Eine Mahnung formulieren heißt, Ansprüche klar, rechtlich sauber und nachweisbar durchzusetzen. Der Text braucht Pflichtangaben, ein eindeutiges Zahlungsziel und eine begründete Frist. So erhöhen Sie Zahlungsquote, Liquidität und Beweiswert.
Einleitung
Offene Forderungen belasten die Liquidität. Eine Mahnung bringt Ordnung und Geschwindigkeit in Ihr Mahnwesen. Wer strukturiert vorgeht, spart Zeit und senkt das Risiko späterer gerichtlicher Auseinandersetzungen.
In Deutschland regeln vor allem § 286 BGB und § 288 BGB den Zahlungsverzug und den Verzugszins. In Österreich gelten ABGB und UGB. In beiden Ländern stärken klare Texte, dokumentierte Fristen und passende Vorlagen den erfolgreichen Forderungseinzug.
So Mahnung formulieren Sie rechtssicher
Eine Mahnung ist mehr als ein Hinweis auf eine ausstehende Zahlung. Sie dokumentiert Anspruch, Fälligkeit und Frist. Sie zeigt Konsequenzen an und liefert Kontoangaben für den Zahlungseingang. Für die Praxis genügt Klarheit. Juristische Fachausdrücke sind nicht nötig. Entscheidend sind Vollständigkeit, Nachweisbarkeit und ein sachlicher Ton. So bleibt die Geschäftsbeziehung stabil und zugleich verbindlich.
Behalten Sie das Fälligkeitsdatum im Blick. Achten Sie auf korrekte Rechnungsbeträge, etwaige Mahngebühren, berechnete Verzugszinsen und das konkrete Zahlungsziel. Halten Sie die Kommunikation knapp, höflich und eindeutig. Vermeiden Sie Vorwürfe. Benennen Sie Fakten. Nennen Sie eine klare Zahlungsfrist.
Rechtlicher Rahmen in Deutschland und Österreich
In Deutschland tritt Verzug grundsätzlich ein, wenn die Zahlungsfrist verstreicht oder wenn der Schuldner gemahnt wurde. Nach § 286 Abs. 3 BGB gerät der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Verbrauchern gilt diese 30-Tage-Folge nur, wenn auf sie in der Rechnung deutlich hingewiesen wurde. Unternehmen geraten auch ohne diesen Hinweis nach 30 Tagen in Verzug.
Der Verzugszins ist in § 288 BGB geregelt. Bei Verbrauchern beträgt er fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Geschäften zwischen Unternehmen liegt er höher. Zusätzlich ist in B2B-Fällen eine Pauschale in Höhe von 40 Euro möglich. Die Höhe des jeweils geltenden Basiszinssatzes ist variabel und wird regelmäßig angepasst.
In Österreich greift bei Zahlungsverzug die gesetzliche Zinsenregel, im Unternehmensverkehr sind die Verzugszinsen deutlich über dem maßgeblichen Referenzwert angesetzt. Für Verbraucher gelten geringere Sätze. Auch hier ist eine strukturierte Mahnung mit Fristsetzung, klaren Beträgen und dokumentierter Zustellung entscheidend. Unangemessen hohe Mahngebühren sind zu vermeiden.
Pflichtbestandteile einer Mahnung
Bevor Sie eine Liste nutzen, lohnt ein klarer Überblick. Eine rechtsgültige Mahnung sollte stets dieselben Elemente enthalten. So sichern Sie Beweiswert und Nachvollziehbarkeit. Stellen Sie sicher, dass jede Position vollständig ist. Ergänzen Sie bei Bedarf positionsbezogene Details. Nennen Sie die Folgen bei weiterem Ausbleiben der Zahlung. Machen Sie es dem Kunden leicht zu überweisen.
- Eindeutige Überschrift, etwa Mahnung, Erste Mahnung oder Letzte Mahnung
- Absenderangaben mit Kontaktdaten
- Empfängerangaben des Schuldners
- Bezug zur Forderung, zum Beispiel Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Fälligkeit
- Konkreter Rechnungsbetrag und etwaige ausstehende Teilbeträge
- Neues Zahlungsziel mit Datum und einer kalendermäßig bestimmten Frist
- Bankverbindung und Verwendungszweck
- Hinweis auf Verzug, Mahngebühren und Verzugszins nach Rechtslage
- Angekündigte gerichtliche Schritte oder Mahnverfahren für den Fall des Fristablaufs
- Datum, Ort und eine Kontaktperson für Rückfragen
Fristen, Fälligkeit und die 30-Tage-Regel
Die Fälligkeit entsteht durch Vertrag oder Rechnung gestellt. Ohne besondere Abrede gilt der Betrag sofort fällig. Viele Unternehmen arbeiten mit 14 Tagen. Wenn die Frist verstreicht, ist eine Mahnung zulässig. Nach deutschem Recht tritt Verzug spätestens 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Bei Verbrauchern ist der Hinweis in der Rechnung auf diese Rechtsfolge wichtig. Bei Unternehmen ist er empfehlenswert, aber nicht zwingend.
Geben Sie in jeder Stufe ein eindeutiges Zahlungsziel an. Arbeiten Sie mit konkreten Daten. Schreiben Sie nicht nur innerhalb von sieben Tagen. Nennen Sie das Datum. Hängen Sie an eine erste Erinnerung eine moderate Frist an. Steigern Sie Verbindlichkeit in der zweiten und dritten Stufe. Setzen Sie die letzte Mahnung kurz. Kündigen Sie das gerichtliche Mahnverfahren an.
Mahngebühren und Verzugszinsen korrekt ausweisen
Mahngebühren müssen angemessen sein. Sie dürfen die tatsächlichen internen Kosten realistisch abbilden. Überhöhte Pauschalen sind angreifbar. Dokumentieren Sie, wie die Gebühr entsteht. Halten Sie die Summe niedrig und nachvollziehbar. Häufig genügen wenige Euro je Stufe.
Den Verzugszins berechnen Sie ab Eintritt des Verzugs. In Deutschland dient der Basiszinssatz als Bezug. Bei Verbrauchern gilt ein niedrigerer Aufschlag. Im B2B-Bereich ist der Aufschlag höher. In bestimmten B2B-Konstellationen kommt eine Pauschale von 40 Euro hinzu. In Österreich sind die Verzugszinsen im Unternehmensverkehr deutlich erhöht. Verbraucher zahlen weniger. Weisen Sie die Zinsen transparent aus. Geben Sie Zeitraum, Satz und Betrag an. Vermeiden Sie Rundungen, die zu Ihren Gunsten ausfallen.
Kommunikationswege und Nachweis
Die Mahnung verschicken Sie per E-Mail, Post oder beides. E-Mail ist schnell und erlaubt Anhänge. Papierpost ist robust und erreicht Empfänger auch, wenn E-Mail ungeöffnet bleibt. Für rechtliche Schritte ist der Zugangsbeweis wichtig. Nutzen Sie Zustellnachweise, etwa Einwurf-Einschreiben, oder bitten Sie um Lesebestätigung. In B2B-Beziehungen sind vereinbarte Kanäle zulässig. Speichern Sie Versandzeitpunkt, Text und Anhänge. So lässt sich der Zugang später belegen.
Bei Mahnung per E-Mail achten Sie auf eine präzise Betreffzeile, den Bezug zur Rechnung und eine klare Zahlungsfrist. Fügen Sie die Rechnung erneut an. Verwenden Sie eine seriöse Absenderadresse. Vermeiden Sie mehrere Mails pro Tag. Das wirkt wie Druck und schwächt die Wirkung. Eine Mahnung pro Stufe genügt.
Stufen im Mahnwesen: Erinnerung bis letzte Mahnung
Ein gestuftes Vorgehen steigert die Verbindlichkeit. Es hält die Beziehung stabil und zeigt zugleich Konsequenzen auf. Viele Unternehmen arbeiten mit drei Mahnungen nach einer kurzen Zahlungserinnerung. Die Abstände liegen oft bei sieben bis vierzehn Tagen. Wichtig sind klare Zahlungsziele, nachvollziehbare Gebühren und eine konsistente Sprache. Prüfen Sie vorher, ob der Zahlung eingegangen ist.
- Zahlungserinnerung
Höflicher Hinweis auf die offene Forderung mit kurzer, klarer Frist. Keine oder nur sehr geringe Mahngebühr. Ziel ist der Abschluss ohne Eskalation. - Erste Mahnung
Konkrete Frist, Nennung von Verzug und Ankündigung von Verzugszinsen. Moderate Mahngebühr. Freundlicher, aber bestimmter Ton. - Zweite Mahnung
Deutliches Zahlungsziel, Zusammenfassung der bisherigen Kommunikation. Erhöhte Verbindlichkeit. Hinweis auf gerichtliche Schritte. - Dritte und letzte Mahnung
Kurze Frist mit Datum. Ankündigung, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten oder ein Inkassobüro zu beauftragen, wenn bezahlt wird nicht.
Vom Mahnschreiben zum gerichtlichen Mahnverfahren
Bleibt die Zahlung aus, folgt die gerichtliche Ebene. In Deutschland können Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Der gerichtliche Mahnbescheid setzt eine weitere Frist. Erfolgt kein Widerspruch, kann ein Vollstreckungsbescheid folgen. Das Verfahren ist standardisiert und oft schneller als eine Klage. Es erfordert saubere Unterlagen, nachvollziehbare Beträge und belegte Fristen.
In Österreich ist der Weg vergleichbar, allerdings mit nationalen Formularen und Zuständigkeiten. Im Unternehmensverkehr sind vertragliche Zinsvereinbarungen üblich. Die gerichtliche Geltendmachung erfordert korrekte Rechnungen, nachweisbaren Zugang und klar ausgewiesene Mahngebühren und Verzugszinsen. Prüfen Sie vor dem Antrag mögliche Teilzahlungen und Gutschriften. Passen Sie die Forderungsaufstellung an.
Praxisnahe Vorlagen und Beispiele
Die folgenden Vorlagen dienen als Muster. Passen Sie Namen, Beträge, Fälligkeitsdatum und Fristen an. Prüfen Sie immer vor dem Versand, ob eine Zahlung eingegangen ist. Verwenden Sie je Stufe eine eigene Betreffzeile. Halten Sie die Sätze kurz. Arbeiten Sie mit konkreten Daten. Fügen Sie die Rechnung bei. Nutzen Sie klare Verwendungszwecke für die Überweisen-Anweisung.
Zahlungserinnerung
Betreff: Zahlungserinnerung zu Rechnung [Nummer] vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer Rechnung [Nummer] über [Betrag] EUR mit Fälligkeit am [Datum] liegt noch kein Zahlungseingang vor. Bitte begleichen Sie den Rechnungsbetrag bis zum [Datum].
Unsere Bankverbindung: [IBAN], Verwendungszweck: [Rechnungsnummer].
Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Telefon] oder [E-Mail].
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Funktion, Unternehmen]
Erste Mahnung
Betreff: Erste Mahnung zu Rechnung [Nummer] vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Rechnung [Nummer] über [Betrag] EUR war am [Fälligkeitsdatum] fällig. Die Zahlung ist ausstehend. Sie befinden sich im Verzug. Bitte zahlen Sie den Gesamtbetrag bis zum [Datum].
Ab [Datum] berechnen wir Verzugszins nach Gesetz sowie eine angemessene Mahngebühr in Höhe von [Betrag] EUR.
Zahlung an: [IBAN], Verwendungszweck: [Rechnungsnummer].
Sollte die Zahlung bereits erfolgt sein, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Funktion, Unternehmen]
Zweite Mahnung
Betreff: Zweite Mahnung zu Rechnung [Nummer] vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
trotz unserer ersten Mahnung vom [Datum] ist kein Zahlungseingang erfolgt. Die Forderung aus Rechnung [Nummer] über [Betrag] EUR ist weiter ausstehend. Bitte zahlen Sie bis zum [konkretes Datum].
Wir weisen auf Verzugszins und Mahngebühr hin. Bei weiterem Ausbleiben der Zahlung bereiten wir ein gerichtliches Mahnverfahren vor.
Bankverbindung: [IBAN], Verwendungszweck: [Rechnungsnummer].
Für eine einzige Mahnung mit sofortiger Zahlung können wir die Gebühr reduzieren. Melden Sie sich kurzfristig.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Funktion, Unternehmen]
Dritte und letzte Mahnung
Betreff: Letzte Mahnung vor gerichtlichen Schritten, Rechnung [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir setzen Ihnen eine Frist bis zum [Datum]. Geht bis dahin keine Zahlung der offenen Forderung über [Betrag] EUR ein, leiten wir gerichtliche Schritte ein und beauftragen bei Bedarf ein Inkassobüro.
Es fallen weitere Kosten an. Überweisen Sie auf [IBAN], Verwendungszweck: [Rechnungsnummer].
Sollte die Zahlung bereits erfolgt sein, informieren Sie uns bitte kurz.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Funktion, Unternehmen]
Formulierung für Verbraucher
Bei Verbrauchern ist der Hinweis auf die 30 Tage nach Fälligkeit wichtig. So wird der Zahlungsverzug klar. Verzichten Sie auf überhöhte Gebühren. Halten Sie den Ton besonders sachlich. Bieten Sie bei Bedarf eine Ratenlösung an. So bleibt die Beziehung tragfähig.
Formulierung für B2B mit Pauschale
Im B2B-Bereich können Sie neben Verzugszins eine Pauschale von 40 Euro geltend machen. Formulieren Sie die Ankündigung transparent. Führen Sie Zinslauf, Satz und Betrag auf. Vermeiden Sie Sammelposten ohne Erläuterung.
Häufige Fehler und Best Practices
Vor einer Liste lohnt ein kurzer Praxisblick. Viele Mahnungen verlieren Wirkung durch unklare Fristen, fehlende Beträge oder widersprüchliche Angaben. Ebenso schaden zu knappe Angaben zur Forderung, fehlende Bankdaten oder überzogene Mahngebühren. Wer systematisch und freundlich vorgeht, verbessert die Quote spürbar. Die folgenden Hinweise helfen, typische Schwachstellen zu vermeiden und Professionalität zu zeigen.
- Immer mit Zahlungserinnerung oder Mahnung arbeiten und konkrete Daten nennen
- Mahnung ausweisen mit Betreff und klarer Stufe
- Rechnung erneut anhängen und Fälligkeitsdatum nennen
- Zahlungsfrist kalendermäßig bestimmen und ein realistisches Zahlungsziel setzen
- Mahnung per E-Mail und Post kombinieren, Zustellung dokumentieren
- Mahnverfahren einleiten, wenn die Frist verstreicht und keine Zahlung kommt
- Mahngebühren und Verzugszinsen nachvollziehbar berechnen und ausweisen
- Mehrere Mahnungen vermeiden, wenn bereits die letzte Mahnung versandt wurde
- Vor Eskalation kurz telefonisch klären, ob formale Gründe vorliegen
- Nach Zahlungseingang zeitnah bestätigen und das Verfahren beenden
Fragen kompakt beantwortet
Was ist eine Mahnung und worin liegt der Unterschied zur Zahlungserinnerung?
Eine Mahnung ist die förmliche Aufforderung zur Zahlung einer offenen Forderung mit Frist und Hinweis auf Verzug. Die Zahlungserinnerung ist der höfliche Vorlauf ohne Druck. Die Mahnung enthält klare Konsequenzen, zum Beispiel Verzugszins und nächste Schritte.
Wann ist eine Mahnung erforderlich und wann tritt Verzug ohne Mahnung ein?
Verzug tritt ein, wenn die Frist verstrichen ist oder die Mahnung zugeht. Spätestens 30 Tage nach Ablauf der Fälligkeit und Zugang der Rechnung gilt Verzug. Bei Verbrauchern muss der 30-Tage-Hinweis in der Rechnung stehen. Im B2B-Bereich ist er nicht zwingend.
Wie viele Mahnungen sind sinnvoll?
Rechtlich genügt eine Mahnung. Aus kaufmännischen Gründen hat sich ein dreistufiges System bewährt. Mehr als drei Stufen wirken schwach. Spätestens nach der dritten und letzten Mahnung sollten Sie das gerichtliche Mahnverfahren prüfen.
Welche Pflichtangaben muss eine Mahnung enthalten?
Sie braucht Absender, Empfänger, Bezug zur Rechnung mit Fälligkeitsdatum, den Rechnungsbetrag, Zahlungsziel, Zahlungsfrist, Bankdaten, Hinweis auf Verzug, Mahngebühren, Verzugszinsen und die Ankündigung weiterer Schritte.
Reicht eine Mahnung per E-Mail?
Ja, wenn der Zugang nachweisbar ist und der Kanal vertraglich oder geschäftsüblich ist. Für gerichtliche Schritte ist ein belastbarer Zustellnachweis sinnvoll. Kombinieren Sie E-Mail und Post. Speichern Sie Versandzeitpunkt und Inhalt.
Wie berechne ich Verzugszinsen korrekt?
Ermitteln Sie Eintritt und Zeitraum des Verzugs. Wenden Sie den gesetzlichen Aufschlag auf den Basiszinssatz an. Dokumentieren Sie den Satz, den Zeitraum und den Betrag. Im B2B-Bereich kann eine Pauschale von 40 Euro hinzukommen.
Was gilt in Österreich?
Die Struktur der Mahnung ist identisch. Im Unternehmensverkehr gelten erhöhte Verzugszinsen. Bei Privatpersonen sind die Sätze geringer. Mahngebühren müssen angemessen sein. Zustellung und Fristen sollten sauber dokumentiert werden.
Kernfakten im Überblick
| Aspekt | Kurzbeschreibung | Gesetzliche Grundlage |
|---|---|---|
| Verzug | Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, bei Verbrauchern mit Hinweis | Deutschland: § 286 BGB |
| Verzugszins | Aufschlag auf Basiszinssatz, B2B höher, B2B-Pauschale von 40 Euro möglich | Deutschland: § 288 BGB |
| Stufen | Erinnerung, erste, zweite, dritte und letzte Mahnung mit klaren Fristen | Handelsübung, Prozessstandard |
Fazit
Wer eine Mahnung formulieren will, verbindet juristische Klarheit mit kaufmännischer Praxis. Der Text muss Anspruch, Fälligkeit, Zahlungsziel und Konsequenzen eindeutig nennen. Ein dokumentierter Zugang und eine saubere Fristenkette erhöhen die Durchsetzungskraft. Angemessene Mahngebühren und korrekt berechnete Verzugszinsen stärken den Anspruch ohne die Beziehung unnötig zu belasten. Mit strukturierten Vorlagen und einem dreistufigen Ablauf steigern Sie die Zahlungsquote, halten die Liquidität stabil und verkürzen Wege in mögliche gerichtliche Verfahren. So bleibt Ihr Mahnwesen effizient, rechtssicher und fair.
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