitlich als Fixtermin-Liste auffindbar | Bitte direkt auf der jeweiligen AK-Seite nach „Steuerspartage/Steuerausgleich-Beratung“ suchen |
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr – Termine/Hotlines können sich ändern. Bitte auf der jeweiligen AK-Seite kurz gegenprüfen.
FAQ – Steuerausgleich / Arbeitnehmerveranlagung 2026
Ab wann kann ich 2026 den Steuerausgleich für 2025 einreichen?
Nach Ablauf des Kalenderjahres (also ab 2026 für 2025). In der Praxis ist vieles erst dann „vollständig bearbeitbar“, wenn der Jahreslohnzettel im System ist (Dienstgeber übermittelt i.d.R. bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch).
Wie lange dauert die Bearbeitung und wann bekomme ich das Geld?
Es gibt keine fixe Dauer. Das Finanzamt bearbeitet nach Einlangen; nach Bescheiderlassung wird die Gutschrift überwiesen. Als Rahmen wird häufig genannt, dass die Behörde für den Bescheid bis zu 6 Monate Zeit hat; Verzögerungen entstehen oft durch fehlende Daten oder Ergänzungsersuchen.
Welche Fristen gelten 2026?
Bei Pflichtveranlagung: bis 30. April (Papier) bzw. 30. Juni (online) des Folgejahres. Bei freiwilliger Arbeitnehmerveranlagung: 5 Jahre rückwirkend.
Muss ich Belege mitschicken?
Üblicherweise nicht automatisch. Aber du musst Belege/Nachweise bei Nachfrage vorlegen können. Deshalb: sauber sammeln und geordnet ablegen.
Welche Formulare brauche ich?
Basis ist L1; je nach Situation Beilagen wie L1k (Kinder), L1ab (außergewöhnliche Belastungen), L1 HO (Homeoffice) usw. Die Formulare findest du im Formularservice der Finanzverwaltung (BMF) bzw. über das Formularservice-Portal von oesterreich.gv.at.
Ich komme nicht mehr in FinanzOnline – was hat sich geändert?
Seit 1.10.2025 brauchst du zusätzlich zum Passwort einen zweiten Sicherheitsfaktor: ID Austria oder eine 2-Faktor-Authentifizierung (2FA). Das dient dem Schutz beim Einloggen.
Was ist die antragslose Arbeitnehmerveranlagung – und soll ich trotzdem selbst einreichen?
Antragslos bedeutet: In passenden Fällen wird automatisch eine Gutschrift ausbezahlt. Wenn du aber zusätzliche Absetzbeträge/Werbungskosten hast, kann sich eine eigene Einreichung lohnen.
Wie prüfe ich den Status und Bescheide?
Bei FinanzOnline kommen Bescheide/Schreiben häufig in die Databox. Elektronische Zustellung kann Fristen starten – daher regelmäßig checken.
Welche Apps helfen – und was kostet das?
Offiziell gibt es FinanzOnline (gratis) und FinanzOnline [+] (gratis). Private Apps wie RelaxTax, Taxefy oder Mei Marie haben unterschiedliche Kostenmodelle (Einmalgebühr, Abo oder Erfolgsprovision) – lies Bedingungen und Datenschutz genau.
Was kann ich tun, wenn nach Monaten kein Bescheid kommt?
Dokumentiere dein Einreichdatum und prüfe Databox/Ergänzungsersuchen. Wenn es extrem lange dauert, gibt es formale Möglichkeiten (rechtlicher Rahmen wird häufig mit 6 Monaten beschrieben).
Quellen (APA 7, Auswahl – Stand: 29.12.2025)
- Bundesministerium für Finanzen (BMF). (o. J.). ArbeitnehmerInnenveranlagung – Überblick (Pflichtveranlagung, Fristen). https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/verfahren-arbeitnehmerinnenveranlagung/arbeitnehmerinnenveranlagung.html
- Bundesministerium für Finanzen (BMF). (2025, April). Ohne Antrag, ohne Stress: Finanzverwaltung zahlte 2024 automatisch 631 Millionen Euro aus (Ø-Gutschrift 2023: 378,80 EUR). https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2025/april/aanv-2024.html
- Bundesministerium für Finanzen (BMF). (o. J.). Formularservice – Formulare zur Arbeitnehmerveranlagung (L1, L1k, L1ab, L1i, L1 HO, L1d). https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999
- oesterreich.gv.at. (o. J.). Allgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung (Verfahrensablauf, Einreichwege). https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/arbeit_beruf_und_pension/arbeitnehmerveranlagung/Seite.340000
- Unternehmensserviceportal (USP). (2025). Übermittlung der Jahreslohnzettel an das Finanzamt (Fristen). https://www.usp.gv.at/themen/mitarbeiter-und-gesundheit/entgelt/uebermittlung-der-jahreslohnzettel-an-das-finanzamt.html
- Arbeitsmarktservice (AMS). (o. J.). Arbeitnehmer_innenveranlagung (Fristen, Hinweis auf 6 Monate). https://www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/arbeitnehmerveranlagung
- Arbeiterkammer Steiermark. (2025). Steuerspartage 2026 – Termine & Buchung. https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Steuerspartage-2026.html
- Arbeiterkammer Tirol. (2025). Steuerspartage 2026 (Buchungsstart). https://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundrecht/arbeitnehmerInnenveranlagung/AK-Tirol-Steuerspartage-2026.html
- Bundesministerium für Finanzen (BMF). (o. J.). FinanzOnline [+] – App (Zielgruppe, Funktionen, ID Austria, gratis Download). https://www.bmf.gv.at/services/apps/finanzonlineplus.html
- PULS 24. (2025, 19. Februar). Steuerausgleich zu kompliziert? Hilfe mit diesen Apps (RelaxTax, Taxefy, Mei Marie). https://www.puls24.at/news/wirtschaft/steuerausgleich-diese-apps-wollen-helfen/381913
- OECD. (2020). Tax Administration 3.0: The Digital Transformation of Tax Administration. OECD Publishing. https://doi.org/10.1787/ca274cc5-en
- Doxey, M., Reckers, P. M. J., & Towery, E. (2021). The Effects of Prefilled Tax Returns on Taxpayer Compliance. Journal of the American Taxation Association, 43(2), 63–93. https://doi.org/10.2308/JATA-18-055
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