Die wichtigsten Antworten zu GmbH Gründen Kosten in Österreich, mit aktuellen gesetzlichen Eckwerten, realistischen Gebühren und Vergleich zu anderen Rechtsformen.
Einleitung
Wer in Österreich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründet, plant mehr als nur die Eintragung. Es geht um Stammkapital, Gesellschaftsvertrag, Notar, Firmenbuch und laufende Pflichten. Dieser Leitfaden bündelt Fakten zu Gründungskosten, erklärt Förderungen und setzt die GmbH in Relation zu Personengesellschaften und Einzelunternehmen. So erhalten Sie eine klare Entscheidungsgrundlage für die Rechtsform.
Seit 2024 gilt für die GmbH ein dauerhaft gesenktes Mindeststammkapital. Das senkt die Finanzierungsschwelle, ersetzt aber nicht die Pflicht zur professionellen Vertragserrichtung und zur Eintragung ins Firmenbuch. Die Kosten hängen vom Umfang des Gesellschaftsvertrags, der Zahl der Gesellschafter und zusätzlichen Regelungen ab. Förderungen können Gerichtsgebühren reduzieren, nicht jedoch private Honorare.
GmbH Gründen Kosten: aktuelle Eckwerte
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie entsteht erst mit Eintragung ins Firmenbuch. Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro. Jede Stammeinlage muss mindestens 70 Euro betragen. Bei der Gründung ist die Hälfte des Stammkapitals bar einzuzahlen, also 5.000 Euro.
Für die Eintragung fallen Gerichtsgebühren an. Maßgeblich sind eine Eingabegebühr von 36 Euro und eine Eintragungsgebühr von 365 Euro für die GmbH.
Das Neugründungs-Förderungsgesetz befreit Neugründer von bestimmten Gebühren. Dazu zählen in der Praxis die Gerichtsgebühren für die Ersteintragung ins Firmenbuch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Befreiung betrifft nicht die notarielle Beglaubigung oder private Honorare.
Die gesetzliche Mindestkörperschaftsteuer ist an das Mindeststammkapital gekoppelt. Seit 2024 beträgt sie 500 Euro pro Jahr, also 125 Euro je vollem Quartal. Diese Mindeststeuer fällt auch ohne Gewinn an.
Was gehört zu den Gründungskosten einer GmbH
Die Gesamtkosten setzen sich aus vier Bausteinen zusammen. Erstens das Stammkapital, das der Gesellschaft zur Verfügung steht. Zweitens Notariatskosten für die Errichtung des Gesellschaftsvertrags und die Beglaubigungen. Drittens Gerichtsgebühren für die Firmenbucheintragung. Viertens Auslagen für Bankbestätigung, Registerauszüge und Beratung. Förderungen können die staatlichen Gebühren mindern, Honorare bleiben verhandelbar.
Die Errichtung des Gesellschaftsvertrags erfolgt grundsätzlich in Notariatsaktform. Auch die Unterschriften für die Firmenbuchanmeldung sind zu beglaubigen. Ohne Eintragung besteht die Gesellschaft nicht. Diese formalen Schritte sind zwingend, unabhängig von der Zahl der Gesellschafter.
Ein-Personen-GmbHs können unter Voraussetzungen vereinfacht und digital gegründet werden. Die vereinfachte Gründung ist nur für eine natürliche Person als alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer vorgesehen. In der Praxis bleibt dennoch die Pflicht zur Kapitalaufbringung und zur Firmenbuchanmeldung bestehen.
Rechtliche Rahmenbedingungen im Detail
Das GmbH-Gesetz schreibt seit 1. Januar 2024 das Mindeststammkapital von 10.000 Euro fest. Stammeinlagen müssen in Euro auf einen Nennbetrag lauten. Kein Gesellschafter darf bei Errichtung mehrere Stammeinlagen übernehmen. Diese Vorgaben sichern die Grundstruktur der Kapitalausstattung.
Die Hälfte des Stammkapitals ist bei Gründung bar einzuzahlen. Der Nachweis erfolgt üblicherweise durch eine Bankbestätigung. Die Wirtschaftskammer Österreich verweist auf diese Einzahlungsregel und darauf, dass die frühere Gründungsprivilegierung entfallen ist.
Für die GmbH entsteht Rechtspersönlichkeit erst mit der Eintragung in das Firmenbuch. Vorher handelnde Personen haften persönlich und solidarisch. Dieser Grundsatz ist zentral für die Risikoplanung in der Gründungsphase.
Gebühren und Honorare: was realistisch anfällt
Für die Firmenbucheintragung einer GmbH fallen eine Eingabegebühr und eine Eintragungsgebühr an. Die maßgeblichen Beträge betragen 36 Euro und 365 Euro. In der Praxis kommen geringfügige Auslagen hinzu, etwa für Auszüge. Neugründer können die Gerichtsgebühren nach NeuFÖG vermeiden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Die Notariatskosten richten sich nach dem Notariatstarif und dem Aufwand. Sie umfassen die Vertragserrichtung, die Beglaubigung und den Notariatsakt. Pauschale Online-Aussagen ersetzen kein Angebot. Orientierung geben Erfahrungswerte: Für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags werden häufig 500 bis 700 Euro genannt, bei komplexen Regelungen entsprechend mehr.
Zusätzliche Honorare können entstehen, wenn ein Rechtsanwalt den Gesellschaftsvertrag erstellt oder verhandelt. Einzelne Kanzleien nennen Mindestbudgets im vierstelligen Bereich, abhängig von Struktur, Sacheinlagen oder Gesellschaftervereinbarungen. Solche Angaben sind Richtwerte, keine amtlichen Tarife.
Vergleich: GmbH im Kontext anderer Rechtsformen
Ein Einzelunternehmen hat keine Mindestkapitalpflicht. Die Gewerbeanmeldung sowie Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherung sind in der Regel gebührenfrei. Ein Eintrag ins Firmenbuch ist erst ab bestimmten Umsatzschwellen verpflichtend, freiwillig jedoch möglich. Für die freiwillige Firmenbucheintragung fallen bei Einzelunternehmern 19 Euro Eingabe und 60 Euro Eintragungsgebühr an. NeuFÖG kann die Gebühren für Neugründer befreien.
Die Offene Gesellschaft und die Kommanditgesellschaft sind Personengesellschaften. Der Gesellschaftsvertrag ist formfrei, die Schriftform ist jedoch zu empfehlen. Ein Notariatsakt ist nicht vorgeschrieben. Die Anmeldung zum Firmenbuch müssen alle Gesellschafter unterschreiben, die Unterschriften sind notariell oder gerichtlich zu beglaubigen. Für OG und KG fallen 36 Euro Eingabe und 130 Euro Eintragungsgebühr an. NeuFÖG kann diese Gerichtskosten ebenfalls entfallen lassen.
Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) oder FlexCo ist seit 2024 verfügbar. Das Mindeststammkapital beträgt wie bei der GmbH 10.000 Euro. Bei der Gründung sind 5.000 Euro bar einzuzahlen. Die FlexCo ermöglicht neben Geschäftsanteilen auch Unternehmenswert-Anteile ohne Stimmrecht. Der Mindestbetrag je Stammeinlage ist bei der FlexCo niedriger als bei der GmbH. Für die Gründung ist in der Praxis ein Notariatsakt erforderlich, Ausnahmen gelten für eng begrenzte Konstellationen.
Laufende Kosten nach der Gründung
Die Mindest-KöSt beträgt 500 Euro im Jahr. Sie fällt unabhängig vom Ergebnis an. Dieser Betrag ergibt sich aus fünf Prozent des gesetzlichen Mindeststammkapitals. Für GmbH und FlexCo gilt derselbe Satz.
Hinzu kommen die Pflichten nach UGB. Dazu zählen Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung. Kleine GmbHs benötigen keinen Abschlussprüfer. Trotzdem entstehen Kosten für Steuerberatung und Bilanzierung, deren Höhe von Branche, Belegvolumen und Komplexität abhängt.
Bei gewerblicher Tätigkeit fallen Beiträge an die Wirtschaftskammer an. Die Grundumlage variiert nach Fachorganisation. Beiträge der Sozialversicherung richten sich nach Status und Einkünften. Geschäftsführer mit Mehrheitsbeteiligung unterliegen typischerweise der SVS. Minderheits-Geschäftsführer mit Dienstverhältnis können dem ASVG unterliegen.
FAQ: zentrale W-Fragen zu Gründung und den Kosten
Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH in Österreich?
Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro. Jede Stammeinlage muss mindestens 70 Euro betragen.
Wieviel ist bei der Gründung bar einzuzahlen?
Bei der Errichtung sind 5.000 Euro bar zu leisten. Der Nachweis erfolgt über eine Bankbestätigung.
Welche Gebühren fallen beim Firmenbuch an?
Für die GmbH sind 36 Euro Eingabe und 365 Euro Eintragungsgebühr vorgesehen. Diese Beträge gelten für die Ersteintragung.
Entfallen Gerichtsgebühren nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz?
Ja, wenn die NeuFÖG-Voraussetzungen erfüllt sind. Die Befreiung betrifft insbesondere die Firmenbucheintragung. Notariatsgebühren sind nicht umfasst.
Was kostet der Notar realistisch?
Die Gebühren richten sich nach Tarif und Aufwand. Für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags werden häufig 800 bis 1500 Euro genannt. Komplexe Fälle liegen darüber.
Wann entsteht die GmbH rechtlich?
Die Gesellschaft entsteht erst mit Eintragung im Firmenbuch. Vorher handelnde Personen haften persönlich und solidarisch.
Wie unterscheidet sich die GmbH von OG und KG bei den Kosten?
OG und KG brauchen keinen Notariatsakt. Für die Eintragung sind Unterschriften zu beglaubigen. Die Firmenbuchgebühren sind niedriger, also 36 Euro Eingabe und 130 Euro Eintragungsgebühr.
Gibt es eine vereinfachte Gründung?
Für Ein-Personen-GmbHs gibt es eine vereinfachte, digitale Gründungsoption. Sie gilt nur, wenn eine natürliche Person allein Gesellschafter und Geschäftsführer ist.
Welche laufenden Steuern fallen mindestens an?
Unabhängig vom Gewinn fällt die Mindest-KöSt von 500 Euro pro Jahr an. Sie ergibt sich aus der Kopplung an das Mindeststammkapital.
Praxisbeispiele: von der Ein-Personen-GmbH bis zur Mehrpersonengesellschaft
Eine Ein-Personen-GmbH erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen mit 10.000 Euro Stammkapital und 5.000 Euro Bareinlage. Die Firmenbuchgebühren sind fix, die Notariatskosten variieren mit dem Umfang der Regelungen. Die Gesamtkosten hängen davon ab, ob Sie Musterklauseln verwenden oder umfangreiche Sonderregeln wünschen.
Bei mehreren Gesellschaftern steigen Aufwand und Koordinationsbedarf. Das gilt für Aufgriffsrechte, Vesting-Klauseln, Geschäftsführungsregelungen und Exit-Mechaniken. Je komplexer der Gesellschaftsvertrag, desto höher fallen typischerweise die anwaltlichen und notariellen Honorare aus.
Sacheinlagen erfordern zusätzliche Nachweise. Der Bewertungs- und Dokumentationsaufwand erhöht die Kosten und verlängert die Zeitschiene. Bei Bareinlagen ist die Abwicklung einfacher.
Personengesellschaften und Einzelunternehmen im Kostenvergleich
Einzelunternehmen sind kostenschonend. Es gibt kein Stammkapital. Die Gründung erfolgt rasch. Der Firmenbucheintrag ist erst ab Umsatzschwellen verpflichtend, darunter freiwillig. Bei freiwilliger Eintragung liegen die Gebühren deutlich unter jenen der GmbH. NeuFÖG kann sie streichen. Das Haftungsrisiko bleibt persönlicher Natur.
OG und KG sind für mehrere Gründer konzipiert. Der Vertrag ist formfrei. Notariatsakt ist nicht erforderlich. Unterschriften für die Firmenbuchanmeldung müssen beglaubigt sein. Die Gebühren sind moderat. Auch hier kann NeuFÖG die Eintragungskosten mindern. Die Haftung ist höher als bei der Kapitalgesellschaft.
FlexKapG ist eine moderne Alternative zur GmbH. Kapital und Einzahlungsregeln entsprechen der GmbH. Unternehmenswert-Anteile ermöglichen flexible Beteiligungsmodelle. Bei den Kosten ähneln sich die Positionen, weil Notariatsakt und Firmenbuchanmeldung ebenfalls erforderlich sind.
Kernfakten im Überblick
| Aspekt | Wert 2025 | Hinweise |
|---|---|---|
| Mindeststammkapital | 10.000 Euro | Mindesteinlage je Gesellschafter 70 Euro, 5.000 Euro bei Gründung bar einzuzahlen |
| Firmenbuchgebühren GmbH | 36 Euro Eingabe, 365 Euro Eintragung | NeuFÖG kann die Gerichtskosten der Ersteintragung befreien |
| Mindest-KöSt | 500 Euro pro Jahr | 125 Euro je vollem Quartal, an Mindestkapital gekoppelt |
Handlungstipps für Ihre Planung
Eine vorausschauende Planung spart Geld und Zeit. Prüfen Sie früh, ob NeuFÖG greift. Klären Sie den gewünschten Regelungsumfang im Gesellschaftsvertrag. Stimmen Sie Bank, Notar und Firmenbuchtermine aufeinander ab. Für Ein-Personen-GmbHs kann die vereinfachte Gründung passen, sofern keine komplexen Sonderregeln nötig sind. Bei mehreren Gesellschaftern lohnt eine ausführliche Vertragsgestaltung.
Vergleichen Sie die Gesamtkosten mit OG, KG oder einer FlexCo. Berücksichtigen Sie Haftung, Kapitalbedarf und laufende Kosten. Rechnen Sie die Mindest-KöSt jährlich ein, selbst wenn die Tätigkeit erst anläuft. Ein strukturiertes Vorgehen reduziert Änderungs- und Nachtragskosten im ersten Geschäftsjahr.
Fazit
Eine Unternehmensgründung in Form einer GmbH erfordert sorgfältige Planung und realistische Budgetierung. Die tatsächlichen Kosten hängen je nach Umfang des Gesellschaftsvertrags, der Zahl der Gesellschafter und der notariellen Regelungen ab. Neben dem Stammkapital fallen Gebühren für Notar und Firmenbucheintragung an, bevor die Gesellschaft rechtskräftig eingetragen ist.
Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFÖG) bietet eine spürbare Entlastung für Gründerinnen und Gründer. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auf Antrag von bestimmten Gerichts- und Verwaltungsgebühren befreit werden – häufig etwa 150 Euro, die ansonsten für Eintragungs- oder Anmeldegebühren anfallen würden. Diese Förderung ist bei der WKO zu beantragen und erleichtert insbesondere die Neugründung kleiner und mittlerer Unternehmen.
Gründer sollten die Förderung frühzeitig Anspruch zu nehmen prüfen, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden. Die Kombination aus klarer Struktur, rechtlicher Sicherheit und wirtschaftlicher Planung macht die GmbH zu einer langfristig stabilen Rechtsform. Mit professioneller Begleitung und präziser Vorbereitung lässt sich die GmbH Gründung effizient, rechtskonform und kostenschonend realisieren.
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