Das Wichtigste in Kürze: Die Familienbeihilfe wird in Österreich grundsätzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Für 2026 sind die Beträge (derzeit) unverändert gegenüber 2025. Ausbezahlt wird monatlich (inkl. Kinderabsetzbetrag) – mit fix veröffentlichten Auszahlungstagen 2026. Wer (oder wessen Kind) volljährig ist, sollte besonders auf Ausbildungsstatus und Zuverdienstgrenze achten.
Aktuelle Fakten 2026
| Thema | Stand 2026 (Österreich) | Warum das wichtig ist |
|---|---|---|
| Familienbeihilfe (Grundbetrag) | ab Geburt 138,40 €; ab 3 J. 148,00 €; ab 10 J. 171,80 €; ab 19 J. 200,40 € (monatlich, pro Kind) | Basisleistung, auf die weitere Zuschläge aufbauen |
| Kinderabsetzbetrag | 70,90 € pro Kind/Monat (wird gemeinsam mit Familienbeihilfe ausbezahlt) | Fixer Zusatzbetrag – kein Extra-Antrag |
| Schulstartgeld | 121,40 € im August (für Kinder 6–15 Jahre; automatisch) | Einmalzahlung für den Schulstart – im August mit dabei |
| Geschwisterstaffelung | Erhöhung pro Kind je nach Anzahl anspruchsberechtigter Kinder (z.B. 2 Kinder: +8,60 € pro Kind) | Bei mehreren Kindern steigt der Gesamtbetrag spürbar |
| Erhöhte Familienbeihilfe | Zuschlag 189,20 € pro Monat bei erheblicher Behinderung (zusätzlich) | Wichtige Entlastung – eigener Antrag/Nachweis nötig |
| Mehrkindzuschlag | 24,40 € pro Monat für das 3. und jedes weitere Kind (jährlich zu beantragen; Einkommensgrenze beachten) | Kommt typischerweise über (Arbeitnehmer-)Veranlagung |
| Rückwirkende Beantragung | bis zu 5 Jahre rückwirkend ab Monat der Antragstellung | Wichtig, wenn du zu spät beantragt hast |
| Auszahlung 2026 | Fix veröffentlichte Auszahlungstage (siehe Tabelle unten) | Planbarkeit für Familien und Budgets |
Ursachen und Zusammenhänge
Die Familienbeihilfe ist Teil des österreichischen Systems zur finanziellen Entlastung von Familien und soll die laufenden Unterhaltskosten für Kinder mittragen. Sie ist als breite, grundsätzlich einkommensunabhängige Leistung konzipiert. In der Praxis hängt der Anspruch bei Volljährigen oft an Berufsausbildung/Studium, der Einhaltung formaler Voraussetzungen (z.B. Lebensmittelpunkt, Haushaltszugehörigkeit) und – je nach Situation – an Grenzwerten wie der Zuverdienstgrenze.
Was ist die Familienbeihilfe – und was ist der Kinderabsetzbetrag?
- Familienbeihilfe: monatliche Geldleistung pro Kind (Grundbetrag nach Alter).
- Kinderabsetzbetrag: zusätzlicher monatlicher Betrag pro Kind, der automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird (kein eigener Antrag).
Tipp: Wenn du „nur“ die Familienbeihilfe im Kopf hast, prüfe immer den Gesamtzufluss am Konto – oft ist der Kinderabsetzbetrag bereits inkludiert.
Wer hat Anspruch? Die wichtigsten Voraussetzungen
- Lebensmittelpunkt in Österreich.
- Das Kind (z.B. leiblich, Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind) lebt im gemeinsamen Haushalt oder es wird überwiegend Unterhalt geleistet, wenn kein Elternteil im Haushalt lebt.
- Bei Volljährigen: Anspruch im Regelfall nur bei Berufsausbildung/Studium (mit Ausnahmen).
- Kein Anspruch während Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst.
Bis wann wird Familienbeihilfe bezahlt? (Alter & Sonderfälle)
- Grundsätzlich bis zum 24. Geburtstag.
- Bis 25 in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bestimmte Dienstzeiten oder Sonderkonstellationen; je nach Fall).
- Ohne Altersgrenze kann Anspruch bestehen, wenn eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit zur Selbsterhaltung aufgrund einer Behinderung vorliegt, die rechtzeitig eingetreten ist (Details prüft das Finanzamt).
Wichtig: Ab Volljährigkeit ist die Beihilfe „verwaltungstechnisch“ oft stärker an Nachweise gebunden (Ausbildungsbestätigungen, Studienerfolg, etc.).
Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026? (Beträge + Gesamt mit Kinderabsetzbetrag)
Für 2026 gelten (laut aktuell veröffentlichten Tabellen) dieselben Beträge wie 2025. Die Beträge sind monatlich pro Kind zu verstehen.
| Alter des Kindes | Familienbeihilfe (monatlich) | + Kinderabsetzbetrag (monatlich) | Gesamt pro Kind/Monat |
|---|---|---|---|
| ab Geburt | 138,40 € | + 70,90 € | 209,30 € |
| ab 3 Jahren | 148,00 € | + 70,90 € | 218,90 € |
| ab 10 Jahren | 171,80 € | + 70,90 € | 242,70 € |
| ab 19 Jahren | 200,40 € | + 70,90 € | 271,30 € |
Geschwisterstaffelung: So steigt der Betrag bei mehreren Kindern
Wenn für mehrere Kinder gleichzeitig Familienbeihilfe zusteht, erhöht sich der Gesamtbetrag über eine Staffelung pro Kind:
| Anzahl anspruchsberechtigter Kinder | Zusatz pro Kind/Monat | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| 2 Kinder | + 8,60 € | Dieser Zusatz kommt zu jedem der 2 Kinder dazu. |
| 3 Kinder | + 21,10 € | Zusatz gilt für jedes der 3 Kinder. |
| 4 Kinder | + 32,10 € | Zusatz gilt für jedes der 4 Kinder. |
| 5 Kinder | + 38,90 € | Zusatz gilt für jedes der 5 Kinder. |
| 6 Kinder | + 43,40 € | Zusatz gilt für jedes der 6 Kinder. |
| 7 und mehr | + 63,10 € | Zusatz gilt für jedes Kind. |
Schulstartgeld 2026: Extra-Zahlung im August
- 121,40 € im August
- für Kinder von 6 bis 15 Jahren (genauer: ab dem Kalenderjahr des 6. Geburtstags bis inkl. Kalenderjahr des 15. Geburtstags)
- automatisch gemeinsam mit der August-Auszahlung (kein eigener Antrag)
Erhöhte Familienbeihilfe bei erheblicher Behinderung
Bei erheblicher Behinderung kann zusätzlich zur „normalen“ Familienbeihilfe ein Zuschlag von 189,20 € pro Monat zustehen. Dafür sind in der Regel Nachweise (z.B. Feststellungen/Bestätigungen über den Grad der Behinderung) erforderlich, und die erhöhte Familienbeihilfe muss als eigener Fall beim Finanzamt geführt werden.
Mehrkindzuschlag 2026: Extra für Familien mit 3+ Kindern
Der Mehrkindzuschlag ist ein zusätzlicher Betrag für das 3. und jedes weitere Kind, wenn für mindestens drei Kinder Familienbeihilfe bezogen wurde und die Einkommensgrenze eingehalten wird.
| Punkt | Regel | Merksatz |
|---|---|---|
| Höhe | 24,40 € pro Monat | Gilt je „3. und weiteres“ Kind. |
| Einkommensgrenze | 55.000 € (zu versteuerndes Familieneinkommen des Vorjahres) | Entscheidend ist das Einkommen des Vorjahres. |
| Antrag | für jedes Kalenderjahr gesondert | Typisch über (Arbeitnehmer-)Veranlagung. |
| Auszahlung | auf Antrag durch Finanzamt | Kommt nicht automatisch „mit“ der Familienbeihilfe. |
Wo beantragen? In der Praxis meist im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung; wenn keine Veranlagung gemacht wird, ist eine Auszahlung je nach Konstellation auch per Formular möglich (siehe BMF-Infos).
Zuverdienstgrenze 2026 (für volljährige Kinder): worauf du achten musst
Ab Volljährigkeit kann eigenes Einkommen des Kindes relevant werden. Laut aktuellen offiziellen Informationen gilt eine Zuverdienstgrenze von 17.212 € (zu versteuerndes Einkommen pro Kalenderjahr) – und es ist wichtig zu verstehen:
- Das Einkommen bleibt bis zum Kalenderjahr, in dem das Kind 19 wird, außer Betracht.
- Ab dem Kalenderjahr, in dem das Kind 20 wird, darf das zu versteuernde Gesamteinkommen die Grenze nicht überschreiten.
- Wird die Grenze überschritten, ist nur der Überschreitungsbetrag rückzuzahlen (nicht automatisch die gesamte Beihilfe).
Was ändert sich 2026? (Fokus-Tabelle)
Für 2026 ist vor allem entscheidend: Die Beträge bleiben (aktuell veröffentlicht) gleich wie 2025. Dadurch ist 2026 eher ein Jahr der Planbarkeit als der Erhöhung.
| Bereich | 2025 | 2026 | Bedeutung für dich |
|---|---|---|---|
| Familienbeihilfe-Grundbeträge | 138,40 € / 148,00 € / 171,80 € / 200,40 € | unverändert | Budget kann 1:1 fortgeschrieben werden. |
| Kinderabsetzbetrag | 70,90 € | unverändert | Bleibt fixer Teil der Monatszahlung. |
| Schulstartgeld | 121,40 € (August) | unverändert | August bleibt „Sondermonat“. |
| Mehrkindzuschlag | 24,40 € | unverändert | Weiter jährlich beantragen (Einkommensgrenze beachten). |
| Auszahlungstage | fixe Auszahlungstage veröffentlicht | fixe Auszahlungstage 2026 veröffentlicht | Du kannst die Kontoeingänge sehr genau planen. |
Familienbeihilfe beantragen: so geht’s (FinanzOnline, Papier, antragslos bei Geburt)
1) Antragslos bei Geburt (häufigster Fall): Bei Geburt eines Kindes in Österreich wird die Familienbeihilfe in vielen Fällen ohne Antrag zuerkannt. Die Finanzverwaltung prüft automatisch und überweist auf ein Konto der Eltern. Fehlen Daten (z.B. Bankverbindung), wirst du zur Ergänzung aufgefordert.
2) In allen anderen Fällen: Antrag ist nötig – am bequemsten elektronisch über FinanzOnline oder per Formular beim Finanzamt.
- Voraussetzungen prüfen (Haushalt, Lebensmittelpunkt, bei Volljährigen Ausbildung/Studium).
- Antrag stellen (FinanzOnline oder Papierformular).
- Unterlagen bereithalten (z.B. Nachweise zu Haushalt/Ausbildung).
- Änderungen melden (z.B. Ausbildungsende, Auszug, Dienstzeiten).
Frist-Tipp: Auch wenn du spät dran bist – du kannst grundsätzlich bis zu 5 Jahre rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung beantragen.
Welche Formulare brauchst du? (und wo findest du sie)
- Familienbeihilfe-Antrag: über FinanzOnline oder als Formular (Formularsuche auf oesterreich.gv.at bzw. Formularübersicht BMF).
- Direktauszahlung an volljährige Kinder: eigenes Begehren beim Finanzamt (Zustimmung der anspruchsberechtigten Person erforderlich).
- Mehrkindzuschlag: typischerweise über (Arbeitnehmer-)Veranlagung; alternativ laut BMF unter bestimmten Voraussetzungen per Formular möglich.
Wo finden? Entweder über die Formularsuche auf oesterreich.gv.at oder direkt im Formularbereich des BMF (beides online abrufbar).
Direktauszahlung an volljährige Kinder: so funktioniert die Zustimmung
Volljährige können beantragen, dass die Familienbeihilfe direkt auf ihr eigenes Girokonto überwiesen wird. Dafür gilt:
- Es muss weiterhin Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen (meist Ausbildung/Studium).
- Die anspruchsberechtigte Person (in der Regel Mutter oder Vater) muss der Überweisung zustimmen.
- Der Kinderabsetzbetrag wird dann ebenfalls gemeinsam überwiesen.
Auszahlungstermine 2026: wann kommt die Familienbeihilfe aufs Konto?
Für 2026 sind offizielle Auszahlungstage veröffentlicht (für Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und – im August – auch Schulstartgeld). Maßgeblich ist der Überweisungstag; je nach Bank kann die Wertstellung minimal variieren.
| Monat 2026 | Auszahlungstag | Wochentag | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Jänner | 08.01.2026 | Donnerstag | Regelzahlung |
| Februar | 06.02.2026 | Freitag | Regelzahlung |
| März | 06.03.2026 | Freitag | Regelzahlung |
| April | 08.04.2026 | Mittwoch | Regelzahlung |
| Mai | 08.05.2026 | Freitag | Regelzahlung |
| Juni | 08.06.2026 | Montag | Regelzahlung |
| Juli | 08.07.2026 | Mittwoch | Regelzahlung |
| August | 06.08.2026 | Donnerstag | inkl. Schulstartgeld (für 6–15 Jahre) |
| September | 08.09.2026 | Dienstag | Regelzahlung |
| Oktober | 08.10.2026 | Donnerstag | Regelzahlung |
| November | 06.11.2026 | Freitag | Regelzahlung |
| Dezember | 07.12.2026 | Montag | Regelzahlung |
Warum du die Familienbeihilfe regelmäßig prüfen solltest
- Rückforderungen vermeiden: Änderungen (z.B. Ausbildungsende) rechtzeitig melden.
- Volljährigkeit = mehr Nachweise: Studien-/Ausbildungsstatus sauber dokumentieren.
- Zuverdienst im Blick: Gerade bei Studierenden kann ein „gutes“ Jobjahr zu Rückzahlungen führen.
- Bankdaten & Direktauszahlung: stimmt das Konto, stimmen die Empfänger:innen?
- Mehrkindzuschlag nicht vergessen: kommt nicht automatisch – jährlich daran denken.
Häufige Fehler, die Geld kosten (und wie du sie vermeidest)
- Studium/Ausbildung nicht nachgewiesen → Anspruch kann ruhen oder entfallen.
- Zu hoher Zuverdienst → Rückzahlung des Überschreitungsbetrags.
- Änderungen nicht gemeldet (Umzug, Haushaltswechsel, Dienstzeiten) → Rückforderungen möglich.
- Mehrkindzuschlag nicht beantragt → du verschenkst potenzielles Geld.
Beratung & Hilfe (Finanzamt, Familienservice, Arbeiterkammer)
- Finanzamt Österreich: zuständig für Antrag, Änderungen, Direktauszahlung, Rückfragen.
- FinanzOnline: Online-Einreichung und elektronische Kommunikation (oft der schnellste Weg).
- Familienservice (Bund): telefonische Auskünfte zu Familienleistungen.
- Arbeiterkammer: praxisnahe Infos und Beratung – besonders zu Studierenden, Zuverdienst und typischen Fallen.
FAQ: Familienbeihilfe 2026 – häufige Fragen
Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026 in Österreich?
Die Grundbeträge liegen (derzeit veröffentlicht) bei 138,40 € (ab Geburt), 148,00 € (ab 3), 171,80 € (ab 10) und 200,40 € (ab 19) pro Kind und Monat. Zusätzlich wird der Kinderabsetzbetrag von 70,90 € pro Kind/Monat gemeinsam ausbezahlt.
Wann wird die Familienbeihilfe 2026 ausbezahlt?
Für 2026 sind fixe Auszahlungstage veröffentlicht (z.B. 08.01.2026, 06.02.2026 usw.). Die vollständige Monatsliste findest du in der Auszahlungstabelle in diesem Artikel.
Bekomme ich Familienbeihilfe automatisch bei Geburt?
In vielen Fällen ja: Bei Geburt eines Kindes in Österreich wird die Familienbeihilfe häufig antragslos zuerkannt. Fehlen Daten (z.B. Bankverbindung), wirst du zur Ergänzung kontaktiert.
Wie lange kann ich Familienbeihilfe beziehen?
Grundsätzlich bis zum 24. Geburtstag. In bestimmten Ausnahmefällen kann sie bis 25 gewährt werden. Bei dauernder Selbsterhaltungsunfähigkeit aufgrund rechtzeitig eingetretener Behinderung kann Anspruch auch ohne Altersgrenze bestehen.
Wie funktioniert die Direktauszahlung an volljährige Kinder?
Volljährige können eine Auszahlung auf ihr eigenes Konto beantragen, wenn weiterhin Anspruch besteht. Voraussetzung ist die Zustimmung der anspruchsberechtigten Person (meist Mutter oder Vater). Der Kinderabsetzbetrag wird dann ebenfalls mitüberwiesen.
Was ist das Schulstartgeld – und wer bekommt es 2026?
Das Schulstartgeld beträgt 121,40 € und wird im August automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt – für Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren (nach Kalenderjahr-Regel).
Was ist die Zuverdienstgrenze bei Familienbeihilfe?
Für volljährige Kinder kann ab dem Kalenderjahr, in dem sie 20 werden, eine Zuverdienstgrenze gelten. Der aktuell veröffentlichte Grenzbetrag liegt bei 17.212 € zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr. Bei Überschreitung ist grundsätzlich der Überschreitungsbetrag zurückzuzahlen.
Was ist der Mehrkindzuschlag und wie beantrage ich ihn?
Der Mehrkindzuschlag beträgt 24,40 € pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind. Er ist für jedes Kalenderjahr gesondert zu beantragen, typischerweise über die (Arbeitnehmer-)Veranlagung, sofern die Einkommensgrenze eingehalten wird.
Kann ich Familienbeihilfe rückwirkend beantragen?
Ja. Eine rückwirkende Beantragung ist grundsätzlich bis zu fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung möglich.
Was sind die häufigsten Gründe für Rückforderungen?
Typisch sind nicht gemeldete Änderungen (z.B. Ausbildungsende), fehlende Nachweise bei Volljährigen oder ein Zuverdienst über der Grenze. Wer rechtzeitig meldet und Unterlagen sauber führt, reduziert das Risiko deutlich.
Quellen (APA 7)
- Bundeskanzleramt. (2025, 2. Dezember). Auszahlungstermine der Familienbeihilfe 2026. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/auszahlungstermine.html
- Bundeskanzleramt. (2025, 15. Juli). Höhe der Familienleistungen. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienleistungen/hoehe-der-familienleistungen.html
- oesterreich.gv.at. (2025, 27. November). Höhe der Familienbeihilfe. https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/familienbeihilfe/Seite.080714
- oesterreich.gv.at. (2025, 27. November). Familienbeihilfe – Beantragung. https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/familienbeihilfe/Seite.450233
- Bundeskanzleramt. (2025, 17. Juni). Antraglose Familienbeihilfe – 10 Jahre Vereinfachung. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/antraglose-familienbeihilfe/10-jahre-antraglose-familienbeihilfe.html
- Bundeskanzleramt. (o. D.). Schulstartgeld. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/schulstartgeld.html
- Bundeskanzleramt. (o. D.). Mehrkindzuschlag. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/weitere-leistungen-fuer-familien/mehrkindzuschlag.html
- Bundesministerium für Finanzen. (2025, 1. Jänner). Übersicht Steuerabsetzbeträge – Mehrkindzuschlag. https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/uebersicht-steuerabsetzbetraege.html
- Geserick, C., & Wernhart, G. (2024). Familienleistungen in Österreich: Erfahrungen und Zufriedenheit mit ausgewählten Unterstützungen des Bundes (ÖIF Forschungsbericht 54). Österreichisches Institut für Familienforschung. https://www.oif.ac.at/fileadmin/user_upload/p_oif/Forschungsberichte/FB_54_-_Familienleistungen.pdf (DOI: 10.25365/phaidra.523)
- Marhold, F. (2020). Thoughts about indexing family benefits: Are authorities permitted to apply the Austrian indexation of family benefits? European Journal of Social Security. https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/1388262720952634 (DOI: 10.1177/1388262720952634)
- Heitzmann, K., & Pennerstorfer, A. (2025). Large families and poverty in Austria: What explains their disproportionate risk of experiencing income poverty? International Journal of Social Welfare, 34(1), e12667. https://doi.org/10.1111/ijsw.12667
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